Bundesgerichtshof: Zugang zum Internet von zentraler Bedeutung für das moderne Leben

Wenn der Internetanschluss ausfällt, können Kunden von ihrem Anbieter Schadensersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden. Nach Ansicht des obersten Zivil- und Strafgerichts ist der Zugang zum Internet von zentraler Bedeutung für das moderne Leben.

Eine Tarifumstellung beim Internet-Anbieter kann schnell mal zu einem Ausfall des Anschlusses führen. In einem Fall für zwei Monate zwischen 2008 und 2009. Der Kunde klagte auf Schadensersatz – und bekam Recht. Aus der Pressemitteilung des Gerichts:

Die Nutzbarkeit des Internets ist ein Wirtschaftsgut, dessen ständige Verfügbarkeit seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist. Das Internet stellt weltweit umfassende Informationen in Form von Text-, Bild-, Video- und Audiodateien zur Verfügung. Dabei werden thematisch nahezu alle Bereiche abgedeckt und verschiedenste qualitative Ansprüche befriedigt. So sind etwa Dateien mit leichter Unterhaltung ebenso abrufbar wie Informationen zu Alltagsfragen bis hin zu hochwissenschaftlichen Themen. Dabei ersetzt das Internet wegen der leichten Verfügbarkeit der Informationen immer mehr andere Medien, wie zum Beispiel Lexika, Zeitschriften oder Fernsehen. Darüber hinaus ermöglicht es den weltweiten Austausch zwischen seinen Nutzern, etwa über E-Mails, Foren, Blogs und soziale Netzwerke. Zudem wird es zunehmend zur Anbahnung und zum Abschluss von Verträgen, zur Abwicklung von Rechtsgeschäften und zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten genutzt. Der überwiegende Teil der Einwohner Deutschlands bedient sich täglich des Internets. Damit hat es sich zu einem die Lebensgestaltung eines Großteils der Bevölkerung entscheidend mitprägenden Medium entwickelt, dessen Ausfall sich signifikant im Alltag bemerkbar macht.

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11 Ergänzungen

  1. Das dürfte ja nun wohl bedeuten, dass jetzt höchstrichterlich geklärt ist, dass three-stikes in Deutschland illegal wäre, oder?

    Sven

    1. Nein, das ist nur ein Urteil des BGH. Die haben zwar evtl. eine Meinung zur verfassungsmäßigkeit neuer Gesetze, dürfen darüber aber nicht entscheiden.

    2. Die Entscheidung des BGH beinhaltet die (rechtliche) Bewertung, dass die „ständige Verfügbarkeit [des Internetzugangs] seit längerer Zeit auch im privaten Bereich für die (…) Lebenshaltung typischerweise von zentraler Bedeutung ist“. Mit dieser Bewertung wäre eine 3-strikes Regelung in Deutschland nicht vereinbar.

      Rein formal ist zu 3-strikes aber keine bindende Entscheidung ergangen, weil der BGH sich nur mit der Frage eines Schadenersatzanspruches zu beschäftigen hatte.

    3. Nein. Einfache Analogie: Freizügigkeit (also das Recht, sich frei bewegen zu dürfen) ist für jeden Bürger ein wichtiges Grundrecht, um sein tägliches Leben zu gestalten (analog Internetzugang).

      Trotzdem kann die Freizügigkeit per Gesetz eingeschränkt werden, zum Beispiel durch Freiheitsstrafen (analog Three-Strikes-Sperrung) oder Sperren um Gefahrenzonen wie zum Beispiel Botschaften (analog Internetsperren).

      P. S. Das heißt nicht, dass ich pro Three-Strikes oder Internetsperren sei; ich lege nur die Analogie aus.

  2. Das Internet bestimmt zunehmend unser Leben. Geschäfte und Firmen wickeln Transaktionen darüber ab, Privatleute lassen ihre Stromzähler und Photovoltaik Anlagen darüber ablesen und steuern. Ich finde dieses Urteil sehr wichtig, wobei ich selbst in den letzten 13 Jahren nur sehr wenige Ausfälle hatte…

    Tupolew

  3. Kann man dann auch für Stromausfälle Schadensersatz einfordern? Ich frage mich nämlich, was einem ein Internetzugang ohne Strom nützt.

    1. Wenn du einen Stromausfall von zwei Monaten hast, kannst du sicherlich Schadensersatz einfordern, sofern der Stromausfall nicht ausschließlich durch höhere Gewalt bedingt war. Ein solcher Grenzfall wäre z.B., wenn du auf dem Land wohnst und dort zwei Monate lang so tief eingeschneit bist, dass es dem Versorger die ganze Zeit faktisch unmöglich ist, die vom Sturm zerstörte Leitung zu reparieren. Wie man sieht, hierzulande relativ unwahrscheinlich. (Wir haben für gewöhnlich kein über Monate derart beständiges Wetter.)

      Praktisch hat ein deutscher Haushalt durchschnittlich zwei Stunden Stromausfall. Das meiste davon ist entweder auf höhere Gewalt zurückzuführen (Baum bei Sturm auf Leitung gestürzt) oder auf die notwendigen Wartungsarbeiten, die dann meist auch im Voraus angekündigt werden. Nichts, was in Umfang und Schwere einen Schadensersatz rechtfertigen würde.

      P. S. IANAL

      1. Dem ersten Satz im zweiten Absatz fehlt natürlich das „im Jahr“, damit er Sinn ergibt:

        Praktisch hat ein deutscher Haushalt durchschnittlich zwei Stunden Stromausfall IM JAHR.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.