Zwischenstand: 12 Millionen Funkzellenabfragen in Berlin

Nach unserer Berichterstattung über Funkzellenabfragen bei brennenden Autos in Berlin kam bisher heraus, dass rund 4,2 Millionen Verkehrsdaten ermittelt worden sind. Wohlgemerkt, ohne jeglichen Fahndungserfolg, einfach, weil es geht und diese umstrittene Ermittlungsmethode vielleicht mal klappen könnte. Aber wie man sich denken konnte, war das nur eine Spitze des Eisberges. Aktueller Zwischenstand sind rund 12 Millionen Verkehrsdaten. Das berichtet der Tagesspiegel auf Basis von Zahlen des Berliner Polizeipräsidiums: Berliner Polizei hat mehr Handydaten ausgewertet als bekannt.

Allein 2011 sind neben 205 Verfahren, die wegen mutmaßlich politisch motivierter Taten eingeleitet wurden, in der Hauptstadt auch in 336 anderen Ermittlungen die Verbindungsdaten von einer oder mehrerer Funkzellen abgefragt worden. Nach welchen Straftaten genau dies geschehen ist, etwa Raub oder Einbruch, ist noch nicht bekannt. Pro Abfrage werden je nach Tageszeit oft mehr als zehntausend Verbindungen gespeichert. Fest steht, dass die Zahl der Funkzellenanfragen steigt, 2010 waren es in Berlin 366, 2009 noch 355.

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8 Ergänzungen

  1. wie immer schön das wir darüber gesprochen haben. passiert was? natürlich nicht, vielleicht kommt auch noch eine beförderung für die herren….(und damen, sorry)

  2. Wenn ich den Artikel auf tagesspiegel korrekt lese, sind die 12 Millionen eine reine Hochrechnung bzw. Schätzung. Ihr erweckt mit Eurem Artikel hier den Eindruck, dass die Zahl schon nachgewiesen ist…

  3. warum baut die stadt eigentlich überhaupt noch blitzer auf. wenn man weiß wann eine rot grün phase ist, dann könnte man doch einfach allen besitzern von handys, die sich zu einer rotphase auf der kreuzung befunden haben, ein knöllchen schicken. dazu müsste man natürlich den gesamten fahrtweg des verbrechers tracken, damit man sich sicher sein kann, dass er oder sie auch in der richtigen richtung unterwegs gewesen ist. wenn jemand unschuldig ist, dann sollte er oder sie auch keine schwierigkeiten haben das zu wiederlegen.
    das jugendschutzgesetz würde von funkzellenabfragen auch erheblich profitieren. wenn sich jugendliche unter 14 jahren nach 22 uhr noch draußen aufhalten, könnte man schon mal einen streifenwagen vorbeischicken, der guckt ob alles ok ist. ich meine es geht hier um die sicherheit unserer KINDER!
    so könnte man auch gleich überprüfen, ob die kinder tagsüber regelmäßig in die schule gehen, in deutschland haben wir schließlich eine schulpflicht. dann muss der staat auch mit allen verfügbaren mitteln dieses grundrecht schützen.

    1. Das Bedeutet das sich ein Handy nur meldet, wo es ist, wenn es einen Bestimmten Bereich verlässt und nicht einen Bereich von einem Turm. Nur ein Turm kann sagen wo ein Handy und nicht die Person ist. Der Turm tritt erst in Erscheinung wenn das Handy aktiv genutzt wird. Durch stille SMS oder telefonieren. (Einfach mal nach „cell reselection“ suchen.)

      Wieso muss der Besitzer eines Handys, also der es bei sich trägt und nicht der auf dem es angemeldet ist, auch tatsächlich dort war wo es die Zelldaten hergeben.

      Wieso muss ein Chip auf den richtigen Namen angemeldet sein. Ist Gesetzlich nicht vorgesehen außer man geht nach Vodafone.

      Darf ein Handy mit Chip nicht verborgt, verkauft oder verschenkt werden?

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