Bestandsdaten außer Kontrolle

Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht – mit diesem Kompromiss haben CDU, CSU, FDP und SPD die geplante Bestandsdatenauskunft durch den Bundestag gebracht. Wäre da nicht dieser eine, kleine Schönheitsfehler: Eine richterliche Prüfung sowie die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigung finden in Deutschland schon lange nicht mehr statt.

Dieser Beitrag von Richard Gutjahr steht unter der CC-BY-SA-Lizenz und ist zuerst in seinem Blog erschienen.

Was bisher geschah

Im Januar 2012 hat das Bundesverfassungsgericht die Pläne der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung kassiert (Das Urteil im Wortlaut). Bemängelt wurde nicht die Speicherung als solches, vielmehr die gesetzliche Grundlage dazu. Die Karlsruher Richter setzten der Regierung eine Frist bis Juni 2013, ein neues Gesetz musste her. Das ist auch geschehen, still und heimlich ausgehandelt, nahezu unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit.

Am Abend des 21. März hat der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU, CSU, FDP und SPD die Änderung des Telekommunikationsgesetzes sowie die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft beschlossen. Herausgekommen ist nicht etwa eine Einschränkung der staatlichen Schnüffelei – sondern das genaue Gegenteil.

Der ganz große Lauschangriff

Sollte das Gesetz wie geplant am 3. Mai den Bundesrat passieren (wovon aufgrund der Beteiligung von SPD auszugehen ist), haben künftig rund 250 registrierte Behörden, darunter Polizei, BKA, Zoll und Verfassungsschutz noch leichteren Zugang zu unseren Handy- und E-Mail-Passwörtern, ggfs. sogar zu unseren Cloud-Speichern sowie zu unserer sonstigen elektronischen Kommunikation (z. B. Facebook, Twitter). “Einfache Bestandsdaten” wie Name, Anschrift oder Kontoverbindungen sollen für Ermittler ohne Prüfung, völlig automatisiert abrufbar sein.

Wie konnte das geschehen?

Eine Mehrheit für dieses beachtliche Gesetz kam zustande durch einen Kompromiss, der zwischen Regierungsparteien und Opposition im Innenausschuss ausgehandelt wurde. Durch die Aufnahme eines Richtervorbehaltes sowie der Benachrichtigungspflicht in besonderen Fällen haben FDP und SPD ihren Widerstand aufgegeben und dem Gesetzespaket zugestimmt (Beschlussempfehlung Innenausschuss, S. 19).

Richtervorbehalt und Benachrichtigungspflicht – und alles wird gut? Polizei, Staatsanwälte, Richter und Anwälte wissen es besser. Weder richterliche Prüfung, noch die Benachrichtigung der Betroffenen findet in der Praxis statt. Schuld sind nicht die faulen Beamten, vielmehr liegt es an der schieren Masse an Vorgängen und Eil-Anträgen, mit denen die Richter überflutet werden.

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Kontrollmechanismen nur auf dem Papier

Dass es sich beim Richtervorbehalt und der Benachrichtigungspflicht offenbar um eine Scheinkontrolle handelt, veranschaulichen zwei groß angelegte Studien, die im Zusammenhang mit der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) durchgeführt worden sind.

Vor über 10 Jahren, also noch bevor die staatlichen Überwachungsmaßnahmen im Zuge der Anti-Terror-Gesetze massiv ausgeweitet worden sind, haben die Universität Bielefeld und das Max-Planck-Institut für internationales Strafrecht unabhängig voneinander die Abläufe im Zusammenspiel von Polizei, Staatsanwaltschaft und Richtern in Deutschland untersucht. Das Ergebnis beider Studien ist niederschmetternd:

In der Praxis fand schon damals weder eine Prüfung durch die Richter im Vorfeld, noch eine Benachrichtigung der Betroffenen durch die Behörden im Nachhinein statt.

“Unter dem Gesichtpunkt der Transparenz, Kontrolle und Nachvollziehbarkeit bei TKÜ-Maßnahmen lässt sich ein Auseinanderklaffen von Gesetz und Wirklichkeit vor allem hinsichtlich der Benachrichtigungspflicht (…) und ihrer Umsetzung feststellen.”

Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht

Richtervorbehalt: Polizisten schreiben ihre eigenen Genehmigungen

Sowohl die Studie der Universität Bielefeld, als auch die Untersuchungen des Max-Planck-Institiuts stellen dem Richtervorbehalt ein vernichtendes Urteil aus.

