Creative Commons NonCommercial: Alles bleibt beim Alten

Das Logo von Creative Commons‘ NC-Lizenzmodul
Das Logo von Creative Commons' NC-Lizenzmodul
Das Logo von Creative Commons‘ NC-Lizenzmodul

Als Creative Commons vor etwas mehr als einem Jahr die Diskussion zu Version 4.0 ihrer Lizenzen eröffnete, sprach der damalige stellvertrende Geschäftsführer Mike Linksvayer von „a once-in-a-deacade-or-more opportunity“. Vor allem das Lizenzmodul, das kommerzielle Nutzung untersagt (NonCommercial, NC) stand im Fokus von Reformbestrebungen. Denn einerseits basieren viele Ideen für Creative-Commons-basierte Geschäftsmodelle wie z.B. Jamendo auf dem NC-Modul, andererseits führt das Modul zu Inkompatibilitäten – so können NC-lizenzierte Inhalte beispielsweise nicht in die Wikipedia integriert werden.

Die Vorschläge reichten von einer kompletten Abschaffung des Lizenzmoduls über ein Ausgliedern bis hin zu einer Umbenennung in „Commercial Rights Reserved“ um die Bedeutung des Lizenzmoduls klarer zu kommunizieren. Vor allem der letzte Vorschlag wurde ernsthaft diskutiert bis Kat Walsh heute für Creative Commons die Entscheidung verkündete: „No Change“.

In ihrer Erklärung listet Walsh drei Gründe die für und vier Gründe die gegen eine Änderung gesprochen hätten auf. Für eine Änderung zu „Commercial Rights Reserved“ sprächen demnach:

  • Vermeiden, dass Leute sich für das NC-Lizenzmodul entscheiden, weil sie es auf Grund des Namens falsch verstehen. Das ist sicher der wichtigste Punkt. Vor allem in Bereichen wie Bildung (z.B. bei Open Educational Resources, OER) verwenden viele diese Lizenz, weil sie glauben, sie sei speziell auf die Bedürfnisse nicht-profit-orientierter Bereiche zugeschnitten. Das Gegenteil ist aber der Fall: das NC-Modul macht eigentlich nur im kommerziellen Bereich Sinn. Genau dort kann die Bezeichnung aber wiederum eher abschrecken.
  • Es drückt besser aus, wie die Lizenz funktioniert.
  • Der neue Name würde die Möglichkeit von Creative-Commons-basierten Geschäftsmodellen deutlicher machen.

Gegen die Änderung führte Walsh Folgendes ins Treffen:

  • Jeder Namenswechsel der mit großem Aufwand verbunden ist, ist schwierig.
  • Der Namenswechsel würde möglicherweise Leute dazu bewegen, die Lizenz zu nutzen, die davor freiere Lizenzen verwendet haben.
  • Der Name ist schwerer zu verstehen, weil die Bezeichnung „juristischer“ ist.
  • Die Änderung würde die Wünsche der NC-Kritiker nicht befriedigen.

Eine weitere Erläuterung, warum den Gegenargumenten der Vorzug gegeben wurde, findet sich in dem Statement nicht. Das entspricht allerdings ganz allgemein der Vorgehensweise von Creative Commons rund um die Version 4.0 ihres Lizenzbaukastens: es darf diskutiert und vorgeschlagen werden, am Ende gibt es aber wenig erläuterte Entscheidungen. Strukturierte Formen der Community-Partizipation wie zum Beispiel die unverbindlichen „Meinungsbilder“ in der Wikipedia gibt es nicht.

Was die konkrete Entscheidung zur Beibehaltung der Bezeichnung „NonCommercial“ betrifft, so halte ich diese für falsch. Dass mit einer Umbenennung kurzfristig Aufwände verbunden sind, ist klar. Aber längerfristig wiegen die Pro-Argumente einfach schwerer. Selbst wenn einige Leute von freieren auf eine umbenannte NC-Lizenz umsteigen sollten, der umgekehrte Effekt – Leute die in Hinkunft auf das NC-Modul verzichten – dürfte mit Sicherheit größer sein. Das lässt sich schon alleine aus der derzeitigen Beliebtheit des NC-Moduls unter Lizenzanwendern schließen. Dass „Commercial Rights Reserved“ schwerer zu verstehen ist, unterstützt diese These noch: derzeit glauben viele das NC-Modul zu verstehen und setzen es deshalb ohne Not ein. Und dass eine Änderung die radikaleren NC-Kritiker nicht besänftigen würde, tut ihrer Sinnhaftigkeit erst Recht keinen Abbruch. Alles in allem: eine verpasste Gelegenheit.

