Abstimmung über Leistungsschutzrecht kommende Woche im Bundestag von Tagesordnung genommen

Kommende Woche sollte am 28.2. das Leistungsschutzrecht in zweiter und dritter Lesung im Bundestag behandelt und dann womöglich durchgewunken werden. Das haben wir heute verbloggt, weil es auf dem ersten Entwurf der Tagesordnung für den 28.2. stand. Von dieser ist es wieder im weiteren Verlauf des Tages verschwunden.

Die nächste Möglichkeit ist erst wieder am Donnerstag, dem 14. März, oder Freitag, dem 15. März.

Was geklärt ist: Unser Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler erklärte gestern auf einer Veranstaltung in Berlin, dass „große namhafte Verlage aktuell, so wie wir hier zeitgleich sitzen und, zufälligerweise [unverständlich] auch gerade in den USA sind, um mit entsprechenden, eben schon genannten Konzernen zu außerlegislativen Lösungen zu kommen.“

Chefredakteure „großer namhafter Verlage“ sind tatsächlich gerade auf einer Rundreise im Silicon Valley, dabei handelt es sich aber um einen „Betriebsausflug“ und nicht um Verhandlungen mit Google & Co, wie der Chefredakteur von Sueddeutsche.de, Stefan Ploechinger, uns schrieb. Der ebenfalls aktuell in den USA verweilende Axel-Springer-Vertreter Christoph Keese erklärte auf Nachfrage über Twitter, dass man keinesfalls ein Interesse an einer Frankreich-artigen Einigung mit Google habe, da man ein Leistungsschutzrecht anstrebe, um alle Aggregatoren zur Kasse zu bitten.

Insofern hat unser Wirtschaftsminister wohl von Dingen geredet, von denen er nicht wirklich Ahnung hat und die er nur vom Hörensagen kennt.

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14 Ergänzungen

  1. Ist doch klar, dass das LSR nur ein Druckmittel für eine Einigung ist wie in anderen europäischen Staaten ist. Schön, dass Minister Rösler ganz offenherzig ist. „Betriebsausflug“ im Silicon Valley, „keinesfalls“ ein Interesse. Da glaube ich lieber unserem Minister. Wird schon alles gut ausgehen, wenn der Staub sich gelegt hat.

    1. Ob man’s glaub oder nicht, bei der Verhinderung dieses Gesetzen arbeiten die Netzpolitiker aller Parteien im Bundestag zusammen. Erstaunlich was mit kreativer Organisation von Tagesordnungen und Sitzungsplänen alles erreichen kann.

  2. Es könnte auch einfach sein das Herr Rösler im Kleinen politische Sabotage betreibt. Erst einmal ist das Ding auf keiner Tagesordnung. Schön!

  3. Und gerade lese ich: das Leistungsschutzrecht soll am Freitag durch den Bundestag gepeitscht werden. Dass müssen wir User verhindern! Das wäre das Ende der freien Meinung!
    Bitte helft mit, dieses Teil zu verhindern!!

    Link: http://www.heute.de/

    Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet könnte am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Der Gesetzentwurf steht für eine Debatte mit anschließender Abstimmung auf der Tagesordnung. Der umstrittene Gesetzesentwurf sieht vor, dass Internetanbieter, die automatisch Nachrichten von Verlagsseiten sammeln und darstellen, sich dafür von den Verlagen eine Lizenz besorgen müssen. Es zielt auf Suchmaschinenanbieter und Ersteller von kommerziellen Nachrichtensammlungen ab, nicht auf die Betreiber privater Internet-Seiten.

      1. hi Markus,
        danke für dein Posting. Frage: wie sieht eure Strategie zur Verhinderung dessen aus?? Denn nochmal: dieses Leistungsschutzrecht wäre das Ende der freien Meinung nach Artikel 5 GG.

        Von daher: was habt ihr vor, um diese Abstimmung zu verhindern??

