Verlag verschenkt eBook – und wird abgemahnt

Wieviel ist ein eBook eigentlich wert? Schließlich erwirbt man mit der digitalen Literatur ja keinen materiellen Gegenstand, und auch der Weiterverkauf des Buches ist meist nicht möglich. Durch ein Experiment wollte der Berliner Verlag „Berlin Story“ darauf eine Antwort finden.

Als der Verlag sich deshalb entschied, sein eBook „Der Letzte macht das Licht aus…“ kostenlos im Internet anzubieten und die Leser lediglich zu Spenden nach eigenem Ermessen aufforderte, hatte man eigentlich nichts Böses im Sinn. 200 Downloads in einer Woche waren ein klarer Erfolg für den kleinen Verlag, es gab keine Beschwerden. Bis ein Abmahnschreiben eines Rechtsanwaltes eintraf.

In diesem wurde der Inhaber des Verlages aufgefordert, den kostenlosen Vertrieb des Buches einzustellen, da eBooks als Buchsubstitute nicht von der Buchpreisbindung ausgenommen seien. Außerdem seien Buchhändler generell verpflichtet, den Preis eines Buches anzugeben.

Auch wenn er der Abmahnung Folge geleistet und das Buch offline genommen hat, nimmt Verlagschef Enno Lenze in seinem Blog Stellung: Er werde nie verstehen, warum ein Erstkontakt mit Interessenvertretern über einen Anwalt laufen müsse. Außerdem würden sich langfristig Flatrate-Modelle durchsetzen, auch wenn Verleger auf veralteten Geschäftsmodellen verharrten.

In Deutschland gibt es keine Revolution, weil das Betreten des Rasens verboten ist!

Angeblich liegt dem Verlagsinhaber schon ein Angebot vor, das eBook in Uruguay (ohne Buchpreisbindung) gegen Spenden zum Download anzubieten.

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61 Ergänzungen

  1. bevor man miteinander redet, erst mal die juristische keule zu schwingen, sieht der verlagslobby ähnlich. passt wie arsch auf eimer.

    1. also… eben mal das Schreiben des Anwalts gelesen. Muss mein Wutgeschäume jetzt etwas zurücknehmen, denn sooo schlimm klingt der Brief nicht und die Abmahnung kostet den abgemahnten bisher nichts… Es zeigt aber trotzdem, wie viel Patina so manche Gesetze bereits angesetzt haben…

  2. Was will ich dazu noch sagen es ist doch wohl jeden seinem Sache wie er seine Kunst vermarktet und ob er sie verschenkt oder nicht Unverschämtheit weg mit dem LOBBYS die uns nur Ausbeuten

  3. Hat das überhaupt eine rechtliche Grundlage? Ein Verlag wird doch zum Beispiel auch physische Exemplare seiner Bücher verschenken dürfen, selbst wenn es das Buch gleichzeitig auch im Handel gibt?

    1. Hat das überhaupt eine rechtliche Grundlage?

      Ja, und das nennt sich Buchpreisbindung. Diese besagt, dass der Herausgeber den Preis fest bestimmen muss … auch wenn der Preis Null Euro betragen sollte.

      1. Heißt das ein Verlag der seine gedruckten Bücher verschenkt, verstößt auch gegen die Buchpreisbindung? Es ist illegal mein Eigentum zu verschenken?

      2. Nein genau das heißt es nicht. Verschenken geht immer. Aber ein Buch in einem Shop anbieten ohne einen Preis zu benennen, das geht nicht. Genau das haben die aber gemacht. Die haben ja nicht verschenkt, sondern das Buch zum Verkauf angeboten und die Käufer darüber entscheiden lassen, was sie zu zahlen wünschen.

      3. @Gachmuret: Dann ist die Lösung doch ganz einfach. Man verschenkt das Buch bittet aber gleichzeitig um eine Spende und gut iss.

        Hätte mich in der Tat gewudnert wenn verschenken nicht ginge denn sonst hätte man die Bundeszentrale für politische Bildung auch schon mehrfach abmahnen können.

  4. Hätten die das E-Book wirklich kostenlos angeboten hätte es kein Problem gegeben. Ob das einem gefällt oder nicht, aber in BRD gibt es ein Buchpreisbindungsgesetzt und das schreibt vor, dass ein Preis angegeben wird … und der kann durchaus Null Euro betragen.