„In unserer Untersuchung haben wir festgestellt, dass von über 500 Anträgen nur einer von einem Richter abgelehnt worden ist”, so Christoph Gusy, Professor für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld in einem ZDF-Interview am 6. Mai 2003. “Wenn die Polizei einen Antrag anregt und die Staatsanwaltschaft diesen Antrag stellt, so bekommt sie ihn mit nahezu hundertprozentiger Sicherheit durch.“

Lauschangriff-Statistik-4Die Max-Planck-Studie (PDF) kommt zu einem ähnlichen Fazit: Lediglich in 0,4% der Fälle haben Richter eine Überwachungsmaßnahme abgelehnt. Die Genehmigung erfolgte in den meisten Fällen noch am selben Tag. In 63% der TKÜ-Anordnungen lagen zwischen Anregung und Antrag maximal 24 Stunden.

Zumal viele Richter offenbar gar nicht wissen, was sie da unterschreiben: ”Wer jahrelang nur Miet- oder Familienrecht gemacht hat, der ist dann nicht mehr in der Lage, eine Telefonüberwachung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu prüfen”, so Professor Gusy von der Universität Bielefeld.

Noch deutlicher wird ein Polizeibeamter, der im Rahmen der Max-Planck-Studie über seinen Arbeitsalltag befragt wurde:

„Im Bereich der Email-Überwachung ist eine Aktualisierung und Klarstellung notwendig, da herrscht Chaos. Es gibt die irrsten Rechtsauffassungen und egal, welchen Antrag ich stelle, der Richter gibt dem in diesen Fällen statt.”

Polizeibeamter, anonym

“Die TKÜ kommt de facto von der Polizei”

Ein Rechtsanwalt wird in der Studie wie folgt zitiert: „Die TKÜ kommt de facto von der Polizei, die Staatsanwaltschaft übernimmt die Anordnung schon unkritisch, der Ermittlungsrichter noch unkritischer.“ In vielen Fällen werde nur abgeschrieben, was die Ermittlungsbehörden vortragen. Weiter heißt es: “Auf der Grundlage entscheidet dann ein Amtsrichter mit fehlender Kompetenz und fehlendem Überblick und gefilterten Informationen. Er müsste den Antrag ablehnen, unterliegt aber dem Druck des gesamten Ermittlungsapparates.”

Drei Viertel aller Lauschangriffe rechtswidrig

Mit weitreichenden Folgen: Die Max-Planck-Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nur 24 Prozent der Richter-Beschlüsse durch Fakten untermauert seien. Die Studie der Universität Bielefeld geht noch weiter. Die meisten Abhörmaßnahmen beruhten auf Anordnungen, die vermuten lassen, dass die Richter ihre Entscheidung nicht “eigenständig” treffen, so wie es das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vorschreibt. Anders ausgedrückt: Die Behörden verstoßen seit Jahren beim Anzapfen von Handys und Computern massiv gegen geltendes Recht.

Lauschangriff-Statistik-2

31 Millionen abgehörte Telefonate im Jahr

Aus der in die Jahre gekommenen Max-Planck-Studie (PDF) geht hervor, dass die Strafverfolger pro Überwachungsanordnung 1407 Gespräche abhören. Hochgerechnet folgen daraus bei knapp 22.000 Anordnungen rund 31 Millionen abgehörte Gespräche allein für das Jahr 2002. In Anbetracht der massiven Ausweitung der Überwachungsmaßnahmen in den zurückliegenden Jahren (die Anzahl der dokumentierten Anordnungen hat sich in letzten 20 Jahren mehr als verfünffacht), muss man davon ausgehen, dass die Zahl der abgehörten Telefonate heute deutlich höher liegt.

Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgt in der Regel nicht

Laut Universität Bielefeld informierten die Ermittler lediglich 3 Prozent aller Betroffenen nach der Abhöraktion, obwohl das Gesetz das grundsätzlich für jeden Fall vorschreibe, so Rechtsprofessor Otto Backes, einer der beiden Autoren der Studie, gegenüber Spiegel Online.

Auch die Max-Planck-Studie stellt fest: “Eine Benachrichtigung aller Gesprächsteilnehmer erfolgte ausweislich der Akten ersichtlich nicht”. Die Auswertung habe ergeben, dass in gerade mal 15,3 Prozent aller Fälle eine Benachrichtigung der Betroffenen stattgefunden habe.

Wer ist zu informieren?

Lauschangriff-Statistik-5Wenn Betroffene über die Abhörmaßnahmen im Nachhinein unterrichtet werden müssen, gilt das dann nur für die observierte Person selbst – oder auch für sämtliche Gesprächspartner, die meist völlig unbeteiligt und arglos mit abgehört werden?

