„Urheberrecht darf im Alltag keine Rolle spielen“

Leonhard Dobusch plädiert bei Zeit.de für ein Recht auf Remix (analog zu den Fair-Use-Regeln) und Pauschalabgabe auf Internetzugänge, um die Kriminalisierungsdebatte zu beenden: „Urheberrecht darf im Alltag keine Rolle spielen“.

Für die Mehrheit der normalen Internetnutzer hätte eine solche Änderung die angenehme Konsequenz, dass das Urheberrecht in ihrem Alltag keine große Rolle mehr spielen würde. Zusammen mit dem digitalen Kreativpakt Aigrains wäre das Urheberrecht endlich wieder, was es vor dem Internet war: unwichtig.

Und auch auf Zeit.de ist dieser bereits eine Woche alter Artikel: Ach, Benjamin. Darin beschreibt die Autorin, wie sie am Urheberrecht verzweifelte, als sie einfach nur ein T-Shirt als Geschenk individuell drucken wollte.

Jetzt habe ich kein Geburtstagsgeschenk, aber dafür gemischte Gefühle. Denn eigentlich habe ich ja nichts gegen Regeln. Aber verwerflich kann ich meine Bildbearbeitung auch nicht finden. Ich hätte ja keinen Schaden verursacht, keinen Gewinn gemacht und wollte auch bestimmt niemanden kränken. Anscheinend stimmt etwas mit meinem Rechtsverständnis nicht. Und auf einmal habe ich mit Regeln durchaus ein Problem.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

12 Ergänzungen

  1. Guter Artikel in der Zeit („Urheberrecht darf im Alltag keine Rolle spielen“) mit nur zwei Fehlern meiner Meinung nach:

    1. Es wird der Eindruck erweckt, als gäbe es zwei Seiten, die gegenseitig Maximalforderungen stellen, und dass dies der Grund ist, woran eine Reform scheitert. Vergessen wird dabei, dass der aktuelle gesetzliche Ist-Zustand die Maximalforderung der einen Seite (Pro-Altes-Urheberrecht) ist. (Unabhängig von zusätzlich geforderter Überwachung/Durchsetzung.) Wenn dieser Zustand aber genannt würde, gäbe es wohl mehr Verständnis für die Seite, die das Urheberrecht modernisieren will, „Fair Use“-tauglich machen will, und nicht mehr kriminalisiert werden will. So sieht es einfach nur aus wie zwei spiegelbildlich identische Akteure, die sich gegenseitig gleichermaßen bekämpfen.

    2. Eine Regelung, die auf gerichtliche Einzelfall-Entscheidungen setzt, hat den großen Nachteil, dass es keine Rechtssicherheit gibt. Dann können sich weder Nutzer noch Urheber darauf verlassen, dass sie jeweils legal handeln / vom Gesetz geschützt sind.

    1. @thecitizen_de: Zu Punkt 2: Um nicht ganz die Fair-Use-Regeln zu kopieren und sich damit von gerichtlichen Einzelfallentscheidungen abhängig zu machen, kann man in der EU besser eine neue Schrankenregelung für transformative Werke im Urheberrecht einführen.

      1. Eine Schrankenregelung für transformative Werke würde nicht das Problem lösen, dass neue Technologien häufig neue Schranken erfordern. Eine Öffnung in Form einer Generalklausel zusätzlich zu bestehenden oder neuen Schranken wäre deshalb in jedem Fall sinnvoll.

      2. @Leonhard Dobusch:

        Ich finde das Problem mit neuen Technologien muss man dadurch lösen, dass das Gesetz von Technologien abstrahiert und eine Technologie-unabhängige Regelung findet.

        Vielleicht sollte ich zur Klärung noch dazusagen, dass für mich Schranken invertiert zu den bisherigen Schranken funktionieren.

        Meine Vorstellung ist also:

        Grundsätzlich ist die Nutzung und Transformation für alle freigegeben. Es gibt aber Schranken, die diese freie Nutzung einschränken, z.B. bei kommerzieller Nutzung.

