Bundestag debattiert Netzneutralität – im Protokoll

Der Bundestag hat in seiner gestrigen Plenardebatte theoretisch über Netzneutralität diskutiert. Theoretisch dadurch, dass die Debatte nur als „Reden zu Protokoll“ stattfand, weil die Opposition wohl alle Plenardebatten-Kärtchen bereits gezogen hatte und die Regierungskoalition anscheinend kein großes Interesse an einer öffentlichen Debatte hatten. Konkret ging es um einen Gesetzentwurf der Linksfraktion, die Netzneutralität festzuschreiben.

Die Reden finden sich im Protokoll (PDF) auf den Seiten 339 – 349. Kurzzusammenfassung: Regierungskoalition findet den Markt weiterhin toll und sieht die Netzneutralität dort gut aufgehoben. Die Opposition will geschlossen eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität.

Dr. Georg Nüßlein (CDU/CSU) sieht das Ansinnen der Linksfraktion, die Netzneutralität festschreiben wollen als „höchstwahrscheinlich aus alten SED-Zeiten genetisch vererbt“. Die Anwendungen von Morgen sind für ihn u.a. „Nicht nur die Verschickung von E-Mails und das Öffnen von Webseiten, sondern auch für Echtzeitanwendungen wie Voice over IP, IPTV, Web-TV, Onlinespiele, aber auch Videokonferenzen oder Telemedizinanwendungen.“ Dann wissen wir jetzt ja, wofür Herr Nüßlein aktuell seinen Internetanschluß nutzt. Er sieht zumindet die Gefahr, dass viele bei eingeführten Volumentarifen ein Aufpreis für eine Flatrate psychologisch eher davon abhalten würde, diese auch dazu zu buchen. „Das könnte den Ausbau bremsen.“

Immerhin erkennt er auch:

Und da sind wir beim Thema Netzneutralität: Natürlich wollen auch wir von der Koalition grundsätzlich, dass „IP-Datenpakete im Internet gleichberechtigt und diskriminierungsfrei behandelt werden“, wie auch die Linksfraktion in ihrem Antrag es fordert. Aber wir müssen auch etwas dafür tun, nämlich die Netze weiter ausbauen. Sonst sind die Netzbetreiber natürlich dazu gezwungen, Preisklassen abhängig von Datenvolumina einzuführen. Aber damit würgen wir die Entwicklung bei den Datenanwendungen ab, Stichwort IPTV und andere.


Er verweist auf komplexe Regulierung und dass nur die Niederlande ein Gesetz für Netzneutralität hätten und übersieht dabei, dass sowohl Slowenien in der EU ist als auch ein eigenes Gesetz dazu hat. Nüßlein verweist auf die Verordnungsmöglichkeit im TKG:

Mit dem neuen § 41 a TKG haben wir eine Rahmenregelung zur Netzneutralität geschaffen, nach der die Bundesregierung ermächtigt ist, in einer Rechtsverordnung – wohlweislich mit Zustimmung von Bundestag und Bundesrat – „gegenüber Unternehmen, die Telekommunikationsnetze betreiben, die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen, um eine willkürliche Verschlechterung von Diensten und eine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs in den Netzen zu verhindern“.

Ja, müsste man schnell mal zur Anwendung bringen, damit wir austesten können, dass dieses Werkzeug auch mehr als ein zahnloser Tiger wie wir glauben. Damit dieses Argument dann auch mal wegfällt und wir Richtung gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität weiter diskutieren können. Wer kann die Verordnung austesten? Achja, die Bundesregierung. Müsste man mal, ne?!

Neben unserer Regierung finden nur noch die Piraten eine Verordnung zur Sicherung der Netzneutralität wichtig. Warum auch immer. Das wissen sie wahrscheinlich auch nicht so genau.

