BND ist neidisch auf NSA und will mit 100 Millionen Euro Netzüberwachung ausbauen

Der Bundesnachrichtendienst ist offensichtlich neidisch auf die Möglichkeiten der NSA und möchte aufrüsten. Der Spiegel berichtet über das „Technikaufwuchsprogramm“, wofür in den kommenden fünf Jahren 100 Millionen Euro ausgegeben werden sollen. Das Ziel ist eine bessere Netzüberwachung: BND will Internet-Überwachung massiv ausweiten. Mit den 100 Millionen Euro möchte man 100 Mitarbeiter einstellen und den Rest in Hardware und Software investieren. Aber keine Panik: Der BND speichert das nicht alles, der „siebt nur“ (Spiegel-Wording).

Für den Digitale Gesellschaft e. V. ist das übrigens Verfassungsbruch: BND-Spähvorhaben inakzeptabel.

„Offensichtlich hat nicht nur die NSA, sondern auch die Bundesregierung beschlossen, dass die anlasslose Überwachung eine gute Idee ist – und möchte sich damit weit jenseits der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts begeben“, sagt Lavinia Steiner, Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V. Bereits 1999 hatte Karlsruhe dem Gesetzgeber untersagt, beliebig in die Auslandskommunikation hineinzuhorchen. Stattdessen darf dies nur in engen Grenzen erfolgen. Zwar hat es 1999 dem BND erlaubt, Teile des Internetverkehrs anlasslos als Stichprobe zu kontrollieren. Aber mit der Vielzahl an weiteren Datenspeicherungs- und Zugriffsbefugnissen für die Ermittler und die alltägliche Rolle des Netzes in der Kommunikation der Bevölkerung ist diese Grenze heute deutlich enger auszulegen. „Offensichtlich fehlt es in der Regierung nicht nur an Respekt für die Entscheidungen des Gerichts und am Gefühl für die ‘Überwachungsgesamtrechnung’, wie Karlsruhe das nennt. Kanzlerin Merkel und Innenminister Friedrich sind Wiederholungstäter, sie handeln vorsätzlich und ignorieren die Urteile weitgehend“, sagt Lavinia Steiner. Noch im Vorratsdatenspeicherungsurteil, im Urteil zur Anti-Terror-Datei und im Urteil zur Bestandsdatenauskunft hatten die Karlsruher Richter den Gesetzgeber nachdrücklich gewarnt, die Datensammelwut nicht zu übertreiben.

„Dass Hans-Peter Friedrich die Dimensionen nicht versteht, erscheint glaubwürdig. Er hat seine gesamte Amtszeit über Nichts verstanden und beim Datenschutz versagt“, sagt Lavinia Steiner, Vorstand des Digitale Gesellschaft e. V. Der Innenminister hatte in der Presse die Abhöraktionen gerechtfertigt. „ Aber dass Angela Merkel, die fast 40 Jahre DDR erlebt hat, so tut, als ob sie nicht weiß, wohin die Reise geht – das ist kaum zu glauben.“ Die Kanzlerin ist auch die Chefin des Bundesnachrichtendienstes, dieser ist dem Bundeskanzleramt direkt unterstellt.

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13 Ergänzungen

  1. Leute verschlüsselt Eure Kommunikation und nutzt dezentrale Systeme. Das ist das einzige, was wirklich hilft!

    1. Aber wenn du zu dem einen Prozent der Leute gehörst, die das so machen, dann bist Du automatisch verdächtig — d.h. bei der Analyse von Kommunikationsdaten fällst Du besonders auf.
      Wie Snowden schon sagte: Das Problem ist kein technisches, sondern ein politisches.

    2. Kann sein – kann nicht sein. Der Springende Punkt ist, dass es nicht nötig sein sollte, sich vor den Diensten verstecken zu müssen.

    3. Sage ich auch immer -hilft aber nix. Mittlerweile gibt es sogar bei denen, die vom Intellekt her in der Lage wären wirksam zu verschlüsseln, eine offene Ablehnung dagegen. Wahrscheinlich befürchten sie, sich durch Verschlüsseln irgendwie verdächtig zu machen.

  2. Welche Möglichkeiten haben wir bzw. habe ich mich dagegen zu wehren?
    Die bisherigen Taten der in Konzerne aus den USA sind in Europa und Deutschland m.E. nicht rechtmäßig. Was kann man konkretes tun?

    1. Ganz einfach….überlege dir genau wieviele Informationen du über dich Preis gibst. Vor allem bei Programmen aus unserem Land der unbegrenzten Möglichkeiten. Soll nicht heissen das die andern das nicht auch können.
      Wozu muss man sich immer zu so im Netz profilieren wie manche Menschen es tun?

      1. Hmm, ich meinte es weniger in die Richtung „Wie kann ich mich schützen“ o.ä., sonder vielmehr die Frage was man rechtlich tun kann.

  3. Meiner Meinung nach verstößt das ganze ja nicht nur gegen das GG, sondern sogar gegen eine noch wichtigere Rechtsnorm. Muss ich mal raussuchen.

  4. Ich kann micht noch nicht entscheiden, ob ich den Zeitpunkt für diese Ansage jetzt strategisch für sehr clever oder sehr dämlich halte.

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