Zitat eines Kriminalbeamten in der Max-Planck-Studie:

„Wenn wir Verfahren mit 400 bis 500 Anschlussinhabern haben … wer soll die denn alle unterrichten?“

Ein weiterer Ermittler gibt zu Protokoll:

“Diese Unterrichtung aller Teilnehmer ist praktisch ja gar nicht umsetzbar. Außerdem würde das zur Verunsicherung bei den Bürgern führen.”

Am deutlichsten wird der Richter eines Landgerichts:

“Was die Leute nicht wissen, macht sie nicht heiß. Warum soll man sie schockieren?“

Richter am Landgericht, anonym

Die Anti-Terror-Lüge (Update)

Auch ich habe mich in den vergangenen Jahren immer wieder mit Politikern, Kriminalbeamten und Staatsanwälten unterhalten. Sehr schnell fallen da Begriffe wie “Terrorbekämpfung”, “Schwerstkriminalität” oder auch “Kinderpornographie”.

Wer sich dann aber mal die Mühe macht, die eher kryptischen Statistiken zu studieren, die man nach langer Suche auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz in Bonn findet, gelangt zu einem anderen Bild: Terrrorbekämpfung und Kinderpornographie rangieren im Zusammenhang mit Abhörmaßnahmen unter ferner liefen.

Damit will ich nicht sagen, dass Überwachungsmaßnahmen in Bezug auf Steuerhinterziehung, Drogenbesitz oder Urkundenfälschung per se falsch sind. Mir geht es nur um den verzerrten Eindruck, den gerade jene Politiker, die diese Statistiken am besten kennen, der Öffentlichkeit vermitteln, um die Notwendigkeit immer neuer Überwachungsgesetze zu rechtfertigen.

Lauschangriff-Statistik-1

Persönliches Fazit

Nach der Lektüre der 480-Seiten-Studie des Max-Planck-Instituts war ich baff. Ich hatte ja mit vielem gerechnet. Das Ausmaß, wie weit Anspruch und Realität in unserem Rechtsstaat schon heute auseinander klaffen, ist unfassbar. Die Überwachungsmaßnahmen scheinen sich verselbständigt zu haben, sind sprichwörtlich außer Kontrolle geraten. Die Begründung für immer massivere Eingriffe in unsere Grundrechte – Terrorabwehr, Schwerstkriminalität – eine Farce.

Wenn selbst diejenigen, deren Job es ist, zu prüfen, dass Mittel und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, sagen: Wir können das gar nicht – wir haben weder Wissen noch Zeit dazu – dann sollten bei den Gesetzgebern die Alarmglocken schrillen. Stattdessen feiert man sich noch für einen faulen Bestandsdaten-Kompromiss (Richtervorbehalt, Benachrichtigungspflicht), mit dem man nach außen hin sein Gesicht wahrt – und noch dazu, ohne dabei rot zu werden, behaupten kann: Wir haben “wesentliche qualitative Verbesserungen” erreicht (Zitat SPD).

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Mit dem Beschluss zur Bestandsdatenauskunft haben Union und SPD einmal mehr (Grundgesetzänderung 2002 – Der große Spähangriff) den Weg in Richtung Überwachungsstaat geebnet. Noch mehr Befugnisse für Hunderte von Behörden, unsere SMS und E-Mails quasi ungefragt mitzulesen, noch mehr angezapfte Handys und Computer. Die in den Studien durchklingende Praxis: “Wer viel abhört, findet früher oder später auch was” hat das Prinzip der Unschuldsvermutung auf den Kopf gestellt. Eine einfache Ordnungswidrigkeit, das ist alles, um sich in die laufenden Telefonate oder in den Mailverkehr einzuklinken.

Brief- und Telekommunikationsgeheimnis? Informationelle Selbstbestimmung? Die Privatsphäre um uns herum schmilzt wie die Polarkappen. Ich frage mich, wie lange das Bundesverfassungsgericht diesen Entwicklungen noch standhalten wird.

Lasst uns diskutieren. Ihr seid dran.

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22 Ergänzungen

  1. Zur Qualität des Richtervorbehalts ganz konkretes Beispiel:

    Durchsuchungen bei eingetragenen Telekommunikationsanbietern bitte als Zeugendurchsuchung und nicht als Beschuldigte
    Wenn man als Internetprovider tätig ist, ist es keine Frage des ob, sondern nur des wann irgend ein Flachhirn einen illegalen Inhalt durch die Server jagt. Wenn das der Justiz zur Kenntnis gerät, dann stellt ein Richter ein Durchsuchungsbefehl aus, in dem vereinfacht dargestellt drinsteht, das alle digitalen Geräte einzusammeln sind und dem Betroffenen vorher kein vorheriges rechtliches Gehör zu gewähren ist, damit keine Beweise vernichtet werden können. Dieses wird dann während der Durchsuchung nachgeholt.