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14 Ergänzungen

  1. Was genau „bedeutet“ dieses non-commercial denn im Moment? Heißt das nicht, dass ein solches Werk nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf? Sorry für die blöde Frage…

    1. Das bedeutet, dass für eine Benutzung für kommerzielle Zwecke vorbehalten bleibt, ja. Mit anderen Worten: nicht-kommerzielle Nutzung ist erlaubt, für kommerzielle Nutzung müssen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Die von Jan Engelmann weiter unten verlinkte Broschüre erklärt das sehr anschaulich.

  2. [Disclaimer: Bin Mitverfasser der vorgenannten Broschüre und CC Affiliate und habe letztlich gegen den CRR-Vorschlag votiert]

    Der Aufwand einer Umbenennung ist m.E. viel größer als das die Befürworter glauben. Von unzähligen Backends bis hin zur schon im Praxisbetrieb befindlichen Modellierungssprache ccREL müsste man dezentral und ohne echte Koordination die Veränderung weltweit propagieren. Und man hätte anschließend mitnichten nur weniger, sondern ggf. nur andere Probleme. Bsp.: Man hätte für alle Zeiten eine weitere zur archivierende Bezeichnugsvariante mehr. Dass die Umbenennung unterm Strich eine Verbesserung wäre, wurde in der Diskussion immer wieder behauptet, belegt wurde es aber kaum.

    Und zu den Entscheidungsprozessen: CC funktioniert anders als Wikimedia/die Wikipedia-Community. Als Organisation ist es auch etwas ganz anderes, und bezieht die Außenwelt in Form von 70+ Affiliate Teams weltweit mit ein. Wenn schon, müsste man das mit Entscheidungsstrukturen bei der FSF oder ähnlichen Lizenz-Stewards verleichen.

    1. Zu Deinen Punkten:
      1) wo genau hier die technischen Knackpunkte liegen, wenn es um eine bloße Umbenennung geht, die sich ja über mehrere Jahre einschleifen lässt, wurde nicht offengelegt. Das mit der dauerhaft zu archivierenden Bezeichnungsvariante ist jedenfalls kein Problem, das gibt es ja bereits für jede vorhergehende Lizenzversion und eine Reihe anderer wieder abgeschaffter Lizenzen. Die Forderung nach Belegen bringt mich zu Punkt
      2) wie Du weißt sind mir die Unterschiede zwischen CC und Wikimedia mehr als bewusst, ich habe lang und breit über die größeren Schwierigkeiten von CC ihre Community von Lizenznutzern zu definieren und zu adressieren geschrieben. Das ändert aber nichts daran, dass nicht einmal auf der Affiliate-Ebene klare und transparente Partizipationsstrukturen etabliert sind; von Tools für Umfragen unter (potentialen) Lizenznutzern gar nicht zu reden. Beides wäre meiner Meinung nach aber mehr als sinnvoll, und zwar nicht nur hinsichtlich des NC-Moduls.

      1. Und wie Du weißt, handelt es sich bei CC nicht um ein geschlossenes System wie das von Apple oder so, bei dem irgendwer geheime technische Spezifikationen oder Vorgänge hütet. Insofern ist das Wort „offenlegen“ fehl am Platze, denn mit einigermaßen fundierter Kenntnis von Dingen wie dem Internet, den Eigenheiten von CMSystemen, Suchmaschinen, Archiven, dem Darstellungsmodell der Wikimedia Commons usw. kommt man auch ohne „Offenlegung“ relativ schnell auf sehr viele Stellen in der Online-Welt, die von der (bloßen) Umbenennung betroffen wären. Von inhaltlichen Änderungen der NC-Definition mal ganz zu schweigen.

        Weiterhin käme die Umbenennung noch oben drauf auf einen ganzen Haufen von Änderungen (an der Struktur des Lizenztextes, am Umgang mit Datenbankenrechten etc. pp.), sodass es schon sehr deutlich pro Umbenennung stehen müsste, um den gedanklichen Anker der Benennung „NC“ gleich mit über Bord zu werfen.