    Der Preis muss von dem Herausgeber bestimmt werden und nicht von Händlern und auch nicht von Käufern. Mich wundert es lediglich ein bisschen, dass sich ein Verlag, egal wie klein, nicht mit der Buchpreisbindung auskennt.

    1. Du hast offenbar das Zitat mit dem Betreten des Rasens und die Frage nach der Notwendigkeit einer anwaltlichen Abmahnung in dem Fall nicht verstanden.

  5. Bullshit-Alarm. Kein Verleger ist so naiv, dass er diese Abmahnung nicht einkalkuliert hätte. Und auch wenn das ein paar Hundert Euro kostet, ist es doch verdammt billig verglichen mit dem PR-Effekt.

    Das erinnert mich an diese Episode, wo die Telekom von 3GStore abgemahnt wurde.
    http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Handy-Apple-iPhone-T-Mobile-abgemahnt-4603771.html

    Die Telekom ignorierte IIRC diese Abmahnung völlig und 3GStore war trotzdem zufrieden. Denn das Presseecho war ja enorm.

    Wie hieß nochmal der Geschäftsführer des 3GStore damals?

    http://enno-lenze.de/projekte/3gstore-de/

    1. a) enno hat jura studiert.
      b) macht er so etwas aus überzeugung und nimmt denn den werbeefekt gerne mit. du kennst enno doch garnicht!?! das als billige pr abzutun ist bullshit-alarm!
      b) die abmahnung war kostenfrei und entsprach somit dem kostenminimierungs-gebot.

    2. Hallo,
      das Buch ist Korrekt mit 0€ gemeldet. Ein Preis, im rechtlichen Sinne, ist also klar definiert. Der Rest ist freiwillig. Mit dem Schreiben habe ich in der Tat nicht gerechnet.

      Das Problem mit der Telekomabmahnung sehe ich nicht. Sie hatten irreführend mit „Exklusiv bei T-Mobile“ geworben und liessen da auch nicht mit sich reden.

      PR Mache ich immer noch klassisch. Guck dir bitte mal die restlichen Jahre Arbeit im Verlag und z.B. beim Historiale e.V. an.

      Gruß, Enno

  6. Aber damit ist doch den Künstler geholfen, ganz bestimmt! Geistiges Eigentum muss geschützt werden. Und dem Rechteinhaber auch, also… ähm.

    1. Nur daß die Buchpreisbindung nur gaaanz am Rande was mit Urheberrechten zu tun hat. Aber freilich, wozu nachdenken, wenn man Feindbilder bedienen und sich großartig fühlen kann.
      Berlin Story ist selbst ein Verlag – lebt also sehr wohl davon, „geistiges Eigentum“ zu verkaufen. Und um nichts anderes ging es hier. Die wollten verkaufen. So zu tun, als wollten sie ganz altruistisch was verschenken ist in etwa so korrekt wie zu behaupten, die Hare Krishnas verschenkten in den Fußgängerzonen Bücher.
      Das war ein absehbares Ergebnis, denn Berlin Story kennt sehr wohl die Spielregeln, wir reden da nicht über jemanden, der ganz naiv mal was ausprobieren wollte. Als langjähriger Marktteilnehmer (Buchhandlung und Verlag, wohlgemerkt) weiß Berlin Story sehr genau, was im Rahmen der Buchpreisbindung erlaubt ist und was nicht. Es muß ihnen von Anfang an klar gewesen sein, daß das rechtliche Probleme mit sich bringt.
      Warum die trotzdem diesen Weg gehen, dies zu beurteilen, überlasse ich Leuten, die zu Spekulationen neigen.

      1. Aha.
        Ihnen ist aber sicherlich bewusst, dass das Leben nicht nur aus Ernst besteht und man auch mal ein wenig Blödsinn schreiben darf?

  7. Kann mir dann jemand erklären, wie Amazon mit den Kindle-Büchern zurecht kommt? Immerhin gibt es da ja genug Sonderangebote etc., die sich täglich ändern.

    1. Wahrscheinlich hat keiner Bock, von Amazon (wenn auch nur kurzfristig) ausgelistet zu werden. Abschreckung und so. Außerdem macht es doch mehr Spaß, kleine Kinder zu prügeln statt 800 Pfund Gorillas (um mal einen amerikanischen Ausdruck zu nutzen, passt so gut).

