Neuer Referentenentwurf: Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird zur Suchmaschinen-Steuer (Update)

Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger soll nur noch Suchmaschinen betreffen. Das geht aus einem neuen Entwurf des Justizministeriums hervor, über den heise online berichtet. Blogger sollen nicht mehr betroffen sein, das Gesetz trotzdem zeitnah verabschiedet werden.

Da wir das Dokument derzeit leider nicht selbst haben, sind alle relevanten Informationen bei Stefan Krempl:

Neu ist die deutliche Einschränkung des Schutzbereichs in Absatz 4 von Paragraph 87g. Demnach soll die „öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen“ weiter zulässig sein, „soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen“ erfolgt. Zur Begründung heißt es nun, dass das skizzierte Leistungsschutzrecht angesichts neuer Rahmenbedingungen für Verleger und Nutzer „nur in dem begrenzten Umfang gewährleistet werden soll, wie dies zum Schutz berechtigter verlegerischer Interessen erforderlich ist“. Dies betreffe allein „systematische Zugriffe“ auf die Leistungen der Journalherausgeber durch Suchdienste im Netz. Deren Geschäftsmodell sei nämlich „in besonderer Weise“ auf Rückgriffe auf Arbeiten der Verleger angewiesen.

Thomas Knüwer kommentiert:

Und deshalb, liebe Verantwortliche bei Google, beugen Sie sich dem Leistungsschutzrecht vorab – und listen Sie sämtliche deutsche Verlage aus. Angesichts der traurigen Qualität vieler Online-Angebote von Verlagen wäre dies ein hinnehmbarer Schaden – und ohnehin glauben die Verantwortlichen ja, die Menschen strömten in Paid-Content-Modelle. Also, liebe Googler: Just do it!

Update: Den kompletten Entwurf gibt es jetzt auch als PDF.

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46 Ergänzungen

  1. Ähh …? Bitte wie meinen? Das Geschäftsmodell von Suchmaschinenanbieter ist in besondere Weise auf die Arbeit von Verlegern angewiesen?

    ROTFL. Ich werf mich weg vor lachen. Hat das wirklich ein geschrieben, oder wollt ihr uns hier trollen?

    Okay, ich bin jetzt auch schon über 40, aber wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, dann gabe es Suchmaschienen im Internet bevor die Verleger im Internet auftauchten.

    Liebe Bundesregierung, kleiner Tipp: Das „Internet“ gehört nicht den Verlagen, sie haben es nicht aufgebaut und sie stellen es nicht zur Verfügung! Die Verlegen haben IMHO mal gerade gar nicht zu wollen. Wenn Sie Paid-Content anbieten wollen, soll sie es einfach tun. Mein Gott lasst ihr euch von der „vierten Gewahlt“ (LOL) verarschen.

    Kai Edinger

  2. Hmm… Was würde denn die „gougle nius ltd.“, registriert auf den Cayman Islands (und zufälligerweise Tochter eines bekannten Suchmaschinenanbieters), davon abhalten die Homepages deutscher Zeitungen zu spidern und die Nachrichten (mit Werbung versehen) unter „nius.gougle.ky“ anzubieten? Ich würde diese Homepage sofort bookmarken…

    1. Also der Witz ist doch eigentlich folgender. Die Verlage verstecken ihre Inhalte hinter einer Paywall. Da kommt eigentlich auch google nicht durch. Die Verlage müssen also die Paywall explizit für google öffnen. Damit bekommt google aber nicht nur den Inhalt zum indizieren, sondern der Suchmaschinennutzer kann auch google nutzen, um die Paywall zu umgehen. Das wollen die Verlage aber nicht.

      Der richtige Weg wäre also, dass die Verlage mit google eine API aushandeln, damit google die Inhalt zum indizieren bekommt, aber trotzdem der Nutzer der Suchmaschine die Paywall nicht umgehen kann. Offenbar ist eine der beiden Seiten, oder beide dazu nicht bereit, oder jedenfalls nicht immer. Manchmal landet man von google aus auf einer Paywall, meistens kann man die aber per google umgehen. Offenbar verlangt da einer von dem anderen Geld, und das passt dem anderen nicht. Also wird die Lobbymaschinerie in Gang gesetzt. Am Ende bezahlt’s der Steuerzahler.