    Das finde ich, angesichts der Tatsache das Leute in Belgien schon Staatsanwalt geworden sein sollen um legal in den zweifelhaften Genuss des Beweismaterial zu kommen, auch angemessen. Mit einer wesentlichen Einschränkung; In meinem Fall, und der leitende Kommissar verriet mir das ihm dies regelmäßig mit keinen Anbietern wie mir passiert, wurde eine Durchsuchung als Beschuldigter nach §102 StPO angesetzt. Das heißt, es gab natürlich auch ein formales Ermittlungsverfahren gegen mich. Bei einem Telekommunikationsanbieter einen Anfangsverdacht zu bejahen halten ich gelinde gesagt für eine Frechheit.

    Eine Durchsuchung nach §103 StPO in einem Verfahren gegen Unbekannt wäre meines Erachtens in diesem Fall die angebrachte Maßnahme. Ein Polizeibeamter der bei einer Zeugenvernehmung den Eindruck hat, das dieser Zeuge selber in Straftaten verwickelt ist, ist meiner Meinung nach sowieso berechtigt und verpflichtet die Befragung in eine Beschuldigtenvernehmung umzuwandeln. Insoweit wäre durch eine routinemäßige Anwendung Durchsuchung nach §103 StPO im Fall von Telekommunikationsanbietern die Strafverfolgung in kleinster weiße behindert.

    Denn die Strafverfahren wurden, nach entsprechender Beschwerde meinerseits, nach §170 Abs 2 eingestellt, aber es gibt eine Datei in der alle Verfahren gelistet sind. Und dieser Eintrag bleibt wohl erhalten, genaues ist darüber nicht in Erfahrung zu bringen. Dabei muss man gar nicht Richter oder Staatsanwalt sein, um festzustellen ob jemand ein Telekommunikationsanbieter ist. Das kann jeder, die Liste ist öffentlich Zugänglich. Ich habe die Nummer 04/081. Auf Papier kostet’s halt 20€. Das muss drin sein, wenn unsere Beamten keinen Computer haben, was aber bei Onlinerecht eh wenig sinnvoll ist.

    Ganzer Artikel

  2. Wenn ein Richter Überwachungsmaßnahmen ablehnt, muss er seine Entscheidung schriftlich begründen. Wenn er den Maßnahmen aber zustimmt, muss er das nicht.
    Bei dieser Flut an Prüfungen, die den Richtern aufgebürdet wird und bei der gleichzeitig fehlenden Fachkompetenz hinsichtlich Datenschutz und IT hätte man die Erkentnisse der Studie erahnen können. So krass hätte ich es allerdings nicht eingeschätzt. Richterliche Prüfungen sind praktisch unwirksam. Die Sorge darüber kam im Untersuchungsausschuss auch zur Sprache. Der wurde übrigens auf dem letzten Drücker organisiert.
    Vielleicht aus Angst vor Protesten? Die lernen ja auch dazu…

    Bemerkenswert finde ich die Zitate der Beamten aus der Studie:
    “Diese Unterrichtung aller Teilnehmer ist praktisch ja gar nicht umsetzbar. Außerdem würde das zur Verunsicherung bei den Bürgern führen.”
    Naja, jeder Beamter soll ruhig seine Meinung äußern, aber unsere Gesetzte muss er trotzdem einhalten, besonders als Beamter im Dienst. Und wenn die Überwachungsmaßnahme nicht nach Gesetz umsetzbar ist, dann darf man sie halt gar nicht umsetzen. So würden sich die Maßnahmen wahrscheinlich reduzieren und Funkzellenüberwachungen wegen brennender Autos und Steinewerfern wären passé.

    Aber der Gedanke ist interessant.
    Bei Millionen „Telekommunikationsverkehren“ die auf verdächtige Begriffe gescannt werden und Tausenden direkten Überwachungsmaßnahmen jedes Jahr, wäre die gesetzlich vorgeschriebene Benachrichtigungspflicht imo eine wirksame „Kampagne“ um die Bevölkerung auf die Auswüchse staatlicher Überwachung aufmerksam zu machen. Das scheint politisch nicht gewollt zu sein. Fragt sich nur warum sie es dann überhaupt erst reinschreiben?
    (Ein toller Traum: Stellt euch vor alle überwachten Bürger aus dem vergangenen Jahr würden nachträglich benachrichtigt. Das gäbe eine schöne öffentlche Debatte. Ob im Falle der Anti-Nazi-Demos wohl wegen der nicht versendeten Benachrichtigungen geklagt werden könnte?)

    Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft, das jetzt in Zusammenarbeit von CDU, FDP und SPD „verbessert“ wurde und wahrscheinlich in kürze durch die Zustimmung der SPD den Bundesrat passiert, wurde übrigens ursprüngich unter Rot-Grün eingeführt.

    Toller Artikel. Danke Richard Gutjahr für die Arbeit und danke Netzpolitik für die Verbreitung.

  3. Wie lange ist nach dem neuen Gesetz nun die Speicherdauer der Bestandsdaten?

    Oder geht es hier nur um die Berechtigung, wer auf was wie zugreifen darf?

    1. Unter Bestandsdaten versteht man eigentlich ganz normale Kundendaten wie beispielsweise Name, Adresse und Konto-Nummer, die zur Rechnungserstellung nötig sind. Es geht also nicht um die Vorratsdatenspeicherung, bei der Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet werden sollen Protokolle von unseren Telefon-, und Internetverbindungen zu speichern. Obwohl das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe kassiert wurde, wird trotzdem von vielen gespeichert. Die Dauer ist unterschiedlich und eigentlich ist die Speicherung unrechtmäßig, wenn sie nicht zur Abrechnung notwendig ist.
      So, mit der Bestandsdatenauskunft können Behörden mit Hilfe einer automatischen Schnittstelle auf die Kundendaten (Bestandsdaten) zugreifen. Aber das ist leider nicht alles. Sie können auch die Pin/Puk von SIM-Karten, Passwörter von E-Mail Konten und Identitäten hinter IP-Adressen abfragen. Und zwar nicht nur wenn du im Verdacht stehst einen Anschlag zu begehen, KiPo verbreitest oder ähnliches, sondern schon bei jeder Ordnungswidrigkeit! z.B. weil du etwas zu schnell gefahren bist.
      Bestandsdaten werden mindestens solange gespeichert wie du den jeweiligen Dienst nutzt. Du hast das Recht Auskunft zu erhalten, was über dich gespeichert wird und unnötiges löschen bzw. falsche Daten korrigieren zu lassen. Wenn dein Provider deine IP-Adresse nicht speichert, können Behörden deine Identität auch nicht abfragen. Hier sind Vorlagen für Anfragen zur Speicherdauer von Telekommunikationsdaten.
      Das mit den E-Mail-Passwörtern ist aber so eine Sache. Die Passwörter werden aus Sicherheitsgründen natürlich fast nie im Klartext gespeichert. Weiß auch nicht, wie die Behörden sich das mit den Passwörtern genau vorstellen?

  4. Solche Möglichkeiten hätte sich ein Heinrich Himmler für seine Gestapo gewünscht. Und Honeckers feuchte Träume sind endlich Realität geworden. Aushebelung der Bürgerrechte, Überwachung und Gängelung statt Demokratie und Recht.
    Deutschland, einig Stasiland.

  5. Das wär so super, wenn dieser (oder ein ähnlicher) Bericht mal auf der Seite der Tagesschau auftauchen würde. Dann würde es auch die Leute erreichen, die sich immer auf dieses umwerfende Argument „Ich hab ja nichts zu verbergen“ berufen.

    Dankeschön fürs Zusammenstellen! Auf das es sich verbreitet. :)

  6. Danke für diesen sehr guten und wichtigen Beitrag!

    Zum Thema Bestandsdatenauskunft hier noch ein Zusatz:

    Abfragesoftware zur Bestandsdatenauskunft geleakt:

    https://twitter.com/TheCitizen_de/status/323390467297378304

    http://intern.bestandsdatenauskunft.de/

    Diese interne Oberfläche zur Bestandsdatenauskunft illustriert mehr als deutlich, dass eine so leichtgemachte und fast hürdenlose digitale Abfrage fatale Konsequenzen für die Privatsphäre der Menschen haben kann.

  7. „wer soll die denn alle unterrichten?“

    Von den Finanzämtern gehen jedes Jahr einige Millionen vollautomatisierte KFZ-Steuerbescheide an die Autofahrer. Warum soll es der Polizei nicht möglich sein, vollautomatisierte Bescheide über TKÜ-Massnahmen zu verschicken? Der Kommissar soll die ja nicht mit Hand schreiben und die Briefmarke selber drauf kleben.