    2. Wenn sich da wirklich Preise täglich ändern, würde ich eher vermuten, dass das Titel sind, für die keine Preisbindung mehr besteht (ist 18 Monate ab Erscheinen möglich); oder Titel, die rechtefrei sind oder an denen sie die Rechte evtl. selbst besitzen. ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren …

    3. Sonderangebote sind kein Problem. Auch täglich geänderte Preise nicht. Solange klar ist, welcher Preis gilt.
      Es gab und gibt ja auch im physischen Handel Sonderangebote und Preisänderungen. Amazon hat es hier sogar sehr einfach, da Kindle-ebooks nur bei amazon angeboten werden. Das macht die Einhaltung des Preises sehr einfach, da der amazon-Preis immer der verbindliche Preis ist.

  8. Es wäre überaus bedauerlich und äußerst verachtenswert, wenn jemand, der die ePub-Datei rechtzeitig heruntergeladen hat, diese auf Piratebay, einem der vielen Filehoster, im Usenet oder sonstigen Tauschbörsen zusammen mit ein paar Links veröffentlichen würde.

    On a completely unrelated note, hat jemand einen Downloadlink?

  9. 1. Das ist ein Verlag, hat also ein fest umrissenes Geschäftsziel.

    2. Das ist eine GmbH.

    3. Es gelten Buchpreisbindung und GmbH-Recht.

    4. Wer bei der Lage nicht auf die Idee kommt, das dann z.B. für 0,99 Ct anzubieten, hat in BWL oder Buchhaltung oder Firmenrecht geschlafen.

    1. Hallo Vera,

      ein eBook für 0€ anzubieten ist völlig legal. Und es ging in dem Fall darum Erfahrungswerte zu sammeln. Nicht darum an diesem konkreten Produkt Geld zu verdienen.

      Gruß, Enno

  10. Niemand wird abgemahnt, weil er Bücher verschenkt (wie der Titel suggeriert — Leute, hallo, was geht in letzter Zeit mit Eurer „Berichterstattung“?) — schon gar nicht sein Eigenes.

    Er hat einen (anscheinend „kostenlosen“ Brief) vom Anwalt gekriegt, weil er ein überall sonst preisgebundenes Buch verkauft und seinem Verlag einen Vorteil verschafft, indem er Kunden auf seiner Homepage den Preis dafür selbst festlegen lässt. Klar ist das sympathisch und innovativ und Kleinverlag und überhaupt, aber wenn Random House das mal zum Spaß machen würde, wär das ziemlich schlecht für alle anderen Händler.

    Bin trotzdem interessiert zu sehen, ob man das mit einem rhetorischen Twist („Spenden“ statt „Preis festlegen“) vielleicht hinbiegen kann.

  11. @Andreas Müller: … „kostenlos im Internet anzubieten und die Leser lediglich zu Spenden nach eigenem Ermessen aufforderte.“

    Eben nicht, das wäre nämlich IMHO kein Problem. Er hat die Leser dazu aufgefordert, den *Preis selbst festzulegen*, und das verstößt nun mal gegen die (umstrittene, aber nicht ohne Grund bestehende) Buchpreisbindung – was ein Verleger eigentlich wissen sollte. Auch wenn es letztlich nur eine Formulierungsfrage ist.

    Und bevor die üblichen Abmahnungs-Beißreflexe einsetzen: Das Abmahnschreiben ist offenbar ohne Kostennote und in einem sehr wohlwollenden Tonfall verfasst.

    Hat der Verlag aber ganz geschickt angestellt, Gratis-PR zu generieren.

    1. “ …und das verstößt nun mal gegen die (umstrittene, aber nicht ohne Grund bestehende) Buchpreisbindung“

      Hallo Wortwart,
      offensichtlich kennst du dich aus.

      Kannst du mir bitte erklären, welchen Grund es für eine Buchpreisbindung gibt?

      Vielen Dank!

  12. Ganz unabhängig davon, was man von der Buchpreisbindung hält, als Verlag hätte man ja wohl vorher wissen sollen wie die funktioniert.

    Manche Verlage sind nicht deshalb klein weil sie so cool und underground sind, manche sind auch einfach nur schlecht…

  13. Leute, einfache Lösungsalternativen:

    1. gebrauchte ebooks, jawoll!11!

