Infografik: Creative Commons – Was ist und bedeutet das?

Von Martin Mißfeldt von bildersuche.org gibt es diese Infografik zu „Creative Commons – Was ist und bedeutet das?

Die Infografik steht unter der CC-BY-SA-Lizenz.

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15 Ergänzungen

  1. Wo ist der Unterschied zwischen „BY“ und „Wichtig zu beachten“ In jedem Fall muss mindestens der Autor / Urheber genannt werden!“?

    Oder, um es zu verdeutlichen:
    „BY“ ist, so wie es da steht, eine Kann-Option.
    Aber mit der unten genannten Bedingung wird „BY“ IMO doch eigentlich entweder Zwang oder obsolet. Oder sehe ich das falsch?

    1. Stimmt: BY ist bei der 3.0 Version keine Kann-Option mehr. Insofern vermittelt die Grafik ev. ein etwas schiefes Bild. Ich habe versucht, es im Prinzip so darzustellen, wie es von CC vermittelt wird: aus vier Bedingungen ergeben sich sechs Lizenzen. Der Punkt „BY“ ist aber bei allen Lizenzen Bedingung.
      Daher: Danke für den berechtigten Hinweis – den ich aber in der Grafik jetzt nicht mehr ändern möchte. In der folgenden Version vielleicht :-)

      Btw: @Markus: danke fürs Sharen :-)

  2. Bezieht sich Share-alike auf die Lizenz oder auf das Medium, wo es verbreitet wird? Wenn zweiteres, wie genau wird es genommen?

    1. Verstehe die Frage nicht ganz. Natürlich bezieht es sich auf die dem Medium angehängte Lizenz. Wenn also ein Werk irgendwo geteilt wird, dann zu den angegebenen Bedingungen. Und wenn das „ShareAlike“ teil der Bedingungen ist, dann muss man diese Bedingungen (mit dem entsprechenden Text-Kürzel oder den Icons) bei dem Werk kenntlich machen.

      Aber – und da gebe ich Dir Recht: so ganz verstehe ich die Einschränkung SA im Zusammenhang mit „BY“ auch nicht. Im Grunde müsste das „ShareAlike“ nach meinem Verständnis ebenfalls grundsätzlich verpflichtend sein.
      Das „SA“ ist eigentlich als Erwähnung nur erforderlich, wenn man an dem Werk Veränderungen vornehmen darf (was ich in diesem Fall zugelassen habe, weil vielleicht ja jemand z.B. nur einen Ausschnitt einbinden möchte).

      1. Share alike ist in der Tat für Derivate gedacht.

        Wenn man ein Bild republiziert tut man das quasi automatisch unter der bestehenden Lizenz, man hat ja überhaupt kein Recht selbst Nutzungsbedingungen zu bestimmen, folglich gelten die, die der Urheber festgelegt hat.

        Wenn man ein Werk nun aber verändert etsteht (unter Umständen) ein neues Werk, an dem neue Urheberschaft besteht. Der Bearbeiter ist dann also Urheber und kann neue Nutzungsbedingungen bestimmen und genau da kommt share alike ins Spiel.
        Es ist also ein neues Werk entstanden und der Bearbeiter kann neue Bedingungen bestimmen, denn es ist sein Werk, er kann es also außerordentlich restriktiv (all rights reserved) veröffentlichen oder unter einer anderen freien Lizenz (z.B. GFDL oder Art Libre), weil die ihm besser gefällt oder es besser in sein Projekt passt.
        Mit der share-alike Klausel ist Bedingung für die Nutzung und auch Veränderung, dass die Lizenz übernommen wird. In dem Fall bestimmt der Bearbeiter (der neue Urheber) nicht die Nutzungsbedingungen, aber er vergibt sie dennoch (denn er ist der Urheber).

        Ääääh ich glaube ich hab wirr geschrieben… war das verständlich?

        Ich versuche ein:
        tl;dr
        Share alike ist nur für Bearbeitungen relevant, bei einfacher neu-publizierung gilt dies automatisch. Darum gibt es auch kein nd-sa, ohne Bearbeitung macht die Klausel keinen Sinn.

