Polizeibehörden nutzen immer mehr „computergestützte Ermittlungsmethoden“, Details sind aber geheim

Wie Evgeny Morozov in seinem Buch The Net Delusion ausgeführt hat, eignet sich die schöne neue Digitalwelt auch hervorragend zur Überwachung und Repression.

Auch die deutschen Polizeibehörden und Geheimdienste nutzen immer mehr „computergestützte Kriminaltechnik“. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Bundestags-Fraktion der Linkspartei hervor.

Damit gibt es erstmals einen systematischen Einblick, wie die Behörden des Bundes mit den neuen Überwachungsmöglichkeiten umgehen. Darunter fallen Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Zollkriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst, Generalbundesanwalt und Bundesnetzagentur.

Zur Erinnerung: Abgeordnete haben das Recht, über kleine Anfragen Auskunft von der Regierung zu erhalten. Sie sind ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle der exekutiven Staatsgewalt durch das Parlament. Daher ist es bemerkenswert, dass die Antworten auf ganze 31 der Fragen geheim gehalten werden:

Die Informationen, die in den Antworten zu den Fragen [lange Liste, Red.] enthalten sind, sind geheimhaltungsbedürftig und wurden von den Verfassern daher mit dem Geheimhaltungsgrad „GEHEIM“ eingestuft, da durch das Bekanntwerden dieser Information das Staatswohl gefährdet werden könnte oder den Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines der Länder schwerer Schaden zugefügt werden kann.

Die Antwort enthält demnach nur die Informationen, die uns die Regierung auch zugesteht. Dennoch findet sich auch darin so manch Interessantes:

Telekommunikationsüberwachung

Die ersten Fragen behandeln das Mitwirken bundesdeutscher Behörden an internationalen Arbeitsgruppen und Gremien zur Standardisierung von Überwachungs-Schnittstellen. Erstmals wird bekannt, dass allein das Bundeskriminalamt im letzten Jahr fast 400.000 Euro für Abhörmaßnahmen ausgegeben hat.

Ob Anbieter wie Facebook, Skype, Google, Twitter oder StudiVZ die Herausgabe von Daten schon einmal verweigert haben, können Zollverwaltung, BKA und Bundespolizei nicht sagen. Verfassungsschutz, BND, MAD und Generalbundesanwalt hingegen sind noch keine Daten verweigert worden.

Funkzellenauswertung

Die Funkzellenauswertung erfreut sich auch bei den Bundesbehörden an Beliebtheit. Seit 2006 hat das BKA über 50 solcher Massen-Handy-Überwachungen vorgenommen. Die Terror-Ermittler beim Generalbundesanwalt haben allein letztes Jahr neun solcher Abfragen gemacht, unter anderem bei den Brandanschlägen auf Bahnanlagen im Oktober 2011. Der dort betroffene Bereich um den Berliner Hauptbahnhof dürfte auch dazu führen, dass einige Handys von Politikern im Regierungsviertel in dieser Maßnahme erfasst worden sind.

Ob auch der Verfassungsschutz Funkzellenauswertungen vorgenommen hat, ist, wie so vieles in der Antwort, geheim.

W-LAN-Catcher

Interessant ist, dass die Behörden auch W-LANs überwachen. Thomas Stadler beschreibt W-LAN-Catcher so:

Gerät zur Erfassung kabelloser Datenströme. Dient der Ermittlung der exakten geographischen Ausbreitung des versorgten Bereichs eines W-LANs und der Identifizierung aller eingeloggten Endgeräte sowie der Überwachung/Aufzeichnung des Datenverkehrs.

In den letzten fünf Jahren hat das BKA dieses Mittel bereits 16 Mal eingesetzt. Wie die W-LAN-Catcher funktionieren, ist ebenfalls geheim.

Auch die Antworten zur stillen SMS, IMSI-Catchern und GPS-Empfängern in Handys und Navis geben nicht viel her. Immer wieder wird auf die Geheimhaltung verwiesen.

Der Überwachungs-Industrielle Komplex

Im zweiten Teil des Dokuments werden Hersteller und Software-Produkte von Datenbanken und „Vorgangs- und Fallbearbeitungssystemen“ behandelt. Einen Einblick in diesem Markt bilden Dokumente bei Wall Street Journal, WikiLeaks und Bugged Planet.

Besonders wird auf die Firma rola Security Solutions eingegangen, die bundesweit mehrere Behörden beliefert. Auch die Software zur Auswertung von Funkzellenabfragen, Koyote und InfoZoom wird von rola vertrieben.

