EU-Ratsarbeitsgruppe zur Zollzusammenarbeit will Zugriff auf Passagierdaten, um sie womöglich per Data Mining zu durchleuchten

Die EU-Ratsarbeitsgruppe zur Zollzusammenarbeit (Customs Cooperation Working Party, CCWP) untersucht, inwiefern sich Zollbehörden der Mitgliedstaaten an den Datensammlungen zu Flugpassagieren bedienen können. Dies berichtet die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch in einem Dossier. Der Vorschlag entstammt aus der Feder der zypriotischen Delegation, die letztes Halbjahr die Präsidentschaft inne hatte.

Konkret geht es um die die sogenannten „Passenger Name Records“ (PNR) und die „Advanced Passenger Information“ (API). Während die API erst beim Einchecken erhoben werden und lediglich Personendaten enthalten, gehen die PNR-Daten außerordentlich weit: Gespeichert werden das für die Buchung genutzte Reisebüro, Bankverbindungen, Mailadressen, Mitreisende, gebuchte Hotels oder Essensvorlieben. Allerdings dürfen PNR-Daten in der EU bislang noch nicht genutzt werden, in einzelnen Mitgliedstaaten aber schon. Eine entsprechende EU-Richtlinie wird deshalb vorbereitet. Vorbild ist das PNR-Abkommen mit den USA, das letztes Jahr abgeschlossen wurde und die Vorab-Übermittlung der Daten vor jedem Flug an US-Einwanderungsbehörden vorschreibt. Nach derzeitigem Stand sollen auch innereuropäische Flüge derart ausgeforscht werden.

Obwohl das EU-Parlament hierzu noch keinen Beschluß gefasst hat, schuf die EU-Kommission Tatsachen: Die Abfrage finanzieller Mittel zum Aufbau der neuen, quasi-polizeilichen Datensammlung wurde Anfang Januar in einer Ausschreibung beworben. Dies rief berechtigten Zorn der Abgeordneten hervor, zumal sich die Kommission eines Tricks bediente: Weil die PNR-Richtlinie noch nicht finalisiert ist, werden die Gelder aus einem anderen Förderprogramm namens „Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung“ (ISEC) vergeben.

Auf Nachfrage wird diese Praxis sogar gerechtfertigt. Am Montag erklärte die Kommission, dass die Ausschreibung „zur Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität“ beitragen soll. Behauptet wird, diese stünde „in keinem direkten Zusammenhang mit den laufenden Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über den Vorschlag der Kommission für ein PNR-System der EU“. Die Kommission redet sich heraus, dass sich die Ausschreibung an jene Mitgliedstaaten richten würde, die „freiwillig ein nationales PNR-System“ errichten, während erst die spätere PNR-Richtlinie den EU-weiten Austausch der Daten festschreiben soll.

Bislang wird wenig darüber berichtet, wie die neuen Datenhalden überhaupt genutzt werden können. Letztlich handelt es sich um eine weitere Vorratsdatenspeicherung, aus der sich ein Profil der Reisenden auslesen lässt. Sie erlaubt weitgehende Rückschlüsse auf das Umfeld der Betroffenen, wenn die Daten mit PNR-Daten anderer Personen, aber auch weiteren polizeilichen Informationen abgeglichen werden. Infrage kommen beispielsweise bei den Buchung anfallende Bankdaten, die bereits jetzt in sogenannten „Finanzermittlungen“ in allen Kriminalitätsbereichen abgefragt werden dürfen. Diese sogenannte „Al Capone“-Methode will der Berliner Innensenator Frank Henkel beispielsweise gegen Rockergruppen in Anschlag bringen. Welche Bedeutung „Finanzermittlungen“ für die Polizeibehörden haben, lässt sich an der EU-Richtlinie zur Übermittlung aus Finanzdaten die USA ablesen: Auf Anfrage überlässt die EU-Polizeiagentur Europol den US-Behörden Daten aus der Vorratsdatenspeicherung des belgischen Finanzdienstleisters SWIFT. Weltweit organisieren sich Polizeibehörden zum Ausbau von „Finanzermittlungen“ in der „Financial Action Task Force“ (FATF), deren Hauptquartier bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) angesiedelt ist.

Die Ratsarbeitsgruppe zur Zollzusammenarbeit beschreibt jetzt, wie eine konkrete Verarbeitung der PNR-Daten aussehen könnte. Sie sollen demnach ein „besseres Wissen und einen Überblick“ über „Bedrohungen“ und „Risiken“ liefern. Auf welche dies in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden kann, wird per Fragebogen erhoben. Wie Statewatch schreibt, wird darin der Zweck nationaler PNR-Sammlungen abgefragt. Als mögliche Antworten gelten demnach „risk assessment for customs law only“, „risk assessment for other criminal law also“, „data-mining for general anti-crime purposes“.

Ein ähnlicher Fragebogen zirkulierte bereits letztes Jahr. 24 Mitgliedstaaten (plus Kroatien) hatten dazu geantwortet – anscheinend aber nicht zur Zufriedenheit der Ratsarbeitsgruppe. Denn die meisten meinten, die bestehenden Instrumente seien ausreichend.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

3 Ergänzungen

  1. Damit sind freiheitsliebende Menschen gemeint, die keine Diktatur wollen und sich auf die Grundgesetze/Verfassungen der Nationalstaaten berufen:
    „strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.