Berliner Initiativen organisieren sich gegen anlasslose Videoüberwachung und „Übersichtsaufnahmen“ bei politischen Versammlungen

Verschiedene Berliner Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen rücken das Thema Videoüberwachung in den Blickpunkt. Die Humanistische Union (HU) lud zu einem ersten Vernetzungstreffen gegen die anlasslose Videoüberwachung auf Demonstrationen. Hintergrund ist eine Klage anlässlich einer Anti Atom-Demonstration, auf der die Polizei wie üblich sogenannte „Übersichtsaufnahmen“ angefertigt hatte. Im September 2010 stellte das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der Maßnahme fest. Das störte die CDU und SPD herzlich wenig: Im Koalitionsvertrag wurde 2011 verabredet, eilig eine Ermächtigungsgrundlage für die „Übersichtsaufnahmen“ bei Versammlungen zu schaffen. Bis dahin filmt die Polizei aber munter weiter.

Im Oktober hatte die Landesregierung schließlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nun an den Innenausschuss überwiesen wurde. Unter dem Titel „Gesetz über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ geht die Koalition sogar noch über die frühere Praxis hinaus.Anstatt das Filmen nur bei strafbaren Handlungen zu legitimieren, soll der Einsatzleiter nun per Video über alle „Gefahren, Störungen, Ereignisse und Entwicklungen“ informiert werden dürfen. Als Quelle dienen sogenannte „Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen“, die über hochauflösende Kameratechnik verfügen. Womit sie konkret bestückt sind, ist aber unklar: Selbst die Bundesregierung hält die technische Ausstattung der 52 Fahrzeuge geheim, die von den Bereitschaftspolizeien der Länder 2010 beschafft wurden. Gefertigt werden sie vom italienischen Finmecchanica-Ableger Elettronica in Meckenheim. Dessen Geschäftsführer bewirbt das Portfolio der Firma mit „Entdecken, identifizieren und stören“. Das in Berlin geplante Gesetz ließe aber auch den Einsatz von fliegenden Kameras zu, wie es etwa Sachsen und Niedersachsen bereits im Bereich politischer Versammlungen praktizieren. Die kleinen Drohnen des Berliner Landeskriminalmts werden bislang nur von der Mordkommission genutzt.

In die gleiche kritische Richtung wie der HU-Aufruf geht die Einladung zu einer Podiumsdiskussion zum geplanten Berliner Versammlungsgesetz, dessen verspätete Umsetzung durch das erwähnte, vorübergehende Gesetz für „Übersichtsaufnahmen“ kompensiert werden soll. Seit der Föderalismusreform 2006 ist das Versammlungsrecht Ländersache. Die Polizei oder Versammlungsbehörde wird ermächtigt, eigene Bestimmungen zu „verdachtsunabhängigen Kontrollen“, Videoaufzeichnungen oder anderen Demonstrationsauflagen zu treffen. Die für den 27. Januar geplante Veranstaltung adressiert im Gegensatz zu dem Treffen der Humanistischen Union eher politisch Aktive, die von den Überwachungsmaßnahmen besonders betroffen sind. Eingeladen sind das Grundrechtekomitee, der AK Vorratsdatenspeicherung, die BI Lüchow-Dannenberg und die Linksfraktion im Landtag Sachsen.

Eher aktionistisch kommt die Kampagne „CAMOVER“ daher, die dazu aufruft Videokameras im öffentlichen Raum abzunehmen oder anderweitig unbrauchbar zu machen. Noch aktive Kameras verzeichnet eine andere Gruppe wie sous-surveillance.net auf einer interaktiven Karte. Ein Mobilisierungsvideo zur CAMOVER-Aktion hat bereits an die 30.000 Klicks bei YouTube erzielt, die BILD-Zeitung war entsetzt über die erste stattgefundene Aktion. CAMOVER steht im Kontext von Protesten gegen die diesjährige Verkaufsmesse „Europäischer Polizeikongress“, die am 19. und 20. Februar im Berliner Kongresszentrum stattfindet.

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12 Ergänzungen

  1. Man sollte bei solchen Forderungen nicht vergessen, dass die Videodokumentation auch bei diversen Prozessen sehr hilfreich war, wenn es darum ging, Polizeiübergriffe zu ahnden. Die Aufzeichnung an sich ist also zunächst mal neutral.