In einer Anlage werden 70 Datenbanken aufgeführt, die allein die Abteilung für schwere und organisierte Kriminalität beim BKA mit der Software von rola betreibt.

Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen

Die letzte Frage zielt auf Überwachungs-Autos mit dem schönen deutschen Kürzel BeDoKw. Details dazu hat Matthias Monroy auf Telepolis:

Das Spähfahrzeug ist mit einem bis zu 4 Meter hoch ausfahrbaren Kameramast ausgestattet, auf dem eine bewegliche Einheit aus Videokamera mit Zoomfunktion, aber auch ein Richtmikrofon fixiert ist. Die Mercedes-Fahrzeuge werden vom italienischen Finmecchanica-Ableger Elettronica gefertigt und sollen aktuelle Lageinformationen visuell und akustisch aufzeichnen sowie computergestützt weiterbearbeiten. Die aufbereiteten Video- und Audio-Daten werden an die Lagezentren übermittelt. Zwei „Operateure“ sind an ihrem Arbeitsplatz entweder für Kamerabedienung, Mastbedienung und Aufzeichnung oder Video- und Bildbearbeitung zuständig.

Die Polizeibehörden der Länder haben kürzlich 52 solcher Autos erhalten. Informationen über Produkte, Ausstattung, Verfahren und Fähigkeiten sind jedoch, richtig: geheim.

Fazit

Die anfragenden Bundestags-Abgeordneten Andrej Hunko und Jan Korte kommentieren die Antworten der Bundesregierung mit den Worten:

Die Vision des früheren Innenministers Schäuble ist umgesetzt: Der von Innenministern der Europäischen Union verheißungsvoll erwartete digitale Tsunami ist Realität geworden.

Vor der Forderung nach einer besseren Ausstattung der Behörden sollten wir daher zunächst eine Auskunft über alle zur Verfügung stehenden Mittel sowie eine solide Inventur und Überprüfung verlangen.

Update: Warum immer neue Befugnisse und Geheimniskrämerei der Polizei problematisch sind, kommentiert auch Peter-Alexis Albrecht auf Deutschlandradio Kultur. (MP3)

22 Ergänzungen

  1. Habe ich da richtig gelesen? „Zwei “Operateure” sind an ihrem Arbeitsplatz entweder für Kamerabedienung, Mastbedienung und Aufzeichnung oder Video- und Bildbearbeitung zuständig.“? „Oder Video- und Bildbearbeitung“??? Was für Beweismittel sollen das dann noch sein, wenn da schon von den Operateuren in so einem BeDoKw dran rum bearbeitet wird? Schönen Dank auch!

  2. Jeah wake up.
    Hab mir wohl auch zuviele Freunde gemacht, als ich in dieses Blog und ins Internet schrieb.

    Es es traurig wie weit es gekommen ist, aber leider kann ich nicht mehr von Meinungsfreiheit ausgehen, mir fällt nicht mal ein Land ein in dem ich meine ausüben könnte.

    1. In der kleinen Gummibärchenwelt vielleicht *seufz*

      Aber wenn unsere Politiker mittlerweile schon so weit sind, sich Pläne zu staatlicher Geburtenkontrolle (China lässt grüßen) in ihren feuchten Träumen auszumalen, dann wundert mich eigentlich gar nichts mehr …

  3. „Im BND ist durch verschiedene mehrstufige Verfahren der Schutz sensibler, privater Daten bei der Übertragung gewährleistet.“ [zu Frage 6]
    Na da bin ich beruhigt, dass da alles geregelt ist, kann ja nix mehr schief gehen.

  4. Auf ’ner Demo neulich stand auch so ein Teil rum. Was an dem Gefährt aber unauffälig sein soll, erschließt sich mir nicht. Unsichtbar weil weiß lackiert, oder wie? Selbst mit nicht ausgefahrenen Mast war das suppentopfgroße Kameragehäuse weithin sichtbar ( Fahrerseite hinten ). Das Kabel dazu war nicht einmal innerhalb des Mastes geführt, sondern in signalrot außen locker um den Mast geschlungen. Ansonsten war es halt nen Sprinter, mit dunklen Scheiben, außer in der Fahrerkabine.