Immerhin erkennt Nüßlein, dass man darüber reden müsste, ob es korrekt von der Deutschen Telekom sei, dass über T-Entertain einfach mal gegen Durchleitungsgebühren Partnerunternehmen bevorzugt durchgelassen werden dürfen. Ich gehe da noch weter: Wir müssen auch darüber reden, ob der Deal mit Spotify im T-Mobile-Netz in Ordnung ist und ob wir dafür überhaupt den richtigen Regulierungsrahmen haben. Ich glaube nicht. Sonst sieht Nüßlein „wieder neosozialistische Propaganda erster Güte!“ im Antrag der Linken und mag diese generell nicht. Nungut, die Linke hätte den Antrag auch besser formulieren können, die Begründung klingt tatsächlich etwas hingerotzt.

Anschließend redete Peter Tauber (CDU/CSU) zu Protokoll. Er sieht „zu Recht“ manche Reaktionen und hat Zweifel, ob das auch alles so in Ordnung geht mit den Plänen der Deutschen Telekom. Aber keine Sorge, Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt kümmern sich drum. (Wenn die mal mit dem richtigen Regulierungsrahmen ausgestattet sind?!) Tauber verweist wieder auf §41 TKG und dass „die christlich-liberale Koalition darüber hinaus das Prinzip der Netzneutralität längst gesetzlich verankert“ hätte. Die Abkehr von Flatrates sieht er als „unternehmerisch nicht klug“, weil es ja Bewerber gäbe, die weiterhin Flatrates anbieten würden. Aber Geschäftsmodelle seien nicht Aufgabe des Gesetzgebers. Er trifft den Punkt, dass die Managed-Service das eigentliche Problem seien:

Sehr kritisch muss man nämlich die Ankündigung der Telekom sehen, bestimmte Dienste von einer Anrechnung auf das im Paket verkaufte Datenvolumen auszunehmen. Hier erfolgt im Zweifel die Diskriminierung von Diensten Dritter quasi per Ansage, und das wäre in der Tat ein glasklarer Verstoß gegen die Netzneutralität. Die Telekom argumentierte zunächst, dass sogenannte Managed Services von einer entsprechenden Bewertung ausgenommen werden müssten. Auch hier ist unsere Haltung – und auch die der Bundesnetzagentur – mehr als klar: Eine Diskriminierung innerhalb von Diensteklassen, also beispielsweise die Bevorzugung eines Video-on-demand-Angebotes in Abgrenzung zu anderen Angeboten, ist im Sinne der Netzneutralität nicht zulässig

Spannend ist dann:

Wir wollen, dass die Nutzer auch künftig frei entscheiden können, welche Dienste sie im Netz nutzen, und dass diese Entscheidung nicht „geleitet“ wird durch eine Koppelung von Netzzugang und dem Angebot bestimmter Dienste. Dass die Telekom oder ein anderer beliebiger Infrastrukturanbieter das zur Verfügung gestellte Datenvolumen auf bestimmte Dienste anrechnet und auf andere nicht – ob das für den Bereich Musikstreaming, Video on Demand oder andere Services gilt –, darf es auch künftig nicht geben. Dazu braucht es aber derzeit keine neuen Gesetze, sondern die zuständige Aufsicht und die Regulierungsbehörden müssen handeln.

Spotify im T-Mobile-Netz?! Oder gelten für mobiles Internet nicht dieselben Regeln, außer dass für mobiles Internet niemand so wirklich in Deutschland zuständig ist, zumindest fühlt sich die Bundesnetzagentur nicht dafür zuständig. Müsste man mal ändern!

Ansonsten droht er noch der Deutschen Telekom mit der Verordnungskarte und geht eher nicht davon aus, dass die wirklich ihre Pläne umsetzen will, Durchleitungsgebühren zu verlangen. Ich bin ja nicht so optimistisch, lasse mich aber gerne positiv überraschen.