      1. Dass Google kein Interesse hat, Inhalte hinter (funktionierenden) Paywalls unter seinen Suchergebnissen zu listen, liegt auf der Hand. Wenn der User regelmäßig auf der Hälfte der Treffer nicht zu den gesuchten Informationen durchkommt (sei es wegen Paywall, Content-/Linkfarmen oder schlicht irrelevanten Suchergebnissen), nimmt er eine andere Suchmaschine.
        Google ist hauptsächlich deshalb so erfolgreich, weil die ersten Treffer praktisch immer relevant sind – MSN oder Yahoo sind da deutlich schwächer.

  3. Aus dem Gesetzestext (via Mönikes):

    Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen, soweit sie nicht durch die Anbieter von Suchmaschinen erfolgt.

    Spielt es eine Rolle, dass dort „Anbieter von Suchmaschinen“ steht, statt lediglich „Suchmaschinen“. Denn Google ist zwar „Anbieter einer Suchmaschine“, bietet darüber hinaus aber bekanntlich viele weitere Produkte. Haften sie als „Anbieter einer Suchmaschine“ auch für Presse-Snippets, die über Google+ oder Google Mail versendet werden? Falls ja, wie sollten sie das kontrollieren/verhindern?

    (Analog könnte man dieses Beispiel für Microsoft konstruieren, die neben Bing auch Betreiber/Miteigentümer von Skype und Facebook sind).

    1. Sehe ich auch kritisch. Die Zweifel, was unter “Anbieter von Suchmaschinen” zu verstehen ist, wird das Landgericht Hamburg sicher gern ausräumen.

    2. wenn auf meinem Blog auch eine Eingabemöglichkeit zur Suche vorhanden ist (z.b. standard text feld, die suche auf dem blog/etc. über google). würde ich dann auch als ein Anbieter bezeichnet werden?

      oder z.b. netzpolitik.org oben, „suchen“….bieten die damit nicht auch indirekt eine Suchmaschine an? ;>

  4. Ich glaube ja fast, unsere Justizministerin fährt den Entwurf absichtlich gegen die Wand um so den Verlegern den Wind aus den Segeln zu nehmen.

  5. Bin im Independent Suchmaschinenbusiness. Wir werden eben alle Deutschen IPs sperren. Diese Suchmaschiene ist in ihrem Land leider nicht verfügbar da die Presseverlage die dazu notwendigen Rechte nicht eingeräumt haben. Gute Nacht Deutschland, hierzulande ein IT Startup hochzuziehen macht wirklich KEINEN Sinn !!!

    1. Macht doch einfach eine Option, die die Verleger ankreuzen müssen, wenn sie über euch gefunden werden wollen:
      Suchemaschine xy darf Teile der Presseerzeugnisse kostenlos verwenden.
      Ansonsten: purge und weg mit der Zeitschrift.
      Wenn das alle Suchmaschinenbetreiber machen (was nicht einmal einen spürbaren finanziellen Schaden hinterlassen wird), dann können sich die Verlage in ihrer Insel der Einsamkeit langweilen.

      Man kann sagen was man will, dieses Gesetz ist in dieser Form gut.
      Es wird die deutsche Verlagswirtschaft nachhaltig ruinieren und damit hoffentlich sämtlichen Widerstand brechen.

  6. Ich bin irritiert. Die Verleger müssen doch damit rechnen, dass sie wenn es hart auf hart kommt von den Suchmaschinen aus dem Index genommen werden. Auch wenn es in den Kommentaren hier verneint wurde, macht bspw. Google selbstverständlich Geld aus den Presseerzeugnissen (durch Werbung oder mittelbar durch die Stärkung der Marke Google). Nur weiß Goole auch, dass sie am längeren Hebel sitzen. Den Verlagen würde es mehr schmerzen, wenn ihre Artikel nicht mehr über Suchmaschinen erreichbar sind.