    1. Man sollte dann aber auch mal überlegen, wieoft Videoaufnahmen aus technischen Gründen bei einzelnen Situationen nicht verfügbar sind. Sei es weil die Kamera einen „Wackelkontakt“ hat oder die Bänder schon überspielt worden sind. Außerdem sieht man immer wieder, dass wenn die Polizei Zwangsmittel anwendet, die filmende Person dann sich entscheidet einen Schwenk in die andere Richtung auszuführen. Was ganz klar fehlt sind Vorschriften für die Überwachungseinheiten polizeiliches Handeln zu dokumentieren und nicht nur spielende Kinder auf einem Spielplatz zu filmen. Nur mit Vorschriften kann man dieses Verhalten (das explizite nicht filmen von Polizeigewalt) disziplinarisch ahnden. Ob es dann auch gemacht wird bezweifle ich, da die Polizisten bei Demonstrationen irgendwie immer überfordert sind und deswegen Gewalt gegen Einzelnen vollkommen legitim ist (aus sicht der Richter und Staatsanwälte).

      1. der übergriff der polizei bei der fsa09 (der „blaues-t-shirt-vorfall“ ist durch videoaufnahmen von dokumentationsteilnehmern bekannt geworden, nicht durch aufnahmen aus polizeikameras.
        diese wurden später verwendet, um den tathergang vor dem vorfall zu rekonstruieren, der skandal selbst wurde aber nicht durch deren aufnahmen bekannt.

        bitte sehr darum, das nicht zu verwechseln.

    2. Lustig, und ich habe immer geglaubt, wenn man offizielle Aufnahmen in Verfahren gegen die Polizei verwenden möchte, die Aufnahmen gerade dann gerne mal verschwunden oder nicht brauchbar sind (lt. offiziellem Statement).

      Allerdings finde ich es schon eine Frechheit, wenn man pauschal als Gefährder angesehen und gefilmt wird, weil man ein Grundrecht wahrnimmt. Solche Aufnahmen sind also keineswegs neutral. Das kann man ja auch am entsprechenden Gesetz in Berlin sehen.

      1. Das glauben viele. Und viele glauben auch zu wissen, was im Gesetz steht, was aufgenommen oder manipuliert wird. Ja, es soll sogar welchen geben, die glauben zu wissen.

        Ich glaube (sic!), dass eine Videodokumentation eine gewisse Rechtssicherheit für beide Seiten (Demonstranten und Polizisten) bietet. Die Videodokumentation wurde ja nicht eingeführt, weil alle pauschal verdächtigt werden.

    3. Das Problem ist das Verhältnis.
      Die Polizei überwacht die Demonstranten, nicht sich selbst. Wenn es vielleicht mal hilft Fehlverhalten der Polizei aufzudecken ist das ein netter Nebeneffekt. Aber erstens ist es absurd die Polizei sich selbst kontrollieren zu lassen – das funktioniert nicht. Zweitens ist das kein Grund dafür das die Demonstranten überwacht werden.

    4. Hilfreich war immer die Videodokumentation durch die Versammlungsteilnehmer, nicht diejenige durch die Polizei. Neutral ist da gar nichts. Das liegt in der Natur der Sache, eine Kamera kann nie das ganze Geschehen wiedergeben, immer nur einen Bildausschnitt, und es liegt im Ermessen des Filmenden, welcher das ist.

  2. Ich finde es schon lustig wenn ich lese das hier Bürger gegen diese Art der Videoüberwachung sind.
    Es dient doch der Gefahrenabwehr! Da kann man doch nichts gegen haben. Von der Mehrheit werden doch auch die Kammeras an Bahnhöfen und öffentlichen Plätzen usw. als gut betrachtet. Ich bin mir auch sicher das viele der Gegner einer solchen Überwachung der Meinung sind das nur Staatsdiener Waffen tragen/besitzen sollten. Da ist es doch wohl nur logisch das man der Executive auch die Möglichkeiten geben muss sich einen Überblick über Menschenmassen machen zu können. Wie immer dient es doch dazu „uns“ sicherer leben zu lassen!

    1. Eine Videoüberwachung kann keine Gefahr abwehren. Das ist ein Euphemismus. Ein Polizist, der Streife läuft, könnte das schon. Den gibt es aber fast nicht mehr.

      1. Aber so werden doch immer Maßnahmen zur „Gefahrenabwehr“ dargestellt!
        Aber nun mal im Ernst… Ich möchte genau so wenig die das der öffentliche Raum mit Kameras zugepflastert ist wie ich an jeder Ecke einen Polizisten stehen haben möchte! Möchten Sie dass das Straßenbild in unseren Städten von Uniformieren geprägt ist? Da kann ich ja gleich nach Pyongyang umziehen!

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