Für die SPD texte Martin Dörmann zu Protokoll. Er verweist darauf, dass die SPD-Fraktion bereits zur Novellierung des TKG vor zwei Jahren die „Aufnahme wirksamer Gesetzesregelungen zur nachhaltigen Sicherung der Netzneutralität gefordert und konkrete Vorschläge vorgelegt“ habe. Er bezeichnet die Verordnungswunderwaffe §41 der Koalition als “ abstrakte Ermächtigung“ und ist auch nicht von der Anwendungskraft überzeugt. Er verweist darauf, die aktuelle Debatte beweise, „wie falsch es war, die Novellierung des TKG nicht dafür zu nutzen, klare Rahmenbedingungen für die Unternehmen zu definieren, konkrete Handlungsmöglichkeiten für die Bundesnetzagentur zu formulieren und somit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen“. Sehe ich genauso.

Der zitierte Antrag der SPD-Bundestagsfraktion enthält hierzu eine Vielzahl konkreter Bestimmungen. So soll Netzneutralität als eines der Regulierungsziele im Telekommunikationsgesetz verankert und dort definiert werden. Kern der Netzneutralität ist auch weiterhin der Gleichbehandlungsgrundsatz, weshalb ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot für den Datentransport erforderlich ist. Das „any to any“-Prinzip soll festgeschrieben werden, wonach jeder grundsätzlich Zugang zu jedem Inhalt im Internet haben und Inhalte selbst anbieten kann.

Dörmann kritisiert, dass Regierung gerne symbolisch mit §41 winkt, aber sonst nichts tue:

Leider wurde aber bislang von beiden Ermächtigungen kein Gebrauch gemacht. Dabei hätte dies gerade im Hinblick auf die Diskussionen sowohl bei der TKG-Novelle als auch in der Enquete-Kommission für Internet und digitale Gesellschaft nahe gelegen. Dies belegt einmal mehr, dass die Bundesregierung zum Thema Netzneutralität gerne symbolische Reden hält, aber wenn es konkret werden soll, durch Untätigkeit glänzt. Dies ist wahrlich kein angemessener Umgang mit einem solch wichtigen Anliegen

Claudia Bögel von der (FDP) schafft es erstmal, viel zu schreiben, aber wenig zu sagen. Wenigstens versteht sie den „Unmut vieler Bürgerinnen und Bürger“. Aus Verbrauchersicht seien die Pläne der Deutschen Telekom AG „äußerst ärgerlich“. Aber als mündige Verbraucher sollte man halt kündigen. Wenn man nur die Telekom vor Ort zur Auswahl hat, kann man sich wohl bei der FDP nach Alternativen erkundigen. Frau Bögel hilft da sicher gerne. Mehr war aus der Rede leider nicht rauszuholen.

Der Text von ihrem FDP-Fraktionskollegen Jimmy Schulz bot da schon viel mehr. An die Linksfraktion gewandt erklärt er erstmal:

Ich stimme Ihrem Antrag inhaltlich zu. Er ist wohlformuliert und beinhaltet nahezu alle wichtigen Aspekte. Ich würde dies anders begründen, aber auch damit könnte ich leben. Ich würde sogar noch weitergehen und das Thema Netzabschlusspunkt mit in die Betrachtung aufnehmen, Stichwort Routerzwang.

Das muss man deutlich herausstellen. Für den CDU/CSU-Kollegen Nüßlein ist der Text „neosozialistische Propaganda erster Güte“ und der FDP-Kollege Schulz findet ihn wohlformuliert. Liebe Koalition: Was denn nun? :-)

Aber er ist gegen Vorratsgesetzgebung. Deshalb gibt es wohl auch das Leistungsschutzrecht. (Zu seiner Verteidigung: Er war dagegen).

Volumentarife findet er in Ordnung, weil Geschäftsmodell. Interessanterweise erklärt er: „Das einzige, was daran zu beanstanden ist, ist, dass sie diese Tarife der Meinung der FDP nach nicht mehr Flatrate nennen darf – das ist Etikettenschwindel, das ist digitales Pferdefleisch.“

Schön, dass wir da Einigkeit haben. Warum ist das dann bei der Mobilfunkwerbung erlaubt? Groß Flatrate drauf schreiben und im Kleingedruckten dann definieren, wieviel Volumen die Flatrate genau enthält? Und macht die FDP jetzt noch was vor der Wahl, wo sie doch noch in der Regierung ist?

