Reaktionen auf Leutheusser-Schnarrenbergers FAZ-Beitrag zum Urheberrecht

Zur Urheberrechtspositionierung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in Form eines Namensbeitrags in der FAZ gibt es mittlerweile die ersten ausführlicheren Reaktionen im Netz. An ihnen wird deutlich, wie sehr gerade im Internet gilt, dass es aus ihm zurückschallt, wie hineingerufen wird. Der differenzierte Beitrag von Leutheusser-Schnarrenberger lädt zu ebensolchen Reaktionen ein und hebt sich damit wohltuend davon ab, was im Artikel richtig als der „inszenierte urheberrechtliche Showdown der vergangenen Wochen“ bezeichnet wird.

Überhaupt stehen viele richtige Dinge im Beitrag der Justizministerin, z.B. wenn das Urheberrecht als „Wirtschaftsordnung des Internetzeitalters“ bezeichnet, Warnhinweisen oder Netzsperren eine klare Absage erteilt oder Kopierschutztechnologie als Problem für die Privatkopie erkannt werden. Auch die Forderung nach einer Öffnung des urheberrechtlichen Schrankenkatalogs auf europäischer Ebene in Richtung einer Fair-Use-Klausel ist in dieser Deutlichkeit richtungsweisend.

In anderer Hinsicht erntet der Beitrag aber auch einiges an berechtigter Kritik, zum Beispiel von Jan Engelmann, der am Blog von Wikimedia Deutschland schreibt:

Irritierend war und ist ihr Festhalten an einer Vorstellung von Werkschöpfung und Autorschaft, die neuere Entwicklung der commons-based-peer-production (Yochai Benkler) komplett ignoriert. So schrieb sie der weltweiten Bewegung für offene Zugänge und freie Inhalte 2010 ins Stammbuch: “Das Konzept von ‘Open Culture’ ist … ein Irrtum. Wo der Autor, wo die Zuordnung kreativer Werke zu ihren Schöpfern und zu den Rechteinhabern verschwimmt, da erodiert die Basis für Kreativität und kulturelle Vielfalt.” Ob dieser Befund einer Überprüfung z.B. anhand der Wikipedia wirklich standhielte?

Philipp Otto von irights.info wiederum kritisiert in seiner Analyse einen „wesentlichen Widerspruch“ beim Thema Leistungsschutzrecht für Presseverleger:

Ein wesentlicher Widerspruch findet sich allerdings im Artikel. Ein mögliches “Leistungsschutzrecht für Presseverlage” wird neben Regelungen zu verwaisten Werken und einer technikneutralen Ausgestaltung der Kabelweitersendung als mögliche nationale Regelung -neben dem parallel gewünschten europäischen Modernisierungskurs im Urheberrecht- genannt. Auch wenn es da nur ganz klein steht, würde die Einführung eines Leistungsschutzrechtes genau zu Szenarien führen, die die Ministerin im Text zuvor richtig analysiert und für nicht erstrebenswert befindet.

Und Jörg Braun verweist am Blog der Digitalen Linken auf die Vorschläge der Linksfraktion zur Urheberrechtsreform um zu illustrieren, dass viele der von Leutheusser-Schnarrenberger erkannten Probleme durchaus auch auf nationaler Ebene korrigierbar wären. Deren diesbezügliche Zurückhaltung erklärt sich Braun wie folgt:

Vielleicht auch, weil ihre für schwarzgelbe Verhältnisse progressiven Positionen bei CDU, CSU und FDP mal wieder nicht mehrheitsfähig sind. Würden sie und ihr Ministerium Vorschläge vorlegen, müssten diese in die Kompromissmaschine mit den Positionen der Hardlinerpositionen von Männern wie Kauder, Krings, Heveling, Keese, Gorny und Co. Vielleicht verhindert Leutheusser-Schnarrenberger durch Nichtstun Schlimmeres.

Jedenfalls aber könnte die Urheberrechtsdebatte mehr solcher Beiträge wie den von Leutheusser-Schnarrenberger vertragen.

8 Ergänzungen

  1. Die Leutheusser-Schnarrenberger ist und bleibt in Lichtblick in der FDP (und überhaupt in der TiegerEntenKoalition).

  2. Die Thematik kann man ja nicht so auf die Schnelle nebenbei klären, und ich denke auch, dass man hier mehr tun muss, als nur wieder mal ein Gesetz hinzuwerfen oder hinzubiegen, das dann von einigen abgesegnet wird, der breiten Masse aber eher schadet.

  3. „Technikneutralität der Kabelweiterleitung“: Ist das eine Umschreibung für Netzneutralität, ohne diese zu benennen?

    1. @Name: Das ist tatsächlich ein Nebenschauplatz der Urheberrechtsdebatte, was dann aber wiederum auch ein ganz kleiner Nebenschauplatz der Netzneutralitätsdebatte ist.

  4. Wo ist das Problem?

    Mit Whitelisten, die wie Grenzkontrollen wirken, Zwingenden DRM, Verbot der Privatkopiene und ein Bürgerplugin zur Wahrung von Recht und Gesetz auf allen Deutschen Rechner und Modernen Wiedergabeeinheiten läst sich sicherlich dafür sorgen, das allen Arten von Gesetzen vollumfänglich geltung verschaft werden kann.

    Sowol Internet, als auch Computer, Smartphones und Handys sind ein Luxusgut, welches Zum leben nicht erforderlich ist. (Ansonsten währe ja ein Anteil im Hartz IV Regelsatz, nicht war?) ALso ist es Freowillig und ich Genbiesse kein Schutz des GGs, sonder ich habe mich den dort gültigen Regelungen zu unterwerfen.

    mfg

    Ralf

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.