Netzneutralität: Digitale Gesellschaft fordert EU-Kommission auf, Worten endlich Taten folgen zu lassen

Netzneutralität in Europa
Einschränkungen von BitTorrent in Europa. Quelle: netneutralitymap.org

Die Netzneutralität wird in Europa am laufenden Band verletzt, das haben mehrere Erhebungen ergeben. Auch von der EU-Kommission beauftragte Studien kommen zu diesem Ergebnis, trotzdem veranstaltet diese lieber eine weitere Diskussionsrunde, statt die Netzneutralität endlich zu sichern. Der Digitale Gesellschaft e. V. fordert die Kommission auf, endlich zu handeln.

Letzte Woche berichtete netzpolitik.org über die neuerliche Bürger-Konsultation der EU-Kommission ein zum Thema Netzneutralität. Auch der Digitale Gesellschaft e. V. hat eine Antwort verfasst.

Wir dokumentieren die dazugehörige Pressemitteilung:

Netzneutralität: Digitale Gesellschaft fordert EU-Kommission auf, Worten endlich Taten folgen zu lassen

Seit Amtsantritt hat die EU-Kommissarin für die Digitale Agenda Neelie Kroes bereits sechs öffentliche Konsultationen zum Thema Netzneutralität durchgeführt, also der Frage, ob alle Daten auf Internetleitungen gleich behandelt oder bestimmte Datentypen oder Inhalte bevorzugt werden. „Statt endlich zu handeln und dem Spuk ein Ende zu bereiten, spielen hier offensichtlich einige auf Zeit“, kritisiert Markus Beckedahl, Vorsitzender des Digitale Gesellschaft e. V. „Jedes Mal fällt der EU-Generaldirektion Digitale Agenda ein neuer Punkt ein, der eventuell auch noch ein paar Jahre Beratungen erfordern könnte.“ Zuletzt hatte die Kommission eine breitangelegte Untersuchung der Netzüberwachung und der Datenbehandlung zur Bedingung für weitere Schritte beauftragt. Als der europäische Netzregulierer BEREC diese vorlegte, wurde die nun beendete Konsultationsphase gestartet. BEREC hatte herausgefunden, dass Eingriffe in den Datenverkehr in Europa wesentlich häufiger Praxis sind als vorher angenommen.

Bis zur Vorstellung der BEREC-Ergebnisse hatten EU-Kommission und Bundespolitiker immer wieder darauf verwiesen, dass die Frage der Netzneutralität vom Markt geregelt würde. „Das ist seit den Regulierer-Untersuchungen eindeutig widerlegt“, erklärt Beckedahl. „Alles riecht stark nach Verzögerungstaktik, wenn statt konkreter Maßnahmen immer nur neue Konsultationen von der EU-Kommission kommen.“ Angesichts der vielen Beweise (RespectMyNet.eu, Glasnost, BEREC), ist es unverständlich, dass die EU-Kommission weiterhin darauf besteht, nichts zu unternehmen. Auf Eingriffe in den Datenverkehr setzen dabei nicht mehr nur Mobilfunkanbieter. Auch Anbieter von kabelgebundenen Internetzugängen brechen immer häufiger mit dem Grundprinzip der Netzneutralität.

Auch die Fragen, die die EU-Kommission nun gestellt hatte, seien alles andere als neutral formuliert, kritisiert Beckedahl weiter. So gehe der Fragebogen der Konsultation etwa davon aus, dass alle Datenverkehrsmanagement-Praktiken identischer Art wären und daher legitim. Zudem fragte die EU-Kommission Bürger, Organisationen und Industrie, was denn Deep Packet Inspection (Datenpaketdurchleuchtung) sei und ob diese Technologie Risiken berge – der Europäische Datenschutzbeauftragte hatte schon 2011 in einer Stellungnahme ausführlich darauf hingewiesen, dass Deep Packet Inspection datenschutzrechtlich als überaus problematisch anzusehen ist. Diese Technologie, bei der nicht nur die Transportdaten sondern auch die Inhalte von Datenpaketen geprüft werden, wird zurzeit vorwiegend in repressiven Regimen eingesetzt. Aus Sicht des Digitale Gesellschaft e. V. ist ein Einsatz dieser Technologie im störungsfreien Regelbetrieb daher rundheraus inakzeptabel.