    1. Bei der BDA liesse sich die Benachrichtigung auch einfach vom TK-Unternehmen über die Telefonrechnung erledigen. Zusätzlich zum EInzelverbindungsnachweis könnte man eine BDA-Seite machen, wo das Datum der Anfrage, anfragende Stelle mit Ansprechpartner und Kontaktdaten, ggf. Aktenzeichen auflisten könnte, also z.B.:


      BDA-Übersicht für April 2013
      17.02.2013 Staatsanwaltschaft Irgenwo, StA Müller, 12345 Irgendwo, 01234 5678, Az. 2J OWi 1234/5678 2013
      13.03.2013 Finanzamt Isenbüttel, Frau Schulz, 34567 Isenbüttel, 03456 789, StNr 123/4566/7899

  8. „Wenn wir Verfahren mit 400 bis 500 Anschlussinhabern haben … wer soll die denn alle unterrichten?“
    Klngt sehr lustig, wenn man dies auf andere Bereiche anwendet:
    „Wenn wir 400 bis 500 Abgeordnete haben … wer soll die denn alle bezahlen?“

  9. schon das man darüber gesprochen hat..und jetzt wieder tagesordung. was passiert schon…nix, wie immer. handyortung rechtmässig etc. etc. gewöhnen wir uns an die allround-überwachung. mutti hat ja jede menge erfahrung damit, ansonsten steht ja wladimir mit rat und tat zur seite.

  10. Und zum Jahrestag des Mauerfalls dürfen wir uns von DENSELBEN Visagen wieder von den Schrecken der DDR-Diktatur (inkl. Stasi) bedröppelt erzählen lassen. Und vom „Nie wieder“ und „Wehret den Anfängen“. Und von der „wehrhaften Demokratie“. Und …

    Doppelplusgutes Gesetz.

  11. Jetzt reichts aber mal!
    Diese ständige Panikmache, die Demokratie sei „ausgehebelt“ und „is ja wie zur Zeiten der DDR“ und den ganzen Schwachsinn kann ich echt nicht mehr hören!!!! Wo bitte ist das Problem bei der Überwachung? Bei diesen Artikeln könnte man immer den Eindruck gewinnen, deutsche Beamte säßen den ganzen Tag nur vor dem PC, um unbescholtene Bürger zu „durchleuchten“ und ihr Privatleben zu durchforsten. Weil die ja auch nichts anderes zu tun haben!!! Überwacht wird doch nur bei einem begründeten Verdacht auf eine Straftat!!! Diejenigen, die jetzt schreien, ihre Privatssphäre wäre in Gefahr, sind dann auch wieder die ersten die sich aufregen wenn es heißt, der Staat könne seine Bürger nicht schützen oder nicht wirksam gegen Verbrechen vorgehen! Wie soll der Staat das aber ohne legalisierte Online-Überwachung durchführen? Durch Telefonabhören? Wer das glaubt der lebt im letzten Jahrtausend, die
    Absprachen laufen heute hauptsächlich über das Internet.
    Diejenigen die jetzt dagegen Strum laufen haben einfach nur Schiss, dass ihre paar illegalen Musik- und Video-Downloads auf ihrem PC oder die eine oder andere Whats-App über den letzten gerauchten Joint gelesen wird – Leute nehmt euch mal nicht so wichtig,
    weil das interessiert KEINE ALTE SAU und es wird auch niemand lesen (außer es nimmt tatsächlich kriminelle Züge an, dann hätte ich auch die Hosen voll).
    Euch tut schon keiner was!

    1. Hallo „Hans Hackebeil“,

      was soll denn Dein Beitrag leisten? Der Name ist schon so schräg, dass ich mich Frage: Wieso postest Du Deinen unkritischen Unsinn nicht mit Klarnamen? Du hast doch nicht etwa was zu verbergen?

      Mich irritiert die mehr als lautstark vorgetragene Argumentation mit der Sicherheit und der Kipo, die hier ZUSAMMEN knapp 1% der Gesamtmaßnahmen ausmacht. Sollen sie doch die Drogenfahndung auch in den PKs vorschieben! Hier soll mit den Gefühlen von Betroffenen Politik gemacht werden.
      Nur: Wer Sicherheit erreichen will muss auch Vertrauen auslösen!
      Und: Wieviel Geld ließe sich einsparen, wenn diese Maßnahme nur dann eingesetzt würde, für die sie gedacht war? Sollen / wollen wir nicht überall Geld sparen? Ließe sich das Geld nicht woanders sinnvoller einsetzen?

      Das Ziel der Maßnahme ist verfehlt und die zuständigen Politiker scheinen uns:
      – nach Strich und Faden zu belügen oder
      – ahnungslos zu sein.
      Dazu benötigt man nicht einmal technisches Verständnis. Ein bisschen Phantasie reicht aus. Die Technik folgt der Zielsetzung!