      2. Wie das LSR die freie Meinung aushebelt? Schau mal in Artikel 5 GG rein:

        (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

        Und dann lies bitte mal dieses aktuelle Rechtsgutachten, dass übre dieses LSR erstellt wurde:

        http://www.heise.de/newsticker/meldung/Studie-Presse-Leistungsschutzrecht-ist-verfassungswidrig-1807987.html

        Der Staat sei verpflichtet, ein unabdingbares Mindestmaß an Information zugänglich zu halten. Dabei gehe es auch darum, das Demokratieprinzip zu sichern. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung blockiere dagegen „die Tätigkeit der zentralen Informationsmittler des Internet“, verletze deren wirtschaftliche Betätigungsfreiheit und stelle einen unangemessenen Eingriff in die Informationsfreiheit dar. Indem Suchmaschinen und Informationsdienste Presseerzeugnisse im Netz zugänglich machen, gewährleisteten sie durch den Nachweis eines Querschnitts erschienener Artikel und Beiträge den Pluralismus der Presse.

        Darüber hinaus sei der Schutzgegenstand vage, in dem Entwurf würden viele unbestimmte Rechtsbegriffe verwendet, was gegen den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz verstoße und verfassungswidrig wäre. Die Initiative verstoße auch gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz: Wegen bestehender Möglichkeiten der Verlage, ihre Online-Angebote zu schützen und sich gegen „ausbeutenden Übernahmen ihrer Leistungen“ zur Wehr zu setzen, fehle es an einem Rechtfertigungsgrund. Die geplante Regelung wäre „offenkundig ungeeignet“ sein Ziel zu erreichen, die wirtschaftliche Existenz der Presseverlage zu sichern. Sie sei auch nicht erforderlich angesichts „grundrechtsschonenderer Alternativen“.

        Das Leistungsschutzrecht koppele zudem die Meinungsäußerung der Urheber von Presseerzeugnissen im Internet an die Zustimmung der Herausgeber von Zeitungen und Zeitschriften und schränkt diese Grundfreiheit so unangebracht ein. Es sei zudem größtenteils identisch mit dem Urheberrecht der Autoren und schränke dieses so unverhältnismäßig ein: Für die Dauer der Geltung des Leistungsschutzrechts bleibe davon „nur die leere Hülle der Inhaberschaft“ übrig. Alle urheberrechtlichen Handlungs- und Verfügungsmöglichkeiten sowie das Recht zur Selbstdarstellung würden blockiert. Der Anspruch darauf, angemessene an der Vergütung beteiligt zu werden, vermöge dies nicht zu kompensieren.

        Dass bedeutet: für jeden Linkk, für jedes Snippet dass du irgendwo reinpastest, brauchst du erst mal die schriftliche Genehmigung des ursprünglichen Autors. Darüber hinaus ist dass ein gefundenes Fressen für die Abmahnindustrie (sprich für die Abmahnanwälte).

        Dass bedeutet nichts anderes als dass es in Zukunft verboten sein wird, in Foren, Blogs, Webseiten und Ähnliches Links zu anderen Seiten, Textzitate und sowas zu verwenden und sobald du sowas verwendest, wirst du abgemahnt.

        Und so eine Abmahnung kann dich und deine User treffen und kann bis zu mehreren tausend Euronen kosten. Ich hatte persönlich schon mal eine Begegnung mit dieser Abmahindustrie wegen Filesharing (war 2012). Und seit dem bin ich mit denen auf Kriegsfuß!

        Und hier noch ein Informationslink, warum dieses LSR verfassungswidrig ist:

        http://www.eco.de/2013/pressemeldungen/leistungsschutzrecht-verfassungswidrig-entwurf-verletzt-grundrechte-von-internetnutzern-unternehmern-und-journalisten.html

