Sommerloch-Potential: Debatte um Meldegesetz geht weiter

Das Meldegesetz, beschlossen während des Halbfinalspiels zwischen Deutschland und Italien hat ausreichend Potential, das Sommerloch des hiesigen Jahres zu bespielen. Hier ist ein kleines Update zu unseren vergangenen Artikeln.

In der Mediathek des Deutschen Bundestages finden sich 57 Sekunden Beschlussfassung zur Reform des Meldegesetzes. Da bundestag.de gerade down ist, gibt es das Video auch bei Youtube zu sehen:

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Campact und Foebud haben zusammen einen Appell an den Bundesrat online gebracht, der heute bereits 65.000 Unterstützer gefunden hat. Dort kann man das unterschreiben:

An die Ministerpräsident/innen der Bundesländer

Sehr geehrte Damen und Herren,
geht es nach der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag, wird der Datenschutz in Meldeämtern faktisch abgeschafft: Diese dürften künftig Adressdaten von Bürger/innen verkaufen, ohne dass die betroffenen Personen dies verhindern können.
Ich fordere Sie auf: Sorgen Sie im Bundesrat dafür, dass Meldeämter Daten nicht an Werbetreibende, Adresshändler und Auskunfteien weitergeben dürfen, es sei denn die betreffende Person hat dem ausdrücklich zugestimmt!
Mit freundlichen Grüßen

Der SPD-Politiker Ulrich Kelber erklärt auf Facebook, wie es dazu kommen konnte, dass niemand das aufgefallen ist:

Im Innenausschuss brachten dann die Fraktionen von CDU/CSU und FDP diesen unglaublichen Änderungsantrag als Tischvorlage ein, der den Sinn des Gesetzes ins Gegenteil verkehrt. Nur noch bei Widerspruch dürfen die Meldebehörden die Daten nicht weitergeben. Haben Firmen die Daten schon, dürfen sie diese auch bei Widerspruch weiter aktualisieren. Leider ging die Alarmkette nicht richtig los, die Verabredungen über den Ablauf des Plenums blieben unverändert, die MdBs nicht gewarnt. So waren nur wenige MdB im Plenum, als es zur endgültigen Abstimmung ohne erneute Debatte kam. Die anwesenden SPD-MdB stimmten dann dagegen, im Bundesrat werden wir mit unserer dortigen Mehrheit das Gesetz stoppen. Leider berichteten am Sitzungstag keine Medien über unsere Kritik, die waren damals noch alle im EM-Koma.

Interessant wäre sicherlich nochmal das Protokoll der Sitzung des Innenausschuss um zu klären, ob die Opposition das da schon thematisiert oder verpeilt hat. Wer das Protokoll mal suchen und/oder uns zuschicken will: Bitte, wir verlinken das dann gerne hier mit einer kleinen Auswertung.

Abgeordnetenwatch will die beiden Schuldigen für die Aktion gefunden haben:

Beinahe handstreichartig war die Gesetzesvorlage am Vortag noch einmal geändert worden. Nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de stellten die Abgeordneten Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz (FDP) am 27. Juni, also einen Tag vor der Schlussabstimmung, im federführenden Innenausschuss einen Änderungsantrag zur Abstimmung

Unser Bundesinnenminister (und qua Amtes oberster Datenschützer des Staates) sieht tatsächlich eine Verbesserung:

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte zuvor eine vorschnelle Kritik an dem vom Bundestag verschärften Meldegesetz abgelehnt. Wer sich „inhaltlich“ mit dem neuen Gesetz auseinandersetze und dieses mit den Meldegesetzen der Länder vergleiche, der werde feststellen, dass der Datenschutz gegenüber der jetzigen Rechtslage verbessert werde, sagte Friedrich am Montag vor einer Sitzung des CSU-Vorstands in München. „Dann legt sich die Aufregung vielleicht ein bisschen.“ Das werde auch der Bundesrat in seinen Beratungen feststellen. „Ich warne vor Schnellschüssen“, sagte der Minister, dessen Haus den Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Fassung vorgelegt hatte.

Schuld will übrigens niemand mehr sein

. Selbst die CSU nicht mehr:

Die Länder Bremen und Sachsen forderten Korrekturen an dem Gesetz. Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) erklärte, sie werde dafür werben, dass auch Bayern gegen das Gesetz seine Stimme erhebt. CSU-Chef Horst Seehofer kündigte an, seine Partei werde der Vorlage im Bundesrat nicht zustimmen.

