Bündnis der Werbewirtschaft gegen Piratenseiten vor Start

Stefan Mey berichtet bei Hyperland über fortgeschrittene Verhandlungen im Rahmen des Zentralverbands der deutschen Werbewirtschaft, um Piratenseiten wie kinox.to den Werbegeldhahn zuzudrehen. Geplant ist irights.info zu Folge „eine Beschwerdestelle und eine Schwarze Liste mit ’strukturell urheberrechtsverletztenden Websites'“. Mey zu Folge soll das Bündnis in Kürze an den Start gehen. Bereits heute seien aber Blacklists im Einsatz, wie Mey nach einem Gespräch mit einem Vertreter der Bamberger upjers GmbH berichtet:

„Mit sämtlichen Werbepartnern würden vorab Vereinbarungen getroffen, die das Schalten von Werbung auf illegalen Seiten ausdrücklich verbieten und Verstöße mit empfindlichen Vertragsstrafen ahnden. Zudem enthalte die Vereinbarung auch eine Blacklist, auf der unter anderem die Seite kinox.to stehe.“

Für den Digitale Gesellschaft e. V. hat Mey auch mich um eine Stellungnahme gebeten:

Der Verein Digitale Gesellschaft äußert sich im Gespräch mit Hyperland grundsätzlich positiv zu dem Vorhaben. Kritisch sei jedoch, dass ein vager Begriff wie “strukturell urheberrechtsverletzend” auch so ausgelegt werden könne, dass er neue und innovative Dienstleister behindert, meint Urheberrechts-Experte Leonhard Dobusch. “Strategien der Rechtsdurchsetzung, die nicht auf Abmahnung von Endnutzern, sondern auf eine Verfolgung gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzer setzen”, sind aber zu begrüßten, sagt Dobusch.

Und tatsächlich sind derartige Formen privater Rechtsdurchsetzung nicht vorbehaltlos zu begrüßen, vor allem wegen des fehlenden Rechtswegs und mangelnder Transparenz in Verbindung mit unscharfen Begriffen. Ein schwammiger Begriff wie „strukturell urheberrechtsverletzende Webseiten“ kann beispielsweise je nach Auslegung auch innovative neue Dienstleistungen treffen – YouTube war zu Beginn bzw. vor Entwicklung des Content-ID-Verfahrens auch ein „strukturell urheberechtsverletzendes Portal“ bzw. ist es nach Ansicht der GEMA wohl immer noch; dennoch hat sich gezeigt, dass gerade via YouTube’s Content-ID-Verfahren – einem ebenfalls nicht unproblematischen Ansatz – auch neue Monetarisierungsmöglichkeiten entstanden sind.

An einer Reform des Urheberrechts führt deshalb weiterhin kein Weg vorbei, sind doch streng genommen auch Plattformen wie Facebook derzeit „strukturell urheberrechtsverletzend.“

7 Ergänzungen

  1. Blöde Zustimmeritis!!! Wenn zu begrüßen ist, dass nicht mit Kanonen auf Endnutzer geschossen wird, könntest Du doch genau das begrüßen – und nicht gleich den gesamten, absurden Ansatz, dass komplette Plattformen, auf denen nach beliebigen Maßstäben und letztlich unbekannten Verantwortlichen womöglich „strukturell urheberrechtsverletzende“ Mashups stattfinden (nicht notwendigerweise von dort aus unternommen werden) ohne Rechtsgrundlage von ihrem Einkommen abgeschnitten werden! Menno!

  2. Privatisierung von Recht sollte man in keinem Fall gut finden und sich auch nicht „grundsätzlich positiv äussern“. So gut ich eure inhaltliche Kritik verstehe und teile, wieso man ein solche Vorgehen auch nur irgendwie gut finden sollte verstehe ich nicht, schon gar nicht wenn man sich damit vor den Karren der GVU spannen lässt.
    Ich muss wirklich sagen, euer Statement in dem Artikel hat bei mir einiges an Verwunderung ausgelöst.

  3. Privat Polizei welche wirtschaftliche Bestrafung exerziert. Echte Charme Offensive. Daran ist nichts, aber auch gar nichts, zu begrüßen NP.

  4. Vielleicht sollte man klarstellen, dass hier ein einzelner Satz aus dem Zusammenhang gerissen und damit sinnentstellend zitiert wurde. Anders kann ich mir das nicht erklären.

    1. Genau deshalb habe ich das hier verbloggt. Noch einmal kurz und deutlich:
      Gut ist, sich auf gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzer und nicht auf Endnutzer zu konzentrieren bei der Rechtsdurchsetzung.
      Schlecht ist sowohl private Rechtsdurchsetzung als auch bzw. insb. mit schwammigen Catch-All-Begriffen.

      1. Die Frage ist, ob man sich überhaupt (interviewtechnisch) mit dem Teufel einlassen sollte. Allein den Begriff des „gewerbsmässigen Urheberrechtsverletzers“ würde ich nicht mit meinem Namen assoziiert wissen wollen. Das geht so in die Richtung, ob man der Jungen Freiheit ein Interview geben darf.

      2. Dann hoffe ich doch, ihr bittet den Autor des Hyperland-Artikels um eine Korrektur. Ob der Satz aus dem Zusammenhang gerissen wurde oder nicht, er bleibt so wie er da steht bei Vielen hängen und wird so Verbreitung finden („Ich hab mal gelesen, die sind für das Vorgehen“). Diese Assoziation kann nicht in eurem Interesse sein.

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