Erschreckende Statistik: Geheimdienste und Polizei nutzen Stasi-Akten, auch amerikanische Behörden wie die NSA

obloneVerschiedene Geheimdienste aus Deutschland und der ganzen Welt haben Stasi-Unterlagen angefordert und verwendet. Das geht aus einer Antwort der Behörde des Bundesbeauftragten für Stasi-Unterlagen auf eine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz hervor. Auch aus den USA waren Behörden dabei: National Security Agency, die Botschaft in Berlin, das Department of Justice und das Air Force Office of Special Investigations.

Dies ist ein Gastbeitrag von Heiko Stamer, Bürgerrechtsaktivist im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Ein ausführlicher Artikel zu diesem Thema erscheint demnächst bei Bürgerrechte & Polizei/CILIP.

Ein erheblicher Teil der vom Ministerium für Staatssicherheit (MfS) angelegten Akten- und Datenbestände enthält sensible personenbezogene Informationen, die unter Verletzung elementarer Menschenrechte wie beispielsweise durch zielgerichtete Bespitzelung, Post- und Fernmeldekontrolle oder unzulässige Verhörpraxis über Jahrzehnte gesammelt worden sind. Die Verwertung solcher „Erkenntnisse“ für aktuelle Strafverfahren (vgl. z.B. Anja Lederer: „Subjektiv terroristisch“, Bürgerrechte & Polizei/CILIP 88, 2007) oder deren Verwendung zur „Gefahrenabwehr“ wurde nach anfänglichen Diskussionen 1991/1992 kaum weiter problematisiert und ist heute nahezu in Vergessenheit geraten. Auch die Verwendung der Stasi-Unterlagen für Zwecke der Geheimdienste hat sich mittlerweile auf einem Niveau verstetigt, das weit über die anfänglichen Bedarfsbekundungen der Behördenvertreter und die befürchteten Szenarien der damaligen Sachverständigen (siehe Beitrag von Rolf Gössner in „Die Eroberung der Akten“, Podium Progressiv, 1992) hinausgeht.

Ein bürgerrechtlicher Diskurs hierzu findet ebenso wenig statt wie eine wissenschaftliche Evaluierung, welche neben der Häufigkeit der Verwertung auch die Qualität der gelieferten MfS-Unterlagen kritisch hinterfragen könnte. Auch das Verhältnis des/der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes (BStU) zu dieser Problematik ist ambivalent: Während einerseits immer sehr deutlich die Neutralität bei der historischen Aufarbeitung des DDR-Unrechts betont wird, bieten andererseits die Tätigkeitsberichte nur eine überwiegend oberflächliche und unkritische Darstellung der Weiterverwendung von MfS-Informationen. Insbesondere die Übermittlung von Unterlagen an die Geheimdienste und der fortwährende Zugriff auf das Zentrale Einwohnerregister (ZER) stößt vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Verletzung von Grund- und Menschenrechten in der ehemaligen DDR auf großes Unverständnis, war doch eine der Kernforderungen der DDR-Bürgerbewegung ein diesbezüglich vollumfängliches Nutzungsverbot. Eine dahingehende Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) ist allerdings auch 22 Jahre nach dem Ende des DDR-Staatssicherheitsdienstes weder in Sicht noch auf der politischen Agenda.

Tiefgreifende Änderungen nach über 20 Jahren StUG-„Normalbetrieb“ sind deshalb sicherlich nur durch Druck einer breiten Öffentlichkeit erreichbar. Hierfür ist jedoch eine aktuelle Bestandsaufnahme der gesamten Übermittlungspraxis unumgänglich: Als Einstieg soll die vorgelegte Statistik deshalb nur die bedrückende Dimension der Informationsanfragen der nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden innerhalb des letzten Jahrzehnts dokumentieren.

Vorbemerkungen

Die in der Tabelle aufgeführte Statistik zur Herkunft der Ermittlungsersuchen für die Jahre 2000-2012 basiert auf einer Auswertung von Ausdrucken, die der BStU im Rahmen einer IFG-Anfrage zur Verfügung gestellt hat. Für dessen Recherche im behördeninternen Registraturprogramm (IREG) wurde dabei das Kürzel „EV*“ genutzt, um die große Anzahl von Ersuchen hinsichtlich solcher für die Strafverfolgung sowie für die Zwecke der Geheimdienste einzugrenzen. Daraus folgt, dass beispielsweise Sicherheitsüberprüfungen nicht enthalten sind. Auch sonstige Anfragen der Strafverfolgungsbehörden bzw. Geheimdienste, die keine „Ermittlungsverfahren“ betreffen, sind aufgrund dieser Restriktion nicht in den Zahlen abgebildet.