CSU und FDP schieben jetzt den schwarzen Peter hin und her:

Derweil geht es im politischen Berlin um die Suche nach den Schuldigen für den Schlamassel. Die FDP zeigte mit dem Finger auf die CSU – und gab ihr damit die Schuld für den im Entwurf aufgeweichten Datenschutz. „Erfreut nehmen wir den Sinneswandel der CSU zur Kenntnis, die offensichtlich doch datenschutzfreundlicher ist, als sich dies bislang gezeigt hat“, ließ die FDP-Obfrau im Innenausschuss, Gisela Piltz, nach den ganzen Aufregungen verkünden. In Kreisen der Unionsfraktion wurde gekontert, die Äußerungen von Piltz seien verwunderlich. Schließlich habe sie zusammen mit dem CSU-Abgeordneten Hans-Peter Uhl die Änderungen am Meldegesetz-Entwurf eingebracht. Formulierungshilfe leistete dabei das CSU-geführte Innenministerium.

Bei Spiegel-Online findet sich eine kleine FAQ:

Was genau sieht der Gesetzentwurf jetzt vor?

In der neuen Fassung (Paragraf 44) heißt es, dass die Daten grundsätzlich weitergegeben werden dürfen – es sei denn, der Betroffene hat dem ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel bei der Anmeldung auf dem Bürgeramt. Dazu wurde ein Passus eingefügt, der dieses Widerspruchsrecht sogar noch weiter einschränkt: „Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“ Führt der Adresshändler die Person also bereits in seiner Datenbank und möchte jetzt wissen, ob die Angaben noch aktuell sind, erteilt das Amt Auskunft. Widerspruch zwecklos – zumindest beim Amt.

Der Deutschlandfunk hat ein Interview

mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gesendet:

Heckmann: Mit welchen Folgen? Wie ordnen Sie das ein?

Schaar: Also ich sehe da ganz schwerwiegende Folgen, denn tatsächlich ist es so, dass hier ein riesiger Markt besteht, dass immer mehr Daten aus unterschiedlichsten, teilweise dubiosen Quellen, erlangt werden. Und diejenigen, die jetzt diese dubiosen Datenbestände haben, können sogar auf jeden Fall dann diese Daten auf – mittels Melderegisterauskunft aktualisieren lassen. Da wäre dann nicht mal ein Widerspruch wirksam. Und ansonsten kann praktisch jeder, der Werbung machen will, sich an das Einwohnermeldeamt wenden und entsprechende Millionen Datensätze erhalten, gegen Entgelt.

Heckmann: Also ein neuer Fall von schwarz-gelber Klientelpolitik?

Schaar: Ich will jetzt gar nicht Motivforschung betreiben, aber klar ist, dass dieses Vorhaben, so wie es der Bundestag jetzt beschlossen hat, ein Geschenk für die Werbewirtschaft ist.

In eine ähnliche Richtung argumentierte Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung: Städte dürfen Daten ihrer Bürger verkaufen.

Die FDP sieht darin einen Erfolg für den Bürger, der ein solches Recht bislang nicht gehabt habe. Allerdings: Auch dieser Widerspruch zählt nichts, wenn die Daten, wie es im neuen Gesetz heißt, „ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“. Jede Firma, die Daten von Personen erfasst hat, kann sich also diese Daten vom Einwohnermeldeamt bestätigen oder berichtigen lassen, egal ob ein Widerspruch der Person vorliegt oder nicht. Die Ämter erheben dafür Gebühren. Experten verweisen allerdings darauf, dass diese Einnahmequelle bald versiegen wird, weil sich Interessenten künftig bei den Adressenhändlern bedienen würden, die nun in der Lage seien, ihre eigenen Melderegister aufzubauen.

Torsten Kleinz fasst die Debatte nochmal bei Hyperland zusammen: Deutschland, das “Schilda des Datenschutzes”.