Unstrittig ist wohl, dass die Ausnahme des eigenen Video-on-Demand-Dienstes von der Volumenberechnung eine klare Ungleichbehandlung gegenüber den Mitbewerbern, wie zum Beispiel Maxdome, Lovefilm oder Watchever, ist. Hier scheint mir eine klare Verletzung der Netzneutralität vorzuliegen. Gleiches wird nicht gleich behandelt.

Schön, dass wir das geklärt haben. Das scheint ja bei allen Fraktionen nun Konsens zu sein, dass die Pläne der Deutschen Telekom überhaupt nicht gehen. Was aber, wenn die das trotzdem einfach machen?!

Weiter:

Die Internet-Enquete hat 2011 festgestellt, dass zurzeit keine Verletzung der Netzneutralität vorliegt. An dieser Situation hat sich nun nicht wirklich etwas geändert. Die Telekom hat lediglich angekündigt, ab 2016 ihre Tarife umzustellen.

Zufälligerweise sass ich in derselben Enquete-Kommission und erinnere mich daher anders. Schauen wir doch mal im Bericht der Enquete-Kommission zum Thema Netzneutralität (PDF, Seite 5) nach. Da steht als Definition einer Verletzung der Netzneutralität:

Möglich wäre nunmehr eine Ungleichbehandlung oder Diskriminierung hinsichtlich
– des Inhalts,
– der zu transportierenden Datenmenge,
– des vom Nutzer oder Serviceanbieter bezahlten Qualitätsstandards,
– einzelner Nutzer,
– einzelner Diensteanbieter,
– einzelner Programme und Services.

Schauen wir auf den Markt: Wir haben in vielen mobilen Tarifen bei ePlus, Vodafone und T-Mobile Verletzungen der Netzneutralität, indem rechtlich und technisch Dienste wie p2p, VoIP und/oder IM untersagt und/oder benachteiligt werden. Im Kabel-Internet hat Kabel Deutschland im vergangenen Jahr angefangen, Dienste zu diskriminieren. Für mich sind das Verletzungen der netzneutralität und wenn man die Definition der Enquete-Kommission nimmt, müsste ich mit meiner Meinung auch nicht alleine dastehen.

Jimmy Schulz winkt auch mit §41 TKG, verweist auf den Markt, verweist aber zum Schluß auch drauf, dass er sich „nicht grundsätzlich gegen eine gesetzliche Regelung“ stelle: „Ich glaube jedoch, dass die vorhandenen Instrumente ausreichen. Was zu beweisen wäre.

Halina Wawzyniak (DIE LINKE) textete darauf (Natürlich ohne zu wissen, was die anderen zu Protokoll gegeben haben). Sie verweist darauf, dass die Koalition mit den meisten ihrer Sachverständigen in der Enquete an die Netzneutralitätserhaltungskräfte des Marktes vertraute, die Opposition und alle zivilgesellschaftlichen Vertreter davon nicht überzeugt waren und eine gesetzliche Festschreibung als Handlungsempfehlung forderten. Jetzt räche sich der Marktglaube durch die Ankündigung der Deutschen Telekom. Sie kritisiert die Drosselpläne. Und dass davon natürlich die „Managed Services“ ausgenommen seien:

Die Telekom nennt diese Dienste „Managed Services“ und suggeriert damit, dass diese Dienste irgendwie keine normalen netzbasierten Dienste sind. Was jetzt genau der Unterschied zu anderen Diensten ist, bleibt nebulös. Das ist auch kein Wunder, ist doch der einzige Unterschied, dass die Dienste, die nicht gedrosselt und nicht auf das Datenvolumen angerechnet werden, der Telekom gehören oder dafür an die Telekom zahlen. Mit Netzneutralität hat das alles nichts mehr zu tun, da kann die Telekom behaupten, was sie will

Die 3% Vielnutzer-Argumentation der Telekom hält sie für „Augenwischerei“. Zum einen seien „die Kosten, die durch das Surfen im Internet für den Anbieter entstehen, absolut überschaubar“. Sie entstünden „hauptsächlich durch die Infrastruktur. Und Kosten für die Infrastruktur würden so oder so anfallen, „egal ob sie nun viel genutzt wird oder wenig“.

