Bundesnetzagentur bittet zum Netzqualitäts- und Netzneutralitäts-Test

Bereits seit einiger Zeit bietet die Bundesnetzagentur mit der Initiative Netzqualität die Möglichkeit, den eigenen Breitbandanschluß zu testen. Ziel ist es, in der Fläche konkrete Zahlen zur Netzqualität zu erheben. Um das mal zu verdeutlichen: Ich habe zuhause einen „bis zu 16 MBit/s“ DSL-Anschluß und freue mich in guten Tagen über konkrete 11 MBit/s. Gefühlt werde ich also um gut 30% meiner eingekauften Leistung gebracht.

Neue ist jetzt bei der Initiative Netznqualität ein zusätzlicher Netzneutralitäts-Test. Dort kann getestet werden, ob der eigene Provider bereits p2p-Protokolle diskriminiert.

Einziges Manko: Beim Test werden Flash und Java vorausgesetzt.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

12 Ergänzungen

  1. Ich finde es spricht mal wieder für sich, dass bei dem Speedtest das Augenmerk auf der Downloadgeschwindigkeit und nicht gleichermaßen beim Upload liegt. Merkt man, wenn man manuell die Geschwindigkeit angibt.

  2. Dieses Breitbandtest-Applet braucht bei mir ganz schön lange, bis es beginnt, irgendetwas zu tun. Funktioniert dann aber. Mit dem Netzneutralitätstest-Applet habe ich allerdings so meine Probleme..

    Auf Ergebnisse bin ich jedenfalls sehr gespannt!

    Kleine Notiz am Rande: Hast du wirklich einen „16 MB“ Anschluss [sic!](Megabyte, ohne Zeitangabe) oder meinst du einen 16-Mbit/s-Anschluss (Megabit pro Sekunde)?

    Grüße
    Kono

  3. Das Problem ist seit Jahren bekannt, es gibt dazu auch ein paar Klagen. Alle sind im Sand verlaufen. Was soll ein Test, der zu keinerlei Konsequenzen führt? Lächerlich.

  4. und wie immer, wenn staatlich getestet wird: Erstmal IP Adresse und Browserfootprint abspeichern. Vielen Dank für ihre Mitarbeit bei der Vorratsdatenspeicherung!

  5. Immerhin weiß ich jetzt, wie schnell mein Upload ist – davon war bei meinem Anbieter leider nie die Rede (16Mbit Download, 1Mbit Upload).
    Außerdem: „Es liegen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung des [Downloads/Uploads] durch ihren Anbieter vor.“ Dazu gerade das Urteil gelesen, dass mein Anbieter keine dyn. IP-Zuordnungen speichern muss. Freue mich ein bisschen, da noch frei zu sein. :)

  6. „Ich habe zuhause einen “bis zu 16 MBit/s” DSL-Anschluß und freue mich in guten Tagen über konkrete 11 MBit/s. Gefühlt werde ich also um gut 30% meiner eingekauften Leistung gebracht.“

    Wäre es dir lieber, dein ISP gibt feste Mindestwerte an, die geringer sind als die momentane Geschwindigkeit? Dann hättest du wohl 6 – 8 MBit/s und nicht die 11, die bei deinem Anschluss wahrscheinlich das ist, was man maximal rausholen kann. „Bis zu 16MBit/s“ heisst eben so viel wie „du kriegst bis zu 16 MBit/s das Maximum, was wir aus deiner Leitung rausholen können“, so viel sprachliche Kompetenz hätte ich dir nun doch zugetraut.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.