Wissenschaftler gegen Leistungsschutzrecht: „Gefahr unabsehbarer negativer Folgen“

Das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger lässt sich durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Zu diesem Fazit kommt ein Positionspapier einer ganze Reihe an Wissenschaftlern um das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht. Die Unterzeichner sehen unabsehbare negative Folgen für die Volkswirtschaft und die Informationsfreiheit in Deutschland.

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, der Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) sowie 16 Professoren haben heute eine Stellungnahme zum Gesetzesentwurf für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Verleger veröffentlicht. Das lässt kein gutes Haar am geplanten Gesetz.

Aus der Pressemitteilung:

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist sachlich nicht erforderlich. Es liegt weder Marktversagen noch eine wettbewerbswidrige Leistungsübernahme durch Dritte vor. Suchmaschinen substituieren nicht das Angebot der Verleger, sondern fördern im Gegenteil die Auffindbarkeit der entsprechenden Inhalte. Dabei erbringen Suchmaschinenbetreiber eine selbstständige und abgrenzbare Leistung, die nicht unerhebliche technische und finanzielle Aufwendungen erfordert.

Der Sachverhalt, der dem neuen Verbotsrecht unterliegen soll, ist rechtlich kaum zu beschreiben. Weder kann der Begriff „redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge“ klar definiert werden, noch sind die weiteren zentralen Begriffe „Presseverleger“ oder „gewerblicher Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten […], die Inhalte entsprechend aufbereiten“ klar umrissen.

Der vorliegende Gesetzesentwurf würde zwangsläufig zu Kollisionen zwischen dem Leistungsschutzrecht am Presseerzeugnis und den Urheberrechten an den Inhalten führen. Es käme zu Konflikten zwischen Verleger- und Autorenrechten, da ein Journalist in der Regel ein Interesse daran hat, dass seine Beiträge auf Suchmaschinen verlinkt werden. Die Entscheidung hierüber läge jedoch allein in den Händen des jeweiligen Verlags.

Viele Diensteanbieter werden finanziell nicht in der Lage oder nicht bereit sein, Lizenzgebühren für das neue Schutzrecht zu bezahlen. Es besteht damit die Gefahr, dass auf deutsche Presseprodukte nicht mehr verlinkt wird. Die Leidtragenden wären Verlage, Autoren, Nutzer, die im Internet nach Informationen suchen, und somit die deutsche Volkswirtschaft insgesamt.

Und das Fazit der Stellungnahme:

Gesamthaft betrachtet scheint der Regierungsentwurf nicht durchdacht. Er lässt sich auch durch kein sachliches Argument rechtfertigen. Dass er überhaupt vorgelegt wurde, erstaunt schon aufgrund der Tatsache, dass bereits in einer Anhörung des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Juni 2010 ein solches Schutzrecht praktisch einhellig abgelehnt wurde. Dahinter stehen selbst die Presseverleger nicht geschlossen.

Es fehlt damit jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden.

Die Unterzeichnerliste ist in der Tat recht imposant.

Am Donnerstag wird der Gesetzentwurf der schwarz-gelben Koalition im Plenum des Deutschen Bundestages „behandelt“. Die Tagesordnung und vor allem die zeitliche Ausgestaltung ändern sich jedoch noch bis dahin. Aktuell wird wohl von von weit nach Mitternacht ausgegangen.

14 Ergänzungen

  1. Das eigentlich Traurige an der Sache: Im Grunde sind es ja die Gleichen Argumente, wie sie schon immer gegen das LSR vorgebracht wurden. Aber meist findet so etwas erst langsam Gehör, wenn sich Leute mit gewissem Namen einmischen. Und dann kann es sogar sein, dass nicht die Seite mit den besseren Argumenten, sondern die mit den „wichtigsten Köpfen“ den Erfolg verzeichnet. Das zeigt leider wie schon so oft, dass in der Politik momentan nicht die Vernunft, sondern der Ruf entscheidet.

  2. Der m.E. wichtigste Absatz der Stellungnahme:

    „Unter diesen Umständen dürfte sich ein Verbotsrecht – wie immer es ausgestaltet sein mag – stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken. Dies gilt erst recht, wenn Deutschland im Alleingang handelt. Daran gehindert, Presseinhalte durch Suchmaschinen zu finden, würden nämlich nur Nutzer im Inland; Nutzer aus dem Ausland wären davon nicht betroffen. Folglich müssten international tätige Suchmaschinenbetreiber den Zugriff aus Deutschland technisch blockieren – deutsche Nutzer also benachteiligen.“

  3. Übrigens hieß das Max-Planck-Institut für Immaterialgüterrechte früher MPI für „geistiges Eigentum“
    Eine Namensänderung die m.E. Bände spricht….

    1. @blogfürst: wieso spricht die namensänderung bände? Geistiges eigentum ist seit jeher ein schiefer begriff, welcher auf die übersetzung aus dem englischen intellectual property rights kommt. Problematisch ist nur, dass der begriff eigentum nicht juristisch gleich mit property ist und eine ähnlichkeit zum sacherecht impliziert. Insbesondere im deutschen Zivilrecht ist jedoch das trennungsprinzip zwischen schuldrecht und sachenrecht ein wesentlicher charakterzug, so dass klar zwischen dinglicher und schuldrechtlicher ebene unterschieden wird. Im immaterialgüterrecht ist dies jedoch nicht der fall.

