Besuch von der Polizei nach Tweet zum Fall Mollath

Die Medizin-Professorin Ursula Gesser bekam gestern Besuch von zwei Polizisten, nachdem sie zuvor eine Kurznachricht bei Twitter verfasst hatte. Der Tweet lautete im Wortlaut:

Wann Mollath freikommt? Diese Frage könnte man Frau Merk am Mo. 10.06.13 um 19 Uhr im Landgasthof Hofolding stellen.

Ursula Gesser nimmt damit Bezug auf Gustl Mollath, der seit 4 Jahren in der forensischen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth untergebracht ist, nachdem er zuvor wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt wurde, jedoch wegen seines „paranoiden Gedankensystems“ für schuldunfähig erklärt wurde. Der gesamte Prozess gegen Mollath ist jedoch mit der Zeit stark in die Kritik geraten. Ein Grund dafür ist unter vielen anderen die Bayerische Justizministern Beate Merk, welche der bewussten Falschaussage verdächtigt wird.

Die Veranstaltung auf die Ursula Gesser in ihrem Tweet hingewiesen hatte, hatte mit dem Fall Mollath eigentlich überhaupt nichts zu tun. Unter dem Titel “Facebook & Co. – sicher surfen in sozialen Netzwerken“ – ein im Rückblick sehr ironischer Titel – hielt Beate Merk gestern Abend ohne weitere Vorfälle ihren Vortrag.

Weshalb Ursula Gesser nun gestern Nachmittag Besuch von der Polizei bekam ist unklar. Gesser selbst geht davon aus, dass sie eingeschüchtert werden sollte um die Veranstaltung am Abend nicht zu besuchen. Vielleicht lagen aber auch einfach nur die Nerven der Regierung blank, tritt Mollath doch heute vor den Bayerischen Landtag.

Eine ausführliche Schilderung des genauen Hergangs am gestrigen Tage kann hier auf „gutjahrs blog“ nachgelesen werden.

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13 Ergänzungen

  1. Echtzeitüberwachung? Kurz getweetet – schon stehen die Herren der Stasi, sorry, der bayrischen Polizei vor der Türe?

    Beängstigend! Zustände wie in der DDR und schlimmer! Ist das noch eine freiheitliche Demokratie? Müssen wir uns so langsam nicht mal erheben, diese Dienste auflösen und die Verantwortlichen aus Poltiik und Ministerien hinter Gitter bringen?

  2. Das ist ne peinliche Posse, die sicher auf irgendein Büroheini zurückzuführen ist der den Peter-Prinzip-Award seit Jahren tapfer verteidigt.
    Bewerte ich jetzt nicht allzu hoch.

    Aber die potentielle Gerichtsverhandlung nach der Weigerung der Löschung des Tweets wäre ein Fest für die Sinne geworden. Schade.

  3. Weshalb Ursula Gesser nun gestern Nachmittag Besuch von der Polizei bekam ist unklar.

    Hmm, vielleicht wegen eines „paranoiden Gedankensystems“ in Regierungskreisen?

  4. Aber die potentielle Gerichtsverhandlung […] wäre ein Fest für die Sinne geworden.

    Für alle fünf Sinne: Unsinn, Schwachsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und natürlich Wahnsinn.

    SCNR

  5. Aber die türk. Polizei kritisieren, weil sie Twitter-Nutzer verhaften, die zu Gewalt gegen die Polizei aufrufen. In diesem Fall wird die Meinungsfreieheit mit Füßen getreten.

    Die Deutschen Politiker sollten lieber mal ihren Dreck vor der eigenen Haustüre kehren. Ich sage nur Polizeigewalt S21 und Occupy Frankfurt.

    Guten Abend noch!

  6. Sehe ich persönlich jz nichts schlimmes drin solange die nur geklopft und freunlich hallo gesagt haben ist das durchaus angemessen

    1. Soweit ich weiß sollte man in diesem Staate dafür eine gute Begründung haben. Denn bei mit klopfen im Normalfall keine Polizisten und sagen freundlich Hallo.

      Aus welchem Grund ist das denn ok? Kannst du einen Grund in dem Tweet erkennen, weshalb die Exekutive hier handeln sollte? Gibt es ein Gesetz/Recht durchzusetzen? Wenn ja dann sag mal bitte welches?

      Greetz,
      GHad

      1. Wär sie keine Professorin gewesen, sondern ein einfacher Bürger, hätte es in etwa so ausgesehen: 6 Beamte (in Uniform, damit auch alle Nachbarn es mitkriegen) klingeln morgens um 6 … Hausdurchsuchung! Beschlagnahmung von Smartphone und Laptop, Leibesvisitation. Zeitgleich in der Polizeizentrale entsprechend der FDP-Ermächtigung zur Bestandsdatenauskunft Durchsuchung aller Bestands- und Verkehrsdaten, inkl aller E-Mails. Und tatsächlich … man wurde fündig. Also wieder los und die verdächtige Person mitnehmen. Das wars dann.