Anders als bei ACTA ist jedoch kein monatelanger Shitstorm zu erwarten, der die politischen Institutionen niederringen muss. Denn die Chancen stehen gut, dass das Meldegesetz auf normalem Wege aufgehalten wird. So signalisieren bereits die SPD-regierten Bundesländer, dass sie die Neuregelung im Bundesrat scheitern lassen wollen. Und bei den Neuverhandlungen wird die digitale Öffentlichkeit diesmal von Anfang an sehr genau hinsehen.

Und mein Buch-Co-Autor Falk Lüke beschreibt die Debatte in seinem Blog: Wirbel um das MeldFortG (Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens).

Nun liegt es beim Bundesrat, in dem die sozialdemokratisch/grün/links geführten Bundesländer eine satte Mehrheit haben. Der Bundesrat muss zustimmen, weil es Länderbelange betrifft. Sie müssten es – auch nach der Föderalismusreform – umsetzen. Wahrscheinlich geht es nun in den Vermittlungsausschuss, irgendwann nach der Sommerpause. Und dann wird man sehen, wer sich dann noch für das MeldFortG interessiert: es könnten dann durchaus andere Themen wieder aktueller sein. Für den Moment aber muss ich schmunzeln: zwar bin ich inhaltlich voll auf der Seite des Protests. Aber das Kaliber, mit dem dieser bis dato eh unbefriedigende Zustand nun weggeballert wird, ist der Sache nur begrenzt angemessen. Weshalb wohl auch die Überraschung bei Bundesregierung und schwarz-gelben Innenausschussmitgliedern besonders groß ist.

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28 Ergänzungen

  1. Zwei Links für alle, die trotz hysterischer Empörungsrituale sich noch ein wenig um Rationalität bemühen:

    1. Zum Ferner-Link:
      Jens Ferner unterschätzt das Feature „Daten korrigieren“. Will ich die Meldedaten einer Person, dann weiß ich natürlich seinen Namen. – tolle „Voraussetzung“ für eine Meldeanfrage! Also bitte ich das Amt um die „Bestätigung bzw Korrektur“ der Adresse von „Jens Ferner, Musterstraße 1, 12345 Alsdorf“. Völlig überrascht höre ich vom Amt, dass dieser Adressdatensatz falsch ist und erhalte den richtigen.

      Jajaja, gesetzestreue, ehrliche und aufrichtige Werbeunternehmen würden sowas niemals tun. Sie hätten lediglich veraltete Datensätze, die sie dann beim Amt trotz Widerspruchs berichtigen lassen können.

      1. An der Stelle müsste dann, entweder gleich vom Gesetzgeber oder eben höchstrichterlich, festgelegt werden, dass für die Berichtigung eines Datensatzes eine korrekte frühere Adresse nötig ist.
        Auf deine Anfrage müsste (vorausgesetzt, Jens Ferner war nie Musterstraße 1, 12345 Alsdorf gemeldet) die Antwort dann lauten „Daten korrekt: Nein; Korrektur nicht möglich, Voraussetzungen nicht erfüllt“.

      2. Genau so hätte man das vielleicht machen können, wenn man das so gewollt hätte. Man hätte zusätzlich auch weiter differenzieren können, gegen was man Widerspruch einlegen kann und wer seine berechtigten Interessen wie äußern muss.
        Im elektronischen Zeitalter hätte man bei Widersprüchlern auch eine Anfrage elektronisch zur Freigabe an den Betroffenen weiterleiten können.

        Ich kann daraus nur den Schluss ziehen, dass man hier bewusst eine Hintertür hat schaffen wollen, um selbst einen Widerspruch umgehen zu können. – Wie der Uhl-Mitarbeiter schon unbefugt ausplapperte: sonst wäre einem die Versandwirtschaft ja auf’s Dach gestiegen…

    1. Danke! Habe auch sofort Ausschau gehalten, nachdem ich Uhl gestern diesen (für ihn ja leider typischen) Satz habe sagen hören. Mal wieder entlarvend hoch zehn .. ach, was sage ich … hoch hunderttausend.

      Wenn wir einen Verfassungsschutz (sic) hätten, der dazu eingerichtet wäre, seinem Namen gemäß zu agieren, würde er diesen meines Erachtens hochgefährlichen Mann (neben etwa Schäuble, Friedrich, Schünemann und vielen weiteren interessanterweise hauptsächlich bei CDU und CSU zu Findenden) unter permanente „Beobachtung“ stellen – obwohl ein Drängen um Aufhebung der Immunität und anschließende Strafverfolgung längst schon gerechtfertig wären. Leider wissen wir, daß Geheimdienste und Strafverfolgungsbehörden genau das Milieu sind, das solche Leute protegiert et vice versa.

