Open Education: Milliarden in den USA, Fragen in Deutschland

Kürzlich durfte ich für das Projekt werkstatt.bpb.de – Digitale Bildung in der Praxis einen kurzen Beitrag zum Thema Open Education in den USA verfassen. Dort war mein Fazit, dass Deutschland verglichen mit den USA noch in der Open-Education-Steinzeit ist:

Ohne Investitionen und damit zumindest kurzfristige Mehraufwände werden sich aber die langfristigen Potentiale von Open Education nicht heben lassen. Es ist also hoch an der Zeit, dass auf die mit Milliarden ausgestattete „Exzellenzinitiative“ eine „Open-Education-Initiative“ folgt.

In den USA bewegt sich die Förderung von offenen Lernunterlagen („Open Educational Resources“, OER) bereits in diesen Dimensionen. Nachdem der kalifornische Governor Jerry Brown mit seiner Unterschrift das Gesetz zum Aufbau einer digitalen Lehrbuchbibliothek in Kraft gesetzt hatte, gab Arbeitsministerin Hilda L. Solis die bislang größte OER-Initiative auf Bundesebene bekannt (vgl. Redemanuskript). Binnen vier Jahren werden 2 Milliarden Dollar in Community Colleges investiert (500 Millionen sind bereits ausgeschüttet), wobei sämtliche damit finanzierten Lernunterlagen unter einer Creative-Commons-Lizenz stehen (meine Übersetzung):

 [Community Colleges] können in Personal und Lernunterlagen investieren und Studierende mit freiem Zugang zu digitalen Lernmaterialen ausstatten. Alle mit Hilfe dieser Förderungen entwickelten Kursunterlagen werden für andere Bildungseinrichtungen verfügbar sein dank Creative-Commons-Lizenzierung.

Schön langsam steigt aber auch in Deutschland das politische Interesse an Open Education. Mitte September lud das Bundesministerium für Bildung und Forschung gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz zu einer Anhörung zum Thema „Open Educational Resources“ und verschickte mit der Einladung einen umfangreichen Fragenkatalog (DOC). Ich bin schon gespannt, wer noch aller als Experte zur Beantwortung dieser Fragen eingeladen wurde – und vor allem, wie sich die Schulbuchverlage zu diesen Fragen positionieren werden. Am 8. November, dem Termin der Anhörung, wissen wir mehr.

6 Ergänzungen

  1. Schöne Idee! Sehr zu unterstützen. Hab jetzt mal etwas gerechnet: die GEZ wird bei im Jahr 2013 einen Umsatz von etwa 8 716 704 000 EUR erwarten (berechnet an den Angaben der GEZ zum Rundfunkbeitrag und den Angaben des Statistischen Bundesamtes zu den Haushalten im Jahr 2011).

    Sollte man dort mal fragen, ob die sie ein solches Projekt finanziell unterstützen wollen? Sie setzen sich doch für den Bildungsauftrag ein…habe ich so gelesen ;)

  2. Na, wie soll dis Sache in Deutschland schon ausgehen? Wahrscheinlich so wie OpenSource. Sobald die Sache konkret wird, werden Köfferchen die Besitzer wechseln (siehe heutigen Beitrag bei Feynsinn.org) und das Ganze wird unter Hinweis auf die Überlegenheit traditioneller, kommerzieller Modelle eigestampft.

  3. Das Thema ist viel zu wichtig als dass man hier zusammenhanglos gegen die GEZ oder gegen die Korruption wettern sollte.

    Wieso Schulbücher nicht schon seit Jahren unter CC Lizenzen entwickelt werden, frage ich mich schon seit Jahren. Ein kleiner Investitionsschub ist sicher anfangs nötig, aber bereits nach ein paar Jahren hätte sich ein Umstieg rentiert und ab dann profitieren wir nur noch.

    Gut, Schulbuchverlage werden dann Probleme bekommen. Wobei selbst bei einem sofortigen Umstieg (bzw. sobal machbar, benötigt sicher 2-3 Jahre Anlaufzeit) hätten ddie noch genügend Zeit ihr Geschäftsmodell umzustellen, denn erstmal würden sicherlich auch diese CC-Schulbücher noch gedruckt werden müssen.

