„Abhören ist eine Straftat“ – Einreise von Edward Snowden nach Deutschland rückt näher

Bild: Wikipedia
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Bis Mai 2013 hatte Edward Snowden als Systemadministrator für die NSA gearbeitet. Im Juni begann er mit der Weitergabe von dort gefundenen Dokumenten zu den weltweiten Abhöraktivitäten, kurz darauf gab der Journalist Glenn Greenwald seine Identität preis. Zwei Tage später startete die E-Petition „Politisches Asyl für den US-Bürger Edward Snowden“ beim Bundestag, die jedoch mit 13.771 Zeichnungen das benötigte Quorum einer Befassung des Bundestags nicht erreichte. Auch die gleichlautende, gemeinsame Forderung der damals drei Oppositionsparteien verhallte letztlich ergebnislos.

Anfang Juli veröffentlichte Wikileaks eine Liste von 21 Staaten, in denen der Whistleblower selbst um Asyl nachsuchte. Später kamen weitere Länder hinzu. Beinahe alle Regierungen lehnten ab – teils aus inhaltlichen, teils aus formalen Gründen. Positiv äußerten sich Bolivien, Venezuela und Russland, wo er schließlich unterschlüpfte. Auch in Deutschland hatte Snowden einen entsprechenden Antrag gestellt, der nach kurzer Prüfung durch das Auswärtige Amt und das Bundesinnenministerium negativ beschieden wurde. Der Innenminister dazu:

Er hat ja keinen Asylantrag gestellt, weil das nach deutschem Asylrecht nur in Deutschland erfolgen kann, aber er hat eine Art Rundschreiben an verschiedene Staaten gerichtet. Gemeinsam sind das Auswärtige Amt und mein Haus zu der Auffassung gelangt, dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme in Deutschland nicht vorliegen.

Der Antrag scheiterte offiziell auch an einer Formalie: In deutschen diplomatischen Vertretungen kann zwar Botschaftsasyl gewährt werden. Die Anerkennung als Asylbewerber muss aber auf deutschem Staatsgebiet beantragt werden. Dies hatte der Staatssekretär Klaus-Dieter Fritsche am 5. Juli 2013 auf eine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen bekräftigt. Letzte Woche erklärte der Stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter in der Bundespressekonferenz, die Angelegenheit habe sich ohnehin erledigt da Snowden in Russland Asyl erhielt. Sein dortiger Aufenthaltsstatus ist allerdings für ein Jahr befristet, die Neubefassung mit einem Antrag in Deutschland wäre also im Sommer 2014 möglich.

Jedoch gibt es weitere rechtliche und politische Möglichkeiten, einen Aufenthaltsstatus zu gewähren. Hierzu gehört die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit per „Kann-Einbürgerung“ oder „Ermessenseinbürgerung“. Hier gäbe es Spielraum auch für Edward Snowden, denn laut der Antwort des Staatssekretärs Fritsche auf eine Anfrage des Abgeordneten Andrej Hunko habe der Whistleblower „einen entsprechenden Antrag nicht gestellt“. Alles also eine Frage der Formalität?

Zudem gestattet der § 22 des Aufenthaltsgesetzes eine „Aufnahme aus dem Ausland“ aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen – inklusive der Erlaubnis, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen:

Eine Aufenthaltserlaubnis ist zu erteilen, wenn das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt hat.

Laut der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion sei jedoch „keine dieser Voraussetzungen […] nach Auffassung der zuständigen Ressorts (Auswärtiges Amt und Bundesministerium des Innern) im Fall von Edward Snowden erfüllt“. Diese Einschätzung stammt von September, also bevor das Abhören des Telefons der Kanzlerin ruchbar wurde. Die politischen Koordinaten hinsichtlich einer „Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“ dürften sich seitdem geändert haben.

In greifbarer Nähe scheint derzeit eine Einreise Snowdens im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen. Bislang hat sich die Bundesregierung darum gedrückt, Kontakt mit Snowden in Russland aufzunehmen. In der Antwort auf die Grünen-Anfrage hieß es noch vor sechs Wochen, man wolle die Ausspähung durch ausländische Geheimdienste lieber „gemeinsam mit den amerikanischen und britischen Partnerbehörden“ aufklären. Die Länder seien „Rechtsstaaten und enge Verbündete Deutschlands“, aus gegenseitigem Respekt geschehe die Zusammenarbeit also „im Rahmen der internationalen Gepflogenheiten“. Eine Ladung zur zeugenschaftlichen Vernehmung stehe nicht an, da keine Strafverfolgungsbehörde ein entsprechendes Ermittlungsverfahren betreiben würde.

Das könnte sich allerdings ändern. Die Bundesanwaltschaft verfolgt die Enthüllungen Snowdens bereits seit Sommer, bislang allerdings lediglich in zwei sogenannten „Beobachtungsvorgängen“. Dabei handelt es sich um Vorermittlungsverfahren, in denen die Verletzung deutscher Rechtsnormen und mithin die Zuständigkeit hiesiger Behörden geprüft wird. Relevant ist wohl der Paragraf 99 des Strafgesetzbuchs, der ausländische Spionage unter Strafe stellt.