      Den Vorschlag von „Ein Mensch“ (s.o.) finde ich sehr handhabbar, zumal er damit wenigstens der Manipulation / Unterlassung der Beamten entzogen wird. D.h. mit der Anfrage beim Provider wird die Mitteilung gleich initiiert.

      Jedes einzelne Zitat stellt angesichts der technischen Möglichkeiten ein Armutszeugnis ALLER beteiligten Staatsdiener und der jeweiligen Behördenleitung aus. Keiner übernimmt Verantwortung und schiebt sie höchstens zur nächsten Dienststelle weiter.

      Allerdings erklärt sich so auch die Äußerung unseres Präsidenten zu den Stasi-Akten vs. PRISM und Tempora, wo die Daten immerhin nicht aufgeschrieben würden.
      Wie NIEDLICH!

      Herr Hackebeil: Ein bisschen unkritisch – oder? Sie können ja noch mal was zum Thema Unschuldsvermutung und der Umkehrung dieses Prinzips schreiben.
      Das wird sicherlich spannend oder lustig.
      :-D

      .
      Traurig finde ich neben der gesellschaftlichen und politischen Dimension den Punkt, dass da Gelder und (Entwicklungs-)Energien hineinfließen und sich einige Menschen (und Firmen?) durch Panikmache ihren eigenen Arbeitsplatz langfristig sichern.

      .
      Um den Beamten, der oben genannt wurde und der scheinbar auch was besseres zu tun hat, mal in das rechte Licht zu rücken! Natürlich wird die Vielzahl der Beamten nicht Vollzeit Telefonaten zuhören oder selbst alle ausgedruckte E-Mails nachlesen. Dafür gibt es ja die EDV, die nach Stichwörtern sucht und Verbindungen aufzeigt.

      Wie bei der Atomkraft gilt hier: Ich habe keine Angst vor der Überwachung oder der Atomkraft.
      Ich habe gelernte und damit berechtigte Angst vor den Menschen, die mit der Technik umgehen:
      – Filter falsch einstellen,
      – nachlässig werden,
      – die Technik nicht beherrschen,
      – die Arbeit mit nach Hause nehmen und Daten auf dem Server parken,
      – Schalter falsch umlegen,
      – Sparzwänge auferlegt bekommen,
      – ggf. zu „Unsinn verführt werden“ (Erpressung oder Geldgier) und / oder
      den angerichteten Schaden / Müll nachher einsammeln müssen (Krisenmanagement als Fukushima oder Eurokrise: Diese gesetzliche Regelung haben wir noch nicht. Wir müssen das erst einmal diskutieren).
      Vgl. Klon-Schaf Dolly: Es hätte ja schon seit über 20 Jahren das Potenzial von Klon- und Gentechnik bekannt sein müssen. Aber wenn ich mich nicht täusche, wurde PID hierzulande erst vor kurzer Zeit massiv thematisiert. Hier haben ALLE Beteiligten ihre Aufgaben verschlafen und erst angefangen die ethischen Aspekte zu diskutieren, als sich schon Gelder aus der bio-chemischen Industrie in diese Richtung aufgemacht haben und Geschäftsmodelle, Produkte und Wünsche entwickelt hatten.
      Die nachfolgende Rückabwicklung von gefühlten Besitzständen ist dann immer wieder das Problem. Es würden doch die tollen Arbeitsplätze vernichtet.
      Soweit diese Analogie.

      Meine Prognose: Das Argument wird uns in der Überwachung auch noch aufgetischt werden, dass da wichtige technische Arbeitsplätze bei F&E oder der Softwareentwicklung wegfallen (würden). Oder: Man müsse die Überwachung fortsetzen, weil die Beamten unkündbar sind und die teure Technik sowieso schon angeschafft wurde. Die investierten Steuermittel sollen doch nicht weggeworfen werden. :-o

      .
      Der Fehler ist meistens nicht die Technologie, sondern der Mensch!
      Letztlich heißt es dann: Opps – Einzelfall / menschliches Versagen.

      Ich wünsche einen schönen Tag

      .
      P.S. Ich habe in Deinem Text noch das Wort „Gutmenschen“ vermisst.