Mehr Informationen zum Thema Netzneutralität finden Sie auf EchtesNetz.de.

Die Stellungnahme des Digitale Gesellschaft e. V. im Volltext finden Sie hier als PDF.

8 Ergänzungen

  1. Meine kritischen Kommentare zur staatliche verordneten Netzneutralität sind wohl in diesem Blog und in seinem Umfeld noch nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Und das ist äußerst schade.

    Es fehlt nach wie vor eine saubere Definition von Netzneutralität. Darüber hinaus bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass Regulierungen zur Netzneutralität zu ungunsten des Bürgers eingesetzt werden.

    Markus Beckedahl, ich möchte einen Dialog, z.B. per E-Mail vorschlagen.

    Ich kann argumentieren, warum es derzeit eine schlechte Idee ist, sich für staatlich festgeschriebene Netzneutralität einzusetzen.

    Stattdessen schlage ich Alternativen vor, wie der Staat die Belange des Bürgers sinnvoll unterstützen kann.

      1. Gerne schreibe ich hier. :-) Ich bitte darum, unvollständige Stellen (todo) zu entschuldigen.

        Ich hoffe der Text ist nicht zu umfangreich und bringt die kritische Sicht auf Netzneutralität gut auf den Punkt. Bisher haben nur wenige den Text gelesen, weswegen er als BETA-Version gesehen werden sollte. Ich weiß nicht, ob die Botschaft gut rüber kommt.

        Vielleicht war es ein fehler, dass ich hier bisher nur einzelne Kommentare geschrieben habe, aber nie den kompletten Text, der damals im Piratenumfeld einiger libertärer Personen entstanden ist.

        Darum – bitte sehr:

        Netzneutralität ist wichtig. Die Piratenpartei möchte dies sogar gesetzlich festschreiben lassen. Die restlichen Parteien scheinen dem nicht abgeneigt zu sein. Eine staatlich festgeschriebene Netzneutralität ist aber trotzdem letztendlich eine Einschränkung von Freiheit. Hier ein Artikel von PiratesOfHayek zum Thema Netzneutralität:

        Netzneutralität und individuelle Freiheit?

        In den letzten Jahren gibt es vermehrt Aufrufe nach Netzneutralität. Darunter oft im Umfeld von Bürgerrechtlern, aber auch in politischen Parteien. Der Staat, die Nutzer und die Privatwirtschaft als drei teilweise entgegengesetzten Interessen, haben ganz unterschiedliche Auffassungen, wer über Netzneutralität in welcher Form bestimmen sollte. Dieses Papier soll das Wesen der Netzneutralität, die Argumente aller Seiten und schließlich die Netzneutralität aus libertärer Sicht im Sinne der österreichischen Schule der Nationalökonomie beleuchten.

        Hintergründe der IP-basierten Paketvermittlung

        Bei der Entwicklung von IP-basierten Netzen wurden in der Vergangenheit einige Entscheidungen getroffen, die für den Erfolg des Internets maßgeblich verantwortlich sind. Unsere heute üblichen Netze sind von Natur aus universell. So lässt sich das Internet für eine Vielzahl von Dienste nutzen, wobei auch neue Dienste nicht ausgeschlossen werden. Die darunter liegende Technik, das Internet-Protoll (IP), muss nicht ausgetauscht oder angepasst werden. Es kümmert sich lediglich um die Adressierung der Ende-zu-Ende-Teilnehmer. Auf dieser Schicht (Vermittlungsschicht) gibt es noch keine Möglichkeit, Daten in einem fortwährendem Datenstrom zu verschicken. Diese Funktion findet erst auf höheren Schichten statt. Der Hintergrund sind möglicherweise auftretende Fehler im Netz, auf die die Endpunkte keinen Einfluss haben. Da die Endpunkte dem Netzwerk nicht vertrauen können, müssen sie sich eben nicht nur um die Verschlüsselung kümmern, sondern auch um primitive Anforderungen wie die Flusssteuerung, welche auf der Transportschicht stattfindet. Mittels TCP können Endpunkte einander Pakete senden und dynamisch auf Paketverluste reagieren (windowing). Das bedeutet nicht nur einen Vorteil für die Teilnehmer der Kommunikation, sondern schont auch das Netz vor Überlastung, da TCP beispielsweise die Geschwindigkeit der Datenübertragung erst allmählich ansteigen lässt und über Überlasung die Übertragungsrate senkt.