        Wären wir da wieder d’accord? :)

  2. IMO sind die LIZENZEN der Knackpunkt. Wenn genügend große Teile der Kultur unter freier Lizenz stünden, dann wäre das Urheberrecht nur noch das Fundament, dass aber keinen wirklich stört.

    Wie dann die Entlohnung der Schaffenden aussehen könnte? Vielleicht so, wie ich es unter OffeneKultur.de vorschlage?

    1. Im Prinzip ist es ein Guter Ansatz , doch etwas zu kompliziert, mein Ansatz ist „Einfacher“.
      Ein Künstler sollte nur einen Preis für sein Werk erhalten das ist Richtig , denn eine Ware hat auch nur einen Preis , habe ich den Bezahlt gehört der Gegenstand mir und der Hersteller muss einen Neuen schaffen.
      Ebenso sollte es bei Werken mit Urheberrecht sein , diese sollten nicht mehr nach festen Jahren sondern nur noch bis zum Erreichen ihres Erlöses Geschützt sein.
      Sprich ist eine bestimmte Anzahl Kopien Verkauft erlischt der Schutz zumindest im Privaten Bereich.
      Vielleicht nach dem bekannten Prinzip der „Goldenen Schallplatte“ nach diesem Verkauferlös darf das Werk frei kopiert werden und natürlich darf auch der Künstler danach weiter Verkaufen , aber halt ohne Urheber Schutz.

      1. Dieser Ansatz hat in meinen Augen aber eine Schwäche:
        Wie viel ist urheberrechtliche Leistung wert? Und wer legt fest, wie groß dieser Erlös sein muss?
        Bei Sachen ist es kein Problem wenn es der Erschaffer tut. er kann ihn ja wie oben gesagt nur einmal Verkaufen. Damit baut sich ein Interessenkonflikt zwischen Gewinn und überhaupt Verkaufen auf, welcher (meist) sinnvolle Preise entstehen lässt.

        Bei immateriellen Gütern wird dieser Preis ja aber niemals von einer Person getragen (oder willst du einen Angemessenen Preis, das Joanne K. Rowling sowie Verlage davon leben können, für zB die Harry Plotter Bücher alleine Tragen)? Du musst sehen, das so ein Sammelwerk mehrere Jahre Arbeit sind, also ist man schnell im 4-stelligem Bereich. Also fällt die obere Grenze für das „Das Werk überhaupt loswerden“ weg.
        -> Im Interesse des Künstlers nächste Grenze : Unendlich

        Ansonsten Bräuchtest du eine Verbindung von Menschen die ohne jeden Hintergedanken einen Preis festlegen der für alle sinnvoll ist. In, zumindest aktuellen, Gesellschaft ein Ding der Unmöglichkeit.

      2. @Stefan Waidele

        Zum einen wird der Verkauf auch nach dem „Zielerlös“ ja nicht verboten, der Erschaffer kann sein Werk beliebig oft weiterverkaufen, nur werden halt Urheberrechts Verletzungen im Privaten (Nichtkommerziellen) Bereich danach nicht mehr Verfolgt.
        Auch sollte er weiterhin Tantiemen für kommerzielle Aufführungen erhalten.
        Natürlich ist es „schwer“ eine bestimmte Anzahl von zu verkaufenen Kopien festzulegen, aber sicher nicht ganz Unmöglich, bei einen Einigungswillen.
        Man sollte dabei auch bedenken das andere Künstler welche ihre Werke nicht beliebig oft Kopieren können wie Bildhauer, Maler oder Theater Schauspieler für ihr Schaffen auch einen Preis festlegen müssen.

