EU-Parlament kritisiert deutlich PRISM & Co und fordert Aufklärung

Das EU-Parlament hat heute mit 483 zu 98 Stimmen einen gemeinsamen Entschließungsantrag von Vert/ALE (Grüne/Piraten), EVP (Union), ALDE (FDP) und S&D (SPD) zum Überwachungsskandal rund um PRISM angenommen: Joint Motion for a resolution on the US National Security Agency surveillance programme, surveillance bodies in various Member States and their impact on EU citizens’ privacy (2013/2682(RSP)). (Deutsche Übersetzung: Gemeinsamer Entschließungsantrag zu dem Überwachungsprogramm der Nationalen Sicherheitsagentur der Vereinigten Staaten, den Überwachungsbehörden in mehreren Mitgliedstaaten und den entsprechenden Auswirkungen auf die Privatsphäre der EU-Bürger (2013/2682(RSP)).

Erfreulich sind die deutlichen Worte, die man bisher nicht von unserer Bundesregierung gehört hat. Bedenken sollte man aber, dass die Nationalstaaten immer noch einflußreicher als das EU-Parlament sind.

(Das EU-Parlament)

1. bekundet auch weiterhin seine anhaltende Unterstützung für den transatlantischen Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität, zeigt sich jedoch sehr besorgt über das Programm PRISM und andere ähnliche Programme, weil es sich hierbei, falls sich die bisher verfügbaren Informationen bestätigen sollten, um eine schwere Verletzung der Grundrechte auf Privatsphäre und Datenschutz von Bürgern und Einwohnern der EU sowie des Rechts auf Privat- und Familienleben, der Vertraulichkeit von Mitteilungen, der Unschuldsvermutung, der Freiheit der Meinungsäußerung, der Informationsfreiheit und der unternehmerischen Freiheit handeln würde;

2. verurteilt das Ausspionieren von EU-Vertretungen scharf,da es sich, falls sich die bisher verfügbaren Informationen bestätigen sollten, abgesehen von den potenziellen Auswirkungen auf die transatlantischen Beziehungen um einen schweren Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen handeln würde; fordert die Behörden der USA auf, diese Vorwürfe unverzüglich aufzuklären;

3. fordert die Behörden der USA auf, der EU ohne weitere Umschweife sämtliche Informationen über PRISM und sonstige Programme dieser Art, einschließlich solchen zur Datenerfassung, zur Verfügung zu stellen, insbesondere was deren Rechtsgrundlage, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit betrifft, sowie mitzuteilen, welche Sicherheitsmaßnahmen ergriffen wurden, um die Grundrechte der EU-Bürger zu schützen, etwa durch Begrenzung von Umfang und Dauer, Zugangsbedingungen oder unabhängige Kontrollen, wie in der Konvention gegen Cyberkriminalität vorgesehen und von Kommissionsmitglied Reding in ihrem Schreiben an den Generalbundesanwalt Eric Holder vom 10. Juni 2013 gefordert; fordert die Behörden der Vereinigten Staaten auf, alle Gesetze und Überwachungsprogramme auszusetzen und zu überprüfen, die gegen das Grundrecht der EU-Bürger auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz verstoßen, in die Souveränität oder die Gerichtsbarkeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten eingreifen oder das Übereinkommen über Computerkriminalität verletzen;

4. fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, in Gesprächen und Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten – sowohl auf politischer als auch auf Expertenebene – alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um die vorstehend genannten Ziele zu erreichen, unter anderem auch, indem sie die Vereinbarungen über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen und das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus aussetzen;

5. fordert, dass die transatlantische Sachverständigengruppe, die von Kommissionsmitglied Malmström angekündigt worden ist und an der sich das Parlament beteiligen wird, eine angemessene Sicherheitsstufe und Zugang zu allen relevanten Dokumenten erhält, um ihre Arbeit ordnungsgemäß und innerhalb einer bestimmten Frist ausführen zu können; fordert außerdem, dass das Parlament in dieser Sachverständigengruppe angemessen vertreten ist;

6. fordert die Kommission und die US-Behörden auf, die Verhandlungen über das Rahmenabkommen zum Schutz personenbezogener Daten nach der Übertragung und Verarbeitung für Zwecke der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit unverzüglich wiederaufzunehmen; fordert die Kommission auf, im Rahmen dieser Verhandlungen sicherzustellen, dass das Abkommen mindestens die folgenden Kriterien erfüllt:

(a) EU-Bürgern muss ein Auskunftsrecht gewährt werden, wenn ihre Daten in den Vereinigten Staaten verarbeitet werden;

(b) es muss sichergestellt werden, dass der Zugang von EU-Bürgern zum Rechtssystem der Vereinigten Staaten dem Zugang entspricht, den US-Bürger genießen;

(c) insbesondere muss ein Recht auf Rechtsschutz eingeräumt werden;

7. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die EU-Datenschutzstandards sowie die Verhandlungen über das aktuelle Paket der EU zum Datenschutz nicht infolge der Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft mit den USA ausgehöhlt werden;

8. fordert die Kommission auf, angesichts der jüngsten Enthüllungen eine vollständige Überprüfung des Safe-Harbour-Übereinkommens gemäß Artikel 3 des Übereinkommens durchzuführen;