    2. Den Preis von neuen ebooks ständig ändern, passt einem der Preis -> zuschlagen!

    3. Das durch die Instanzen durchziehen, dass es sich um kein Buch handelt, wo ist der Unterschied zu einer Website, für die man spenden kann, besteht doch auch aus Buchstaben?

    Dass die antiquierte Buchpreisbindung an sich ein Problem ist, habe ich verstanden, auch die grenzenlose Ausdehnung von Recht auf alle neuen Bereiche, vgl. Meister- und Kammerzwang im Handwerk für moderne Berufe, die nicht aus einem Handwerk entstanden sind (man schreibt einfach neue Ausbildungsinhalte mit in den Rahmenplan, fertig) …

    Wir haben es also mit einem generellen Problem zu tun. Es geht um Schutz vor vermuteter Konkurrenz. Das System ist korrupt.

    1. Du darfst gerne hauptberuflich Bücher schreiben und diese verlegen lassen. Ohne Buchpreisbindung kannst Du Dir Dein Brutto-Jahresgehalt gerne ausrechnen.

      Warum handeln Gewerkschaften Gehaltstarife aus?

      Damit für die Beteiligten wenigstens etwas Sicherheit besteht.

      Geiz ist nicht immer geil (Vor allem, wenn Dein Arbeitsplatz weggegeizt wird)!

  14. Wenn das Buch jetzt also nicht mehr verlegt wird, und für eBooks ja offensichtlich die gleichen Regeln gelten, wie für Totholz: Kann ich das eBook dann jetzt ohne Preisbindung im Antiquariat erwerben?

    Ich gehe ja davon aus, dass wir eines Tages aussterben, weil wir es wegen irgendeiner juristischen Spitzfindigkeit nicht verhindern dürfen.

    Andy

    1. Wenn die erst mal merken, dass man ebooks schwerlich entsorgen kann, werden unsere Politiker auf EU-Ebene anregen, diese aus Umweltschutzgründen zu verbieten. Schuld daran wird natürlich die pöse EU ganz allein sein.

      Ich gehe ja davon aus, dass wir eines Tages aussterben, weil wir es wegen irgendeiner juristischen Spitzfindigkeit nicht verhindern dürfen.

      Mit Sicherheit, allerdings nur die EU-Bürger:

      Das ist dann das Pendant zu WEEE aus der Elektronikbranche. Es wird sich mit Sicherheit niemand mehr leisten können, eine Kleinserie oder nur ein einzelnes Exemplar des Produktes homo sapiens im EU-Raum in Verkehr zu bringen. Die Zahlungen auf das insolvenzsichere Sperrkonto für die spätere Entsorgung im Todesfall wird man sich kaum leisten können, schon gar nicht die sog. Schrottlotterie, die das Pendant zur Stiftung EAR darstellt, bei der man einen Container zur Entsorgung unfreiwillig verlost bekommt, notfalls zweimal hintereinander.

      (Da bin ich dann gespannt, wo die Erben mit einem Container voll fremden Särgen hin wollen, wenn sie damals doch nur einen Menschen zur Geburt angemeldet haben.)

      Der Erstinverkehrbringer im EU-Raum, auch Umgangssprachlich als Mutter bezeichnet, wird das alles bezahlen müssen, was das faktische „Aus“ für den EU-Bürger bedeuten wird!11!

      PS:
      Auch ein EU-Konformitätsbewertungsverfahren durch eine sog. Benannte Stelle wird wohl kaum bezahlbar sein. Schon deshalb wird die sog. Mutter ihrem Produkt, einem sog. Kind kein CE-Zeichen einprägen dürfen, worauf es im EU-Raum nicht in Verkehr gebracht werden kann.

      (Lediglich eine ganze Armee aus Klonexemplaren wird sich noch lohnen, weil man dort die Verwaltungsfixkosten wird einpreisen können.)

    2. du kannst ein paar Bits verändern dann ist es ein Mängelexemplar.
      der Schlag auf die Tischkante gestaltet sich ja bei ebooks eher schwieriger

  15. naja.. es wurde ja indirekt schon eine mögliche Lösung gefunden.
    wenn sich das durchsetzt wird die Rechtsprechung früher oder später nachziehen müssen.
    ob „zementieren oder reformieren“ Anwendung findet wird sich zeigen ;)

  16. Kann man ein Buch nicht auch als Text definieren und so den Text zum download anbieten? Es wäre dann kein Buch sondern allenfalls ein Manuskript.