      Somit ist der begriff immaterialgüterrecht weitaus weniger verwirrung schaffend und da es sich um ein wissenschaftliches institut handelt, wird zumindest auf die korrekte bezeichnung viel wert gelegt.

      Nichts für ungut: gespannt auf die lesung morgen und mal sehen, wer sich durchsetzt. Ich hoffe doch, die meinungsfreiheit :)

  4. Typisch Juristen. Hier wird Neuland betreten und es wird darauf hingewiesen., dass es zu Abgrenzungsproblemen kommen wird. Nur ein kleiner Hinweis: Das ganze Wettbewerbsrecht (um das mal als Beispiel zu nehmen) ist Richterrecht; das heißt hier liegen immer Einzelfallentscheidungen vor. Also was soll das Gejammere?
    Vielleicht sollte man ja mal eine andere Frage stellen: Warum geht denn Google so auf die Barrikaden? Weil man Sorge um die Meinungsfreiheit hat? Oder weil es unabsehbare Folgen für das Geschäftsmodell von Google haben könnte? Dass Verleger und Autoren von der Verlinkung durch Google jetzt schon auch finanziell profitieren, ist keine Frage. Nur sind eben die Einnahmen, die Google mit diesen Inhalten verdient, um ein Vielfaches höher. Soll es doch Google wie Coca-Cola machen: Eine eigene Redaktion mit eigener Internetseite aufbauen, Meldungen produzieren auf die dann Google gerne verlinken kann . . .

    1. Warum geht denn Google so auf die Barrikaden?

      Weil sie nicht einsehen, für ihre Leistung, die sie für die Verlage erbringen, auch noch Geld zu zahlen?

    2. Dieselbe Frage kann man doch den Verlegern stellen: „Was soll das Gejammere?“
      Das Geschäftsmodell von Google hängt nicht an Google News – zumindest deutlich weniger als die Nachrichtenseiten an den von Google News zugeführten Lesern hängen. Eigentlich müßten die Zeitungsverlage Google Provisionen für jeden Leser zahlen – so wie es manche Wirte schon bei Taxifahrern machen, die ihr Lokal empfehlen und ihre Fahrgäste dorthin fahren. Da kommt auch keiner auf den Gedanken, vom Taxifahrer Geld dafür zu verlangen…
      Genau das aber wollen die Verlage: Geld dafür, daß Google ihnen User zuführt. Hallo, geht‘ s noch? Jemand zuhause? Der Kioskbetreiber verlangt Geld von der Bahn, weil die Fahrgäste bei ihm einkaufen können?
      Das LSR ist qequirlte Schei***, und jeder weiß es – auch die Verlage, denn die sind zwar unverschämt, aber nicht doof. Allerdings sehr kurzsichtig, denn Belgien hat doch eigentlich deutlich gezeigt, wer bei diesem Streit der Gewinner sein wird – nicht die Verlage…

  5. Großartig. Besser und kompetenter kann man einen Gesetzentwurf nicht zerpflücken. Dieser Gesetzentwurf ist wieder ein sprechendes Beispiel dafür, wie „die beste Bundesregierung seit der Wiedervereinigung“ sich gern und stets zum Lakaien bestimmter Interessenverbände macht und nicht dem Wohle des Volkes dient. Abwählen! (Bleibt nur die Frage: Wer macht’s besser?)

  6. Am interessantesten finde ich folgende Stelle:

    „Darüber hinaus gilt nach heutiger Rechtslage die Annahme, dass ein Rechteinhaber, der Inhalte offen ins Internet stellt statt sie mit technischen Schutzmaßnahmen zu verschlüsseln, stillschweigend in die beim Einsatz von Suchmaschinen üblicher-weise anfallenden Nutzungshandlungen einwilligt“

    Heißt das jetzt, dass die Verleger dadurch eine konkludente Handlung (durch Unterlassung) begehen und tatsächlich mit Google einen Vertrag über eine (unentgeltliche) Nutzung abgeschlossen haben?

  7. Bei allem, was man gegen die Allmacht und das Agieren von Google sagen muss, ist hier, finde ich Verteidigung angebracht: Wo bleibt die Freiheit des Informationszuganges, wenn dieser durch Gebühren – die natürlich wieder früher oder später, direkt oder indirekt, auf den User abgewälzt werden – zum Kostenfaktor wird. Mehr zu meiner Meinung in meinem Blog http://www.capakaum.com

  8. Und in den sonst so schnellen Verlagsmedien NICHTS DAVON – außer ein Artikel bei SPON. Statt dessen massenhaft Vorwürfe gegen das böse Google….

    Ich glaub‘ denen in Zukunft gar nichts mehr! „Qualitätsjournalismus“ im Munde führen und gleichzeitige ihnen unliebsame Nachrichten ignorieren, sowie die ständige tendenziöse, von Eigeninteressen geleitete Berichterstattung in Sachen LSR – ein absoluter TIEFPUNKT des hiesigen Pressewesens!

    1. Yep, die 4. Macht versagt, wie schon unter der Großen Koalition, diesmal aber aus rein egoistischen, eher narzistischen Gründen. Es wird Zeit, dass sich wikimedia einmischt, denn das wäre wohl der größte Kollateralschaden für Deutschland, wenn die deutsche Wikipedia weg wäre … natürlich nicht für ein paar Spezialverlage ;)

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