9. äußerst ernsthafte Bedenken angesichts der Enthüllungen über die Überwachungsprogramme, die von Mitgliedstaaten angeblich mithilfe der Nationalen Sicherheitsagentur der Vereinigten Staaten oder im Alleingang betrieben werden; fordert sämtliche Mitgliedstaaten auf, die Vereinbarkeit solcher Programme mit dem Primär- und Sekundärrecht der EU, insbesondere mit Artikel 16 AEUV zum Datenschutz, mit der Verpflichtung der EU auf Einhaltung der Grundrechte gemäß der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte sowie den allgemeinen konstitutionellen Traditionen der Mitgliedstaaten zu überprüfen;

10. betont, dass alle Unternehmen, die in der EU Dienstleistungen anbieten, ausnahmslos die Rechtsvorschriften der EU einhalten und für etwaige Rechtsverstöße haften müssen;

11. betont, dass Unternehmen, die unter die Rechtsprechung von Drittstaaten fallen, Nutzer in der EU klar und eindeutig davor warnen sollten, dass die Möglichkeit besteht, dass personenbezogene Daten nach geheimen Anordnungen oder gerichtlichen Verfügungen von Strafverfolgungsbehörden oder Geheimdiensten verarbeitet werden;

12. bedauert, dass die Kommission den ursprünglichen Artikel 42 der durchgesickerten Fassung der Datenschutzverordnung gestrichen hat; fordert die Kommission auf, die Beweggründe für diesen Beschluss zu erläutern; fordert den Rat auf, dem Ansatz des Parlaments zu folgen und eine solche Bestimmung wieder aufzunehmen;

13. hebt hervor, dass die Bürger in demokratischen und offenen Rechtsstaaten das Recht haben, von schweren Verletzungen ihrer Grundrechte zu erfahren und diese Rechte auch gegenüber ihrer eigenen Regierung einzuklagen; hebt hervor, dass Informanten durch entsprechende Verfahren ermöglicht werden muss, schwere Verletzungen der Grundrechte offenzulegen, und dass es diese Personen auch auf internationaler Ebene entsprechend zu schützen gilt; hebt hervor, dass es den investigativen Journalismus und die Medienfreiheit unverändert unterstützt;

14. fordert den Rat auf, vordringlich die Arbeit am gesamten Datenschutzpaket und insbesondere an der vorgeschlagenen Datenschutzrichtlinie zu beschleunigen;

15. betont, dass ein europäisches Pendant zu den gemischten parlamentarisch-gerichtlichen Kontroll- und Untersuchungsausschüssen zu Geheimdiensten eingerichtet werden muss, die derzeit in einigen Mitgliedstaaten bestehen;

16. beauftragt den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, diesen Sachverhalt zusammen mit den nationalen Parlamenten und der von der Kommission gebildeten EU-US-Sachverständigengruppe eingehend zu untersuchen und bis Jahresende Bericht zu erstatten, wobei

(a) sämtliche relevanten Informationen und Beweismittel aus EU- und US-Quellen erfasst werden (Ermittlung von Fakten);

(b) die behaupteten Spionageaktivitäten der US-Behörden und einiger Mitgliedstaaten untersucht werden (Klärung der Verantwortung);

(c) die Auswirkungen der Überwachungsprogramme auf folgende Bereiche untersucht werden: die Grundrechte der EU-Bürger (insbesondere der Schutz der Privatsphäre und der Informations- und Meinungsfreiheit, die Unschuldsvermutung sowie das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf), den aktuellen Datenschutz innerhalb der EU sowie für EU-Bürger außerhalb der EU, unter besonderer Berücksichtigung der Wirksamkeit des EU-Rechts im Zusammenhang mit extraterritorialen Mechanismen, die Sicherheit der EU auf dem Gebiet der Cloud-Technologie, den Mehrwert und die Verhältnismäßigkeit derartiger Programme in Bezug auf die Terrorismusbekämpfung, die externe Dimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (Bewertung der Gültigkeit von Angemessenheitsbeschlüssen für EU-Übertragungen auf Drittländer, beispielsweise im Rahmen des Safe-Harbour-Abkommens, sonstiger internationaler Abkommen und anderer Rechtsinstrumente für Rechtsbeistand und Zusammenarbeit) (Analyse von Schäden und Risiken);

(d) die am besten geeigneten Abhilfemaßnahmen, sofern sich die Verstöße bestätigen, geprüft werden (administrative und juristische Wiedergutmachung sowie Entschädigungen);

(e) Empfehlungen erarbeitet werden, wie weitere Verletzungen verhindert werden können und ein zuverlässiger und sicherer Schutz der persönlichen Daten von EU-Bürgern mit geeigneten Mitteln, insbesondere durch die Annahme eines umfassenden Datenschutzpakets, erreicht werden kann (politische Empfehlungen und rechtliche Schritte);

(f) ferner Empfehlungen unterbreitet werden, wie die EDV-Sicherheit der Organe, Institutionen und Einrichtungen der EU durch geeignete interne Sicherheitsbestimmungen für Kommunikationssysteme verbessert werden kann, um illegalem Zugriff auf Informationen und personenbezogene Daten vorzubeugen sowie deren Veröffentlichung und deren Verlust zu verhindern;

17. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat, dem Europarat, den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, dem Senat und dem Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten und den Ministern für innere Sicherheit und Justiz der Vereinigten Staaten zu übermitteln.

Einen gesonderten Untersuchungsausschuss soll es nicht auf EU-Ebene geben, sondern dies soll im Innen-Ausschuss (LIBE) bis Ende des Jahres aufgearbeitet werden. Das macht kurz vor der Wahl wahrscheinlich auch mehr Sinn.

Was leider nicht klappte: Eine Mehrheit für Änderungsanträge zu organisieren, damit Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen TAFTA/TTIP ausgesetzt werden.

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