        Fazit: Hätte man die NC-Varianten anno 2002 besser „commercial rights reserved“ nennen sollen? Mag sein. Kann man die Zeit zurückdrehen? Sicher nicht. Hat jemand so zwingende Argumente gebracht, dass es dennoch und zusätzlich zu allen sonstigen Änderungen ausreichend wichtig erscheint, die Umbenennung zu machen? Das kann ich nicht erkennen. Und dann setzt sich die normative Kraft des Faktischen letztlich durch, selbst wenn das seltsam konservativ rüberkommt.

      2. Du hast Recht, dass „offenlegen“ nicht das richtige Wording war, hätte besser „dargelegt“ geschrieben.

        Ansonsten überzeugen mich Deine Argumente nicht. Wie gesagt, ich will keine Änderung der NC-Definition, sondern nur ein anderes Branding (wobei auch das Symbol gleichbleiben könnte).

        Alle, die bislang NC verwendet haben, müssen gar nichts ändern, weil ihre Links ohnehin auf die alte Lizenzversion verweisen.

        Vor allem betroffen wären also Neulizenzierungen. Und da ja an der Lizenz selbst abgesehen von den ohnehin geplanten Änderungen nichts fundamental geändert wird und die Lizenzbestimmungen eine Re-Lizenzierung unter Nachfolgelizenzen erlauben, könnten auch Repositorien problemlos alte NC-Inhalte unter CRR stellen, wenn sie das möchten.

        Fazit: ich bleibe dabei, dass das eine verpasste Gelegenheit war. Aber lass uns das am besten einmal face-to-face ausdiskutieren.. ;-)

  3. Die Argumentation ist, finde ich, irgendwie mehr aus der Sichtweise der Schaffenden, die die Lizenz wählen.

    Viel wichtiger hätte ich das Argument gefunden, dass es für Leute die etwas kommerziel nutzen möchten schneller klar ist, dass dies tun können. Nur jemand der sich mit NC befasst hat, weiss dass die Rechte für den kommerziellen Gebrauch erworben werden können.

    Man muss sich immer vor Augen führen, dass es ganz viele gibt, die noch nie etwas von der CC gehört haben (und regelmäßig Musik, Bilder, Texte etc, in irgendeiner Form vermarkten).

    Auch verstehe ich das Argument der Umstellung nicht wirklich, ändert sich denn meine einmal gewählte Lizens automatisch z.B. von 3 auf 4? Soweit ich weiß nicht.

    1. die Ausrichtung auf die Schaffenden ist bei CC gewollt und m.E. auch sinnvoll, weil Werke erst geschaffen werden müssen bevor eine Nachnutzung in Frage kommt. Ansonsten werden hier zwei Punkte angesprochen, die mit der Änderung der bloßen Bezeichnung NC –> CRR nur ganz am Rande zu tun haben:

      – Die Formulierung, was kommerziell ist und was nicht, lässt Interpretationsspielraum. Dadurch ist seit 10 Jahren nicht ganz klar, wo die Grenze zu kommerziell verläuft (es ist wiederum weniger unklar, als manchmal behauptet wird).
      – Dass Rechte jederzeit neben jeder x-beliebigen Public License zusätzlich erworben werden können, sollte zumindest für professionelle Verwerter selbstverständlich sein. Abgesehen davon, dass es CC überfordern würde, der ganzen Welt die Grundzüge des Urheberrechts beizubringen, wird mit CC+ eine ziemlich komfortable Möglichkeit angeboten, kommerzielle Rechte gleich automatisch mit der CC-NC-Lizenz zusammen anzubieten.

      Zur Umstellung noch: Eine einmal gewählte Lizenz der Version X ändert sich nicht automatisch mit dem Erscheinen einer neuen Version. Das würde nämlich deutlich gegen die Autonomie der Schaffenden wirken. Man kann auch heute noch – wenn man das will – eine CC-Lizenz der Version 1.0 verwenden.

  4. Auch eine kleine Frage zum Verständnis. Warum wäre es nicht beispielsweise möglich, das ganze CC auch neu als New-CC oder so aufzusetzen. So wie es auch GNU und GPL und und und als Lizenzformen gibt.
    Warum also sollte sich nicht eine CC-Idee neben der alten CC-Idee etablieren können. Dann braucht man nicht die Organisation dahinter sondern stellt eine daneben.
    Vielleicht bin ich nur zu blöde, das zu kapieren.

    1. Prinzipiell ist eine große Lizenzvielfalt eher ein Problem und kein Vorteil, weil Inhalte, die unter verschiedenen Lizenzen veröffentlicht wurden, nicht problemlos miteinander verknüpft/remixed/etc. werden können. Genau das, sollen Open-Content-Lizenzen aber ermöglichen.