  5. Kann doch wohl nicht wahr sein, dass unter den ganzen vielen Lesern hier keine Funkamateure sein sollen?! Auf die meisten Fragen gibt es einigermaßen einfache Antworten. Und wer einen BOS-Frequenzplan hat …

  6. Irgendwie bekomme ich den Eindruck, das Strafverfolgung grundsätzlich als Hexenwerk deklariert wird.
    Die Begehungsweise von Straftaten verschiebt sich immer weiter in die „digitale Welt“, wie sollen diese aufgeklärt werden, wenn nicht mit den gleichen Instrumentarien gearbeitet wird?
    Kritik ist gut, aber ohne konkrete Lösungsansätze bzw. Vorschläge wie es besser zu machen wäre, leider wenig konstruktiv und nur Meinungsmache.

    1. Naja, sagen wir’s mal so: Um eine Wohnung zu durchsuchen braucht die Polizei ja auch einen konkreten Verdacht sowie einen entsprechenden Beschluss. Die Einbrecher machen das „einfach so“. Trotzdem rechtfertigt das nicht, dass die Polizei „einfach so“ mal in deine Bude einbricht.

      Und bei massenhaften Datenabfragen wie bei den Funkzellen kannst du die Sache analog so betrachten: Die Polizei weiß, dass irgendwo in Wohnblock XY ein unbekannter Verbrecher seine Wohnung hat und dort vielleicht auch seine Beute versteckt hat. Trotzdem würde sich verständlicher Weise jeder beschweren, wenn die Polizei jetzt einfach mal auf gut Glück sämtliche Wohnungen in diesem Wohnblock durchsuchen würde. Und das nicht nur, weil das ein Riesenchaos verursachen würde, sondern weil es keinen etwas angeht, was ich mache oder eben nicht, solange man mir nichts vorwerfen kann. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für meine Verkehrsdaten, die ich unweigerlich produzieren muss, wenn ich mich nicht von der Außenwelt gänzlich abkapseln will. Klar soweit?

      1. Die Tatsache, dass deine Handynummer auf einer Liste auftaucht setzt Du mit der Durchsuchung Deiner Wohnung gleich?
        Wie sieht es denn aus, wenn ein Polizist die Adresse eines Tatverdächtigen kenn und dann seine Adresse beim Einwohnermeldeamt abfragt? Hätte er das lassen sollen, weil bei der Antwort auch (uninteressante) Namen von unbeteiligten Bürgern auftauchen?
        Ich bin nicht für einen Überwachungsstaat, aber man muss doch auch mal die Kirche im Dorf lassen.

      2. Ich habe zwar keine Ahnung, weshalb ein Polizist die Adressdaten eines Verbrechers abfragen sollte, wenn er sie sowieso schon kennt, aber ich tippe einfach mal drauf, dass du ein „nicht“ vergessen hast ;)
        Aber das ist leicht zu beantworten und zwar ebenfalls mit der Hausdurchsuchung: Wenn bei einer bekannten Person ein konkreter Tatverdacht vorliegt, dann darf dessen Wohnung (Beschluss vorausgesetzt – Stichwort Gewaltenteilung) natürlich ermittelt und durchsucht werden. Da werden aber nicht massenhaft die Daten der Leute des zugehörigen Wohngebietes abgefragt und die Wohnungen auseinandergenommen. Gleiches gilt für die KONKRETEN Handydaten. Was aber unsere Polizei macht, ist der gute alte Schuss ins Blaue, eben die zufällige Hausdurchsuchung und das auch noch völlig ohne Beschluss. Und die ist bekannter Maßen nicht rechtens.

        Und selbst wenn einem das noch egal ist: Es ist eben nicht „nur“ meine Telefonnummer (und ja, das allein würde mir auch schon reichen), sondern mit wem ich wie in Kontakt getreten bin, wohin ich mich bewegt habe und dass ich überhaupt im jeweiligen Gebiet gewesen bin. Das geht keinen Menschen etwas an, sofern ich mich nicht zumindest nachweislich verdächtig gemacht habe oder demjenigen meine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt. Also ja, das setze ich mit einer ungefragten Hausdurchsuchung gleich. Macht keinen Unterschied, ob die Polizei bei einer Hausdurchsuchung unrechtmäßig einen Terminvermerk in meinem Notizbuch für meinen Psychodoktor / Arzt / Rechtsanwalt / Ex-Partner … entdeckt oder das in meinen Rechnungsdaten ablesen kann (außer, dass sie den genauen Termin nicht gleich dazu bekommen, vielleicht). Beides ist ein schwerer Eingriff in meine Intimsphäre.