  3. gab’s nicht mal eine CC-0 Lizenz, die dann quasi mit dem amerikanischen Konzept der Public Domain deckungsgleich war?

  4. Bei der Gelegenheit, kann mich evtl. mal jemand über das ND aufklären? Auf welcher Grundlage soll es verboten sein, dass jemand mit seiner Kopie eines Werkes das macht was er möchte? Das fällt doch unter Kunstfreiheit?
    Oder, wie sieht es mit ändern der Auflösung eines Bildes aus? Fällt das schon darunter? Oder das Abschneiden eines Teiles (was ja durchaus den Bildeindruck stark verändern kann.)

    1. Ich denk mal da gehts eher um das Weitergeben. Sprich wenn du was dran veränderst darfst dus nicht veröffentlichen.
      Bei solchem Kleinkram kommts wahrscheinlich drauf an wie eng der Urheber das sieht. Im Zweifelsfall geh davon aus, dass er es eng sieht, denn warum sollte er sonst diese Lizenz wählen?
      Aber Fragen kostet ja zum Glück immer noch nichts…

      1. Joa, was du privat auf deinem Rechner mit einer Kopie machst ist deine Sache, aber beschneiden ist schon recht heikel. Beim „Auflösung ändern“ scheiden sich die Geister ob das eine Bearbeitung ist.

        Im Zweifelsfall geh davon aus, dass er es eng sieht, denn warum sollte er sonst diese Lizenz wählen?

        Ja, man sollte davon ausgehen und fragen, aber dieses „warum“ ist leicht zu beantworten, viele Künstler möchten einfach nicht, dass ihr Bild sinn-entfremdet wird oder dass es in bestimmten (z.B. rechtsradikalen) Kontexten eingebunden wird und daher vorher über die Verwendung befragt werden möchten. Diese haben vermutlich nichts dagegen wenn man die Auflösung verändert oder ein wenig zuschneidet. Aber du sagtest ja schon: Einfach fragen XD

  5. Ich finde es ungünstig in der Darstellung, dass die NC-Lizens als negativ dargestellt wird, bzw. als die Lösung für Künstler_innen (oder auch Wissenschaftlier_innen). Viele Gemeinnützige Angebote im Web funktionieren nur durch Werbung (alleine Bildungsserver/-blogs, Themenseiten …), eine Verwendung von Inhalten unter der NC-Lizens ist daher nicht möglich. Eine ausführliche Beschreibung findet sich dazu hier (via iRights.onfo): http://irights.info/userfiles/CC-NC_Leitfaden_web.pdf

    1. „NC-Lizenz negativ dargestellt“ war nicht intendiert. Ich gebe Dir Recht: die NC-Bedingung schließt sehr viele Nutzungs- und Verbreitungsmöglichkeiten aus. Daher gebe ich das bei meinen Bilder nie an. Im Grunde ist doch inzwischen fast jeder Blog – sinnvollerweise – irgendwie monetarisiert.
      In meinen Augen – aber ich bin kein Jurist – macht es auch einen Unterschied, ob man nur das Werk zeigt und dadruch Einnahmen generiert. Anders gesagt: würde die Seite auch Einnahmen erzielen, wenn mein Werk dort nicht gezeigt würde. In aller Regel ist das der Fall.
      Aber: es gibt tatsächlich Menschen, die Websites bauen, auf denen nur und ausschließlich CC-Werke gezeigt werden (ich kenne vor allem Bildergalerien, aber bei Musik wird es das auch geben). Wenn der Betreiber nichts weiter macht, als CC-Werke zusammenzuklauben und die dann versucht zu versilbern, dann finde ich das auch fragwürdig und würde es gerne unterbinden. Aber diese Differenzierung ist wohl letztlich viel zu schwammig, als dann man sie in einem allgemeingültigen Lizenzmodell unterbringen könnte.
      Gruß, Martin

  6. Anscheinend wurden bei der Erklärung mal wieder in erster Linie Männer bedacht :-( @Martin: kannst du bitte in der nächsten Version aus dem Schlipsträger eine Nutzerin oder eine Person machen, die nicht gleich als männlich eingeordnet wird? Der/die Kreative ist besser gelungen, da du dort auf geschlechtszuordnende Merkmale verzichtet hast.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.