  7. Aus dem Bloglink: „Auch der Pressesprecher des Polizeipräsidiums München, bei dem ich schließlich lande, gibt sich verschlossen – aus Datenschutzgründen, wie er betont.“ ;D

    Links und rechts 2 cm vom Bärtchen weg, und wen haben wir da … Diesen Vorfall unbedingt bei der nächtsten Wahl berücksichtigen, ist nicht jeder Professor.

  8. Wieder ist ein paar Leuten mehr da draußen klar geworden, daß Polizei und Justiz ein rechtsfreier Raum sind. Solche Situationen sind nötig auf dem Weg zu einem echten Bürgerrechtsstaat, auch wenn der Weg noch lang ist.

  9. „Rechtsstaatsprinzip“ bzw. „Rechtssicherheit“ mit „Gewaltenteilung“ in Aktion: Justiz, Psychiatrie, Banken und Politik: Die Gruppe aus Obrigkeiten unterjocht den Untertan- wie seit Jahrtausenden. Keiner ist sicher.

    Richter und auch Gutachter wie Psychiater sind (wie früher die Monarchen) nur dem Gesetz unterworfen und verhalten sich auch so und zwar in erster Linie nach dem ungeschriebenen, aber wichtigsten Gesetz, nämlich dem Verhaltensgesetz. Dieses Gesetz wurde nicht beachtet, denn Richter sind in ihrer Struktur obrigkeitsstaatlich und „kritikfrei“ rückwärts gewendet (Wassermann, Kommentar zum Grundgesetz, vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
    Das Landgericht Bayreuth hat dementsprechend angeordnet, dass der seit 7 Jahren z Unrecht weggesperrte Gustl Mollath ( http://www.gustl-for-help.de/ ) bis zu einem weiteren Prüftermin im Juni 2014 in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird ( http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/landgericht-bayreuth-mollath-muss-in-psychiatrie-bleiben-12218980-l1.html ).Der Krug geht so lange zu Wasser, bis er bricht- die Obrigkeiten treiben es immer toller bis zur Revolution. Ohne Berücksichtigung von Verhaltensgesetzen kommen neue Obrigkeiten, die sich kaum besser verhalten.

