Hamburgische Bürgerschaft beschließt Transparenzgesetz

Michael Hirdes (aka Dodger) ist Mitglied im Chaos Computer Club und war als Vertrauensperson des Clubs an der Ausarbeitung des Entwurfes und den Verhandlungen beteiligt.

In Ihrer heutigen Sitzung hat die Hamburgische Bürgerschaft ein Transparenzgesetz beschlossen, das das bisherige Informationsfreiheitsgesetz(IFG) ablösen wird und einen großen Sprung in Punkto Bürgerbeteiligung, Informationsfreiheit und OpenData bedeutet.

Das Gesetz geht auf eine Volksinitiative der Vereine Mehr Demokratie, Transparency International und dem Chaos Computer Club zurück und wurde von allen in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen als gemeinsamer Gesetzentwurf eingebracht und verabschiedet.

Was beinhaltet das Gesetz?

Das Gesetz sieht die Schaffung eines Zentralen Informationsregisters im Netz vor.

Zu den Informationen, die dort von Amtswegen veröffentlicht werden müssen, zählen Senatsprotokolle, Gutachten, öffentliche Pläne, Geodaten, Subventionsvergaben und Bau- bzw. Abrissgenehmigungen. Veröffentlichungspflichtig sind insbesondere auch alle Verträge über 100.000 Euro, die im weitesten Sinne die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen. Wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen inklusive der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen der Leitungsebene sind ebenfalls verpflichtend zu veröffentlichen. Personenbezogene Daten sowie juristisch klar definierte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben aber geschützt. In Zweifelsfällen entscheidet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Damit dort nicht riesige Datenhalden eingescannter Dokumente entstehen, sieht das Gesetz eine Volltextdatenbank vor.

„(5) Alle veröffentlichten Informationen müssen in einem wieder verwendbaren Format vorliegen. Eine maschinelle Weiterverarbeitung muss gewährleistet sein und darf nicht durch eine plattformspezifische oder systembedingte Architektur begrenzt sein. Das Datenformat muss auf verbreiteten und frei zugänglichen Standards basieren und durch herstellerunabhängige Organisationen unterstützt und gepflegt werden. Eine vollständige Dokumentation des Formats und aller Erweiterungen muss frei verfügbar sein.“

Dadurch können Interessierte Entwickler Tools und Apps bauen, die Daten aufbereiten und Visualisieren.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Freigabe von Geodaten. Der ursprünglich von der Initiative eingebrachte Entwurf sah vor, kompromisslos _alle_ Geodaten zu veröffentlichen.

In den Verhandlungen mit dem Senat (siehe „Werdegang“ weiter unten) wurde allerdings klar, dass sowohl aus vertraglichen als auch Datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle Geodaten veröffentlicht werden können. Dieser Punkt wurde nun beschränkt auf Geodaten unter Berücksichtigung des Geodateninformationsgesetzes und des Datenschutzgesetzes. Da bei Gesetzen auf Landesebene höherrangiges Recht (aka Bundesrecht) immer Vorrang hat, musste die Initiative diese Einschränkung hinnehmen.

Trotz dieser Kompromisse ist das umfassendste und weitest reichende Transparenz- bzw. Informationsfreiheitsgesetz Deutschlands und wahrscheinlich Europas entstanden.

Den kompletten Gesetzestext gibt es auf transparenzgesetz.de zum Download.

Die konstruktiven Verhandlungen mit den Parteien und die Einigung auf einen von Initiative und Fraktionen getragenen Kompromiss – ohne den Gang über ein Volksbegehren und einen Volksentscheid machen uns Mut, das Thema Transparenzgesetz in andere Bundesländer und auf Bundesebene zu tragen.

Der Weg zum Hamburger Transparenzgesetz:

Juli 2011 – Erstes Bündnistrefffen – Entwicklung es Gesetzes in einem öffentlichen Wiki, Einladungen an alle Parteien und Initiativen in Hamburg mitzuarbeiten.

28. Oktober 2011: Anmeldung der Volksinitiative „Transparenz schafft Vertrauen“

9. Dezember 2011: Einreichung von 15.119 Unterschriften: Volksinitiative erfolgreich

28. Februar 2012: Öffentliche Anhörung zum Transparenzgesetz im Justizausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft

30. April 2012: Einreichung eines überarbeiteten Gesetzentwurfes durch als Basis für ein Volksbegehren im Sommer 2012
dazwischen: Verhandlungen mit Regierung und Fraktionen , Ausarbeitung des Kompromisses
13. Juni 2012: Verabschiedung des Hamburgischen Transparenzgesetzes in der Bürgerschaft

Die Bündnispartner sind:

Mehr Demokratie, Transparency, CCC, Piratenpartei, ödp, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, attac und Omnibus für direkte Demokratie, Unterstützt wurde das ganze von Digitale Gesellschaft e.V., Open Knowledge Foundation, AK Vorrat und GEW. Gefördert von der Stiftung Bridge und der Wau Holland Stiftung.