  12. Es gibt einen interessanten Aspekt bei der Herausgabe von Passwörtern: Im neuen Microsoft Windows 8 gibt es eine Funktion, mit der man über den Cloud-Speicherr Skydrive auf den heimischen PC zugreifen kann:
    Das ist hier beschrieben: http://www.pokipsie.ch/tutorial/tutorial-dank-skydrive-fernzugriff-auf-dateien-pgw8/
    „SkyDrive lässt (Achtung diese Funktion ist per Default aktiviert) bei der Installation wählen dass es Zugriff auf den kompletten Rechner hat. Wenn ihr das nächste mal Unterwegs eine Datei benötigt, welche nicht in einer eurer Cloud Diensten abgespeichert ist könnt ihr euch auf live.skydrive.com einoggen und dann unten bei den “PCs” euren gewünschten Rechner auswählen und schon habt iihr eine Übericht all eurer Daten auf dem ausgewählten Rechner.“
    Über den Cloudspeicher Skydrive besteht also ein direkter Zugriff auf den heimischen Windows 8 PCs des Benutzers. Hat jemand also das Passwort, kann er auf den PC des Benutzers zugreifen. So kommt man von der Bestandsdatenauskunft zur ONLINE-DURCHSUCHUNG des heimischen PCs.

  13. Zunächst muss ich mal anmerken, dass von einem nahezu 100%igen Anteil der stattgegebenen Anträge nicht darauf geschlossen werden kann, diese würden nicht geprüft und wenn sie geprüft werden würden hätte man sie abgelehnt. Die andere Möglichkeit ist, dass bereits von Seiten der Behörden fast nur gesetzeskonforme Anträge kommen und es daher keinen rechtlichen Grund für die Richter gibt diese abzulehnen zumal ja noch ein Staatsanwalt (immerhin auch Jurist) vorgeschaltet ist.

    Kommt man trotzdem zu dem Schluss, dass die derzeit gängige Praxis unzureichend ist, stellt sich die Frage, was man denn anders machen könnte. Gemeckert ist schnell, aber wie macht man es besser? „Richter entlasten“ bedeutet ja gerade weniger Richtervorbehalte und damit weniger Kontrolle. „Mehr Richter einstellen“ wird auch schwierig solange kein Genetiker einen Baum erfindet auf welchem diese wachsen, schließlich sollten die auch ein bischen ausgebildet werden und etwas von ihrem Job verstehen (von den Kosten einer solchen Justiz rede ich schon gar nicht).

    Das ganze Internetrecht müsste neu geregelt werden und dabei muss man bedenken, dass man eben nicht jedem Beamten einen Richter auf die Schulter setzen kann der darüber wacht was er macht. Damit die Richter Zeit haben fragwürdige Fälle zu hinterfragen ist es durchaus nicht falsch den Beamten die für ihre tägliche Arbeit notwendigen Befugnisse zu geben. Anmeldedaten eines Email-Providers abfragen? Kontoinhaber zu einer Kontonummer bekommen? Das sollten die Beamten selber dürfen damit die Richter nicht unter einer Antragsflut ersticken – Emails einsehen oder Kontobewegungen nachvollziehen – dafür braucht es dann einen Richter.

    1. Das Problem mit den Juristen dürfte nicht sein, dass es zu wenige gibt. Diese Anwälte tummeln sich halt als Patenttrolle, Abmahnanwälte, o.ä. herum und suchen das geeignete Geschäftsmodell für sich und könnten sicherlich auch bessere Aufgaben erfüllen.

      Dass das Argument mit dem Geld als letztes kommt finde ich bezeichnend.

      Bei der Überlastung der Gerichte halte ich es für nicht nachvollziehbar, dass alleine der Wunsch einen leeren Schreibtisch zu haben NICHT die Entscheidung eines Richers beeinflusst. Das zählt umso mehr, wenn der Richter die Thematik nicht / unzureichend kennt oder die Tragweite nicht einschätzen kann.
      Das Thema sollte mit der Einschaltung von Gutachtern bei Gerichtsprozessen zu vergleichen sein, in denen Richter sich auch auf diese verlassen (müssen).

      Bei einer Bewilligungsquote von nahezu 100% ist auch davon auszugehen, dass der Beamte wissen wird, wie er sein Schreiben zu formulieren hat, dass die Staatsanwaltschaft das durchwinkt und einem Richter vorlegt.
      Genügend Vorlagen, die durchgegangen sind liegen ja in anderen Akten. Copy & Paste….

      Bei der Frage zu „den Kosten einer solchen Justiz“ muss auch die Frage beantwortet werden, ob das Geld (gesamtgesellschaftlich) in dieser Form richtig verteilt wird und ob man nicht mit einem anderen Ansatz (Vermeidung von Straftaten) wesentlich weiter kommen würde. Dazu wäre natürlich auch eine Regelung in die bisherige Geldverteilung und Arbeits- und Lebensbedingungen erforderlich.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.