    Wäre es daher rechtlich gesehen möglich, dass die Verlage Google dazu zwingen, sie im Index zu behalten? Das wäre der einzige Fall bei dem ich in dem Vorgehen der Verlage einen Sinn erkennen kann.

    1. Das wirklich dusselige an der ganze Sache ist eigentlich, dass die Verleger es selbst in der Hand haben, wieviel und was Google von deren Online-Präsenzen darstellt (Stichwort: robots.txt). Es wäre also von Seiten der Verleger kein Problem, die Snippets aus dem Suchmaschinenindex streichen zu lassen, wenn sie der Meinung sind, Google würde mit ihrer Arbeit Geld scheffeln. Das wollen die Verleger aber natürlich nicht, aber Geld wollen sie dafür haben. Die Logik soll mal einer verstehen.

    2. > macht bspw. Google selbstverständlich Geld aus den Presseerzeugnissen

      Die Unterschiede für mich sind: ich bezahle nicht direkt dafür. Ich sehe wenig Werbung (Adblock, NoScript, Click2Flash & Co), ausser ich akzeptiere, das es zur von mir gewünschten Finanzierung gebraucht wird (Heise hat nett darum gegeben, die finde ich wichtig, also Ausnahme definiert).
      Gegenüber dem reinen Presseerzeugnis bietet Google mir diverse Sachen, die mir mehr wert sind, als mehrere Zeitungsabos: z.B. RSS-Suchabfragen auf MEINE Themen, Kurzmeldungen etc. Und das indirekt finanziert, für mich kostenlos.
      Was würde ich dafür geben, Spiegel, Bild & Co auf mich zugeschnitten zu lesen, z.B. ohne Sport, ohne Olympia. Google bietet mir da wenigstens an, nur Themen, die ich suche, zu zeigen.
      Google bietet mir also diversen Mehrwert, gegenüber den reinen Zeitungsmeldungen, den sie sich bezahlen lassen. Sehe ich nicht als Problem, denn die Verlage schaffen es ja nicht, etwas ähnliches anzubieten, sondern wollen ihr Modell (alle Themen, auch wenn sie einen nicht interessieren) weiter verkaufen. Wenn jetzt alle deutschen Zeitungen nicht mehr von Google ausgewertet werden, dann wird es trotzdem noch Nachrichten über Google geben, entweder aus anderen Quellen (wieviel stammt direkt von AP, Reuters & Co, wie wenig doch aus dem Zeitungen?) oder in anderen Sprachen.
      Und Springer verdient genug, so schnell gehen die daran nicht pleite und die sind m.E. der schlimmste Lobbyist für das Leistungsschutzrecht.
      Wenn von den anderen Verlagen welche pleite machen, dann sorry, haben sie sich nicht rechtzeitig angepasst.

    3. Google macht – bezogen auf die Suchmaschine – kein Geld aus den Presseerzeugnissen; sondern die Firma generiert Geld aus Werbung, die sie im Rahmen ihrer Dienstleistung schaltet. Im Prinzip ist es wie mit Telefonbüchern: Bei denen käme auch niemand auf die Idee, dass sie Geld mit den drei größten Firmen im Ort machen, weil diese am meisten nachgeschlagen werden und der Telefonbuchanbieter außerdem im Telefonbuch Werbung schaltet.

  7. Naja, nur wegen der Verlagstrolle alle deutschen IPs sperren, das wäre doch ein bisschen drastisch. Sowas nennt man „das Kind mit dem Bade ausschütten“. Ich hätte da einen anderen Vorschlag: Eine Seite, die keine geeignete Lizenz hat, wird nicht im Suchmaschinenindex aufgeführt. Creative Commons Lizenzen wären da geeignet. Aber auch z.B. die Quote Commons Lizenz (http://quotecommons.de/lizenzen/qca/).

    Wer seine Inhalte derart lizensiert, bleibt beim Leistungsschutzrecht sowieso aussen vor. Und wer nicht, bleibt eben bei Suchmaschinen aussen vor. Wäre doch ganz einfach.

