EU-Porno-Verbot: Pornos, Parlament, Posen und privatisierte Rechtsdurchsetzung

Es gab viel Aufregung rund um die Abstimmung des Europäischen Parlaments über das sogenannte „Pornoverbot“. Der entsprechende Initiativbericht, vorgebracht vom FEMM-Ausschuss (Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter) des Parlaments, fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die 1997er Entschließung des Europäischen Parlaments zur Diskriminierung von Frauen in der Werbung, insbesondere im Hinblick auf das Verbot von Pornographie in dieser, umzusetzen. Ferner sprach sich der Initiativbericht dafür aus, dass EU-Kommission und „Interessengruppen“ zusammen eine Charta erarbeiten, die Internetdienstanbieter dann durchsetzen sollten.

Der Text sah ein Verbot „aller Arten von Pornographie in den Medien” vor. Was soll „alle Arten von Medien“ bedeuten? Was heißt „Pornografie“ in diesem Zusammenhang? Laut Oxford English Dictionary ist dabei die Absicht der Darstellung eines Bildes oder eines Textes von entscheidender Bedeutung. Was genau wollten die Verfasser/innen dieses Textes verbieten? Und welche Medien? Etwa anregende Bücher? Das „Mutti-Porno“ Buch „50 Shades of Grey“ etwa ist ein Printmedium und soll wohl in gewisser Weise anregend wirken. Zugleich ist es das erste Buch, das es geschafft hat, mehr als eine Million E-Book-Ausgaben zu verkaufen. War der Plan etwa, Frauen den Kauf dieses Buches zu verbieten, um sie zu beschützen vor …? Sicherlich nicht.

Es zeigt sich vielmehr, dass das überhaupt nicht die Absicht war. Die für den Text verantwortliche Abgeordnete Kartika Liotard machte während der Debatte klar, dass der Vorschlag nicht vollständig ernst genommen werden sollte. Stattdessen sollte einfach nur Aufmerksamkeit auf diese Themen gelenkt werden. Als sie schrieb, dass sie „alle Arten von Pornographie“ verbieten wolle, war das überhaupt nicht verpflichtend gemeint und sie wollte nichts verbieten. „Jeder weiß,“ erklärte sie, dass es sich bei dem Bericht nicht um einen Gesetzesvorschlag handele. Ein nicht-legislativer Bericht wie dieser sei dazu da, die Aufmerksamkeit auf bestimmte Themen zu lenken und die Kommission zu beraten. Kurz gesagt: Sie hat ernsthaft erwartet, dass eine Abstimmung des Europäischen Parlaments für einen Text, der ein Verbot von Pornographie vorschlägt, nicht ernst genommen würde. Sie wollte lediglich auf das Thema hinweisen. Wie heißt es bei Alice im Wunderland: „Die Frage ist, ob man das machen kann, daß Wörter so viel Verschiedenes bedeuten.“

Die Politik um den Bericht war teilweise enttäuschend, aber fast schon wieder lustig. Der schwedische Piratenpartei „Evangelist“ Rick Falkvinge richtete einen E-Mail-Verteiler ein, mit dem man gegen den Initiativbericht protestieren konnte.

Jede E-Mail an europarl-all-mar2013@falkvinge.net wurde an alle 754 Abgeordneten weitergeleitet. Falkvinge war überrascht, als die IT-Abteilung des Parlaments sich angesichts zehntausender E-Mails veranlasst sah, Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dann schrieb er einen Blog-Beitrag, in dem er nicht-rechtsverbindliche Initiativberichte, wie den zum „Pornoverbot“, als „Teil des Gesetzgebungsverfahrens“ bezeichnet. Wenn dem so wäre, hätten wir seit Jahren ein „Pornoverbot“ auf Basis des Berichts von 1997. Dann ging er noch weiter und sagte, dass die Tatsache, dass das Parlament einen Verweis auf das vorgeschlagene Pornografie-Verbot gelöscht hat, bedeuten soll, dass das Parlament diese Bestimmung des Berichts von 1997 irgendwie doch unterstützt. Am meisten überrascht allerdings, dass er die Abwesenheit einer namentlichen Abstimmung angriff, weil seiner Meinung nach das Parlament damit „entschieden hat, sich aus der Verantwortung der Wähler zu stehlen“. Warum ist das überraschend? Jede Fraktion kann eine namentliche Abstimmung einfordern, womit er (zu Unrecht) seinen Kolleg/innen aus der Piratenpartei, die Abgeordnete sind, antidemokratisches Verhalten vorwirft.

Während das „Pornoverbot“ ein Ärgernis war, war die geplante „Charta“ zur Durchsetzung der Nichtdiskriminierung von Geschlechterstereotypen viel beunruhigender. Dies war ein weiterer Versuch, die Verantwortung für Meinungsfreiheit in die Hände von Internetdienste zu legen und damit zu privatisieren. Auch dieser Vorschlag wurde in der Abstimmung explizit abgelehnt. Das Parlament folgte damit seiner Linie der Abstimmung über den Cavada-Bericht (Vertrieb audiovisueller Werke in der Europäischen Union) im Juli 2012. Diese zwei Abstimmungen zeugen von einem Stimmungswechsel im Europäischen Parlament. Während es am Anfang der laufenden Legislaturperiode noch für weitere Rechtsdurchsetzung durch Internetdienste im Gallo-Bericht gestimmt hat, zeigte das Europäische Parlament nun zum zweiten Mal ein anderes Gesicht – und zwar mit deutlicher Mehrheit.

Dieser Artikel ist eine Übersetzung des ENDitorials von Joe McNamee aus dem aktuellen EDRi-gram Newsletter, lizensiert unter CC BY 3.0.

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Eine Ergänzung

  1. „in dem er nicht-rechtsverbindliche Initiativberichte, wie den zum „Pornoverbot“, als „Teil des Gesetzgebungsverfahrens“ bezeichnet. Wenn dem so wäre, hätten wir seit Jahren ein „Pornoverbot“ auf Basis des Berichts von 1997.“

    Comprehension fail! TEIL des Gesetzgebungsverfahrens! Natürlich sind Beratungen schon immer Bestandteil des Verfahrens gewesen. Daraus erwachsen doch nicht automatisch Gesetze. Ehrlich…

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