    Unser Staatsmanagement tut wie z.B. früher im „Sozialismus“ der DDR so, als gebe es in seinen Reihen folgendes nicht:
    Egoismus, Institutionen-Egoismus ( https://de.wikipedia.org/wiki/Egoismus ), Gruppenselbstliebe bzw. Gruppennarzissmus ( http://de.wikipedia.org/wiki/Gruppennarzissmus ) wie z.B. die Selbstgefälligkeit bei der Bundesregierung- http://www.gruene-bundestag.de/cms/archiv/dok/294/294128.achtung_der_grundrechte.html , Gruppenaggressivität ( http://www.wissenschaft-online.de/abo/lexikon/bio/1485 ) sowie die Lust auf Unterjochung ( http://de.wikipedia.org/wiki/Stanford-Prison-Experiment ). Auch werden üblicherweise Heuchler gefördert und Kritiker geächtet  http://www.quality.de/cms/forum/26-archiv-2003/4579-prozessmanagment-wer-koordiniert-die-prozessverantwortlichen.html?limit=6&start=12 .Das den Verhaltensgesetzen entsprechende Gruppenverhalten der Obrigkeiten darf man allerdings nicht behaupten. Die Äußerung „Justizkumpanei“ ist als üble Nachrede strafbar. Der Ehrenschutz der Richter hat Vorrang (vgl. http://www.streifler.de/ag-augsburg-3a–26uuml-3bble-nachrede–26sect-3b186-stgb-print5955.html ).Das Einlegen eines Rechtsmittels ist übrigens eine Kritik an der Obrigkeit, die in den meisten Fällen zur Ächtung des Kritikers führt.
    Eine alte Juristenweisheit zum Egoismus der Justiz lautet: Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand. (von http://causa-lenniger.grundrechtepartei.de/archives/20736 ) und das soll offenbar so bleiben.
    Im Anwaltsblatt schreibt z.B. zur Anhörungsrüge Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck:
    “Ich versage mir alle Einzelheiten zu dieser gesetzgeberischen Missgeburt, eines kostenlosen Beschäftigungsprogramms für Anwälte auf einem Gebiet, das ihnen fernliegt, eine Belästigung der Justiz mit einem Anliegen, das sie schon behandelt haben, verbunden mit der Zumutung, sagen zu sollen, sie habe ein elementares Urrecht mit Füßen getreten. Bis heute gibt es infolgedessen nicht eine erfolgreiche Anhörungsrüge. Ihr einziger Entlastungseffekt für das BVerfG besteht darin, dass die Instanzanwälte die 2-Wochenfrist des § 321a ZPO versäumen.” (Quelle: http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt).
    Wenn für nicht funktionierende Rechtsmittel wie für die Anhörungsrüge von der Staatskasse Gebühren verlangt werden, dann bereichert sich der Staat ungerechtfertigt an den Rechtssuchenden. Die Erfolgsquote beim Bundesverfassungsgericht liegt ähnlich, nämlich durch Pflege des willkürlichen Richterrechts im Bereich von 0,2 bis 0,3 % (vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 ). Das Bundesverfassungsgericht ist eine Fehlkonstruktion, weil damit der Machtapparat über sich selbst richtet und sich dementsprechend das BVerfG für die Selbstgefälligkeit des Machtapparates einsetzt. Das BVerfG hat z.B. im Beschluss vom 30.4.2003 – 1 PBvU 1/02 – BVerfGE 107, 395 behauptet: „Das rechtsstaatliche Erfordernis der Messbarkeit und Vorhersehbarkeit staatlichen Handelns gebietet es, dem Rechtssuchenden den Weg zur Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen klar vorzuzeichnen“. Das ist Heuchelei, denn selbst die Bedingungen zum Bundesverfassungsgericht sind undurchschaubar und damit willkürlich.
    Tatsache ist: Das verfassungswidrige Richterrecht ist auf dem Vormarsch und untergräbt den Rechtsstaat systematisch (vgl. z-B. http://grundrechtepartei.de/Expertise%3A%C3%9Cberpositives_Richterrecht ).
    Es sind neben dem Fall Mollath weitere Fälle bekannt, in denen Kritiker der Obrigkeit quasi wegen „Majestätsbeleidigung“ durch konsequente Manipulation (vgl. http://www.wikimannia.org/Richter ) für verrückt erklärt, mit Geldstrafen belegt bzw. weggesperrt wurden, siehe z.B. , http://www.jurablogs.com/de/ble-nachrede-geldstrafe-fuer-rolf-bossi , http://wikimannia.org/Claus_Plantiko , http://bloegi.wordpress.com/2010/09/26/3-jahre-4-monate-gefangnis-fur-beamten-beleidigung/ .
    Das kausale schlüssige (egoistische) Motiv der Justiz ist z.B. wie folgt formuliert: „Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren“. In diesem Sinne: Einzelnen wird kein Recht gewährt, weil sonst intern Köpfe rollen müssten (Ablehnungsbegründung von Rechtsmitteln gegen Entmündigung wegen Justizkritik vgl. http://www.locus24.de/foc/foc-0002.html ).
    Weitere Folgen der freien Entfaltung des Egoismus der Oberschicht:
    Der Staat will Bürger arm machen. Diese Erkenntnis basiert auf der juristischen Überprüfung von hunderten Rechtsfällen. Er betreibt es mit Hilfe aller Parteien, Behörden, Gerichte, Banken, Versicherungen … ( von http://unschuldige.homepage.t-online.de/flugblat.htm ).
    Man muss mit der Illusion aufräumen, in Deutschland handele es sich um einen vorbildlichen, demokratischen Rechtsstaat, wie es uns die Medien in Unwissenheit und die Politiker mit Kalkül suggerieren wollen. http://www.wengert-gruppe.de/wengert_ag/news/2003/SteuerstrafverfinDeutschland.pdf .
    Von zehn Rechtsbeugungen ist im Fall Mollath die Rede ( http://www.youtube.com/watch?v=8z99MO8uv2U ). Rechtsbeugungen sind einfach systemkonform. Der Rechtsstaat ist nur Fiktion. Rechtsbrüche werden bis zum Justizministerium gedeckt (vgl. http://www.justice.getweb4all.com/unrechtsstaat.php ).
    Vielleicht liegt das an den von Experimenten bekannten Unterjochungsinteressen mit Gruppenverhalten?
    Ein Richter a.D. dazu: „Ich….habe…..unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind…..“ (siehe z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740 ).
    Gesellschaftsstrukturen und Gesetze müssten verhaltenskonform konstruiert werden.
    Der Vorwurf der Rechtsbeugung bzw. Strafvereitelung im Amt sowie des Psychiatriemissbrauchs sollte z.B. von unabhängigen Gremien untersucht und beurteilt werden. Einem Untersuchungsgremium zur Untersuchung von Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt dürfen keine Richter, Staatsanwälte, Justizangestellte, Psychiater usw. aus dem unmittelbaren Arbeitsumfeld der Beklagten oder aus Ständeorganisationen angehören.
    Jedenfalls wäre die Zulassung von bundesweiten Volksabstimmungen nötig (vgl. z.B. http://www.mehr-demokratie.de/volksabstimmung.html ).

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