        Definition der Netzneutralität

        Der Begriff der Netzneutralität soll den Zustand eines Netzwerkes anhand von verschiedenen Merkmalen darstellen. In der politischen Diskussion wird er als Sammelbegriff für verschiedene Forderungen genutzt. Weitestgehend kann man die Netzneutralität aber an folgenden Merkmalen feststellen:

        Keine IP-Pakete werden nach Wichtigkeit sortiert, klassifiziert, oder sogar aussortiert, sondern müssen stets nach dem best-effort-Pinzip weitergereicht werden

        Die Nutz-Inhalte von IP-Paketen, also auch Portnummern, dürfen nicht ausgewertet werden.

        Aus diesen minimalen zwei Regeln folgt:

        Die Inhalte aller IP-Pakete werden unverändert weitergegeben und nicht manipuliert oder ignoriert.

        Es gibt bei einem Internetvertrag über ein neutrales Netz keine Wikipedia-Option oder Youtube-Option, da kein Paket aussortiert oder klassifiziert wird. Das gleiche gilt auf für BitTorrent und Voip.

        Je nach Definition der Netzneutralität sind bestimmte Einschränkungen wieder zulässig, etwa ein automatisches Caching, welches in höhere Schichten eingreift oder die Priorisierung von Voip, falls manchmal Engpässe auftreten sollten. Das Caching in Form von Proxy-Servern sollte aber nach Meinung einiger Netzneutralitäts-Befürworter grundsätzlich auch wieder vom Benutzer abschaltbar sein.

        Regulierung der Netzneutralität

        Die Frage ist nicht ob man die Netzbetreiber reguliert, sonder wer die Netzbetreiber reguliert und in welchem Ausmaß. Wer ein Netz betreibt kann nicht nach belieben damit umgehen, zumindest wenn er seine Kunden behalten möchte. Wenn ein Netzbetreiber ein Dienst anbietet bei dem bestimmte Kunden oder Diensteanbieter benachteiligt werden, läuft er Gefahr die betroffenen Kunden zu verlieren, oder je nach Vertrag des Betrugs verurteilt zu werden.

        Auch wenn es stimmt, dass Netzbetreiber in bestimmten Fällen ein wirtschaftliches Interesse haben gewisse Dienste bevorzugt zu behandeln, bzw. andere zu benachteiligen, ist nicht erkennbar, dass sie damit Zensur betreiben und damit die Freiheit im Netz gefährden würden. Die Netzbetreiber sind sich der Interessen ihrer Kunden bewusst und dazu gehört nur in seltenen Fällen (z.B. von Eltern gewünschte kinderschutz Filter) eine Zensur. Sie wollen Kunden behalten und ihr Interesse ist vorwiegend die Abwägung der verschiedenen Interessen ihrer Kunden.

        Interessenskonflikt

        Praktisch jedem Piraten dürfte die Debatte um staatliche Zensur in Erinnerung sein und es ist unstrittig, dass vom Staat die größte Gefahr für Zensur ausgeht. Eines der wesentlichen Argumente gegen solch eine Zensur, selbst wenn man sich nicht gegen die Zensur von Kinderpornografie ausspricht, ist der damit verbundene Aufbau einer Infrastruktur zur Zensur. Wenn der Staat die Netzbetreiber reguliert, besteht die Gefahr der Ausweitung auf andere Gebiete. Es ist auch zu bedenken, dass die von der Regulierung betroffenen Unternehmen großen Einfluss auf den Staat ausüben und somit jegliche Bestrebung zur Netzneutraliät nichtig machen oder gar zum eigenen Vorteil ausnutzen.

