Eine halbe Milliarde Euro Strafe für Microsoft

Ärger mit Wettbewerbshütern ist offenbar ein chronisches Problem bei Microsoft. Heute hat die Europäische Kommission dem Unternehmen eine Strafe in Höhe von 561 Millionen Euro auferlegt.

Es geht um die Angewohnheit des Unternehmens, bei Windows den hauseigenen Internet Explorer gleich mitzuliefern. Auf eine Beschwerde von Opera hin hatten sich Microsoft und die EU-Kommission Ende 2009 geeinigt. Microsoft verpflichtete sich, von 2010 bis 2014 bei neuen Windows-Installationen in Europa den Nutzern ein Auswahlfenster anzuzeigen, dass ihnen auch andere Browser vorschlagen sollte.

Bei der FSFE waren wir damals vorsichtig optimistisch. Uns war klar, dass die Kommission schon sehr genau würde hinsehen müssen, um sicher zu stellen, daß diese Maßnahme auch wirklich die Nutzung anderer Browser fördern würde.

Microsoft hielt sich jedoch nicht an die Übereinkunft mit der Kommission. Zwischen Mai 2011 und Juli 2012 „vergaß“ das Unternehmen schlicht, den versprochenen Auswahlbildschirm anzuzeigen. Mozilla schätzt, dass dadurch Firefox ca. neun Millionen mal weniger als erwartet heruntergeladen wurde. Insgesamt waren offenbar ca. 28 Millionen Nutzer betroffen.

Die Kommission möchte die heutige Strafe auch als Signal an andere Unternehmen verstanden wissen, daß es nicht ratsam ist, Vereinbarungen mit der Kommission zu brechen:

The lack of compliance is, as a matter of principle, a serious breach of EU law itself.

If companies agree to offer commitments which then become legally binding, they must do what they have committed to do or face the consequences – namely, the imposition of sanctions.

I hope this decision will make companies think twice before they even think of intentionally breaching their obligations or even of neglecting their duty to ensure strict compliance.

Die Kommission mußte also handeln, schon um nicht als zahnloser Papiertiger dazustehen.

Die Strafe beträgt ca. ein Prozent der Einnahmen von Microsoft im Jahr 2012 – signifikant, aber verschmerzbar. Das Unternehmen hat sich schon vorher eine Rekord-Strafe wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens von der EU-Kommission eingefangen.

Das wirft die Frage auf, ob solche Geldstrafen überhaupt ein effektives Mittel zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs sind. Andere Maßnahmen könnten effektiver sein, etwa der zeitweise Ausschluß von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

 

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18 Ergänzungen

  1. Und was ist eigentlich mit Apple? Man hat bei iOS-Geräten ja ohne Jailbreak nicht mal die Möglichkeit, den Standard-Browser Safari überhaupt ändern zu können! Das Ganze ist ein riesiger Witz.

    1. Genau das frage ich mich auch. Da müsste ja mit Apple und Safari in OSX das gleiche passieren.

      Und: Was ist mit den ganzen anderen Apps die zwar zum Betriebssystem gehören, für die es aber auch Konkurenzsoftware gibt. Gibt es doch in jedem Anwendungsbereich, nicht nur für Browser. Da dürfte man ja nur noch den Betriebsystem Kern raushauen. Kein Browser, Mail Client, Messenger, PDF Viever, Mediaplayer etc.

    2. Apple hat keine Monopolstellung wie Microsoft mit Windows bei Betriebssystemen. Alleine die Monopolstellung rechtfertigt überhaupt die harte und umstrittene Maßnahme, Unternehmen vorzuschreiben, welche Programme sie zu einem Betriebssystem hinzu kostenlos anbieten dürfen.

  2. Die Frage ist: Wird das Geld wirklich jemals fließen? Was passiert, wenn MS einfach nicht zahlt? Wer klagt dann? Wer treibt das Geld ein?

    Und vor allem: Wer geht solchen Fragen eigentlich nach?

    (561 Mllionen Euro mehr im Einnahmen-Pott – das wäre selbst für die schwerreiche EU ein schöner Batzen. Was könnte man damit alles Sinnvolles machen – zusätzlich!! Da lohnt es sich doch zu fragen, ob das Geld wirklich reinkommt.)

    1. Ich weiß nicht mal, ob die EU überhaupt klagen muss, um das Geld zu kriegen. Die Klage ist ja im Prinzip durch, der Beschluss muss ja nur noch vollstreckt werden. Evtl. kann das die EU per Gerichtsvollzieher o.ä. sogar ohne einen weiteren Gerichtsbeschluss.