  8. Zeitungen im Internet sind doch eher ein Anachronismus, denn die „4.Macht“ verschwindet mit dem Papier.
    Wir müssen nur Aufpassen das sie nicht versuchen das Internet für ihre Zwecke zu „Kapern“. Daher Google oder Bing macht es wie in Belgien wo dies ebenfalls Versucht wurde und sperrt diese Presseerzeugnisse einfach aus euren Suchindex aus.

  9. Sollte Google die Verlage aus dem Index kicken so werden diese wesentlich weniger Besucher pro Tag haben die mittels der Werbung auf den besagten Seiten auch weniger Gewinn durch die Werbung generieren. Allerdings offenbart sich mir der eindruck das dies den Herren wohl entgangen ist.

    1. Endlich mal einer, der mitdenkt. :) Genau das wird passieren, die Werbeeinnahmen werden deutlich im Online-Bereich der Verleger sinken. Mal wieder so ein Gesetz, dass ursprünglich vielleicht sogar mal gutgemeint war, in der Praxis aber eher Schaden bei denen anrichten wird, die es eigentlich schützen sollte.

    2. Man kann wohl schon davon ausgehen, dass es denen bewusst ist. Aber wie das nunmal in der Wirtschaft so ist, ist die Gier gegenüber Maß und Vernunft einfach durchsetzungsstärker. Also riskieren sie das und wollen das jetztige Arrangement, von dem noch beide Seiten profitieren, aufkündigen und eines erzwingen, in dem sie doppelt kassieren: Profite durch die mittels Google erhöhte Aufmerksamtkeit + die Einnahmen aus den LSR.

  10. Das ist jetzt DIE Chance für google.
    Endlich können sie sich wieder beliebt machen bei den Nutzern.
    Also schmeisst das Zeug aus dem Index bitte!

    Und plötzlich stehen dann die Verlage auf unserer Seite und kämpfen gegen Zensur im Internet XD
    Das könnte man auch two-strikes nennen^^

    1. also jetzt mal ganz langsam: auch wenn google sich so verhält, wie „wir“ uns das wünschen würden, so ist google dennoch nicht „unser freund“, sondern immer noch einer DER großen Datenfresser des Netzes.

  11. Es steht aber immernoch zu Befürchten das Google oder Microsoft sich „Freikaufen“ und es gerade die kleinen unabhängigen und Freien Suchmaschinen mit Datenschutz trifft , welche dann Aufgeben oder Eingestellt werden müssen.
    Zudem irgentwelche spitzfindigen Juristen mit Hilfe von „Hambuger Gerichten“ es dann doch wieder auf das geamte Netz ausdehnen
    und der „kleine“ Blogger letzendlich trozdem Zahlt.

    1. Yep, errinert mich ganz stark an das Abmahnungsthema mit der 100€ Deckelung…

      Bei gewerbsmäßigem Handlen gilt das nicht, allerdings reicht dafür schon ein Lied…

      Mal wieder ein Gesetz ausgehebelt.
      Greetz,
      GHad

      PS: Da gibts noch mehr Beispiele, keine Sorge, ich errinere an das Recht auf Privatkopie, aber nicht bei wirksamen Kpierschutz usw.

    1. keines, nur ob Google oder Microsoft genauso Denken oder ihr Monopol auf Kosten der unabhängigen, nichtkommerziellen und Freien Suchmaschinen dadurch weiter Zementieren indem sie einfach Zahlen?

  12. Mal blöd gefragt:
    Was passiert denn, wenn ich in meinem Blog über einen Artikel schreibe (und dabei ein „Presseerzeugnisse“ veröffentliche) und dann mein Blog auf dem Index von einer Suchmaschine landet?

    Zählt das dann auch, oder gilt es nur, wenn die Suchmaschine selbst das „Presseerzeugnisse“ im Index hat?

  13. Erst mal das Gesetz verabschieden. Ändr kann man das dann in 6 Monaten in irgendeine Unwichtigen Nebengesetz über die besteuerung von z.B. Kreuzworträtzel-Lösungzentren auf dem Mond immer noch.

    mfg

    Ralf

  14. Ich frage mich, was für eine Art von „Gesetz“ das sein soll. Einseitig einzelne Marktteilnehmer zu benachteiligen scheint mit keine verfassungsrechtliche Grundlage zu haben. Es ist so, wie es ist:
    Ein freier Markt und erst recht ein freies Internet sind nicht gewünscht.

