Homepageüberwachung: Bundeskriminalamt hat mehr als 150 Fahndungsseiten überwacht

Das Bundeskriminalamt hat seit 2001 in mindestens 38 Fällen Besucher ihrer Webseite bka.de überwacht. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko hervor. Auch Landesbehörden hat das BKA bei dieser umstrittenen Ermittlungsmethode unterstützt, mindestens 130 mal.

Fahndungsseiten auf den Webseiten der Polizei aufzurufen, kann gefährlich sein. Wer sich zu oft informiert, kann schnell verdächtig werden.

Nachdem netzpolitik.org letzte Woche berichtete, dass das Bundeskriminalamt „in mehreren Fällen“ die so genannte „Homepageüberwachung“ einsetzte, hat Andrej Hunko von der Linksfraktion im Bundestag mal nachgefragt, wie oft Bundesbehörden so etwas machen. In der Antwort heißt es:

Das Bundeskriminalamt (BKA) führte zwischen 2001 und 2008 in 38 Fällen Homepageüberwachungen auf der Webseite des BKA auf Anordnung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft durch. In weiteren 130 Fällen hat das BKA Länderdienststellen bei Homepageüberwachungen auf Webseiten der ersuchenden Länderdienststellen im Rahmen dortiger Ermittlungsverfahren unterstützt.

Eine vollständige, detaillierte Auflistung der einzelnen Homepageüberwachungen nach Dienststellen, Zeitpunkt und Dauer ist nicht mehr möglich, da diese Informationen mangels Aufbewahrungserfordernis bereits gelöscht werden sind.


Zudem wurde gefragt, in wie vielen Fällen sich Hinweise ergaben, „die auf anderen Wegen nicht erlangt werden wären“. Die Antwort des Innenministeriums: „bei einer Vielzahl“. Welche Hinweise das waren und warum die nicht anders ermittelt werden konnten, sagt das Ministerium nicht. Stattdessen listet man nochmal die drei Fälle auf, die das BKA auch Robert Clausen auf Gulli mitteilte.

Da sich die Frage nicht auf das BKA beschränkte, sondern alle Bundesbehörden einschließt, gibt es auch eine Antwort für die Bundespolizei:

Die Bundespolizei hat im Jahre 2006 der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen und der zuständigen sachleitenden Staatsanwaltschaft eine Website mit einer Öffentlichkeitsfahndung innerhalb der Bundespolizeiinternetpräsenz zur Verfügung gestellt. Die Homepageüberwachung dieser Website erfolgte jedoch nicht durch die Bundespolizei, sondern lag in der Zuständigkeit des Polizeipräsidiums Essen.

Auch Landesbehörden dürften die Homepageüberwachung wiederholt eingesetzt haben, bis das Justizministerium diese staatliche Surfprotokollierung im Februar 2009 untersagte. Konkrete Zahlen dafür gibt es jedoch leider noch nicht. Vielleicht möchten ja ein paar Landtags-Abgeordnete mal ihre Regierung fragen.

7 Ergänzungen

  1. „Fahndungsseiten auf den Webseiten der Polizei aufzurufen, kann gefährlich sein. Wer sich zu oft informiert, kann schnell verdächtig werden.“

    Das ist doch nicht nur bei der Polizei so. Erinnere mich wie ich damals Daten über Lösemittel für die tabellarische Übersicht meiner Diplomarbeit erfragt habe. Aber ich finde es eigentlich okay, dass man dann ersteinmal sperrt und schaut, wer sich dahinter verbirgt. Wie wollte man es auch anders handhaben? Das Risiko ist eben hoch.

  2. Informieren Sie sich nicht bei der Polizei!

    Die Polizei sollte ein Organ sein dem der Bürger vertrauen kann. Aber die Polizei arbeitet eifrig daran jeglichen Rückhalt in der Bevölkerung zu verspielen. Das Bild vom “Freund & Helfer” ist kaputt, Polizisten nerven, werden als unverschämt, faul oder dumm verspottet, oder als prügelnde Überwachungsfanatiker gefürchtet.

    Dabei brauchen wir eine Polizei, wir wollen ja keine Anarchie. Die Frage ist aber ob wir *diese* Polizei wollen. Ich will sie nicht. Und wenn ich Repression fürchten muss, werde ich natürlich den Teufel tun und mit denen kooperieren.

    Mit solchen Aktionen macht sich die Polizei die eigene Arbeit unnötig schwer.

  3. In England möchte man sogar ständig alle Webseiten Überwachen , scheint eine neue Mode in der EU zu werden neben der VDS und anderen.

    1. Ach, das ist doch eigentlich ein alter Hut, nur gibt es heute mehr Tools, die es leichter im Umgang machen. Das ist wie mit übermittelten Telefonnummern…kannst Du ja bei Bedarf auch ausschalten.;)

    2. @???
      Ein „Alter Hut“ ist dies nicht der Ge­set­zes­ent­wurf der „Com­mu­ni­ca­ti­ons Data Bill“ ist Neu und will alle Webseiten zur eigenen „Homepageüberwachung“ verpflichten.
      Jimmy Wales droht sogar mit Verschlüsselung der Wikipedia.

      http://www.zdnet.de/88122268/jimmy-wales-nennt-britisches-schnuffelgesetz-technologisch-inkompetent/

      Natürlich kann man auch die Homepageüberwachung des Bundeskriminalamt zb mit TOR ect Umgehen , nur geht es ja um das Prinzip , zudem wie lange würden dann Anonymisierungen noch Geduldet wenn sich die eine Mehrheit der Bürger anfangen damit zu Wehren?

      1. @Mika B.: Nun gut die Verpflichtung wäre neu, aber in der Praxis wird es scheinbar schon länger durchgeführt. Natürlich weiß keiner genau, was alles so schön gespeichert wird. Wenn alle dagegen wären , wäre das natürlich wünschenswert, aber allein die angebliche Nutzerzahl dieses blau-weißen Netzwerkes und dessen Vermarktung zeigt mir, dass eine Vielzahl von Menschen nichts gegen eine Speicherung ihrer Daten und die Anzahl der Zugriffe haben und zudem eine Makierung ihrer Rechner dulden.

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