    Übrigens gäbe es im Schulbereich noch etwas an Einsparpotential: Die Stundenplansoftware. Jede Schule muss die teuer bezahlen, allein das jährliche Update (in der Regel z.B. ein neues Excel-Makro in dem neue Farben für die Lehrerstundenpläne möglich sind) kostet rund 1000€. Jede einzelne Schule, die einen halbwegs sinnvollen Stundenplan erstellen will, muss dies bezahlen. Dabei ist die Software so primitiv und schlecht, dass lange Schulungen nötig sind, die nochmal extra kosten. Ein halbwegs versierter Programmierer könnte in 2 Monaten etwas deutlich besseres hinstellen. Würde also jedes Land einmalig ein paar zehntausend Euro in die Hand nehmen, eine gute, moderne Software programmieren lassen und dann unter eine Open Source Lizenz stellen, würde das schnell 20 Millionen jährlich sparen.

    1. Das hat nichts mit wettern zu tun…Probleme kläre ich nach Bedarf mit der Behörde. Es geht um die Einnahmen, die erstaunlich sind. Du schreibst von Programmierern, die bezahlt werden müssen um auf lange Sicht Kosten einzusparen. Woher soll das Geld kommen? Aus neuen Steuern oder Abgaben? Im Bildungswesen ist doch jetzt schon nicht genug Geld…aber benötigen die Öffentlichen wirklich so viel Geld?

  4. Die Diskussion zu OER ist wichtig und wird an verschiedenen Stellen geführt. Aktuell halte ich den § 52a des UrhG jedoch fast für wichtiger. Ende des Jahres wird ansonsten sang- und klanglos nämlich das sog. Bildungsprivileg im Urheberrecht entfallen.

    In Sachen OER und Förderpolitik sollten Förderrichtlinien die OER Veröffentlichung und damit die praktische Nutzbarkeit als Standard enthalten. Das würde bei Verlagsveröffentlichung bedeuten, dass zumindest das Roh-Material zugänglich gemacht werden muß und frei zugänglich bleiben muß.

    Es hat sich ein ganz anderes wenig bekanntes Dilemma ergeben. Es gibt inzwischen freie Bildungsmaterialien, deren Nutzbarkeit an den Bundesländergrenzen endet. Das passiert so: Wenn Lehrer für die Erstellung von Bildungsmedien freigestelt werden, wird ihre Besoldung vom Land bezahlt. Die erstellten Werke werden zur Verfügung gestellt. Da es sich um landesfinanzierte Medien handelt stehen diese nur für Landes’kinder zur Verfügung.
    Es gibt dann eine Rechtsunsicherheit über das Verwertungsrecht von Lernmedine, die Lehrer erstellt haben. Da Lehrer keine klare Trennung zwischen privater Zeit und Arbeitszeit kennen und im Zweifel Lernmedien für den Unterricht in der Arbeitszeit erstellen, könnten die Dienstherren ein Verwertungsrecht daraus ableiten. Hier wäre eine arbeits- und beamtenrechtliche Klarstellung erforderlich. Vermutlich kann man nur bei beauftragten Werken ein Verwertungsrecht begründen. Das ist aber m.W.n. nicht explizit erklärt. Zudem ist diese Tätigkeit hinsichtlich der Nebentätigkeitsfrage abzuklären.

    Wenn man mit den Dienststellen der Länder zu tun hat, kommt sofort die Qualitätsfrage ins Spiel. Die Frage ist dann, ob die Passung zu den Unterrichtsvorgaben und die nicht immer klar erkennbaren Qualitätskriterien erfüllt sind. Diese werden bei den tagtäglich im Unterricht eingesetzten Medien nicht geprüft. Die *Qualitätskeule* kann jedoch leicht zum Moitivationshemmer werden. Daher bin ich mittlerweile der Ansicht, dass es ein Nebeneinander von kommerziellen (z.B. Veralge) Inhalten mit klassischem Urheberrechtsschutz, von staatlich qualitätsgesichertten frei verfügbaren Materialien und von frei verfügbaren CC-OER-Medien geben wird. Es solten dann ergänzend Community basierte Feedback und Bewertungsformen etabliert werden.

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