Die Vorermittlungen der Bundesanwaltschaft könnten also bald in Ermittlungsverfahren münden, denn selbst der Bundesinnenminister weiß mittlerweile: „Abhören ist eine Straftat“. Ähnlich äußert sich die Bundesjustizministerin:

Wenn sich die Vorwürfe verdichten und zu Ermittlungen führen sollten, kann man auch an eine Zeugenvernehmung von Herrn Snowden denken.

Der Abgeordnete Hans-Christian Ströbele bringt hierzu auch die Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm ins Gespräch. Bislang zaudert die Bundesregierung allerdings, in der Bundespressekonferenz vom Montag hieß es zur Frage einer Anhörung Snowdens:

STS SEIBERT: Es geht nicht um die Frage der Bewertung. Es geht um die Frage, dass man alle Informationen, die auf uns zukommen, ernst nimmt und ihnen dann auch entsprechend nachgeht. Genau das tun wir jetzt, und wir tun es mit großer Intensität.

ZURUF REICHART: Sollten Sie da nicht Snowden laden?

STS SEIBERT: Es liegen ja Informationen vor, mit denen jetzt gearbeitet wird.

ZURUF REICHART: Noch einmal: Sollten Sie nicht Snowden laden?

STS SEIBERT: Noch einmal: Die Frage stellt sich für die Bundesregierung jetzt nicht.

Der Generalbundesanwalt Harald Range macht auf eine weitere rechtliche Spitzfindigkeit aufmerksam, nicht ohne Snowden gleichzeitig als Zeuge zu diskreditieren:

Ich kann einfach nicht nach Moskau fahren und mich auf den Flughafen setzen und warten, bis Herr Snowden vorbeikommt. […] Ich weiß auch nicht, ob er ohne Cash mit uns redet.

Im Strafverfahren können ZeugInnen nur dann erscheinen, wenn es eine ladungsfähige Anschrift gibt. Dies gilt übrigens auch in einem Untersuchungsausschuss des Bundestages, der im Moment die wahrscheinlichere Variante für eine Einreise Snowdens nach Deutschland scheint. Bislang hält sich der Whistleblower jedoch an einem unbekannten Ort auf.

Zusätzlich zur Vernehmung von ZeugInnen und Sachverständigen kann der Untersuchungsausschuss Gerichte und Verwaltungsbehörden ermitteln lassen. Fraglich ist, ob die US-Regierung zur Zusammenarbeit im Rahmen der Rechtshilfe in Strafsachen bereit ist und Angehörige ihrer Behörden einer Ladung nach Deutschland Folge leisten.

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13 Ergänzungen

  1. Zeugenschutzprogramm wäre das richtige. Es dürfte allerdings ein Problem mit seinen Papieren geben.

    Es muss ein Untersuchungsausschuss her! Wie es aussieht, blockiert hier die SPD, um ihre Posten in der großen Koalition nicht zu gefährden.

  2. Ich kann einfach nicht nach Moskau fahren und mich auf den Flughafen setzen und warten, bis Herr Snowden vorbeikommt. […] Ich weiß auch nicht, ob er ohne Cash mit uns redet.

    Das wär doch mal eventuell wichtig zu erfahren. Er hat ja neulich so einen Preis bekommen, war der mit Geld verbunden? Ansonsten scheint er ja bis jetzt alles selbst bezahlt zu haben, also Hotels, Flüge etc. das kann schon ganz schön in die Ersparnisse gehen. Hat er denn einen Job in Russland?

    1. Korrekt. Hier wäre er Freiwild für „die Dienste“. Die Naivität dieser Tage vermag immer öfter zu verblüffen.

  3. Selbst wenn er als Zeuge geladen werden würde: Würde er es dann überhaupt bis nach Deutschland schaffen, oder würden unsere europäischen Nachbarn auf Druck der USA mal wieder die Überflugerlaubnis entziehen und das Flugzeug zum Landen zwingen?

  4. Ich hoffe nicht das er so dumm ist nach Deutschland zu kommen.
    Ich denke eines ist mal zu 100% sicher: Kommt er nach Deutschland ist sein Weiterflug in die USA schon gebucht.
    Er wird in Deutschland niemals vor dem Zugriff der USA sicher sein. Ich denke unsere Politik und unsere Geheimdienste haben im Gegenteil starkes Interesse daran ihn schnellstmöglich in den USA in eine Zelle schließen zu lassen in der Hoffnung, dass es um die Enthüllungen möglichst schnell wieder ruhig wird.

  5. ein freiburger staatsrechtler sagte im wdr-hörfunk, es gäbe einen gültigen vertrag, der im falle einer einreise snowdens die bundesregierung dazu verpflichtet, ihn an die usa auszuliefern. m.e. rückt daher
    > eine Einreise von Edward Snowden nach Deutschland
    überhaupt nicht näher.

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