      Die Durchsetzung sollte wohl kaum das Problem sein. Notfalls beschlagnahmt man halt ein paar Container(schiffe?) mit PCs. Dann hat man wenigstens Vorrat. :-)

  3. In nicht ganz 10 Jahren hat die EU somit von Microsoft knapp 3 Milliarden Dollar erhalten. Das die noch nicht jedwede Investition aus der EU abgezogen haben, ist ein kleines Wunder.

  4. Ach ja, wenn kein IE vorinstalliert ist, womit soll man sich denn dann nen vernünftigen Browser runterladen?

    1. Der IE ist natürlich vorinstalliert und wird verwendet, um einen anderen Browser runterladen zu können. Dannach kann man den neuen Browser dann auch als Standard einstellen.

  5. Diese Entscheidung war damals schon Blödsinn und ist es heute immer noch. Eine halbe Milliarde Euro weil Microsoft einen Browser zum OS mitliefert? Lächerlich.

    1. Nein, die Sache war ganz und gar nicht Blödsinn. wichtiger Teil der Geschichte war Opera. Deren Chef war (wie viele andere meiner Kollegen) extrem aus der Fassung gebracht, als er miterlebt hat wie Microsoft sein OOXML Format durch die Standardgremien in seinem Heimatland Norwegen geprügelt hat. Man kennt sich da und die Skandinavier haben hohe Erwartungen in ihren Staat. Hakon ist sehr engagiert für offene Standardisierung bei der W3C und Microsofts Browserinkompatibilitäten waren immer ein Graus für ihn und sein Geschäft.

      Also hat er sich einfach mal beschwert bei der EU-Kommission mit einem rechtlich extrem soliden Case, „Bundling“. Was er persönlich eigentlich wollte, und auch sehr betonte, das war Microsoft auf Einhaltung der W3C Standards zu verpflichten. Die Antitrust-Beschwerde von Hakon war eigentlich nur als eine Art PR Stunt zu werten. Um so überraschender, dass ein Jahr später ein „Statement of Objection“s von der EU Kommission rauskam (Jan 2009).

      Microsoft hat sich geeinigt, indem es selbst den Browserauswahlbildschirm angeboten hat. Da gab es noch einiges hin und her mit den Beschwerdeparteien, z.b. Randomisierung des Auswahlbildschirms, und dann wurde ein Vertrag („Committment“) mit empfindlichen Vertragsstrafen unterzeichnet und das EU Verfahren eingefroren. Niemand hätte geglaubt, dass Microsoft diese Einigung vom März 2010 nicht peinlich einhalten würde. Es ist noch nie vorgekommen, dass so etwas nicht eingehalten wurde.

      Der Fall ist also ganz einfach, die haben sich eine Art Vertragsstrafe eingehandelt, weil sie sich in einer absolut respeklosen und dummen Art und Weise aufgeführt haben und den Vertrag gebrochen. Wohlgemerkt, es geht nur um das Anzeigen dieser Seite
      http://BrowserChoice.eu

      Wäre ich Aktionär so würde ich den Rücktritt von Steve Ballmer erwarten. Es ist ein Fehler, der nicht passieren darf, und da müssen natürlich Konsequenzen gezogen werden. Niemand außer das Microsoft-Management trägt hier die Verantwortung.

      Alle Primärquellen zum Nachlesen.

      1. Was hast Du denn geraucht? Was hat denn jetzt bitte OOXML, also der OFFICE Open XML Standard mit dem IE zu tun? Da geht es um Microsofts Office Produkte. Opera wollte also Microsoft mit der IE-Beschwerde eins wegen OOXML auswischen? So ein Blödsinn.
        Opera ging es um handfeste wirtschaftliche Interessen, die wollten ihren Browser verkaufen (Gegen Geld! Für einen Browser!). Und haben deshalb diese schwachsinnige Beschwerde angestrengt, damit Microsoft ihnen einen Werbeplatz in ihrem OS einräumen muss.

        Wenn Microsoft einen Browser beilegt, den man nicht benutzen muss und zu dem man sich jede Alternative installieren kann die man will, wird das bestraft und Microsoft muss Werbung für die Konkurrenz machen.
        Wenn aber Apple Alternativen ganz grundsätzlich verbietet ist das okay. Und wenn Google auf seiner Startseite jedes mal seinen Browser bewirbt ist das auch okay. Aber Microsoft ist der ach so böse Monopolist. Ich wiederhole mich: So ein Blödsinn.

        Und da wunder sich nochmal jemand das all die großen, weltweit erfolgreichen IT-Unternehmen in Amerika und nicht in der EU sitzen.

