Funkzellenabfrage im Berliner Innenausschuss: Vier Millionen abgefragte Daten, kein Ermittlungserfolg

4.200.000 Verkehrsdaten und 960 Teilnehmerdaten. So viel hat allein die Abteilung Polizeilicher Staatsschutz des Berliner Landeskriminalamtes in den letzten vier Jahren gesammelt. Also eine der neun Abteilungen aus einer der vier Organisationen der Polizei aus nur einem Bundesland. Und gelöscht ist nur ein kleiner Teil.

Polizei und Landeskriminalamt

Diese Zahlen präsentierte heute die Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses in der Debatte zur Funkzellenabfrage. Nur ungern, denn die Offenlegung dieser Fakten schaffe zwar Transparenz, erschwere aber auch die Arbeit der Polizei. Die Berliner Polizei ist der Auffassung, dass all diese Daten Rechnungsdaten seien und sich mit Rechnungsdaten auch der Standort eines Handys ermitteln lässt. Mit diesen Daten will man „Häufungen finden“ und dann ermitteln, ob wiederholt auftauchende Personen „gute berufliche oder private Gründe hatten, am Tatort zu sein“. Eine Rasterfahndung sei das aber nicht, weil dafür mindestens zwei polizei-externe Datenbanken abgefragt werden müssten.

Von Inkrafttreten des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung 2008 bis zum Urteil des Bundesverfassungsgericht im März 2010 hat die genannte Abteilung bei 767 Auto-Bränden insgesamt 190 Funkzellenabfragen vorgenommen und dabei 2,85 Millionen Verbindungsdatensätze erhalten. Der Zeitraum umfasste dabei, wie in unserem zweiten Fall, sechs Stunden vor der Tatphase bis eine Stunde danach. Pro Funkzelle sind so ca. 15.000 Verkehrsdatensätze zusammen gekommen. Dabei hat man von 950 Anschlussinhabern Name und Anschrift eingeholt. Millionen Datensätze aus diesem Zeitraum sind immer noch nicht gelöscht.

In den zwei Jahren seit dem Urteil wurden für 748 Auto-Brände auch nochmal 185 Funkzellenabfragen vorgenommen, dabei sind „nur“ noch 900.000 Datensätze übermittelt worden. Den Zeitraum hat man da, wie in unserem ersten Fall, auf 45 Minuten vor bis 15 Minuten nach der Tatphase begrenzt. Dabei fielen immer noch 5.000 Datensätze pro Funkzelle an. Bestandsdaten hat man nur noch in zehn Fällen eingeholt. Auch wenn man damit bei einem Viertel aller Auto-Brände eine Funkzellenauswertung gemacht hat, konnte dennoch kein einziger Tatverdächtiger ermittelt werden.

Die Funkzellenabfrage wird jedoch nicht nur bei Auto-Brandstiftung genutzt, sondern „in allen Deliktbereichen der politisch motivierten Kriminalität“. Bei Versammlungen sei das noch nicht passiert. Auch in 23 anderen Ermittlungen hat das LKA 230.000 Daten erhalten. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind seit dem Kippen der Vorratsdatenspeicherung noch keine Daten wieder gelöscht worden und alle 1,3 Millionen Datensätze noch beim LKA vorhanden. Und nochmal: dies sind alles nur Zahlen von einer einzigen Abteilung des Landeskriminalamts. Die Zahlen der Anderen waren scheinbar in der Kürze der Zeit nicht zu ermitteln.

Manche der Daten hat man nicht für sich behalten, sondern auch an andere Institutionen weitergegeben. Genannt wurden das Bundeskriminalamt und die Bundesanwaltschaft.

Keine einzige betroffene Person ist je darüber informiert worden. So hält man die Benachrichtigung für einen neuen Eingriff. Zudem sei eine Benachrichtigung gar nicht erforderlich, wenn nur die Rufnummer ermittelt worden ist. Außerdem war der Polizei ein „Interesse an einer Benachrichtigung nicht ersichtlich“.

Datenschutzbeauftragter

Vor allem dieser Punkt erzürnte den Berliner Beauftragten für Datenschutz Dr. Alexander Dix. Die Gesetze sagen ausdrücklich, dass eine Benachrichtigung erfolgen muss und die Regel zu sein hat. Jede Nicht-Benachrichtigung müsse einzeln begründet werden. Zudem teilt er meine Einschätzung, dass man nicht nur die 960 Menschen, deren Namen und Adressen man ohnehin schon hat, benachrichtigen kann. Von den übrigen hat man ja bereits die Telefonnummer und im Gesetz steht nirgends, dass die Benachrichtigung per Brief erfolgen muss. Man könnte ja einfach mal anrufen.

