Anhörung zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft: Massive Erweiterung von Befugnissen

Im Oktober berichteten wir über den Gesetzentwurf zur Schaffung einer elektronischen Schnittstelle zur Bestandsdatenabfrage. Es ging darum, dass eine Vielzahl von ‘Bedarfsträgern’ Zugriff auf Bestandsdaten erhalten sollte – ganz ohne Richtervorbehalt. Heute fand eine Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses dazu statt, und einige der geladenen Experten äußerten grundlegende Bedenken.

Matthias Bäcker von der Universität Mannheim kritisierte beispielsweise, dass im Gesetzesentwurf zwar stehe, an welche Behörden Daten übermittelt werden dürfen, nicht aber, unter welchen Voraussetzungen. Er sieht zudem nicht, dass die Möglichkeit eines Abrufs von Bestandsdaten „durchweg an eine konkrete Gefahr oder einen konkreten Tatverdacht“ gebunden sei, die Befugnisse von Sicherheitsbehörden würden daher mit dem Gesetz „ganz massiv“ erweitert werden. Dieter Kugelmann von der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster führte an, dass zum Beispiel die Zuordnung dynamischer IP-Adressen, wie der Gesetzesentwurf sie vorsieht, eines Richtervorbehalts bedarf. Er sowie der Bundesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit Peter Schaar forderten weiterhin eine Benachrichtigungspflicht im Fall dynamischer IP-Adressen und bei Zugangssicherungscodes.

Einer ‚Rasterfahndung‘ würde es laut Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler gleichen, wenn Provider für die Bestandsdaten hinter einer IP-Adresse Datenbestände auf einer kaum gesicherten Grundlage auswerten müssten.

Kyrill-Alexander Schwarz von der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und Ernst Wirth vom bayerischen Landeskriminalamt sehen in dem Gesetzentwurf hingegen „als handhabbar, positiv und umsetzbar“. Ein „generelles Gefühl der Überwachung“ sei nicht zu befürchten. Wirth lobte, dass der Entwurf nicht mit „Formvorschriften“ überfrachtet sei – ein Richtervorbehalt würde die Ermittler immer nur „viel Zeit kosten“.

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Das Video zur Anhörung gibt es bei bundestag.de.

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5 Ergänzungen

  1. Wenn ich derartige Berichte lese bin ich froh, dass ich 62 bin und nicht mehr lange in einem Land leben muss, dass für mich schon seit dem 28.9.2006 ein Polizei- und Überwachungsstaat ist.

    1. Wohin wollen Sie auswandern? Welches Land außer Deutschland kennen Sie, das in Sachen Polizei- und Überwachungsstaat besser abschneidet als Deutschland?

  2. Hört sich an wie: „Oh mein Gott, diese dämlichen Bürgerrechte, die kosten immer sooooviel Zeit.“

    1945 ist einfach zu lange her, und 1986 ist ein zu wenig gelsenes Buch.

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