Mobilfunk-Anbieter in den USA: Alle 25 Sekunden eine Anfrage nach Nutzer-Daten, Tendenz steigend

Letztes Jahr haben amerikanische Mobilfunk-Anbieter 1,3 Millionen Anfragen nach Nutzer-Daten erhalten. Das haben die neun größten Anbieter auf eine Anfrage des Abgeordneten Ed Markey geantwortet. Die Anzahl der betroffenen Personen ist noch viel höher, eine einzige Anfrage kann auch eine komplette Funkzellen-Abfrage sein.

Da in den USA weder Mobilfunk-Anbieter noch Behörden Statistiken über solche Anfragen führen, hat der demokratische Abgeordnete Ed Markey selbst nachgefragt. Die Antworten der neun Anbieter fässt Eric Lichtblau in der New York Times zusammen.

So erhält allein der Anbieter AT&T mehr als 700 Anfragen pro Tag, davon 230 als „Notfall“ ohne richterliche Anordnung. Die Zahl der Anfragen ist damit dreimal so hoch wie noch vor fünf Jahren. Sprint hingegen hat mehr als 1.500 Anfragen täglich. Darunter fallen beispielsweise SMS-Nachrichten, Ortsdaten oder Verbindungsdaten. Oder aber auch ein „Dump“ einer gesamten Funkzelle.

AT&T hat den Behörden letztes Jahr 8,3 Millionen Dollar für diese Abfragen in Rechnung gestellt, 2007 waren es 2,8 Millionen. Ein „Dump“ einer Funkzelle gibt es schon für 50 bis 75 Dollar pro Stunde. Viele Anbieter outsourcen diese Anfragen auch, allein der Anbieter Neustar übernimmt laut eigener Aussage für 400 Telefon- und Internet-Firmen die Kommunikation mit Behörden.

Nicht immer haben die Behörden eine richterliche Anordnung. In „Notfällen“ brauchen sie wohl auch keine. Trotzdem haben die Mobilfunk-Anbieter nicht allen Anfragen stattgegeben, C Spire Wireless hat 15 Prozent der Anfragen abgelehnt. Manchmal existierte der angegebene „Notfall“ gar nicht. Oder die Behörden haben keinen richterlichen Beschluss, Dokumente ohne Unterschriften oder erst gar keine förmliche Anfrage. Ob für GPS-Daten ein richterlicher Beschluss überhaupt notwendig ist, ist derzeit in den USA umstritten.

Eine Begrenzung auf schwere Straftaten gibt es nicht. Auch bei alltäglicher Straßenkriminalität dürfen die Daten genutzt werden. Die Rechtfertigung: Es ist ja heutzutage auch fast immer ein Mobiltelefon vor Ort.

Die American Civil Liberties Union spricht wie der CCC von Ortungswanzen, der Abgeordnete Markey bezeichnet das als digitale Rasterfahndung. Vor allem, dass zwangsläufig auch Daten von Unschuldigen und Unbeteiligten gesammelt werden, erzürnt die Datenschützer. Und wenn die Daten erst einmal in einer Polizeidatenbank sind, bleiben sie dort auch auf unbestimmte Zeit.

Das Fazit der ACLU ist:

Geo-Überwachung ist außer Kontrolle. Der Kongress muss hier Zügel anlegen.

Immerhin: Jetzt wo alle Behörden so schnell bei der Mobilfunk-Abfrage sind, sinkt die Fallzahl der klassischen Telefonüberwachung um 14 Prozent auf 2.732.

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8 Ergänzungen

  1. die überwachungstechnik muss ja getestet werden, bevor sie in despotenländer verhökert wird…ist ja garantie drauf

  2. Ob für GPS-Daten ein richterlicher Beschluss überhaupt notwendig ist, ist derzeit in den USA umstritten.

    Können die Provider denn die Daten aus dem Telefon auslesen?

    AFAIK gibt es bei GPS keinen Rückkanal, d.h. sollte es auch nicht möglich sein, einfach mal so an die GPS Daten des Telefons zu kommen.

    1. Bei meinem ersten Mobiltelefon mit GPS meldete das Gerät die Laufzeiten der Satellitensignale an einen Server, um herauszufinden, wo es sich gerade befindet. Inwieweit sich das angesichts der Rechenkapazität heutiger Smartphones geändert hat, weiß ich leider nicht. Würde mich aber nicht wundern, wenn es vielfach immer noch so ist.
      Und damit hättest du deinen „Rückkanal“. ;-)

      1. Nur als Info: GPS funktioniert nur im Freien, die Ortung per terristischer Mobilfunkantennen überall wo das Handy Empfang hat ;), und dem entsprechend die Ortung via WLan überall, wo es WLans gibt, wobei man WLan abschalten kann, die meisten von uns aber aus verschiedensten Gründen (privat, beruflich …) ihr Telefon nicht ausschalten können.

  3. Das wird doch in Deutschland schon lange ganz ähnlich gehandhabt.
    Zwar noch nicht in diesen Mengen aber doch ohne jede rechtliche Grundlage…:-(

  4. Ist für mich alles Peanuts im Vergleich zu einer staatlichen Zwangsspeicherung aller menschlicher Fernkontakte und Aufenthaltsorte mit direktem Anschluss an den Staatsserver.

  5. „Notfälle“, soso. In einem Land, das seit 9/11 im permanenten Notstand „regiert“ wird, wo man gelegentlich mal fürs Tanzen verhaftet, fürs Demonstrieren als Low-Level-Terrorist bezeichnet, am Flughafen „aus Sicherheitsgründen“ schon mal seine Brustprothese oder Windel ablegen und sich an die Genitalien fassen lassen muß usw. dürfte es zunehmend schwerfallen, etwas NICHT als Notfallage anzusehen.

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