Erstaunt zeigte er sich auch über die Masse an Daten. Die Zahlen in dieser Form waren auch ihm neu. Er kündigte eine gründliche Überprüfung der allgemeinen Praxis und der stichprobenartiger Fälle bei der Berliner Polizei an.

Zudem sieht er erhebliche rechtliche Probleme mit dem derzeitigen Gesetzestext. So gibt es kein Gebot zur Datenreduzierung, erhobene Daten müssen nicht gelöscht werden, die Nutzung auch für andere Straftaten bleibt offen und die „erhebliche Bedeutung“ ist zu unklar definiert. Daher rief er das Land Berlin dazu auf, die Bundesrats-Initiative des Freistaats Sachsen zur „Präzisierung“ des Gesetzes zu unterstützen.

Politische Parteien

Der Rest war Parteien-Geplänkel. CDU-Innensenator Frank Henkel ist der Meinung, das alles streng nach Recht und Gesetz abgelaufen ist. Und was Recht ist, kann nicht falsch sein. Konkreten Handlungsbedarf sieht er nicht, allenfalls findet er die Bundesrat-Initiative „überlegenswert“, was immer das bedeutet.

Auch sein Pateikollege Dr. Robbin Juhnke findet „jede Maßnahme sinnvoll, welche die Gelegenheit hat, zum Erfolg zu führen“. Natürlich ist das ein „starker Eingriff in die Grundrechte“, aber von einem Generalverdacht zu sprechen sei „polemisch“. Für ihn war auch das Ausmaß der Funkzellenauswertung keine Überraschung und nach seiner Auffassung kann kein Berliner Innenpolitiker sagen, er habe davon nichts gewusst.

Kurt Wansner, auch CDU, war noch eine Spur schärfer. Auf Kritik der Linken erwiderte er, dass er froh sei, dass diese wieder in der Opposition ist und hofft, dass sie dort sehr, sehr lange bleibt, er hofft für immer.

Die Piratenpartei war natürlich sehr kritisch und hält das Vorgehen und die Zahlen für unverhältnismäßig. Christopher Lauer führte aus, dass „Verdächtige“ mit mehreren Aufenthalten an Tatorten gute Gründe haben könnten, diese der Polizei nicht sagen zu wollen, wie eine chronische Krankheit oder eine Affäre. Zudem gäbe es keinen „kleinen“ Eingriff in die Grundrechte à la grundrechtsschonend.

Auch die Linke übte Kritik. Die Dimension der Zahlen habe die Vorstellungskraft von Udo Wolf überstiegen, mit dieser Menge hätte er nicht gerechnet. Auch er war der Auffassung, dass das klar unverhältnismäßig sei. Zumal diese Ermittlungstaktik bisher erfolglos war. Auch wenn seine Partei damals an der Regierung war, wurde er über diese Aktionen von der Polizei nicht informiert. Die Regierung habe nie eine Funkzellenauswertung angeordnet.

Die Grünen waren grundsätzlich kritisch, hatten aber vor allem Fragen zur Verhältnismäßigkeit. Canan Bayram wohnt in dem bisher bekannt gewordenen Gebiet und fühlt sich immer noch nicht in angemessenem Umfang informiert. Benedikt Lux merkte an, dass man nicht besonders schlau sein müsse, sein Handy auszuschalten oder zu Hause zu lassen.

Auch die SPD fand es richtig, die Funkzellenabfrage einzusetzen. Thomas Kleineidam fand, dass die rechtsstaatliche Kontrolle funktioniert hat. Frank Zimmermann war der Auffassung, dass ein Grundrechtseingriff nur bei den 960 Personen, deren Bestandsdaten eingeholt worden, vorlag und nicht bei allen vier Millionen Verkehrsdaten.

Fazit

In der Berliner Landespolitik wird die Affäre um die Funkzellenauswertung wohl keine Konsequenzen haben. Die Regierungsfraktionen CDU und SPD finden alles in Ordnung, allenfalls der junge Sven Kohlmeier darf mal Kritik anmelden. Die Oppositionsparteien finden die bisher bekannt gewordenen Einsätze zwar unverhältnismäßig, können aber nichts daran ändern. Allenfalls der Datenschutzbeauftragte könnte vielleicht den Umfang der Datenübermittlungen etwas eingrenzen. Doch zunächst bleibt seine Untersuchungen zum Thema abzuwarten. Bis dahin gehen die Funkzellenabfragen weiter.