      1. Ein freier Markt existiert nur im Lehrbuch. Also einen Markt, in den jeder einsteigen kann und sich der Erfolg nach Angebot und Nachfrage selber regelt. Dieser Markt existiert faktisch nicht, da unser Markt von Monopolen und Oligopolen bestimmt wird. Newcomer, die zur Konkurrenz werden könnten werden aufgekauft und zerschlagen. Sind Oligopole da, werden Absprachen getroffen, wie bei der Lebensdauer von Glühbirnen oder Preisen von LCD-Panels, etc. Das Internet böte die Chance einen freien Markt zu bieten, dagegen gehen aber etablierte Marktunternehmen mit Hilfe der Politik radikal vor. Beispiel Unterhaltungsindustrie: In einem freien Markt gebe es Streaminangebote, zeitnahe Musik- / Film-/ Seriendownloads. Das wird nach Möglichkeit unterbunden und nicht erwünscht. Warum? Der freie Markt würde die Preise runterdrücken und etablierte „gewinnoptimierte“ „Verkaufstrukturen“ gefährden. Stichwort Netzneutralität: Ich bezahle meinen Provider für eine gewisse Bandbreite, dafür bezahle ich und erwarte als Gegenleistung, dass es erfüllt wird. Das ist der Markt, Angebot und Nachfrage. Durch das Kippen der Netzneutralität will der Provider sich darum drücken, will mir die Gegenleistung für mein Geld verweigern, um eine künstliche Nachfrage zu Generieren. Nämlich den Inhalt in angemessener Qualität zu erreichen. Das soll laut EU der freie Markt regeln, ein Provider, der das nicht liefert wird gemieden. Mit zwei Jahren Vertragsbindung? Was ist, wenn ich einen kleinen Videostreaming Dienst nutzen möchte, der nicht genug Geld einnimmt? Der kann dem Provider keinen garantierten Traffic bezahlen, wird also für einige Kunden nicht mehr zufriedenstellend nutzbar sein. Was passiert dann? Der kleine Anbieter verliert seine Kunden, kann weniger Traffic einkaufen, verliert mehr Kunden, macht dicht. Was bleibt? Für Videostreaming wird ein künstliches Monopol oder Oligopol geschaffen. Dafür kämpfen die Großen am Markt und die Politik ist sehr interessiert das umzusetzen. D.H. das Internet könnte einen freieren Markt schaffen. Den will aber niemand haben. Wenn man sich alle komischen Änderungen anschaut, die Netzpolitik aufzeigt, kann man das auf diese Formel runterbrechen.

    1. Serge hat Recht. Die Regierungskoalition verbiegt sich hier bei dem Versuch, ein „Lex Google“ zu bauen, ein Spezialfallgesetz also.

      Eine Sache, woran die gesamte deutsche Medienpolitik meiner Meinung nach krankt, denn da sieht doch bald keiner mehr durch. Ich glaube kaum, dass sich bald noch irgendjemand an den Zweck dieses Gesetzes erinnert (der sowieso schon fragwürdig ist). Stattdessen werden die Juristen den Krampf fleißig für ihre Zwecke herumdefinieren, und schon ist wieder ein Tretminenfeld geschaffen.

  15. „Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger bezeichnete den neuen Entwurf als „unvollständig“. Viele Internetdienste, die illegal von journalistischen Verlagsangeboten profitierten, würden nicht erfasst, sagte ein Sprecher.“

    Sie wollen also weiterhin alle zur Kasse bitten.
    Da aber das Gesetz exra für diese Klientel geschaffen wird , ist wohl damit dieser Entwurf auch wieder Hinfällig?

