Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar über das falsche Spiel mit der Vorratsdatenspeicherung

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, forderte gestern in seinem Blog mehr Gründlichkeit in der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung. Konkret geht er dabei auf einen Zeitungsartikel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ein, in dem suggeriert wird, dass ein Mordfall aus dem Jahr 2009 heute aufgrund fehlender Vorratsdatenspeicherung nicht mehr aufgeklärt werden könnte. Dabei geht es um eine Frau, die sich in einen entfernten Verwandten aus England verliebt und mit diesem beschließt, ihren Ehemann zu töten. Um ein Alibi zu haben, fliegen beide zu ihren Familien in die Türkei, der Ehemann bleibt in Deutschland, weil er arbeiten muss. Der Verwandte fliegt an einem Tag nach Deutschland, tötet den Ehemann und fliegt wieder zurück in die Türkei. 16 Tage später werden die Frau und ihr Verwandter festgenommen, da aufgrund der Auswertung von Telekommunikationsdaten zum Tatzeitpunkt in den Funkzellen nahe des Tatorts eine englische Handynummer identifiziert werden konnte, von der 37 SMS vor und 50 SMS nach der Tat an das Handy der Frau des Getöteten gesendet wurden. Zudem gab es einen Festnetzanruf in die Türkei aus der Wohnung des Getöteten, der zur Zeit des Anrufes noch arbeitete. In der FAZ heißt es:

„Wir hätten diesen Fall heute nicht mehr gelöst“, sagt der Leiter der Augsburger Kriminalpolizei, Klaus Bayerl. Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung im März 2010 speichern die Telekommunikationsunternehmen nicht mehr, wer wen wann und wo angerufen hat. „Das ist für die Polizei ein Schlag ins Gesicht“, meint Bayerl.

Schaar setzt dem entgegen, dass die Polizei heute ebenfalls all diese Daten erhalten hätte, auch ohne Vorratsdatenspeicherung. Die Provider speicherten schließlich die Telekommunikationsdaten zu Abrechnungszwecken sowieso mehrere Monate lang. Vor allem, wie im konkreten Fall, bei Intercarrier-Abrechnungen, also solchen von Verbindungen zwischen den Netzen einzelner Provider, oder Roaming-Verbindungen in oder aus einem ausländischen Netz – dort werden Daten bis zu 6 Monaten gespeichert. In einem Zeitraum von 16 Tagen, in dem 2009 die Täter ermittelt wurden, wären diese Daten also noch immer problemlos abrufbar für die Polizei.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte fragt sich, wieso der zitierte Kriminalbeamte behauptet, die Aufklärung der Tat wäre heute nicht mehr möglich und kommt zu zwei Ergebnissen: Entweder, er und Strafverfolgungsbehörden wissen wirklich nicht, dass Provider die Telekommunikationsverkehrsdaten ihrer Kundinnen und Kunden nicht sofort löschen, oder aber der Ruf nach Vorratsdatenspeicherung sei mittlerweile einfach zu einem Reflex mutiert, der immer wieder ausgelöst wird und auch bei der Presse angekommen ist – Schaar tendiert wohl zu letzterem:

Genau aus diesem Grund halte ich auch den gebetsmühlenartig wiederholten Ruf nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung für unredlich. Gerade die hiermit immer wieder verbundenen Hinweise auf einen vermeintlichen Verlust von Sicherheit und eine Beschränkung der effektiven Polizeiarbeit führt dazu, dass gegenüber der Bevölkerung ein einseitiges und somit falsches Bild gezeichnet wird. Wer aber immer wieder hört, dass es ohne Vorratsdatenspeicherung nicht geht, fängt irgendwann an selber daran zu glauben, auch wenn es ein beweisbarer Irrglaube ist.

Der Tenor des FAZ-Artikels bezüglich der Notwendigkeit und Legitimität der Vorratsdatenspeicherung, die „schlicht eine endlose Aneinanderreihung von Zahlen“ ist und „keine aufgezeichneten Gespräche von Handytelefonaten oder Unterhaltungen per SMS, wie es Gegner der Vorratsdatenspeicherung oft darstellen“ beinhaltet, zeigt sich durch den Artikel hindurch sehr deutlich:

Doch während über soziale Netzwerke und Online-Shops Kreditkarten-, Konto- und Telefonnummern, Privatfotos und Privatadressen, Kaufgewohnheiten, Markenvorlieben und Urlaubsziele ohne Bedenken preisgegeben werden, gilt der – kontrollierte, überwachte, geschützte – Zugriff des Staates als verwerflich. Dabei ist die Auswertung der Daten so aufwendig und teuer, dass es nur bei schwerer Kriminalität in Betracht kommt.

Und auch die Behauptung der Autorin, es gebe „hohe rechtliche Hürden“ für eine Funkzellenabfrage und „die Polizei kann und konnte nicht nach eigenem Gutdünken Handynetze ausspähen“, haben wir hier schon reichlich anders wahrgenommen.

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4 Ergänzungen

  1. Uh. Das Argument ist aber gefährlich. „Wir brauchen keine monatelange anlasslose Verbindungsdatenspeicherung durch den Staat, denn um Verbrecher zu fangen, braucht man nur die monatelange anlasslose Verbindungsdatenspeicherung beim Provider“ – welche ja selbst häufig genug kritisiert wird, da vor allem bei Flatrates nichts eine 90tägige Speicherung rechtfertigt. Damit räumt Schaar ja hintenrum ein, eine solche mehrmonatige Speicherung sei schon sinnvoll und zur Verbrechensbekämpfung notwendig. Zudem frage ich mich, ob die Zugriffshürden auf die Daten beim Provider genauso hoch liegen wie bei der VDS (schwerste Straftaten, Gefahr für Leib und Leben und Bestand der BRD).

  2. Ein Glück haben wir heute Mobiltelefone. Endlich werden Verbrechen aufgeklärt.

    Entsinnt sich noch jemand der „wilden“ Zeit vor der Verbreitung von Handys? Mit Handy hätte es z.B. die RAF nicht gegeben.

    Wenn jemand noch ein altes Buch (Papier) über Kriminalistik hat, bitte der armen Polizei spenden – und dann Karin Truscheits Kontoauszüge checken: für lau verkauft man sich nämlich nicht für dumm …

  3. Na das ist ja mal ein exzellenter Service. Ein Mordplan mit polizeilichem Gütesiegel. Man muß sich halt während der Durchführung im Telefonieren und SMS verschicken zurückhalten, dann kann man also in der dargestellten Weise jemand umbringen, ohne daß einen die Polizei, jedenfalls nach deren eigenen Angaben, erwischen würde.

  4. Vielleicht sollte denen mal jemand sagen, dass man durch Folter sicher noch viel mehr schwere Verbrechen aufklären könnte oder in dem man „Verdächtigte“ einfach prophylaktisch einsperrt.
    Ist doch alles kein Ding. Grundgesetz? Bürgerrechte? Drauf geschissen, wer Verbrechen verhindert hat immer Recht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.