Für die Vergabe der Betreffkürzel gibt es laut Aussage des BStU jedoch kein durchgängiges Schema, da die verwendeten Kürzel „je nach fachlicher Notwendigkeit einzelfallbezogen angepasst“ worden sind. Seitens der Behörde wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass die übermittelten Daten lediglich „mit Hilfe einer einfachen Abfrage“ aus IREG entnommen worden sind, und auch „sonstige mögliche Daten“ nicht einbezogen bzw. nach dem IFG nicht herausgabefähig sind. Abschließend stellt der BStU fest:

„Der Aussagewert dieser Daten ist deshalb sehr begrenzt. Es ist mir im Rahmen des IFG leider ebenfalls nicht möglich, eine statistische Auswertung möglicher Fehlerquellen, Korrekturen der Zahlen vorzunehmen. Es handelt sich bei den übermittelten Daten gerade nicht um eine offizielle Statistik der Behörde zu Ihrem Themenkreis. Das Registraturprogramm IREG hat auch nicht zuvörderst den Zweck, genaue statistische Daten zu bestimmten Themenkomplexen zu erfassen. Vielmehr handelt es sich lediglich um ein Hilfsmittel zur Erleichterung der Bearbeitung. Ich bitte Sie, dies bei Ihren Auswertungen einzubeziehen.“

Insofern sind die in der Tabelle zur Verfügung gestellten Zahlen mit einer gewissen Unsicherheit behaftet, da sie nur die z.Z. bekannte untere Grenze der Ersuchen der jeweiligen Stellen widerspiegeln. Diese Devianz zeigt sich auch im Vergleich mit den Zahlen/Größenordnungen aus den jeweiligen Tätigkeitsberichten der/des BStU, obschon dort zuweilen eine andere Erfassungsmethodik zugrundegelegt worden ist. Ferner ist zu berücksichtigen, dass aus den Zahlen nicht entnommen werden kann, ob ein Ersuchen vom BStU positiv beschieden worden ist bzw. überhaupt Informationen in den MfS-Unterlagen zum angefragten Sachverhalt vorhanden waren.

Statistik und Auswertung

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Strafverfolgungs- behörden 256 171 338 191 134 145 147 113 104 53 52 49 31
Gerichte und Justizbehörden 20 7 13 13 19 4 20 23 11 10 4 9 2
Geheimdienste und Ministerien 1 3 3 0 0 0 1 5 53 45 41 41 38
Sonstige 1 2 3 0 1 3 3 7 4 4 3 2 2

Bereits der Kreis der anfragenden Stellen bietet für zukünftige Recherchearbeit einige interessante Ansatzpunkte: „Thüringer Ministerium für Landwirtschaft“ (eine Anfrage in 2011), „Bundesministerium des Inneren (‚Büro für interne Angelegenheiten‘)“ (eine Anfrage in 2001 und eine Anfrage in 2008), „National Security Agency (NSA)“ (eine Anfrage in 2006), „Botschaft der U.S.A.“ (eine Anfrage in 2006 und eine Anfrage in 2007), „British Embassy Berlin“ (eine Anfrage in 2008) oder „Regierungspräsidium Tübingen“ (eine Anfrage 2005 und eine Anfrage 2012). Auch die internationale Vielfalt der Bedarfsträger ist bemerkenswert, wie diese kleine Auswahl zeigt: „U.S. Department of Justice“, „Air Force Office of Special Investigations“, „Procura Militare Della Repubblica“, „Ministerstvo vnitra Ceské republiky“, „Ministere de la Defense“ und „Polizei der Tschechischen Republik“.

Hauptnutzer im Bereich der Strafverfolgungsorgane sind die Landeskriminalämter (519), der Generalbundesanwalt (354), das Bundeskriminalamt (349), die regionalen Polizeibehörden (311) und die regionalen Staatsanwaltschaften (233). Erwähnenswert sind jedoch auch die gelegentlichen Zugriffe der Zollfahndungsämter (7), der Finanzämter und Oberfinanzdirektionen (6) und des Zollkriminalamtes (2). Auch der ehemalige Bundesgrenzschutz bzw. die Bundespolizei haben entsprechende Ersuchen an die/den BStU gerichtet. Im Bereich der Gerichte und Justizbehörden haben insbesondere die Zivil- und Strafgerichte (51) sowie das U.S. Department of Justice (46) besonders rege von den Befugnissen Gebrauch gemacht. Die Abfragen der „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ (29) haben neben den Verwaltungsgerichten (12) und dem Bundesministerium der Justiz (12) der Anzahl nach nur einen geringen Umfang. Hierbei ist anzunehmen, dass das BMJ in seinem Namen auch entsprechenden Ersuchen aus dem Ausland an die/den BStU gerichtet hat. Auch Finanz- und Sozialgerichte zählen eher geringfügig zu den Anfragestellern.