        Leistungsschutzrecht und Pressefreiheit sind unvereinbar: Erkennt man an, dass das Internet sich zum wichtigen Informationsmedium entwickelt hat, so stehen die Informationsvermittler und -nutzer in diesem Medium unter dem Schutz der Pressefreiheit. Dass das Leistungsschutzrecht in diese Rechte eingreift, ist offenkundig. Wegen der vielen unklaren Begriffe im Gesetzesentwurf ist aber völlig unklar, wie gravierend die Folgen sind – damit verstößt der Entwurf gegen das rechtsstaatliche Gebot, dass Eingriffe in die Bürgerrechte genau formuliert werden müssen. Diese Einschränkung der Informationsfreiheit ist zudem verfassungswidrig, da die Ziele des Gesetzes mit bereits bestehenden Regelungen ohne Grundrechtseingriffe erreicht werden können.

        und genau deswegen muss dieses LSR und damit diese Abstimmung verhindert werden und dass mit allen Mitteln.

        Grüße
        Mintkatze

      3. Übrigens: auch winfuture berichtet darüber hier:

        http://winfuture.de/news,74771.html

        Dann zu den Einzelheiten:
        a) wer sind die Ersteller des Gutachtens:

        Spoerr sagt: „Das Gutachten wurde von Herrn Professor Blankenagel und mir als Rechtswissenschaftlern und Einzelpersonen erstattet, nicht von der Humboldt-Uni. Weder (meines Wissens) er noch ich sind am Institut für Internet und Gesellschaft tätig.“

        b) was steht nun in diesem Gutachten drin:

        Die beiden kommen zu dem Schluss, das geplante Leistungsschutzrecht verletze „die Grundrechte der Internetnutzer“ sowie „die Medienfreiheit der Suchmaschinenbetreiber und sonstigen Informationsdienste.“ Grundlage für ihre Argumentation ist Artikel 5 des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten …“

        Blankenagel und Spoerr schreiben unter anderem, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage blockiere „die Tätigkeit der zentralen Informationsmittler des Internets, der Suchmaschinenbetreiber und anderen Informationsdienste“. Das stelle einen „Eingriff in die Informationsfreiheit“ dar. Weil der Gesetzesentwurf schwammig formuliert sei, verstoße er zudem „gegen den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz und wäre deshalb verfassungswidrig“. Auf rund 50 Seiten geht es so weiter: Gleichheitsgrundsatz, wirtschaftliche Betätigungsfreiheit, Meinungsäußerungsfreiheit – das alles würde das Leistungsschutzrecht verletzen.

        Beide Zitate stammen von hier:
        http://www.zeit.de/digital/internet/2013-02/leistungsschutzrecht-gutachten-google-eco

        Daher siehst du, dass dieses Teil sehr wohl unsere Meinungsfreiheit aushebelt, den freien Informationsfluss und den Informationsaustausch praktisch beenden würde und damit ist dieses Teil absolut verfassungswidrig und würde einen neuen Markt für die Abmahnindustrie eröffnen. Willst du so etwas haben??

        Ich persönlich möchte dass nicht so. Der freie Informationsaustausch und das Recht auf freies Informationsrecht möchte ich durchaus behalten, da es – wie oben geschrieben – in unserem Grundgesetz Artikel 5 so festgelegt ist. Und das Grundgesetz kann nur über ein Gesetz geändert werden und dafür ist eine qualifizierende 2/3tel-Mehrheit im Bundestag nötig, weil es eine Grundgesetzänderung darstellt.

        Und damit hätten wir nämlich eine neue DDR 2.0, da dadurch auch der Zensur erneut Tor und Tür geöffnet wäre. Und Internetzensur ist auch per UN-Charta verboten!

        1. Daher siehst du, dass dieses Teil sehr wohl unsere Meinungsfreiheit aushebelt, den freien Informationsfluss und den Informationsaustausch praktisch beenden würde und damit ist dieses Teil absolut verfassungswidrig und würde einen neuen Markt für die Abmahnindustrie eröffnen. Willst du so etwas haben??

          Nö. Aber verfassungswidrig heißt in diesem Fall nicht, dass so ein Gesetz das Grundgesetz aushebelt, sondern dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass das Bundesvrefassungsgericht das Gesetz wieder einkassiert.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.