        Netzneutralität aus libertärer Sicht

        Die Piraten wissen besser als jede anderen Partei, wie wichtig das Internet für die Freiheit in Deutschland und im Rest der Welt ist. Die freie Meinungsäußerung und der freie Zugang zu Informationen sind wesentliche Grundlage um die Rechte von Individuen zu verteidigen. Jeder Pirat spricht sich deshalb dafür aus, dass das Internet weiterhin frei bleibt, allerdings sind sich nicht alle darüber einig wie dies geschehen soll.

        Aus libertärer Sicht ist die Sicherung der Freiheit vor allem mit dem Privateigentum verbunden. Wenn das Eigentum von Privatpersonen und Unternehmen nicht gestohlen wird oder gegen den Interessen (todo) des Eigentümers verwendet wird, ist Freiheit für alle gesichtert. Bei der Netzneutralität wird vorgeschlagen in die Eigentumsrechte der Netzbetreiber einzugreifen, stellt also eine Verletzung der unternehmerischen Freiheit dar. Wer behauptet über die Verwendung der Netzwerke anderer bestimmen zu dürfen, der behauptet zu dem Grad auch Eigentümer der Netzwerke zu sein.

        Es ist infolge solcher Eingriffe auch zu erwarten, dass die Preise zum Betreiben der Netzwerke steigen und ihr Ausbau eingeschränkt wird.

        Folgen einer gesetzlich festgeschriebenen Netzneutralität

        Die gewünschten Ergebnisse der gesetzlichen Regelung dürften vermutlich relativ schnell erreicht werden, da sich die Menge an Internetanbietern in Grenzen hält und die Bürger sich im Falle von widerrechtlichen Einschränkungen schnell beschweren würden. Als Folge dessen dürfte problemlos jeder beliebige Dienst in jedem Netz wie gewünscht ohne Diskriminierung funktionieren. Für eine Folgenabschätzung darf aber nicht nur betrachtet werden, was erfolgreich erreicht wird, sondern auch, was gleichzeitig durch die Regulierung verhindert wird. An dieser Stelle sei aber darauf hingewiesen, dass die nachfolgende Argumentation aus libertärer Sicht primär nicht interessiert, da jede Person auch das Recht hat, mit seinem Eigentum scheinbar sinnlos zu agieren, besonders auch im Hinblick darauf, dass es eine Anmaßung darstellt, von oben herab eine bessere Nutzungsmethode von Ressourcen glauben bestimmen zu können.

        Ein pauschales Verbot der Klassifizierung und Priorisierung von Datenpaketen verbietet es einem Anbieter bestimmte Pakete zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Eine Bevorzugung einzelner Pakete stellt immer auch zugleich eine Diskriminierung der restlichen Pakete dar. Internettelefonie dürfte nach dieser Regelung nicht künstlich gebremst werden, um klassische Telefonie besser verkaufen zu können. Genauso ist es aber auch verboten, diese Pakete mit Sprachinhalten höher zu priorisieren. Im Falle von Engpässen hätten die Kommunikationsteilnehmer hörbare Qualitätsverluste. Die Befürworter der Netzneutralität argumentieren hier auf drei verschiedenen Wegen.

        1) Ein Netzbetreiber ist verpflichtet, sein Netz auszubauen, um Engpässe künftig zu verhindern, da der Kunde für eine bestimmte Geschwindigkeit bezahlt hat und diese deshalb auch erwarten kann.

        2) Das ist ein hinzunehmender Seiteneffekt

        3) Der Gesetzgeber richtet eine Außnahme bei zeitkritische Protokoll für vom Netzbetreiber nachzuweisende Engpässe ein

        Zu Punkt 1: Sollte ein Netzbetreiber eine bestimmte Geschwindigkeit oder einen bestimmten Ping vertraglich garantiert haben, so ist er bereits nach alter Gesetzgebung ohne verpflichtende Netzneutralität zur korrekten Bereitstellung des Produkts verpflichtet und kann Gerichtlich zu Schadenersatz verklagt werden. Sollte ein Netzbetreiber vertraglich keine bestimmte Dienstgüte garantieren, so ist ihm dies auch nicht anzulasten, da Internet-Telefonierer und Gamer offensichtlich nicht zu seiner Zielgruppe gehören und stattdessen nur billige Zugänge verkauft werden. Hier ein Ausbau zu erzwingen, ist das falsche Signal an den Markt, da offensichtlich Bedarf nach billigen high-latency Anschlüssen besteht. Ein verpflichtender Netzausbau aufgrund der Netzneutralität würde diese billigen Internetanschlüsse verteuern und den Webnutzer unnötig belasten.