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16 Ergänzungen

  1. Bitte korrigieren:
    „dass das bisherige Informationsfreiheitsgesetz“ – „das“ statt „dass“

    1. ‚dass‘ ist schon richtig. Der Satz ist ein Nebensatz. Ein NS wird mit meist mit einer Konjunktion eingeleitet. Das ist ein Satzgefüge. Das war so schon in Ordnung.

  2. @delta, torusle, thepalmkid:

    …und das ist auch gut so. Wenn diese Demokratie-Phobiker bei dem Gesetz mitgewirkt hätten, wäre das nur scheiße geworden.

    Dass diese Parteien so schnell zugestimmt haben ist ausschließlich taktischen Erwägungen geschuldet: Das Gesetz wäre in jedem Fall durchgekommen; der Ansehensverlust – vor allen Dingen für die alleinherrschende SPD – wäre immens gewesen, wenn das Gesetz erst beim Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013 auf der Agenda gestanden hätte.

    1. @Querulator: stimme zu. Einige Politiker von CDU, FDP, SPD machen einen gekauften Eindruck. Von daher überrascht mich die Tatsache nicht, dass „sie in der Auflistung unten fehlen“. Es passt ins Bild.

  3. finde ich sehr gut, nur denke ich, dass alle Verträge (nicht erst über 100.000 Euro) veröffentlicht werden sollten um einer Aufsplittung größerer Verträge in kleinere entgegen zu wirken…

    Ach, und lässt sich das Gesetz als inhaltliche Grundlage auch auf andere Länder/ Städte übertragen oder ist das zu spezifisch?

    1. Hallo Jan,

      klar wäre eine Veröffentlichung _aller_ Verträge wünschenswert, wir mussten die Bagatellgrenze allerdings einziehen, damit wir nicht die nächsten Jahre vor Gericht verbringen. Es gab massive verfassungsrechtliche Bedenken, weil Vertragsfreiheit u.ä. ja BGB und damit höherrangiges Recht sind. Daher ist auch nur möglich, die Verwaltung anzuhalten zukünftig Verträge so zu schliessen, dass sie Veröffentlichungs fähig sind. Im Landesrecht kann man kein Bundesrecht brechen.
      also Muss das ganze auf Bundesebene :)

      Ein weiterer Punkt dabei ist: wir wollen die Verwaltung ja nicht lähmen. Die Stadt ist über die SAGA/GWG der größte Vermieter, und ohne Bagatellgrenze würde jeder kleine Kiosk und jede eckkneipe unter die Veröffentlichungspflicht fallen. da müssten dann wieder personenbezogene Daten geschwärzt werden und man würde hunderte von Mitarbeitern mit dem durchsehen von Mietverträgen beschäftigen (Altverträge sind ja auf Antrag zugänglich). Zu guter letzt Kannst du immer einen Antrag stellen und auch Verträge der Stadt unter der Bagatellgrenze verlangen.

      Zur Übertragung auf andere Länder/Bund: es gibt in stadtstaaten natürlich besonderheiten, aber im großen und ganzen kann man das -mit anpassungen – übertragen.

    1. Klare Antwort: Nein! Das Vermessungsgesetz ist im Verhältnis zum Transparenzgesetz spezieller und geht diesem vor.

      1. Ziehe meine Antwort zurück. Ganz so eindeutig ist die gesetzliche Regelung nicht. Kann mir aber nicht vorstellen, dass man hier etwas ändern wollte.

  4. Feine Sache, Daumen hoch weiter so. Klingt als sei an vieles gedacht worden, bzw. aus Fehlern gelernt worden.

    Ob die Datenformat-Definition hinhaut oder ob dann 20 verschiedene frei verfügbare Datenformate genutzt werden wird sich zeigen, aber auch auf 20 verschiedene Formate kann man als App-Entwickler im Zweifel eingehen (andere Softwaren lesen auch RSS und ATOM, muss eine solche App eben odt und HTML können, ich mag Vielfalt).

    finde ich sehr gut, nur denke ich, dass alle Verträge (nicht erst über 100.000 Euro) veröffentlicht werden sollten um einer Aufsplittung größerer Verträge in kleinere entgegen zu wirken…

    Ach, und lässt sich das Gesetz als inhaltliche Grundlage auch auf andere Länder/ Städte übertragen oder ist das zu spezifisch?/blockquote>100.000 find ich auch schon eine hohe Marke, aber ich kann verstehen, dass man die Verträge zum Kauf von 17 Kugelschreibern nicht offen legen will aus ganz praktischen Überlegungen heraus.

    Ließe sich das Gesetz übertragen… 100.000 im Bund wären ne feine Sache XD

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.