        Des Weiteren hängt ja auch noch ein langer Rattenschwanz hinten dran: Sagen wir die Polizei findet jetzt eine handvoll „verdächtiger Nummern“ heraus (und sei es nur, weil man eben zufällig in der Gegend war). Dann wird erstmal gegen die so rausgefundenen Personen munter weiter ermittelt, ohne dass auch nur irgendein konkreter Tatverdacht besteht. Dabei kann gut und gerne mal eine sehr viel größere Akte entstehen als „nur“ deine Telefonnummer. Und wehe, da ist auch irgendetwas nicht hundertprozentig lupenrein. So gerätst du ruck-zuck in die Mühlen der Justiz. Das alles natürlich ohne dass du auch nur ansatzweise etwas davon mitbekommst – na bravo! Wenn ich es recht bedenke, ist das sogar noch eine ganze Ecke perfider als die Hausdurchsuchung – denn gegen die kann man sich wenigstens noch irgendwie wehren.

    2. Ich geb Dir Recht. Wenn die Polizei versucht mit modernen Methoden vorzugehen, wird sie verteufelt. Versucht sie Methoden von gestern anzuwenden und hat dann (selbstverständlich) keine Chance gegen Verbrecher von heute, wird sie rückständig genannt.
      Und Polizisten haben auch besseres zu tun, als einfach mal so Daten abzufragen. Diese Abfragen haben einen Grund und werden von Richtern oder zumindest Staatsanwälten abgesegnet.

    3. Ich glaube, dass hier der entscheidende Punkt vergessen wird:
      Bei den „offline-Ermittlungsmethoden“ ist ja klar geregelt, was geht, und was nicht geht. Außerdem hat ja jeder eine grobe Ahnung davon, was die Polizei darf, und was nicht. Geheim sind lediglich aktuelle Ermittlungen, aber die generellen Vorgehensweisen dabei.
      Warum sollte dies denn nicht auch für die „online-Ermittlungsmethoden“ gelten? Warum sollte sich die Polizei hier unter einem Mantel des Schweigens verstecken dürfen, sodass rechtsstaatliche Kontrolle kaum gewährleistet werden kann?
      Wenn auch hier offen und klar geregelt ist, was die Polizei darf, und was sie eben nicht darf dann wäre das schonmal ein deutlicher Schritt vorwärts. Außerdem sollte sich die Polizei jedes mal offen rechtfertigen müssen, warum jetzt gerade schon wieder diese und jene Massenabfrage, Datenerhebung oder Bestandabfrage nötig war – und dies sollte bei Missbrauch auch klare Konsequenzen haben. Bisher ist der Missbrauch beispielsweise der Funkzellenabfragen oder der Landes-/Staatstrojaner folgenlos.
      Weiterhin befürworte ich die Forderungen des CCC, nach jedem Einsatz von „Trojanern“ oder sonstiger Schnüffelsoftware den Code offen zu legen und eine genaue Dokumentation des Vorgehens vorzuweisen. Die Missbrauchsgefahr ist einfach zu hoch.

  7. Besser gemacht wäre es, wenn es klare Gesetze gäbe, wann und in weit Behörden die Bürger überwachen dürfen. Mttlerweile wird bei jeder Gelegenheit – und eben nicht bei der „Verschiebung der Strataten in’s Internet“ – gefilmt, überwacht und protokolliert. Darauf hinzuweisen ist sicher keine Meinungsmache. Diese als notwendig zu deklarieren ohne auf die andere Seite hinzuweisen ist Meinungsmache.

    Aufklärung und Verhinderung von Straftaten sind die eine Seite, die andere sind Überwachung und Kontrolle. Wir müssen uns entscheiden was wir wollen.

  8. Eine Sache hätte man noch mitzitieren können hinsichtlich der GEHEIMen-Antworten: „Zur Wahrung der Informationsrechte
    der Abgeordneten wird auf die Hinterlegung einer ergänzenden,
    GEHEIM eingestuften Antwort (Anlage 1) in der Geheimschutzstelle des
    Deutschen Bundestages verwiesen.“

  9. Natürlich will man über viele Dinge nicht öffentlich sprechen, denn dann wurde mehr Menschen bewusst, dass sie die meisten digitalen Überwachungsszenarien selbst durchführen können. Natürlich kann man sich selbst dann auch schützen. Die Hardwarekosten sind gering, lediglich das Knowhow muss man sich aneigenen. Also wird als Geheim klassifiziert, was zu viele google-stichwörter liefert…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.