Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Google ab

Google hat zum 1. März seine Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen konsolidiert und zu einer gemeinsamen zusammen gefügt. Darin sind zahlreiche Formulierungen enthalten, die aus Verbrauchersicht unterschiedlich interpretiert werden können. Daraufhin hat der Bundesverband Verbraucherzentrale nun eine Abmahnung an Google geschickt. Das Unternehmen hat bis zum 23. März Zeit für eine Stellungnahme. Wir sind gespannt.

Die neue Datenschutzerklärung des Internetkonzerns fasst mehr als 60 verschiedene Richtlinien zusammen. Auf den ersten Blick ist der neue Text übersichtlicher und verständlicher formuliert. Allerdings ist er gespickt von Begriffen wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ oder „unter Umständen“. So erfasst Google „möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten“, „unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft“. Dem Verbraucher ist es damit nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Zudem werden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss. Nach Auffassung des vzbv fehlt damit eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.

Bevor jetzt Kommentare kommen in Richtung „Aber Abmahnungen sind generell verpönt“: In diesem Fall finde ich die Abmahnung klar gerechtfertigt, weil sie dazu beitragen kann, Rechtsklarheit für Verbraucher zu schaffen. Und dafür sind die Verbraucherzentralen da.

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11 Ergänzungen

  1. Es gibt Abmahnungen und es gibt kostenpflichtige Abmahnungen. Ich kann einen Zettel nehmen, den Anstoss meines Zorns darauf schreiben, das unterschrieben in einen Umschlag packen und es wegschicken. Ich kann dasselbe meinen Anwalt machen lassen. Und ich kann dasselbe meinen Anwalt machen lassen, der dann gleich seine Rechnung noch mit reinpackt.

    Auf letzteres basiert das Geschäftsmodell der Abmahnindustrie, wobei die dann wiederum das geltende Recht soweit verdrehen, denn der Anwalt darf eigentlich nur seine Kosten 1:1 weiterreichen. In dieser Industrie machen die Anwälte aber so eine Art cashback, sprich: Der Rechteinhaber sorgt für möglichst viele Abmahnziele, der Anwalt verschickt Abmahnschreiben per Serienbrief und rechnet eine Summe ab die so niedrig ist, dass jeder eher zahlt als zu klagen aber hoch genug ist, dass man über die Masse ordentlich was verdient (so größenordnung 100-300 Euro) und behält davon sagen wir 25% ein. Der Rest geht an den Rechteinhaber, der sich damit seine Kasse aufbessert.

    Abmahnungen sind eigentlich was Tolles, denn sie bedeuten soviel wie „Hey, du machst da was falsch aber bevor ich dich verklage, weise ich dich gerichtsfest dokumentiert noch mal darauf hin und gebe dir die Chance das zu unterlassen.“ Aber das Konzept wird halt missbraucht und dagegen tut hierzulande keiner was.

    Man muss bei dem Spiel nicht mitmachen. Natürlich kann ich die Abgabe der Unterlassungserklärung verweigern und zahle dann auch nicht die Anwaltskosten. Dem Abmahner bleibt dann eigentlich nur noch der Klageweg. Und deshalb funktioniert ja auch dieses Abmahn-Abzock-System, denn die Betroffenen sagen sich: „Bevor die mich auf 9001 Fantastilliarden verklagen, zahl ich lieber die 200 und lass es gut sein.“

  2. “Aber Abmahnungen sind generell verpönt”

    Ich würde eher sagen, dass kostenpflichtige Abmahnungen in Form von Serienbriefen generell verpönt sind! Im Speziellen als Geschäftsmodell für eine Firma

  3. Das Problem an Abmahnungen ist ja, dass für Privatpersonen und kleinere Gewerbetreibende schnell immense Kosten entstehen: Die Abmahnung kostet gerne mal 500-1000€ und wenn man sich wehren will, braucht man einen teuren Anwalt.
    Für große Firmen sieht das anders aus: Google zahlt die Abmahnkosten (falls es hier welche gibt) aus der Portokasse und besitzt eine eigene Rechtsabteilung, die sich damit beschäftigen kann. Für die ist eine Abmahnung nicht existenzbedrohend und für solche Fälle ist das Mittel Abmahnung ja auch eigentlich da – für die geschäftliche Auseinandersetzung zwischen größeren Firmen und eben nicht, um minderjährige Schüler wegen einem Lady Gaga-Download um ihr Taschengeld zu erleichtern.