    Aber generell gilt: Die Buchpreisbindung muss für e-books weg. Keine Satire kann je so absurd sein, wie diese Regelung wirkt.

  17. Die Buchpreisbindung sehe ich als überholtes, planwirtschaftliches Relikt.

    Würde man sie abschaffen, würde es eventuell zu viel Wettbewerb im Handel geben, aber prinzipiell sind Buchhandlungen nicht schützenswerter als Supermärkte.

    Ich bestelle meine deutschen(!) juristischen Fachbücher gerne auf Amazon UK, das ist trotz der Versandkosten oft billiger als der Kauf in Deutschland zu den festgesetzten Preisen. Den Bundestag wählen kann man nur alle vier Jahre, aber jede Bestellung aus Großbritannien ist wie einmal mit Nein stimmen.

    Wenn die Regierung will, dass meine Kaufkraft aus Deutschland nach Großbritannien abfließt, dann kann ich sie nur zu dieser Kurzsichtigkeit beglückwünschen. Wozu haben wir den europäischen Binnenmarkt, wenn nicht hierzu.

  18. Hätte man geschrieben, dass das eBook Null Euro kostet, das eBook als eine kurzfristig erhältliche Sonderedition deklariert- zum Beispiel durch den selben Vermerk auf dem Cover und das würde kein Problem darstellen.
    Man könnte auch genau so nett nach Spenden fragen.

    Nut eben hat das Buch nicht Null Euro , sondern „Das war Ihr zum Zahlen bereit seid.“ gekostet.

    Ich weiß wirklich nicht ob das vielleicht doch eine PR Aktion war- vor allem konnte ich das Buch sowieso nicht runterladen, da (mit 3 Browsern versucht) nur eine fehlerhafte Datei rauskam.

    Und durch die „Innovativer Revoluzzer wird von veralteten Strukturen plattgemacht“ Underdog Geschichte hat man ordentlich Werbung bekommen. Jetzt wird das Buch ja auch nicht Verschenkt, sondern kostenpflichtig, wenn auch sehr günstig- was super ist, verkauft.

    Nur kann man damit nicht mehr rausfinden, was die Käufer willens zu bezahlen sind.

  19. Fassen wir also zusammen:

    Der Verlag hat das ebook nicht verschenkt und wurde auch nicht abgemahnt.
    Aber hey, wozu Recherche und Nachfragen, wenn man auch eine fetzige Schlagzeile haben kann?
    Wirklich, so allmählich kann ich mich des Eindrucks nicht mehr erwehren, netzpolitik.org will zur BILD für Netizens werden. Insbesondere, da man ja auch nachdem die inhaltlichen Fehler der Schlagzeile offenkundig wurden, sich zu keiner Korrektur veranlaßt sieht.

  20. Wie genau ist „Buch“ denn definiert? Bzw. wäre eine digitale Ansammlung von Geschichten im ePub-Format auch von der Buchpreisbindung betroffen?

      1. ah, da steht aber auch, dass wenn man Cover und Inhaltsverzeichnis weglässt es ok ist. Problem gelöst, schneiden wir den Büchern die Cover ab.

  21. Das Problem ist, dass die deutsche Politik die Privilegien der Buchbranche, die mehr als 100 Jahre alt sind, nicht antasten will. Man traut sich einfach nicht. Obwohl in Schweden, GB und Irland die Buchpreisbindung schon, als unzeitgemäß betrachtet, vor Jahren abgeschafft wurde. Und da ist nun auch kein kultureller Verfall eingetreten.

    Wenn man kleine Buchhändler stärken will, dann muss man selbst als Verbraucher dort hingehen. Bei uns ist es ja eher so, dass die großen Ketten sich einen Verdrängungswettbewerb leisten können, dank der hohen Margen in Deutschland. Denn der Zwischenhandelspreis ist nicht gebunden, so dass große Ketten größere Margen haben als kleine Buchhändler. Kulturförderung ist das nicht. Und für den wahren Kulturschaffenden, den Autor, ist es eigentlich besser, wenn mehr (ggf. auch preiswertere) Bücher verkauft werden.

    Hoffen wir mal, dass sich ein grenzüberschreitender EU-Binnenmarkt für e-Books etablieren kann. So kann dieser Unsinn bald ein Ende finden.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.