Sie verweist nochmal die auf die sozialen Folgen:

Die Folge ist ein Zwei-Klassen-Internet. Die einen bekommen die Basisfunktionen, die anderen, die es sich leisten können, den vollen Umfang des Internets. Die Leidtragenden? Das werden Menschen mit geringem Einkommen, Familien und kleine Anbieter, die es sich nicht leisten können, sich bei der Telekom eine Vorzugsbehandlung zu kaufen, sein. Kurz gesagt: Es wäre das Ende des freien und offenen Internets.

Als letzter in der Rund durfte Konstantin von Notz seine Rede ins Protokoll kopieren lassen. Die Frage, wie man die Netzneutralität sichert, sei „eine der Schlüsselfragen der digitalen Gesellschaftspolitik“. Aber die Regierung wäre daran kläglich gescheitert:

Anlässlich der anhaltenden Diskussion um die neuen Datentarife der Telekom und einen damit einhergehenden Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität wurde offenbar, dass Sie, meine Damen und Herren von CDU/CSU und FDP, in diesem netz-, aber eben auch gesellschaftspolitisch hochrelevanten Bereich gänzlich gescheitert sind. Ich sage es mit aller Deutlichkeit: Ihr, nur durch eine völlig falsch verstandene Wirtschaftsnähe zu erklärender Laissez-faire-Ansatz ist in den letzten Wochen krachend gescheitert. Das hat nun ausgerechnet ein Unternehmen verdeutlicht, dessen Hauptanteilseigner der Bund ist.

Die Regierung stünde vor einem „Scherbenhaufen“ und sei „mit den Herausforderungen des digitalen Wandels massiv überfordert“.

Er verweist auf die aktuelle Studie der EU-Regulierungsbehörde BEREC, wonach viele Telekommunikationsunternehmen bereits heute gegen die Netzneutralitöt verstossen würden.

Die vollständige Blockade und das bewusste Verlangsamen von Peer-to-Peer-Verkehr (P2P) sowie von Internet-Telefonie via Voice over IP, VoIP, sind heute schon weit verbreitet, vor allem im Bereich des Mobilfunks. Um entsprechende Sperrungen vorzunehmen, greifen die Provider – auch das hat die Studie gerade noch einmal belegt – auch auf durchaus umstrittene Techniken wie die „Deep Packet Inspection“, DPI, zurück.

Er verweist darauf, dass die Grünen bereits 2010 einen Antrag mit dem Titel „Gegen das Zwei-Klassen-Internet – Netzneutralität in Europa dauerhaft gewährleisten” eingebracht hätten und bei der TKG-Novelle 2011 auch einen eigenen Gesetzesentwurf zur Sicherung der Netzneutralität.

Das war es. Der Antrag wurde an Ausschüsse weitergeleitet, wo dann vielleicht richtig diskutiert wird. Wenn dafür noch Zeit bleibt, die Sommerpause und der Wahlkampf nahen ja. Wir bleiben aber dran. Eigentlich denke ich ja immer, dass Reden zu Protokoll einfacher zu dokumentieren wären als eine Live-Debatte. Aber wenn man zehn Seiten Dokumentation vor sich hat, verleitet das leider zu einer ausführlicheren Kommentierung. Diese wurde übrigens von der Deutschen Bahn präsentiert, die mich eben eine halbe Stunde lang im Funkloch hat sitzen lassen. Danke dafür.

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12 Ergänzungen

  1. Danke für die Zusammenfassung.
    Ich finde dieses „Reden zu Protokoll geben“ irgendwie eine ziemliche Unsitte.

  2. Den Seitenhieb auf die Piraten hab ich nicht verstanden.
    Ich dachte, die Forderung nach staatlicher Regulierung der Netzneutralität wäre seit 2006 im Grundsatzprogramm… mal gelesen?