37 Ergänzungen

  1. Liebe Rechtskundige & Telekommunikationsspezis, arbeitet euch doch mal argumentativ kurz an dieser Behördentrollerei ab:
    „Die Berliner Polizei ist der Auffassung, dass all diese Daten Rechnungsdaten seien und sich mit Rechnungsdaten auch der Standort eines Handys ermitteln lässt.“

    Ist’n bait, oder?

    Übrigens: ich kann mich garnicht genug fazialpalmieren bei der Idee, dass eine Landesregierung die Polizei *anweisen* würde, Verbindungsdaten zu besorgen, auszuwerten und zu speichern.
    Die Schlagzeile auf den Titelseiten wäre dann wohl „Stasi-Nachfolger Linkspartei“ oder ähnlich. Dass dieser UW das betonen muss, ist schon absonderlich…

  2. Moment mal..

    In der Berliner Landespolitik wird die Affäre um die Funkzellenauswertung wohl keine Konsequenzen haben. Die Regierungsfraktionen CDU und SPD finden alles in Ordnung,

    .. geht es hier nicht um die gleiche Angelegenheit, die in Sachsen noch überhaupt gar nicht ging? Und da war der Vorwurf, wie (un-)berechtigt auch immer, ja immerhin Körperverletzung (jedenfalls teilweise). Hier geht es um Sachbeschädigung, und weil wir in Berlin sind, ist das plötzlich kein Problem mehr?

    Erinnert mich an den „Gefährder“ von Hans Weingartner:

    Wenn die linksliberale Presse den Fall aufgreift, so spielt uns das in die Hände. Aufhalten kann sie uns sowieso nicht. Aber – und das ist das entscheidende – sie erhöht die Frustrationstoleranz. Die Leute gewöhnen sich daran.

    (http://www.youtube.com/watch?v=hafw8qE-rps, 7:08 – 8:20)

    1. Es geht keineswegs um Sachbeschädigung. Das sollte man sich mal langsam abschminken. Es geht hierbei auch um die Gefährdung von Menschenleben. Also hört bitte mit dem Quatsch auf, die Qualität der Straftaten herabzuwürdigen. Die stehen nämlich außer Frage.

      1. Wenn wir schon so genau sind: Es gibt einen Unterschied zwischen § 306 Brandstiftung, § 306a Schwere Brandstiftung, § 306b Besonders schwere Brandstiftung und § 306c Brandstiftung mit Todesfolge.

        Darüber hinaus ist das eine Nutzung der Daten der Vorratsdatenspeicherung. Und die wurde mit Terrorismus begründet. Auch du dürftest einsehen, dass brennende Autos kein Terrorismus sind.

      2. Das ist leider falsch. Der Terrorismus wurde – und wird – zwar immer wieder vorgeschoben, wenn es um die VDS geht. Aber die Abfrage der Daten war, auch schon vor der VDS (und auch wieder danach), immer auch in Fällen schwerer Kriminalität erlaubt. Und hier liegt doch genau das Problem, das ich immer wieder anspreche. Die Regelung muß dringend überarbeitet werden, so daß sie klar und freiheitlich ist. Und besonders macht mir auch die Entscheidung des BVerfG zu schaffen. Alle haben sich ein Loch in den Bauch gefreut, wie toll das doch ist. Und die wenigsten haben gemerkt, daß unsere Richter die VDS unter bestimmten Bedingungen als verfassungskonform ansehen. Was denkt Ihr, wie lange es dauert, wenn Frau L-S weg, bis die VDS wieder kommt?

      3. Die Funkzellenabfrage hat nichts mit VDS zu tun, sie ist im §100g StPO geregelt und deckt auch insbesondere Straftatbestände des §306 bis 306c StGB ab (für die Straftbestände siehe §100a StPO).

      4. @Hans: Die Funkzellenabfrage existiert zwar schon seit 2001, gilt aber in der derzeitigen Form des 100g erst seit dem VDS-Gesetz 2008.

      5. Wäre ja ok, wenn sich der richterliche Beschluss sich auf ‚Gefährdung von Menschenleben‘ beziehen würde. Tut er aber nicht. Die Begründung sind Sachschäden von teilweise 4.000,- EUR. Mit der Begründung können wir pauschal jeden Bürger verdächtigen… ach, das war ja genau das mit der Stasi!

