Urheberechtsverletzung im letzten Tatort

Wie Telepolis berichtet wurde im letzten Wochenende ausgestrahlten Tatort „Schlafende Hunde“ eine Urheberrechtsverletzung begangen.

[Das] irgendwer sich für eine Szene, bei der ein Schaltplan gezeigt wird, scheinbar ungefragt via Google Bildersuche an fremden geistigen Eigentum bedient hatte. Ohne den Urheber zu entlohnen oder wenigstens zu fragen, und ohne Quellenangabe wurde da der Schaltplan einfach in einer kommerziellen Produktion verwendet. Fairerweise sei hier eingeschoben, dass die betreffende Folge bereits 2010 produziert wurde und ihr Autor nicht zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gehört – dennoch muss sich die Tatort-Crew nun den Vorwurf gefallen lassen, mit der Hand in der Keksdose erwischt worden zu sein. Der Urheber Fabian Luehrs steht derzeit in Kontakt mit einer Redakteurin um abzuklären, wie das passieren konnte.

Besondere Brisanz bekommt das Ganze, da sich erst im März 51 Tatort-Autoren unter anderem an die „Netzgemeinde“ gewandt und ihr Umsonstkultur vorgeworfen hatten.

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14 Ergänzungen

  1. Zunächst vorweg: Die Aktion ist natürlich zweifelhaft und zeigt, wie leicht aus Versehen fremde Rechte verletzt werden (können).

    Ich finde aber, dass man man im konkreten Fall fairerweise dazu sagen sollte, dass das Problem wohl kaum dem Autor der Folge anzuhaften werden kann und auch der urheberrechtliche Schutz des Schaltplans dahingehend untersucht werden müsste, ob da überhaupt eine ausreichende Schöpfungshöhe vorliegt.

    1. Allein die Tatsache, dass man prüfen muss, wie das Urheberrecht in diesem konkreten Fall anzuwenden ist, ist doch ein Zeichen dafür, dass das Urherberrecht in der jetzigen Form hoffnungslos kompliziert und kaum mehr als ein Spielfeld für spezialisierte Anwälte geworden ist.

      Gruß
      Gedankenverbrecher

      1. ich persönlich sehe hier gewerbliches ausmaß ^^
        das muss hart geahndet werden

        *sarcasm

      2. Alleine der Aufwand, bei einer Ampel deren Zustand auf zwei oder sogar drei Farben zu prüfen, zeigt wie hoffnungslos kompliziert unser Verkehrsrecht in seiner jetzigen Form ist. Es gehört deshalb abgeschafft.

      3. @Fabian
        Wer auf Halbwissen sitzt, soll nicht mit Analogien werfen!

        Und erst recht derjenige, der nicht lesen kann. Wie nervös muss man eigentlich sein, hinter jeder halbwegs polemischen Formulierung in dieser Debatte eine Forderung nach Abschaffung des Urheberrechts zu vermuten?
        Deinem Ampel-Beispiel entnehme ich, dass man offenbar jede noch so unsinnige Verkorksung von Gesetzestext hinnehmen soll, selbst wenn diese im Resultat schädlich für die Gesellschaft ist. Ist halt ein wichtiges Recht, ne? Dabei sind Sinn und Zweck doch nicht nur zwei zufällige Worte… Oder gar sowas abstraktes wie Verhältnismäßigkeit… Gott bewahre, dass wir über unsere Gesetze nachdenken.

        Tja, wenn wir’s tun, wird uns unterstellt, wir wollen sie alle abschaffen… Wow, Applaus für diese bestechende Logik. Naja, Polemik erzeugt Gegenpolemik… Ich sollte mich zügeln.

    2. Die Produktionsfirma hätte auch einfach einen Praktikanten dahin setzen können, der mal eben einen Bullshit-Schaltplan zusammen zeichnet.
      Dann hätte man sich zwar wahrscheinlich Häme zugezogen, weil die Schaltung so ja überhaupt nicht funktionieren kann, dafür muss man die Diode dort umdrehen und hier einen anderen Widerstand einbauen etc … aber besser wäre es allemal gewesen.

    3. Der Telepolis Artikel ist provozierend gemeint und ich denke auch nicht sonderlich gut. Das Ganze scheint durch http://www.mikrocontroller.net/topic/260804 aufgekommen zu sein.

      Ich meine mal gehört zu haben, das die Abbildungen technischer Pläne in der Regel durchaus ausreichend Schöpfungshöhe haben (Ausrichtung, Anordnung und Größe der Elemente dürften schon ausreichend kreativ sein, selbst wenn mit einem Tool erstellt).

      Der Autor hat natürlich direkt keine Schuld, aber sein Werk einer „unsauberen“ Produktion zu überlassen ist moralisch schon eine ähnliche Qualität wie einen fremden Laptop mit laufendem Esel in sein WLAN zu lassen.

      An „Versehentlich“ glaube ich hier nicht, bei einer Filmproduktion darf man urheberrechtliche Professionalität erwarten, insbesondere wenn das Abbild auch noch bearbeitet wurde (Widerstände in komplett schwarz).

      1. Der Autor eines Tatorts hat wohl kaum genug Macht, um auf die Produktion in diesem Maße Einfluss zu nehmen. Da ist das Produktionsteam in der Pflicht, denke ich mal. Verkauft der Autor nicht das Buch und hat fertig?

      2. Der Autor hat zumindest die Macht sich auszusuchen, wer sein Werk verwerten darf. Und gemessen an der Haftung privater WLANs, sehe ich ihn da zumindest in der moralischen Pflicht sich eine „sauber“ arbeitende Firma zu suchen.

  2. Was haben denn die Drehbuchautoren mit den Bühnenbildnern zu tun?

    Hier eine Verbindung zu ziehen ist unredlich und populistisch.

    1. Es geht hier doch auch einfach darum, aufzuzeigen, wie lächerlich das Ganze eigentlich ist ….

      1. Du hast natürlich Recht: Das deutsche Urheberrecht ist veraltet, was zu grotesteken Auswüchsen führt. Aber das steht leider nicht in dem Artikel; dort steht „brisant“ – als Schlusspointe. Das gibt der Autor dem Leser einordnend mit auf den Weg. Und das finde ich falsch, weil die Verbindung zwischen Autoren und Buhnenbildnern konstruiert ist.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.