Für die Geheimdienste lassen sich wegen der fehlenden Erfassungssystematik bei der/dem BStU erst ab 2008 belastbare Aussagen treffen: Spitzenreiter für Auskunftsersuchen ist hier das Bundesamt für Verfassungsschutz (58) gefolgt vom Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (52), Bundesnachrichtendienst (51) und Brandenburger Innenministerium (24). Auch das Ministerium des Innern Sachsen-Anhalt (12) und der Militärische Abschirmdienst (10) haben noch im nennenswerten Umfang entsprechende Ersuchen gestellt.

Fazit und Ausblick

Die erkennbare Tendenz, dass trotz Überalterung mutmaßlicher „Spione“ sich unverändert diverse Geheimdienste der Unterlagen des MfS bedienen, wirft einen beschämenden Blick auf die fortwährende Ignoranz staatlicher „Bedarfsträger“ bezüglich der eindeutigen Forderungen der ehemaligen DDR-Bürgerkomitees zum Umgang mit den Unterlagen des MfS. Auch für Strafverfolgungsbehörden stellen die enormen Stasi-Aktenberge – offenbar trotz eigentlich greifender Verjährungsfristen – weiterhin ein leichtfertig abzufragendes Ermittlungsinstrument dar. Das seitens des BStU hierzu keine kritische Beobachtung oder Begleitung dieser Anfragepraxis stattfindet, ist vor diesem Hintergrund bedauerlich und unverständlich. Es muss daher die Aufgabe von unabhängigen WissenschaftlerInnen und der Bürgerrechtsbewegung sein, im politischen Diskurs auf eine Abschaffung der entsprechenden Zugriffsbefugnisse hinzuwirken bzw. mit einer kritischen Begleitung in der nächsten StUG-Novelle zu intervenieren.

Für dieses Ansinnen möchte der Autor in einem weiteren Schritt eine zielgerichtete Studie anhand einer kleinen Stichprobe von Einzelfällen durchführen. Dabei ist von besonderem Interesse, ob zumindest die rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen des StUG jeweils eingehalten worden sind. Zur Erhellung der Dimension der Abfragen wird dabei zu klären sein, mit welchem Ergebnis und mit welcher Quote die Ersuchen positiv bzw. negativ beschieden worden sind. Außerdem kann somit zumindest im Überblick dargestellt werden, auf welche Teilbereiche der entsprechenden Rechtsnormen sich die Abfragen gestützt haben und wie die damit verbundenen Delikts- oder Sachgebiete sich über die Jahre ggf. verändert (vgl. Tätigkeitsberichte der/des BStU) haben. Diesbezügliche Unterstützung ist jederzeit herzlich willkommen.

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8 Ergänzungen

  1. Hallo

    Frage:
    Könnte ich, weil ich eine Staasikakte habe, nachfragen, ob diese Akten an andere Dienste weitergereicht worden sind?
    Wenn ja, wo und in welcher Form müsste so ein Antrag gestellt werden?

    MfG Herr Schmidt

  2. Danke für den Beitrag.

    Anmerkung, ist da ein Wörtchen am Ende zuviel?
    „Tiefgreifende Änderungen nach über 20 Jahren StUG-”Normalbetrieb” sind deshalb sicherlich nur durch Druck einer breiten Öffentlichkeit erreichbar. Hierfür ist jedoch eine aktuelle Bestandsaufnahme der gesamten Übermittlungspraxis unumgänglich: Als Einstieg soll die vorgelegte Statistik deshalb nur die bedrückende Dimension der Informationsanfragen der nationalen und internationalen Sicherheitsbehörden innerhalb des letzten Jahrzehnts dokumentieren. Vorbemerkungen“

  3. Dabei ist von besonderem Interesse, ob zumindest die rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen des StUG jeweils eingehalten worden sind.

    § 23 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
    (1) Unterlagen, soweit sie personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, dürfen in dem erforderlichen Umfang verwendet werden
    2. zur Abwehr einer drohenden erheblichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit

    Gummiparagraph ahoi!
    Ich vermute damit lässt sich wieder allles rechtfertigen …

  4. Twitter-Tweets mit einer Verlinkung zu diesem Artikel werden gerade bei #illner geblockt. Ich hab es per Verkürzer (bitly) versucht oder ausgeschrieben. Selbst, wenn ich die Begriffe Stasi und netzpolitik.org verwende, komme ich nicht durch.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.