      1. Wahlprogramm und Grundsatzprogramm sind verschiedene Ebenen. Die Forderung nach einer Verordnung ist kurzfristiger und schliesst eine Forderung nach Verankerungen z.B. in einem eigenständigen Gesetz, dem Grundgesetz (Aufnahme von Grundrechten Wasser, Elektrizität, Kommunikation) und auf EU-Ebene nicht aus.

  3. Mh, versteh ich das jetzt richtig? Es gab gestern garkeine Diskussion?
    Hatte den Stream eine knappe Stunde an, aber dann wurde mir das Geblubber doch zu viel, hatte ja wegen anderen Themen angeschaltet…die nicht kamen. Dieses Parteidenken ist einfach nur armselig, das hat schon bald Kindergarten-Niveau.
    Früher hab ich mir das teils stundenlang problemlos anhören können, inzwischen sehe ich Bundestagsdebatten u.Ä. kaum noch, man muss ja nur die Partei eingeblendet bekommen und weiß sofort wie er oder sie jetzt argumentieren wird um sich das Thema zurecht zu biegen. Ausnahmen gibts, aber die kann man an einer Hand abzählen…

  4. Wird der unverbrauchte Teil eigentlich auf den Folgemonat übertragen, oder bekommt der Kunde für den unverbrauchten Teil sein Geld zurück.

    Also wer im Monat nur 5GB verbraucht muss ja weniger zahlen als jemand, der 75GB verbraucht, alles andere wäre ja ungerecht, und Rene ist ja die personifizierte Gerechtigkeit.

    Wenn man mal von 35,- für 75GB ausgeht, dann wären das rund 0,50EUR pro GB, der mit den 5GB müsste also 32,50EUR zurück bekommen.

    Für welches Modell hat sich denn die Telekom entschieden?

    „Der Markt wirds richten“ Dass ein Unternehmen mit tausenden Beamten ein ganz normaler Marktteilnehmer ist, bezweifle ich jetzt einfach mal. Niemand sonst könnte es sich leisten, seine Brötchen auf Stecknadelgröße zu schrumpfen ohne den Preis zu senken, außer man hat in vielen Gebieten das Versorgungsmonopol.

    „Die Telekom hat lediglich angekündigt, ab 2016 ihre Tarife umzustellen.“ Ein Blick auf die Seite der Telekom belehrt da eines besseren.

    Im übrigen ergeben 25GB Durchschnittnutzer bei einer 4-köpfigen Familie schon heute 100GB.

    Also: wenns geht, wechseln!

    1. Du rechnest falsch. Du zahlst ungefähr 30Euro dafür, das der Anschluß überhaupt existiert, und ca 5Euro für die 75GB.

  5. Was soll eigentlich immer der Verweis auf die SED, wenn es um die Linksfraktion geht? Als ob CDU/CSU nicht schon genug Schweine-Gesetze erarbeitet und verabschiedet haben, von denen die SED nur träumen könnte. Man will doch damit nur von den eigenen verfassungsfeindlichen Vorhaben ablenken, ganz im Stil von dem Dieb, der den Finger auf einen unschuldigen Passanten richtet und „Haltet den Dieb!“ ruft, um dann unbemerkt abhauen zu können.

    Und wieso man was gegen Netzneutralität haben kann, erschließt sich mir nicht. Das sollte man unabhängig von Ideologien endlich auf dem Weg bringen. Solche Aussagen wie diese von diesem Unionspolitiker bringen uns kein Stück weiter.

  6. Wenn der Herr Nüßlein(CDU/CSU)meint,daß das Ansinnen der Linksfraktion genetisch höchstwarscheinlich,vererbt ist,Tja dann.Er erinnert sich vielleicht noch,daß es mal eine Ost CDU in der DDR gab…Soll er sich darüber mal,theoretische Gedanken machen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.