      Deshalb ist es auch so, dass die übergroße Mehrheit aller Open-Source-Software-Lizenzen auf GPL oder GPL-kompatible Lizenzen setzen, damit der Austausch von Code möglich ist. (GNU und GPL sind übrigens nicht zwei verschiedene Lizenzen.. ;-)

      Ein CC-New würde also das Problem inkompatibler Lizenzen nur verschlimmern und wäre keine Hilfe..

      1. Verstehe, das habe ich mir fast gedacht. Ich komme ja eher aus dem künstlerischen Bereich. Und nun ja: Da hat man ja so oder so die Wahl. Und so gesehen waren auch CC-Sachen eher eine Ergänzung. Eine gut formalisierte. Gewiss.

        Ich gebe dir insofern auch Recht. Manchmal ist es besser, eine Sache einzureißen und neu aufzusetzen, als den Ballast aus vergangenen Zeit mitzuschleppen. Dass dabei nicht alle „gewinnen“ ist nicht zu vermeiden. Nur, bei aller Demokratie, am Ende steht immer eine Entscheidung, die man so oder so trifft.

  5. Prinzipiell ist eine große Lizenzvielfalt eher ein Problem und kein Vorteil, weil Inhalte, die unter verschiedenen Lizenzen veröffentlicht wurden, nicht problemlos miteinander verknüpft/remixed/etc. werden können.

    Richtig, aber ich bin dennoch froh über die Vielfalt der freien Lizenzen, das beschriebene Problem tritt nämlich nur bei copyleft auf.
    Defacto wenn ich etwas remixe suche ich mir eben meine Quellen raus und schaue wie kompatibel sie sind und ganz ganz oft habe ich ein CC-*sa-Werk dabei und alle anderen haben kein Copyleft (sind z.B. Public domain oder WTFPL oder cc-by).
    Aber ja natürlich habe ich ein Problem, wenn ich meinen GFDL- oder OGL-Text mit CC-by-sa-Bildern schmücken möchte.

    Dennoch mag ich die Vielfalt, denn für Schaffende besteht so eine große Auswahl genau die Lizenz zu finden, die für sie passt. Und es besteht ein Markt/Wettbewerb der Lizenzen, in denen sich vielleicht die durchsetzen, die die besten Tools (für Metadaten und so) hervorbringen oder eben am Ehesten den Bedürfnissen von Schaffenden, Nutzenden und der Kombination erfüllen.

    Btw. ich selbst versuche all meine Werke mehrfach zu lizensieren und wenn ich auf das oben genannte Problem stoße, dass ich zwei inkompatible Werke wirklich wirklich wirklich mixen will, dann schreibe ich den oder die Künstler an und frage ob sie ihr Werk nicht zusätzlich unter die anderen Lizenz da auch stellen wollen.

    @Topic: Umbenennung my ass XD Es ist mir völlig schnurz wie das Ding nun heißt, ich sähe ggf. ein Problem beim Lizenz-Update, die CC-Lizenzen erlauben ja ein Update auf eine höhere Version… aber eine höhere Version mit anderem Namen?
    Ich sehe die Probleme von CC eher in der Abgrenzung was nun gilt und was nicht. Bei NC ist das eben die Werbung auf Webseiten, darf ich es auf YouTube stellen wo jemand anderes daran verdient (nämlich Google). Darf ich es für meinen Verein verwenden, der ja durchaus Einnahmen hat aber nicht mit diesem Werk welche generiert. etc.
    Bei ND ist es z.B. das Skallieren (was Flickr z.B. auch bei ND-Werken tut), was wenn nicht der Server sondern der Browser skalliert? Und wie ist das in Druckwerken? Weil der Künstler seine DPI-Einstellungen verkackt und auf 0 oder 1 gestellt hat (1 Pixel pro Zoll) muss ich ein Bild auf ein A0-Poster drucken ja?
    Also ich vermute, dass die meisten Schaffenden mit „resize“ einverstanden wären, aber was ist dann mit Zuschnitt? Ich vermute da scheiden sich bereits die Geister, manche möchten vielleicht nicht dass jemand nur einen Ausschnitt wählt, manchen ist es egal.
    Das Ende der Tolleranz ist vermutlich erreicht wenn man Farbfilter verwenden will… ich muss diesen Grünstich loswerden… aber auch hier kann man Künstler einfach fragen :D (hey ich habe hier dein Werk leicht modifiziert, darf ich das so benutzen?)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.