Deutsche Telekom erklärt Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt die Drosselkom-Pläne

Der Zeitung Die Welt liegt ein Schreiben der Deutschen Telekom vor, wo diese der Bundesnetzagentur elf Fragen zu ihren Drosselkom-Plänen beantwortet. (Wir hätten das auch gerne).

Anscheinend weiß die Deutsche Telekom noch nicht abschließend, ob sie auch den eigenen Video-on-Demand-Dienst Videoload im T-Entertain-Managed-Service unterbringen und damit von der Drosselung ausnehmen kann. Das ist zumindest „noch nicht entschieden“. Die Welt kommentiert passend:

Offenbar ist die Telekom bei ihrem Video-auf-Abruf-Dienst Videoload mit ihrer Argumentation in Schwierigkeiten gekommen, alle Internetdienste gleich zu behandeln. Zwar ist Videoload in Entertain integriert. Allerdings ist es auch für Nicht-Entertain-Kunden über das Internet mit dem Computer nutzbar.

Meine Vermutung ist, dass die Deutsche Telekom mit dieser Nicht-Antwort erstmal geschickt die Antworten der Aufsichtbehörden abwartet, um zu schauen, wie weit sie gehen darf.

Entschieden ist, dass bis 2016 die Überholspur für zahlende Kunden/Sender eingerichtet wird, die dann bevorzugt durchgelassen werden:

Nach den derzeitigen Planungen beabsichtige die Telekom, „bis zum Jahr 2016 ein entsprechendes, diskriminierungsfreies Vorleistungsangebot für alternative Diensteanbieter einzuführen. Auf diese Weise könnte beispielsweise Google gegen eine entsprechende Bezahlung sicherstellen, dass YouTube-Videos in HD-Qualität übertragen werden, ohne das Inklusivvolumen der Nutzer zu verbrauchen.

Bis dahin brauchen wir eine wirksame gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität, um das zu verhindern.

Bereits gestern veröffentlichte die FAZ einige Aussagen des Präsidenten des Bundeskartellamt, Andreas Mundt, der im Konjunktiv durchblicken ließ, dass es doch ein paar Probleme geben könnte. Die Deutsche Telekom hat dem Kartellamt wohl auch einige Fragen beantwortet, aber laut FAZ gebe es „weder Ermittlungen noch ein Verfahren. Das Kartellamt versuche aber, sich ein möglichst genaues Bild zu machen.“

„Wenn die Telekom Inhalteanbietern erlauben will, sich von einer Datendrosselung freizukaufen, hat dies möglicherweise Folgen für den Wettbewerb“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der F.A.Z.. Die Telekom verfüge auf dem Breitbandmarkt über eine starke Marktposition. „So könnten erhebliche Marktzutrittsschranken entstehen, wenn kleine Anbieter nicht in der Lage sein sollten, sich eine prioritäre Behandlung zu erkaufen.“

Während Mundt feststellt, dass es kein Grundrecht auf Flatrates gebe, sieht er zumindest im wichtigeren Teil der Debatte, der Frage um die Netzneutralität, eine politische neben einer wettbewerbsrechtlichen Dimension. Aber genaues wisse man nicht, weil die Deutsche Telekom auch hier „vieles erst grob umrissen habe“

Bestätigt eher meine These, dass die Telekom hier mit den Aufsichtsbehörden pokert.

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9 Ergänzungen

  1. Auch auf die Gefahr hin mich zu wiederholen, das Erlassen eines Gesetzes im Voraus birgt die Gefahr, dass die Telekom ihre managed Service Angebote genau an den Grenzen des Gesetzes vorbei implementieren kann.
    Z.B. durch die Bildung einer Art parallelen Internets, was sich sicherlich kaum gesetzlich verhindern ließe.

  2. Kennt ihr den Witz?
    „Das Kartellamt reguliert Kartelle..“ Muhaha – selten so gelacht

  3. Grundrecht auf Flatrate verlangt auch keiner. Ich finde nur, das sollte ein genau definierter Begriff sein, der auch nur so benutzt werden darf. Ich kann mich an AOL-Volumentarife erinnern die als Flatrate beworben wurden. Da gabs aber eins auf die Mütze weil sie nach Ablauf des Golumens nicht gedrosselt sondern Traffic pro Datenmenge berechnet haben. Insofern ist der Begriff Flatrate tatsächlich definiert, aber zu schwammig. Das muss sich ändern.

  4. Und der SPD-Kanzlerkandidat hat gerade eine Telekom-Lobbyistin (Frau Joost) ins Kompetenzteam geholt, die wird sicherlich hart gegen ihren Arbeitgeber vorgehen …

  5. Der Schriftwechsel ist der Auftakt im Bemühen, die Netzneutralität auch ohne ein spezielles Gesetz zu sichern. Philipp Rösler ist der Meinung, bereits jetzt gegen die Telekom vorgehen zu können. Er bringt das TKGesetz für die Netzneutralität in Stellung. Die Sorge unter den Netzpolitikern in der FDP ist, dass in einem Gesetzgebungsverfahren Ausnahmen und bürokratische Hemmnisse in ein solches Gesetz gelangen würden. Zitat: „ein Gesetz hat das Internet noch nie besser gemacht“. Auch, wenn ich diese Befürchtung in diesem Fall nicht teile, finde ich gut, dass die Bundesregierung versucht, die Telekompläne zu verhindern.

    1. Versucht die Bundesregierung das wirklich? Warum gibt es dann keine klare Anweisung an die Telekom, wie sie jeder große Aktionär an eine Firma abgeben kann?

      1. Es geht ja nicht nur um die Telekom alleine. Wenn es stimmt, dass man mit dem TKG die Netzneutralität bereits heute sichern kann, wäre das ein großer Erfolg für die Netzpolitik in Deutschland.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.