        Zu Punkt 2: Wenn es von den Netzneutralitätsbefürwortern hingenommen wird, dass Sprachdienste nicht mehr möglich sind, dann müssen die Telefonie-Nutzer zu einem teureren Anbieter mit niedrigerer Latenzzeit wechseln. Dieser Anschluss ist aber um einiges teurer als es sein müsste, da nicht nur die Sprachpakete in kürzerer Zeit übertragen werden, sondern alle Pakete, also auch die 10GB-Downloads.

        Zu Punkt 3: Würde man dem Anbieter unter Überlastung ausnahmsweise erlauben, bestimmte Pakete anders zu priorisieren, dann wären alle Probleme gelöst. Dem Befürworter der Netzneutralität sei aber gesagt, dass dies keine Netzneutralität im eigentlichem Sinne mehr ist, weil dadurch zum Beispiel verschlüsselte Telefonie benachteiligt sein könnte, da nicht jeder Provider jedes Nischenprodukt für verschlüsselte Telefonie kennt, geschweige denn im Datenstrom auffinden kann.

        Doch ein Punkt bleibt aus Sicht der Befürworter der staatlich vorgeschriebenen Netzneutralität offen: Warum soll es erlaubt sein, bestimmte Dienste ohne Grund herunterzustufen? Die Antwort darauf lautet: Weil es sich aufgrund der allgemeinen Handlungsfreiheit ergibt, welches Grundsätzlich auch für Unternehmen gelten sollte. Selbstverständlich würden sich Kunden eine schlechte Netzqualität auf dauer nicht gefallen lassen und würden wechseln. Selbst die normalen Internetnutzer ohne technischen Hintergrund schimpfen regelmäßig über ihren Anbeiter wenn wieder eine Webseite zu langsam ist und wechseln dann aus Protest zum nächst möglichen Termin den Anbieter. Dabei vergessen die Umsteiger aber oft, dass letztendlich die meisten Netze noch von der Telekom betrieben werden, und kaum von einem funktionierendem Wettbewerb gesprochen werden kann. Das Problem dafür liegt aber wo anders. Dazu später mehr. Zu guter Letzt gibt es noch ein weiteres Problem, welches nicht unterschätzt werden sollte: Wenn der Staat verbietet, dass bestimmte Pakete grundlos besser priorisiert werden, und die restlichen Pakete verlangsamt werden, obwohl es überhaupt gar keinen Engpass gibt und nur der Profitmaximierung dient, so könnte dieses Verbot und den Zwang zu sauberem Arbeiten bei manchen Unternehmen dazu führen, dass sie einen Engpass sogar bewusst herbeiführen, indem sie beispielsweise absichtlich ihr Netz nicht ausbauen. Dadurch wird der Aufbau von Reserven bei den Netzkapazitäten behindert, da der Unternehmer andererseits seine gewünschte Priorisierung nicht durchsetzen könnte. Abhilfe würde an dieser Stelle nur ein direkter staatlicher Eingriff schaffen, welcher aber als Planwirtschaft verstanden werden kann. Mit der Perspektive der individuellen Freiheit ist dieser Weg aber nicht vereinbar.