  6. Nach der selben Argumentation könnte man vermutlich auch Volkswagen das bundeln von Autoradios verbieten oder der Bahn den Verkauf von Getränken in ihren Zügen oder Dell den Verkauf von eigenen Monitoren mit ihren Komplettsystemen. Dieses Verfahren war von Anfang an ein riesiger Unsinn.

    Aber okay, dass Microsoft jetzt mal 13 Monate lang „vergisst“, sich an die Auflagen zu halten, das ist natürlich echt oberpeinlich, selbst für deren Verhältnisse. :-)

    1. Das Bundling eines Monopolisten ist nach Wettbewerbsrecht illegal, falls damit ein sekundäres Monopol erlangt wird. Mitbewerber Opera hat sich beschwert. Damit konnte ein solides Verfahren eröffnet werden, das durch Microsofts Angebot eines Auswahlbildschirms beigelegt wurde.

      Volkswagen ist nicht marktdominant und du kannst verschiedene Modelle von Radios wählen. DELL ist auch nicht Monopolist. Wären sie es, so gäbe es eine Beschwerdemöglichkeit für betroffene Mitbewerber.

  7. Eine halbe Milliarde mag für unsereins zwar wie verdammt viel klingen, aber wie der Artikel schon sagt, ist das für Microsoft gerade mal 1% der Einnahmen eines Jahres. Ich habe mal woanders gelesen, dass die Strafe maximal 10% betragen könnte.

    Wenn ich wüßte, dass man mir für ein Vergehen maximal 10% eines Jahreseinkommens aufbürden könnte, und ich dadurch aber wesentlich mehr einnehmen könnte, als ich an Strafe zahlen müsste, würde ich die Gesetze auch nicht sonderlich ernst nehmen.

  8. Nachdem hier ja viel Unwissenheit zu herrschen scheint ein paar zusätzliche Fakten:

    1) Rechtsgrundlage ist Art. 102 AEUV ( http://www.aeuv.de/aeuv/dritter-teil/titel-vii/kapitel-1/abschnitt-1/art-102.html ) Wie einige schon hier geschrieben haben setzt dessen Anwendung eine marktbeherrschende Stellung voraus. Sinn dieses Artikels ist es, Monopolisten im Zaum zu halten. Für Monopolisten sind gewisse Verhaltensweisen eben nicht erlaubt, die Nicht-Monopolisten schon erlaubt sind. Das ist durchaus so beabsichtigt und macht auch Sinn, wenn man sich ein bisschen mit dem Thema beschäftigt.

    2) Es gab bereits frühere Verfahren gegen Microsoft, z.b. wegen „Bundling“ des Windows Media Players oder weil Microsoft seine Schnittstellen absichtlich so geändert hat, dass Produkte von Mitbewerbern nur noch fehlerhaft funktionierten. Diese Verfahren endeten jeweils mit Geldstrafen und Auflagen für Microsoft, langsam sollten sie es wirklich kapieren. Das Ausnützen einer marktbeherrschenden Stellung auf einem Markt, um eine marktbeherrschende Stellung auf einem anderen Markt zu erlangen, ist in der EU rechtswidrig.

    3) Es ist in diesem Verfahren hier nie zu einer Entscheidung gekommen, weil Microsoft von sich aus angeboten hat, das mutmaßlich rechtswidrige Verhalten einzustellen. Das wurde vertraglich fixiert und Verträge sind einzuhalten. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat.

    4) Die höchstmögliche Strafe beträgt 10% des weltweiten(!) Umsatzes(!). Sie steht also natürlich in keiner Relation zum Gewinn, was tatsächlich unsinnig wäre (denn dann wäre es eine rein wirtschaftliche Überlegung, ob man sich an Gesetze hält).

    5) Es gibt auch in den USA entsprechende Gesetze, allerdings werden die einfach nicht umgesetzt (v.a. in der Bush Ära, seit Obama hat sich das wieder leicht verbessert). Ich für meinen Teil bin froh, dass wir in der EU eine funktionierende Wettbewerbsbehörde haben. Es wird auch seinen Grund haben, dass China – als es vor kurzem ein Wettbewerbsrecht eingeführt hat – das europäische Modell als Vorlage genommen hat.

  9. Ich kenne kein Betriebssystem, bei dem nicht ein eigener Browser mitgeliefert wird.

    Die Strafe wäre angebrachter, weil IE ständig mit Webstandards bricht und die Webdesignbranche ausbremst mit Mehrarbeit für IE-Fixes … kann man bestimmt als Wirtschaftsschädigung auslegen. ;)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.