      6. Die Begründung ist eine schwere Straftat. Ich hatte es an anderer Stelle schon erwähnt: wenn Dich einer erschießen will, aber Dir nur ein Loch in den Mantel stanzt, ist es auch versuchter Mord/ Totschlag und keine simple Sachbeschädigung. Das wird Dir sicher einleuchten. insofern ist die Begründung der Polizei also völlig gesetzeskonform. Und jetzt wieder gebetsmühlenartig: hier liegt das eigentliche Problem –> das Gesetz muß überarbeitet werden. Auf die Polizei einzuprügeln ist völliger Quatsch. An der Ursache muß angesetzt werden, nicht am Symptom. Möchte mal wissen, was für ein Aufschrei durch die Lande hallt, wenn morgen von Rechten versucht wird, ein Haus mit Ausländern anzuzünden und die Polizei sich dann hinstellt und sagt: aufgrund der in den letzten Tagen … blablabla… werden wir vom Mittel der Funkzellenauswertung hier keinen Gebrauch machen, da sich der Sachschaden nur auf den geringen Betrag von 100,- Euro für die Fassadenfarbe beläuft.

  3. Auch die SPD fand es richtig, die Funkzellenabfrage einzusetzen. Thomas Kleineidam fand, dass die rechtsstaatliche Kontrolle funktioniert hat.

    Moment, was war das?
    Dass überhaupt in so großem Umfang Standortdaten abgefragt wurden, ist erst durch ein Leak herausgekommen.
    Die Polizei kann nach über einer Woche von nur einer einzigen Abteilung genau sagen, wie viele Daten dort abgefragt wurden.
    Und dann hat die rechtsstaatliche Kontrolle funktioniert?
    Wie soll das erst aussehen, wenn die rechtsstaatliche Kontrolle versagt?

    1. Wieso Leak? Hätten doch unsere Damen und Herren Abgeordneten jederzeit nachfragen können. Denn die Funkzellenabfrage war allen bekannt (Ausnahme: Piraten, da noch nicht im Parlament).
      Und das die Polizei die Daten nicht so genau angeben kann, liegt schlicht und ergreifend daran, daß nirgendwo festgelegt ist, die Statistik entsprechend zu führen. Da wären dann unsere Volksvertreter gefragt … wieder mal. Und mit der Funktion der rechtsstaatlichen Kontrolle war ein ganz anderer Aspekt gemeint. Das kommt eben davon, wenn Aussagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.
      Und nochmal an dieser Stelle: es regen sich hier nahezu alle über die völlig falsche Sache auf. Der Polizei kann ich an dieser Stelle gar keinen Vorwurf machen, die haben scheinbar völlig korrekt gehandelt. Das Problem liegt schon weit im Vorfeld, nämlich in der Gesetzgebung und hier muß auch gehandelt werden. Und zwar schnell und korrekt. Aber dazu sehe ich unsere Parlamentarier gar nicht in Lage. Die einen wollen nicht und die anderen können nicht, zum Teil aus Inkompetenz und zum anderen Teil, weil sie nun mal einfach nur Opposition sind. ich habe mir das Gezerre heute angesehen und bin angemessen entsetzt über den Kindergarten.

      1. @margow: Komisch, dass Fach-Politiker von fast allen Parteien überrascht waren, dass die Funkzellenabfragen in diesen Fällen eingesetzt wurde. Von „war allen bekannt, außer Piraten“ kann also keine Rede sein.

      2. Ist ja meine Rede. Sie waren eben nicht überrascht. Ich glaube, Kleineidam von der SPD hat den anderen vorgeworfen, heuchlerisch zu sein, was diese Überraschung angeht und doch mal daran zu denken, was in den letzten Jahren im Innenausschuß dazu gesagt wurde. Da hat keiner mehr widersprochen.
        Und ich würde Dich bitten, nicht mehr von Fach-Politikern zu reden. Nach der heutigen Sitzung bekomme ich davon Grippe oder Schlimmeres :).

      3. Ö-hem:

        Der Polizei kann ich an dieser Stelle gar keinen Vorwurf machen, die haben scheinbar völlig korrekt gehandelt.

        Da hast du mal semantisch den Nagel auf den Kopp jetroffen: scheinbar. Nicht anscheinend.

        Deine Einlassungen sind verharmlosend.

        Bsp: Als Anwohner der Rigaer hab ich keinen bis überhaupt gar keinen Bock, bei einer Funkzellenabfrage erfasst zu werden und will darüber informiert werden. Ich bin der Meinung: ich habe sogar einen Rechtsanspruch darauf. Nicht passiert, obwohl es technisch keinen Hinderungsgrund gibt.

