Internet-Überwachung in Russland: Inlandsgeheimdienst kann kompletten Internet-Verkehr überwachen und mitschneiden

sormRussische Sicherheitsbehörden können alle Telefon- und Internetverbindungen abhören und speichern – ohne einen Gerichtsbeschluss zu zeigen und ohne dass Provider davon erfahren. Das berichtet Andrei Soldatow von Agentura.Ru auf Wired. Ähnliche Systeme werden auch in anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion eingesetzt – darunter Ukraine und Weißrussland.

Anfang November berichteten wir über die Internet-Zensur in Russland und dass mit Deep Packet Inspection nicht nur Webseiten zensiert werden, sondern auch das Internet überwacht wird. Die gemeinsamen Recherchen von Agentura.Ru, CitizenLab und Privacy International gehen weiter und führten heute zum nächsten Wired-Artikel über die Überwachungstechnologien der ehemaligen Sowjet-Staaten.

Ich empfehle, den kompletten Artikel zu lesen. Hier nur ein paar übersetzte Ausschnitte:

Heute wird mit SORM-1 Telefonverkehr überwacht, einschließlich mobiler Netze, während SORM-2 Internet-Verkehr überwacht, einschließlich VoIP. SORM-3 sammelt Informationen aus allen Kommunikations-Technologien, speichert diese langfristig (drei Jahre) und bietet Zugriff auf alle Daten überwachter Teilnehmer. Darüber hinaus ermöglicht SORM den Einsatz mobiler Überwachungspunkte, mit einem Laptop kann man sich direkt in Kommunikations-Netzwerke einklinken und sofort den Verkehr des Betreibers überwachen und aufzeichnen.

„Wir können SORM benutzen, um Daten hinter ihrem Rücken von ihren Servern zu extrahieren“, sagte uns ein Beamter des Inlandgeheimdienstes FSB.

Telekommunikations-Anbieter haben kein Recht, von FSB zu verlangen, dass dieser ihnen einen Durchsuchungsbefehl zeigt. Die Anbieter sind verpflichtet, die SORM Geräte und deren Installation zu bezahlen, aber ihnen wird der Zugang zu den Überwachungs-Boxen verweigert.

Somit muss der FSB nicht mit Personal von Providern kommunizieren; stattdessen ruft der Sicherheitsdienst den Controller im FSB-Hauptquartier an, der über ein geschütztes Kabel direkt mit dem SORM-Gerät im Provider-Netzwerk verbunden ist. Dieses System ist im ganzen Land verbreitet: In jeder russischen Stadt gibt es unterirdische Kabel, welche die Hauptquartiere der lokalen FSB-Abteilungen direkt mit allen ISPs und Telekommunikationsanbieter in der Region verbinden.

Dass SORM auch gegen die politische Opposition verwendet werden kann, wurde im Dezember 2011 deutlich, während den ersten Anti-Putin-Protesten nach der Wahl. Am 19. Dezember 2011 wurden Mitschnitte von neun abgehörten Telefonaten zwischen dem ehemaligen Vize-Ministerpräsident und Oppositionsführer Boris Nemtsov und anderen Aktivisten auf den Kreml-freundlichen Website lifenews.ru veröffentlicht. Lifenews.ru hatte die Aufzeichnungen fünf Tage vor einer der größten Protestkundgebungen „für faire Wahlen“ auf ihre Webseite gestellt. Seitdem sind fast regelmäßig Leaks von Video-Aufnahmen und Audio-Aufzeichnungen von Aktivisten der Opposition im Internet und auf pro-staatlichen Medien veröffentlicht wurden.

SORM ist dabei keine rein russische Angelegenheit. Andere ehemalige Sowjet-Staaten nutzen ähnliche Systeme, darunter Kasachstan und Usbekistan, aber auch die europäischen Staaten Ukraine und Weißrussland.

Andrei Soldatow, der investigative Journalist hinter dieser Story, wird übrigens auch auf dem 29C3 einen Vortrag halten: Russia’s Surveillance State.

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10 Ergänzungen

  1. Soetwas wünschen sich unsere Strafverfolgungsbehörden garantiert auch. Und ich wette sie hätten auch kein Problem damit dies wirklich umzusetzen, falls niemand dagegen protestiert. Wir müssen echt aufpassen!

    1. kannst du das auch belegen? oder ist das einfach eine wilde verschwoerungstheorie und/oder ein schlechter troll-versuch?

  2. Sieht aus wie ein großes, hell beleuchtetes Ziel für Anonymous. Ein Stuxnet für Überwachungssysteme, anyone?

  3. Das ist genau wie in den USA und wie in Deutschland. Auch hier können die Behörden das Internet totalüberwachen – alleine, sie dürfen es “nur” begrenzt; G10-Gesetz §1:

    (1) Es sind

    1.
    die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst und der Bundesnachrichtendienst zur Abwehr von drohenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes einschließlich der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages,
    2.
    der Bundesnachrichtendienst im Rahmen seiner Aufgaben nach § 1 Abs. 2 des BND-Gesetzes auch zu den in § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 bis 7 und § 8 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Zwecken

    berechtigt, die Telekommunikation zu überwachen und aufzuzeichnen, in den Fällen der Nummer 1 auch die dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegenden Sendungen zu öffnen und einzusehen.
    (2) Soweit Maßnahmen nach Absatz 1 von Behörden des Bundes durchgeführt werden, unterliegen sie der Kontrolle durch das Parlamentarische Kontrollgremium und durch eine besondere Kommission (G 10-Kommission).

  4. Bitte gestatten Sie mir eine Frage:
    Engagieren Sie sich in Sachen des Datenschutzes in Deutschland und Europa – um Ihre beschriebenen Horrorszenarien hier zu verhindern?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.