  2. Ich kann mich noch erinnern, dass im letzten Jahr das Opt-In-Verfahren als der Todesstoß für die deutsche Werbeindustrie gegeiselt wurde. Irgendwie habe ich auch dabei Volker Kauderwelsch im Kopf. Kann da mal jemand die Sünden der Vergangenheit ausgraben damit man die den Verantwortlichen der C-Parteien um die Ohren hauen kann? Ich bin mir sicher, das ging schon mal durch die Blogosphäre. Aber mit „Meldegesetz“ findet man ja auch in der Vergangenheit nichts relevantes bei den Qualitätsmedien.

  3. Wo waren eigentlich die Medien, als das Gesetz letzte Woche verabschiedet wurde?
    Jetzt, über eine Woche später, ist das der Aufmacher zahlreicher Blätter.

    1. Die mußten sich zuerst untereinander absprechen, daß sie sich nicht nachher gegenseitig als Verursacher eines „shitstorm“s bezeichnen, der die Bundesregierung in einem demokratieferindlichen Akt zum Einknicken zwingt…

      1. Die „Medien“ greifen mal wieder nur auf, was in zahlreichen Blogs – in die längst das abgewandert ist, was es wert ist, „Journalismus“ genannt zu werden – publik gemacht wurde und für einige Empörung gesorgt hat, so daß man sich jetzt als Korrektiv und vierte Gewalt inszenieren kann. Ein bißchen Imagepolitur, ein bißchen Sand in die Augen – und ja, sicher auch Sommerloch. Daß man selbst lieber ausufernd Fußballübertragung nebst Analyse, Talk und ordentlich Boulevard geleistet hat, statt die politisch brisanten Themen aufzugreifen (eine ungeschönte, den Vertrag sezierende ESM-Berichterstattung fand praktisch nicht statt), versucht man jetzt zu überspielen. Der Pöbel wird’s schon schlucken – wie so vieles.

  4. Fast einheitlich sprechen sich unsere Politiker gegen die aktuelle Fassung des Gesetzes aus. Nur zwei aus der CSU hat keiner gesagt, daß gerade alle dagegen sein müssen. Eine Lachnummer. Tagesschau gucken hat zur Zeit wieder was.

    Man möchte aber fragen, wer denn da tatsächlich abgestimmt hat – vermutlich hat die Kantinenbesatzung eine Münze geworfen. Wird es jetzt zur Norm, daß Gesetze erstmal beschlossen und dann von Bundesrat und Verfassungsgericht in eine am wenigsten schädliche Form gebracht werden müssen?

  5. „Experten verweisen allerdings darauf, dass diese Einnahmequelle bald versiegen wird, weil sich Interessenten künftig bei den Adressenhändlern bedienen würden, die nun in der Lage seien, ihre eigenen Melderegister aufzubauen.“

    Experten? Entpuppt sich Prantl mal wieder als Propagandist, der sich auf anonyme Experten beruft?

    Durch das Gesetz wird doch nichts erlaubt, was nicht schon legal ist (außer das in Zukunft auf elektronische Anfragen ans Melderegister erlaubt seien sollen, anstatt nur schriftliche).

    1. Aehm… nope – die weiterführende Analyse besagt nur, daß der Vergleich mit den Landesmeldegesetzen in Anbetracht eines vorherigen, wesentlich bürgerfreundlicheren Gesetzesentwurfs uninteressant sei.

      Ob das so ist, sein einmal dahingestellt. In keinem Fall ist es eine absolute Bewertung des Ausmaßes der Legalisierung durch den aktuellen Beschluß.

  6. „Der SPD-Politiker Ulrich Kelber erklärt auf Facebook, wie es dazu kommen konnte, dass niemand das aufgefallen ist:“

    Auch diese Aussage sollte man doch nachprüfen. Geht aus den zu Protokoll gegebenen Reden wirklich hervor, dass Opositionspolitikern „nicht aufgefallen“ ist, was dort verabschiedet wurde?