        Ein weiteres Streitthema in der Diskussion um die Netzneutralität ist der unbedingte oder kostenbedingte Ausschluss von Konkurrenzprodukten aus dem Netz der Kunden. Die Befürworter der Netzneutralität sehen ein drohendes Szenario im Internet, bei welchem es verschiedene Internetpakete geben könnte: Ein Internet mit Youtube, eines mit Wikipedia, eines mit Bittorrent, etc… Und diese Befürchtung ist gar nicht so abwegig. Doch gäbe es wirklich keinen legitimen Anwendungszweck für einen solchen modularen Verkauf? Doch, den gibt es und das lässt sich auch ziemlich einfach an einem konstruierten Beispiel zeigen: Aufgrund der Marktmacht des Videoportals X formiert sich Widerstand. Ein kluger Unternehmer möchte Abhilfe schaffen. Da er es sich nicht leisten kann, großen Datenvolumen über das Internet an alle Benutzer zu streamen, entscheidet er sich für eine Alternative. Er stellt zunächst einen Server bei einem kooperativem Provider ab und erhält damit ausschließlich Zugang zu den Kunden dieses Providers. Finanziert wird der Server über ein für den Kunden des Providers optionales Zusatzpaket für das besagte Videoportal. Der Provider und der Serverbetreiber teilen sich den Gewinn auf. Es kommt ein zweiter und dritter Server bei anderen Providern hinzu. Dann entscheidet sich der Serverbetreiber dazu, einen Server ans öffentlich verfügbare Internet zu hängen, auch wenn die Bandbreite nicht reicht. Aus Sicht aller Benutzer zeichnet sich nun folgendes Bild ab: Entweder er bezahlt einen kleine Zusatzgebühr an seinen Provider, oder er kann die Videos nicht in vernünftiger Geschwindigkeits sehen. Genau dieses Szenario war die Befürchtung der Netzneutralitätsbefürworter. Dabei geht es hier einfach nur um eine legitime Einnahmequelle, die jenseits der Werbefinanzierung liegt. Die Einnahmen könnten sogar teilweise an die Uploader der Videos weitergegeben werden.

        Der aufmerksame Leser mag sich aber nun an dieser Stelle fragen, was das ganze mit dem Ausschluss von Konkurrenzprodukten zu tun hat. Denn schließlich wird bei dem gerade genanntem Beispiel ja niemand aktiv ausgeschlossen. Das ist richtig. Dieses Beispiel sollte nur verdeutlichen, dass die Forderung nach gesetzlich festgeschriebener Netzneutralität keine Garantie für ein klassenloses Internet ist. Und streng genommen hat das obige Beispiel auch nichts mit Internet-Klassen zu tun. Nun zum aktiven Ausschluss von Konkurrenzprodukten: Nehmen wir an, es gibt einen Internetanbieter mit religiösen Vorstellungen, der das größte Videoportal ausschließen will, um einerseits weniger Bandbreite einkaufen zu müssen, und andererseits ein eigenes Videoportal zur Verfügung stellen will. Das eigene Videoportal soll dabei den religiösen Anforderungen gerecht werden. Wenn es genügend Menschen mit der entsprechenden Religion gibt, die sich für diesen Anbieter interessieren, warum sollte man dann den Anbieter zur Änderung zwingen? Wenn Kunden mit Ihrem Geld sich für Produkte entscheiden, dann kann das ebenso als Demokratie verstanden werden.

        Ein Beispiel für Wettbewerbsverzerrung zu Lasten kleinerer Anbieter

        Stellen wir uns als Beispiel einmal die Freifunk-Netze vor. Zwar werden Freifunkrouter in den seltensten Fällen gewerblich betrieben, weshalb diese vermutlich von einer pragmatischen Netzneutralitätsregulierung ausgeschlossen wären. Die Freifunkbetreiber sollen hier aber zur besseren Veranschaulichung stellvertretend für kleine Telekommunikationsdienstleister für das Gedankenexperiment ebenso von der Regulierung betroffen sein. Wir haben eine lange Kette von kleinen Routern in einer Stadt. Die Bandbreite ist begrenzt und in der Mitte der Router-Kette gibt es massiv Stau, sodass sehr viele Pakete gedropt werden müssen. Die Pakete werden aber erst in der Mitte gedropt und nicht einen Knoten vorher. Das führt dazu, dass alle Vorgängerknoten eines gedropten Datenpaketes umsonst belastet wurden. Mit anderen Worten: Hier wurden Ressourcen verschwendet. Laut (todo) sind gedropte Pakete weiter kein Problem, da eine erneute Übertragung im Vergleich zu alten Medien sehr günstig ist. Eine Drosselung von Datenströmen zu einem Ziel-IP-Netzwerk ist gemäß der Netzneutralität und dem Ende-zu-Ende-Prinzip nicht notwendig, da die Flusssteuerung in den Endpunkten realisiert wird. TCP wird also automatisch drosseln, wenn es zu häufigen Paketverlusten kommt. Das setzt aber Voraus, dass die TCP-Teilnehmer nicht mogeln. Nicht jeder Netzbetreiber möchte hier aber dem Nutzer vertrauen. Außerdem entfällt die Flusssteuerung sogar komplett, falls der Nutzer einfach nur UDP benutzt.