  3. OT:
    Hi, da ich zZ in der Uni nen Kurs zum Thema UrhG besuche wollt ich die Sache mit dem T-Shirt (Ach, Benjamin) nochmal an die letzte Arbeitsgemeinschaft anpassen:
    So wie ich das Verstanden habe, beschränkt sich das ganze doch nur darauf, ob die Übergabe des Bildes an eine Firma, welche nur daraus ein T-Shirt drucken soll, eine Veröffentlichung im Sinne von § 23 UrhG Satz 1 ist.
    Denn entgegen der Behauptung des Artikels, Verbietet
    „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden.“
    Ja weder Bearbeitung, noch Umgestaltung sondern nur deren Veröffentlichung oder?
    Und da doch diese Firma wohl kaum eine „Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit“ ($15 UrhG Abs. 3) ist, würde ich das bezweifeln oder? Das Verschenken des T-Shirts ist es auf keinen Fall. Und $16ff UrhG berührt das ganze doch auch nicht, da die Kopie zur Bearbeitung durch $53 UrhG abgegolten sien sollte, und in den ganzen Paragrafen nur von Originalen bzw deren Vervielfältigen gesprochen wird. Und in meiner Auffassung kann ein bearbeitetes Werk niemals eine Vervielfältigung eines Originals sein.

    Ok, beim schreiben ist mir aufgefallen, das das Tragen des T-Shirts vor der Haustür, so das man das Bild sieht, dann ev das UrhG verletzen würde. Oder? Iwie auch Blödsinn.

  4. @Mika: Ich mag das „Goldene-Schallplatten-Prinzip“ :)

    @Boltyn: Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: JKR könnte für das Manuskript einen Betrag X verlangen. Der Verlag verlangt Betrag Y. Diese können frei festgelegt werden, so wie es ein Bauer für seine Kartoffeln oder ein Erstligaverein für seinen Starstürmer auch tut.

    Wenn durch Verkäufe egal welcher Art dann dieser Betrag erwirtschaftet wurde, dann wurden sowohl Autor als auch Verlag (nach jeweils eigener Einschätzung) angemessen entlohnt, ohne dass ein Einzelner den Gesamtbetrag hätte schultern müssen.

  5. Ich wundere mich, dass Monate nach Beginn einer ernsthafteren Debatte immer noch solche Phrasen generiert werden, die bei Null beginnen, und an denen man sich abarbeiten soll. Aber Gut, diesmal noch. Meine ( tätärätä) Phrase für das Phrasenschwein.
    Meine Schätzungen
    Urheberrecht spielt im Alltag von 99 % der Bevölkerung bewusst keinerlei Rolle.
    85 % kaufen davon etwas, benutzen es, und wenn die Leistung nicht stimmt, dann gibt es ein Verbraucherschutzrecht, dass für die Rechte an einwandfreier Lieferung zu sorgen hat. 14 % haben beruflich mit der Nutzung von Urheberechten zu tun. Sie kennen die Mechanismen und beruflichen Wege, um in den gegebenen Rechtsrahmen Vereinbarungen zur Nutzung zu regeln. 0,99 % findet das alles scheiße, und will es haben und zwar sofort und umsonst, da Sie sonst Ihre eigene Kreativität und Persönlichkeit eingeschränkt fühlen, und meinen es würde ein Bereicherung menschlichen Daseins darstellen, wenn alles frei verfügbar ist ( mit teilweiser Einschränkung eigener Werke, den dieses sollen ja schon irgendwie Geld und Ruhm einbringen können ). =0,01 % sehen ganz nüchtern die Möglichkeit für den eigenen Gewinn Billionen für sich abzuzweigen, indem Sie mit relativ wenig finanziellen Engagement eine Stimmung erzeugen oder erzeugen lassen, die ein Chaos herbeireden, dass es dringend und radikal zu ändern gäbe. Dabei werden absurde Maximalforderungen platziert, nach dem besten alten Motto, gib den Affen Zucker. Der Affe findet wird dann schon 50 % irgendwann gut. Für 1 % sollen nun also Änderungen auf Höhe von Grundrechten stattfinden, denn man begnügt sich nicht damit, einfach den Rechtsrahmen technischen Entwicklungen anzupassen, und ursprünglich unabsehbaren Fehlentwicklungen etwas entgegen zu setzten, so wie das erfolgreich ohne viel Trah Trah und Tätärätä schon immer politisch und juristisch passiert. Ach, nur darum geht es, ich sehe das mit den Eingriff in die Grundrechte ganz falsch? Na dann ist doch alles prima, und wir können uns zukünftig Phrasen für das Phrasenschwein ersparen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.