    1. Eben, bleibt die Frage, ob
      1) die verantwortlichen Politiker das selbst merken und das Gesetz komplett sein lassen (wäre zu hoffen)
      2) das Gesetz so verstümmelt durchkommt und die Verlage sich mit Google und co. anlegen. Würde beide Seiten Nerven kosten, aber letzendlich sehe ich da die Suchmaschinen als Gewinner und dann haben wir ein (weiteres) überflüssiges Gesetz.

      P.S.: Das einzelne Suchmaschinen sich freikaufen glaube ich weniger. Die wissen doch genauso, dass sie am längeren Hebel sitzen.

      1. zu 1) weniger, zumal sie wohl den Lohn dafür sicher schon bekommen und nächstes Jahr Wahlen sind , da brauchen sie diese Presse
        zu 2) das Gesetz wird eher noch mehr „Verstümmelt“ und für alle zum jurisischen Minenfeld gemacht

        Natürlich wäre Zahlen eine Option , man könnte sich damit jetzige oder zukünftige Konkurenz Fernhalten , das Problem es weckt vermutlich Begehrlichkeiten in weiteren Ländern …..

      2. zumal sie wohl den Lohn dafür sicher schon bekommen und nächstes Jahr Wahlen sind , da brauchen sie diese Presse

        Mit dem Update haben die sich bei den Verlagen/Presse nur leider auch keine Freunde gemacht. Wir haben jetzt ein Gesetz, mit dem absolut niemand mehr zufrieden ist, nicht die Verlage (die die Sache ja angestoßen haben), nicht die Suchmaschinen, keiner. Bin echt mal gespannt, was da noch kommt.

        Natürlich wäre Zahlen eine Option

        Eine Option vlt, aber nicht sehr wahrscheinlich. Google hat sich von Anfang an klar gegen das Leistungsschutzgesetz bekannt und es unter anderem als „Eingriff in das Informationsfreiheit“ bezeichnet. Erst heute haben sie das nochmal bekräftigt (1). Wäre auch sehr untypisch von Google, wenn sie sich darauf einlassen.

        Dieses fernhalten von Konkurrenz ist auch seeehr spekulativ. Heutige Konkurrenz gibs in Deutschland faktisch nicht. Glaube auch nicht, dass Google bereit ist jetzt zu zahlen, um eventuel irgendwann mal in Zukunft einen kleinen Vorteil gegenüber einen Konkurrenten zu haben, den es noch gar nicht gibt.

        (1) http://www.heise.de/newsticker/meldung/Leistungsschutzrecht-Google-fuer-Runden-Tisch-im-Kanzleramt-1656015.html

    2. Wenn das, was die profitierenden Internetdienst tun, wirklich illegal ist, wieso verklagen die Verlage die dann nicht? Abmahnen können die doch sonst auch gut.

      1. Es ist derzeit noch nicht illegal, es soll durch das Leistungsschutzsrecht illegal werden.

  16. Das ist völlig richtig, was weiter oben geschrieben wurde, dieser neue Entwurf ist eine deutliche Verschärfung, denn es soll nicht mehr nur gewerbliche treffen …. Auch so Seiten wie netzpolitik org und viele andere Seiten, die eine Suchfunktion anbieten sind Anbieter von Suchmaschinen, was ist etwa mit so Seiten wie der Petitionsseite des Deutschen Bundestages, wenn dort jemand etwas von einem Verlag zitiert wirds teuer. Bis Gerichte eine Richtung finden kann es 10 Jahre und mehr dauern, wer eine Google-Suche auf seiner Seite hat ist eigentlich klar ein Anbieter einer Suchmaschine. Danke FDP, eure Klientel wetzt schon die Abmahnmesser, macht die Taschen auf!

    1. Möglich wäre zwar, dass dieses „Anbieter von Suchmaschinen“ eine Hintertür ist, um doch alle zu treffen, ist aber sehr unwahrscheinlich.

      Im Gesetzeswurf selbst stehts leider derzeit nicht so deutlich drin, aber im beiligendem Papier aus dem Justizministerium wird klar gesagt, dass Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Rechtsanwalts-kanzleien oder private bzw. ehrenamtliche Nutzer nicht betroffen sein sollen.

      So sehr an der Nase herumführen lassen sich die Leute dann doch nicht ;-) .

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