        Der Knotenbetreiber muss zur Lösung des Lastproblems schon möglichst früh (erstmöglicher Hop) ansetzen, in das IP-Paket schauen, um je nach Zielroute zu drosseln. So muss das Paket nicht erst an der eigentlichen Stelle des Engpasses gedroppt werden. So wird Bandbreite schon beim ersten Hop frei und im Falle von WLAN-Strecken kann die Übertragungsrate herabgesetzt werden und die Reichweite erhöht werden, wodurch weniger Zwischenrouter benötigt werden und damit Rohstoffe gespart werden. Es ist ein Eingriff in die Netzneutralität, wenn ein Provider überprüft, bei welchem Zielnetz Engpässe entstehen und anschließend bei sich entsprächende Datenströme drosselt. Befürworter der staatlich festgeschriebenen Netzneutralität argumentieren an dieser Stelle, dass bei Engpässen durchaus Priorisierungen und Drosselungen vorgenommen werden dürfen, allerdings müsse der Betreiber dann den Engpass auch tatsächlich nachweisen. Das schafft natürlich etwas Bürokratie. Große Anbieter können diese Bürokratie umgehen, indem sie einfach einen einzigen großen Router aufbauen, statt mehrere kleine. Dadurch muss der Router nicht spekulieren, welches Zielnetz ausgelastet ist, sondern er dropt einfach ganz normal alle Pakete, die nicht mehr in die Leitung passen.

        Weiterführende Links

        http://blog.mises.org/10967/a-libertarian-take-on-net-neutrality/

        http://lippard.blogspot.com/2006/06/net-neutrality-index.html

        Warum staatliche Regulierung schief geht: http://blog.fefe.de/?ts=b0d7444c

        Es geht wieder weiter: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polnische-EU-Praesidentschaft-Offenen-und-neutralen-Charakter-des-Internet-bewahren-1287932.html

        Quelle: http://piratenpad.de/PiratesOfHayek-Netzneutralitaet

      2. Gute Argumente (zumindest um Längen besser als das meiste was ich bisher von beiden Seiten gelesen habe).
        In einem tatsächlich freien Markt könnte man die Netzneutralität sicher den Providern und dem Wettbewerb überlassen. Ich bezweifle allerdings, dass das im Moment tatsächlich der Fall ist. Infrastruktur ist zu teuer in der Anschaffung, um „mal eben“ mit nichts als einer Idee in den Markt einzusteigen und Konkurrenz zu machen, was schnell zu Monopolen oder Quasi-Monopolen führt (bei uns die Telekom – die anderen ISPs sind komplett von denen abhängig). Damit ist per se noch nichts verkehrt, Monopole sind bei Infrastruktur effizienter als viele kleine Süppchenkocher. Aber dann darf man nicht so tun als ob es freien Wettbewerb gäbe, der alle Probleme löst.

      1. Ich bin der mit dem Nickname „emarkus“. Hier bei Netzpolitik habe ich bisher nur einzelne Kommentare geschrieben, die Netzneutralität zum Thema hatten. „Thesen“ habe ich hier bisher nur zum Thema Urheberrecht geschrieben.

  2. „Monopole sind bei Infrastruktur effizienter als viele kleine Süppchenkocher.“
    Deswegen war der Trabant auch so ein geiles Auto, das alle haben wollten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.