        Bin zusätzlich für sofortige Berichtspflicht bei jeder richterlich angeordneten Datenerhebung an die Datenschutzbeauftragten.

      4. Interessant, mußte ich gleich mal nachschauen. Du hast es ja aber trotzdem verstanden.
        Und meine Einlassungen sind keineswegs verharmlosend. Ich versuche lediglich, die Diskussion mal auf den Kern zu lenken. Und der ist nicht das Handeln der Polizei.

        Grundsätzlich hast Du einen Rechtsanspruch, das gilt aber nicht grenzenlos. Und wenn Du schon keinen Bock hast, von der Abfrage erfasst zu werden, kann Dein Bock auch nicht größer sein, dann auch noch mit Namen und Hausnummer ermittelt zu werden, nur um Dich zu benachrichtigen (immer gesetzt den Fall, man hat Deinen Namen nicht im Zuge der Ermittlungen bereits erlangt). Und für diese Ermittlungen gibt es (glücklicherweise) keine Rechtsgrundlage. Ich habe nämlich nun wieder überhaupt keinen Bock, unter diesem fadenscheinigen Grund nun auch noch meinen Namen mit meiner Rufnummer verknüpfen zu lassen, sozusagen als Bonbon.

        Die Berichtspflicht dagegen finde ich ganz geschmeidig. Allerdings war bekannt, daß die Funkzellendaten abgefragt werdn, da hätte sich der Meister aller Klassen ja mal vorher schon informieren können. Insofern habe ich da auch kein unbegrenztes Vertrauen.