  7. Spaßguerilla Schwarz-Gelb, Regierung distanziert sich von Regierung.
    Es wäre wohl besser gleich Abzutreten oder eine Sperrstunde für Abgeordnete nach 20 Uhr einzuführen statt für Jugendliche?

    1. Aber leider hilft das ja nichts, weil mittlerweile auch die Medien sich u. a. auf Petra Pau eingeschossen haben, weil sie ja die Sitzung geleitet hat und auch noch Linke ist.
      Die Fakten interessieren ja nicht wirklich.

      1. Ja, das stimmt wohl. Ich habe selbst auf sie geschimpft – da wusste ich aber noch nicht, dass die Kernzeit, während der der Sitzungsvorstand die Versammlung von sich aus auf Beschlussfähigkeit überprüfen kann, nur vier Stunden pro Woche umfasst.
        Das wäre der eigentliche Ansatzpunkt, wo man etwas ändern muss: §45 Abs.4 OG von dieser zeitlichen Beschränkung befreien.

        Auch eine Idee: Jeder Abgeordnete bekommt ein RFID-Dongle für seinen Schlüsselbund. In die Türen zum Plenarsaal werden entsprechende Antennen eingebaut, die automatisch registrieren, welcher Abgeordnete gerade den Saal betritt oder verlässt. Sollten bei Beginn oder im Verlauf der Sitzung weniger als 50% der Abgeordneten im Saal sein, geht beim Sitzungsleiter eine Lampe an, die auf die Nicht-Beschlussfähigkeit hinweist.
        Am Besten noch mit einer Online-Datenbank verknüpft, die eine Open-Data-Schnittstelle anbietet. Die Piraten (und einige andere) programmieren dann sicher schnell eine Website samt App, über die man die Anwesenheit der einzelnen Parlamentarier nachverfolgen kann. Auf die Weise sieht man wenigstens, ob jemand sich seine Diät auch verdient hat oder den Großteil der Zeit schwänzt.

      2. @Librarian:
        Woher kommt eigentlich diese komische Idee, dass Abgeordnete nur dann arbeiten wenn sie im Plenarsaal sitzen? Nach der Logik sollten wir alle zur Müllabfuhr gehen: Die müssen nämlich nur einen Vormittag in der Woche arbeiten, ich hab’s genau gesehen!

      3. @Eule:
        Das eigentliche Problem ist hier doch, dass man als Außenstehender kaum einen Einblick in den Berufsalltag eines Abgeordneten bekommt. Wenn du etwas von der Arbeit im Bundestag siehst, dann sind es Übersichtsaufnahmen im Plenarsaal oder der Abgeordnete, der zu einem kurzen Statement vor die Kamera tritt. Wie viele Stunden jetzt in welchen Ausschüssen verbracht werden (und was es überhaupt alles an Ausschüssen gibt), bekommt man aus den Medien doch nicht mit.
        Stimmt schon, der zweite Absatz zum RFID-Dongle ist daher etwas unglücklich.
        Vielleicht sollte man aber auch mal eine Doku(-Miniserie?) drehen, bei der drei Politiker eine Woche lang mit der Kamera verfolgt werden und so einen tieferen Einblick in ihre Arbeit geben.

      4. @Librarian:
        Solche Dokus gibt es immer wieder mal, gerne am Anfang einer Legislaturperiode mit jungen Abgeordneten. Für einen groben Überblick ist aber schon hilfreich, einfach mal nach „MdB Terminkalender“ o.ä. zu googeln; viele Abgeordnete stellen ihre Kalender sehr detailliert ins Netz oder beschreiben zumindest typische Arbeitswochen.

  8. Dieser ominöse Ânderungsantrag ist nicht nur im Innenausschuss, sondern am selben Tag auch im Rechtsausschuss und im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie durchgewunken worden. Ich glaube die lesen das alles gar nicht mehr. Ein alter Hase wie kein-recht-sich-zu-verstecken-Uhl weiss das natürlich und hat die Gelegenheit genutzt seine Klientel zu bedienen.

    Der Änderungsantrag war eine Ausschussdrucksache mit der Nummer 17(4)530 und ist auf dem Bundestagserver nicht zu finden…

  9. Es sollte viel klarer gesagt werden, dass es faktisch keine Situation gibt, in der NICHT „vorhandene Daten aktualisiert“ werden!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.