  4. War es nicht Sinn der ganzen Sache, eine Datenschutzerklärung für viele verschiedene Dienste zu haben, die eben auch unterschiedliche Daten erheben? Aus meiner Sicht sind solche Formulierungen völlig richtig, da nunmal nicht alle genannten Datenerhebungen und -Zusamenführungen bei allen Diensten stattfinden. Unabhängig davon, ob man mit dem Datensammeln und -Verwenden einverstanden ist, finde ich die Datenschutzerklärung an sich sehr übersichtlich und eindeutig. Schließlich steht ja drin, dass „gerätespezifische Informationen und Standortdaten“ erhoben werden und „personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft“ werden.

    Ich finde, dass für den Verbraucher daraus sehr wohl hervorgeht, wozu er seine Zustimmung gibt. Nämlich (an den beiden Beispielen) zum Erheben von „gerätespezifische Informationen und Standortdaten“ und zum „Verknüpfen der personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten“.

    1. Der Verbraucher hat aber damit nicht die Möglichkeit, Dienste die das eine oder andere machen, aus zu lassen(nicht zu benutzen), da er ja nicht weis welcher Dienst was nun von allem macht.

      Als kleiner Onlineshopbetreiber muß man jedes rechtliche Deteil bis in die kleinse Grafik hinein richtig machen, wenn man nicht Abgemahnt werden will.
      Auch muß man in den Kunden(User)Account eine Möglichkeit schaffen mit der der Benutzer seinen Account und all seine Daten löschen kann. Und das in einem Shop, in dem ich aus Finanzrechtlichen Gründen die Daten eh erst nach 6 Jahren löschen darf.

      Bei Google, Facebook und Co. kann ich meine Daten gar nicht löschen, ich bekomme nicht mal Auskunft was für Daten gespeichert sind. Und Gelöscht heist ja bei denen ja auch nur Useranmeldung deaktiviert, gelöscht wird nichts!

      Eine bodenlose Frechheit ist das.

  5. Bei Formulierungen der Datenschutzbedingungen, was ist denn ein „Verknüpfen“ von Daten?

    Ich hab eine Tabelle mit Login-Daten und eine Tabelle mit Profil-Daten, natürlich verknüpfe ich die. Das weiss ich vorher.

    Die Software unterliegt aber einem dynamischem Entwicklungsprozess. Ich implementiere eine Funktion, die aus den Profil-Daten der einzelnen Benutzer die Hobbies vergleicht. Schon kombiniere ich in einer weise Daten, die ich in meiner Datenschutzerklärung möglicherweise nicht berücksichtigt habe.

    So gesehen kann ich die schwammigen Formulierungen von Google schon ganz gut verstehen. Ist halt nicht immer einfach eine konkrete Aussage über die Verwendung von Daten zu machen, wenn man noch nicht alle Möglichkeiten kennt, wie die Daten in Zukunft verarbeitet werden können.

    Regelungen und Bestimmungen benötigen eine gewisse Kontinuität, und ich denke, das man die nur gewährleisten kann, wenn immer ein Jurist hinter dem einzelnen Entwickler sitzt oder der Entwickler gleich noch mal Jura studiert hat. :-)

    1. Nein, der Entwickler braucht nur gesunden Menschenverstand um zu erkennen, das ausspähen von Nutzerverhalten eine Grauzone ist die rechtlich geprüft werden muß.
      Und wenn ein Entwickler einer App programmiert, die im Hintergrund das Adressbuch kopiert, so gibt es da keine Ausrede von wegen „Ich habe ja kein Jurastudium“.

      Cookies ohne Verfallsdatum, RFID, In Läden Kameras mit Gesichtserkennung…..die Technik bietet heute viele Möglichkeiten, die aber nur weil sie existieren, nicht gleichzeitig rechtes sind.

  6. Die Usergemeinde soll die Riesen nicht mehr usen. Nur so können sie erzogen werden. Die Ignoranz führt zu manchen Einsichten, aber auch die ständige Beschäftigung mit der Justiz macht mürbe. Weiter so!

  7. Zur Info:

    Während Verbraucherzentralen tätig geworden sind, hat unser Nichtstuer Schaar (öffentlich) überlegt, ob er da nicht mal eventuell, ggf. oder überhaupt klagen sollte. Er….also der….der Nichtstuer seit gefühlten hundert Jahren.

    Wann wird dieser Mann endlich verabschiedet??

    Kann man den eigenlich wegen Untätigkeit juristisch belangen?
    Leider nicht. Er bekommt sein Geld weiterhin für seine Überlegungen. Hauptsache, er hatte mal wieder eine (kleine) Presse, wobei diese dessen Fürze nicht mehr ernst nimmt. Manche haben abgewunken und ihm mitgeteilt, er solle seine Büropflanzen gießen.

    Doch ich denke, auch da wird er versagen.

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