  4. Nehmt es mir nicht übel, aber ich finde es wenig korrekt, wenn die Berichterstattung verfälschend erfolgt. Ich habe mir extra die Zeit genommen und bin in der Veranstaltung gewesen. Daher hier noch ergänzende rsp. richtigstellende Bemerkungen.
    Zunächst einmal möchte ich bemerken, daß die Teilnehmer sich dort zum Teil benommen haben wie im Kasperletheater. Aber das nur nebenbei. Frau Koppers hat zunächst einmal zwei unterschiedliche Zeiträume unterschieden, die Zeit, während die VDS gültig war und den Zeitraum danach. Und sie hat schlicht und ergreifend Recht, wenn sie die nach der VDS erhobenen Daten als Rechnungsdaten bezeichnet. Genau so wurden sie nämlich von den Providern gespeichert (hier liegt z.T. auch das Problem). Bezüglich der Daten während der VDS: Frau Koppers führte aus, daß von den 190 Funkzellenabfragen bereits 160 aufgrund einer Löschverfügung der StA Berlin gelöscht wurden. Für die restlichen sei noch keine Löschverfügung eingetroffen. Diese 30 Abfragen haben ein Volumen von 600000 Datensätzen. Es ist also unrichtig, hier von Millionen ungelöschter Daten zu sprechen.
    Zur Ermittlung Tatverdächtiger: Frau Koppers hat auch gesagt, daß man sehr wohl anhand des Beispiels des Brandstifters aus dem letzten Jahr (der mit den 103 Bränden) habe nachvollziehen können, daß er an unterschiedlichen Tatorten auftauchte. Das sei aber erst im Nachgriff passiert, da die StA zunächst keine Zustimmung zu weiteren Ermittlungen gab und erst, als er gefasst war, die Daten im Nachgang überprüft wurden. Außerdem ist durch googlen leicht zu ermitteln, daß es auch in anderen Fällen schon Erfolge gab. Solche Behauptungen sind also leicht zu widerlegen und daher für eine Diskussion untauglich. Das sollte auch die Piratenpartei begreifen, die sich im übrigen zu meinem Entsetzen äußerst schlecht präsentierte. Nicht nur , daß Herr Lauer sehr uninformiert war, er trat auch noch äußerst polemisch auf und schien zum Teil seine persönliche Eitelkeit bedienen zu wollen. Ich habe die Piraten eigentlich u.a. deswegen gewählt, weil ich hoffte, sie würden neben Sachverstand auch Sachlichkeit in die Politik bringen. Aber eine Bemerkung zu einem ganz anderen Thema war dermaßen unterbelichtet, das hat mich vom Hocker gehauen. Also weder Sachlichkeit noch Sachverstand.
    Zur Datenweitergabe: hier gebietet es die Sachlichkeit, daß man klarmacht, daß nicht einfach Daten weitergegeben wurden, sondern daß die entsprechenden Vorgänge abgegeben wurden. Bei Euch klingt es so, als ob man einfach Daten an andere Behörden verteilt.
    Zur Benachrichtigung: die Maßnahme obliegt der StA, nicht der Polizei und die Einschätzung, daß ein “Interesse an einer Benachrichtigung nicht ersichtlich” sei, hat nach Angabe von Frau Koppers die StA getroffen, nicht die Polizei. Und es wurde auch nicht gesagt, daß die Benachrichtigung ein neuer Grundrechtseingriff sei. Es ging darum, daß, wenn man nur über die Rufnummern verfügt, die Ermittlung der zugehörigen Namen einen neuen Grundrechtseingriff darstelle. Und dieser Auffassung stimme ich zu, sogar aus vollem Herzen. Wenn ich sowieso schon erfasst bin, will ich nicht, daß man nun auch noch den Grundrechtseingriff vertieft und meinen Namen ermittelt, nur um mich zu benachrichtigen. Zumal es dafür keinerlei Rechtsgrundlage gibt und hoffentlich auch nicht geben wird. Zur Benachrichtigung per Telefon: kriegt Euch mal wieder ein. Ich habe schon in einem Kommentar dargelegt, daß die Fluktuation der Rufnummern sehr groß ist. Da ja sicherzustellen ist, daß der Richtige benachrichtigt wird, wäre das wohl kaum ohne weitere Ermittlungen zu schaffen, ergo wieder Grundrechtseingriffe.
    Die Aussage von Herrn Dix zur Bundesratsinitiative finde ich dagegen gut, vorausgesetzt, das verläuft nicht wieder im Sande oder wird verwässert. Denn hier muß der Hebel angesetzt werden, an der Gesetzeslage.
    Ansonsten sollte man noch erwähnen, daß auch noch der Umfang der täglich anfallenden Telekommunikationsverbindungen angegeben wurde. Es handelt sich hierbei im Raum Berlin um 40 Millionen Datensätze pro Tag. D.h., in den vier Jahren, die hier betrachtet werden, sind im gleichen Zeitraum knapp 60 Milliarden Verbindungen angefallen. Nüchtern betrachtet, hat man also ein Zehntel der Daten, die an einem Tag anfallen, innerhalb von 4 Jahren erhoben. Von flächendeckender Überwachung kann daher keine Rede sein. Und hier liegt das Problem: durch diese unseriöse Berichterstattung und Argumentation erreicht man nach meiner Auffassung genau das Gegenteil. Man überzeugt die Leute nicht von der Richtigkeit seiner Meinung, denn sie fühlen sich manipuliert. Und das erscheint mir kontraproduktiv. Ottonormalbürger fällt es dadurch leicht, das eigentliche Problem nicht wahrzunehmen.
    Und wenn die Leute dann noch erfahren, daß Ihr die Akte von einem wegen Kfz-Brandstiftung verurteilten Verbrecher veröffentlicht habt, hilft das auch nicht gerade. Schade, aber das hat die Sache, um die es Euch nach eigenem Verständnis (hoffentlich) geht, nicht verdient.

    1. Frau Koppers hat zunächst einmal zwei unterschiedliche Zeiträume unterschieden, die Zeit, während die VDS gültig war und den Zeitraum danach.

      Habe ich auch geschrieben.

      Und sie hat schlicht und ergreifend Recht, wenn sie die nach der VDS erhobenen Daten als Rechnungsdaten bezeichnet. Genau so wurden sie nämlich von den Providern gespeichert (hier liegt z.T. auch das Problem).

      Wo mein bei einem Anruf ist, und von wem ich einen Anfruf erhalten habe, ist für die Rechnung irrelevant. Vor allem mit Prepaid. Siehe https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/485/79/

      Bezüglich der Daten während der VDS: Frau Koppers führte aus, daß von den 190 Funkzellenabfragen bereits 160 aufgrund einer Löschverfügung der StA Berlin gelöscht wurden. Für die restlichen sei noch keine Löschverfügung eingetroffen. Diese 30 Abfragen haben ein Volumen von 600000 Datensätzen. Es ist also unrichtig, hier von Millionen ungelöschter Daten zu sprechen.

      Die vielen geballten Zahlen kamen recht schnell, ich habe nicht alles detailliert mitschreiben können. Das erste habe ich auch so notiert, das zweite nicht. Laut meinem Protokoll hat Frau Koppersgesagt, dass in der ersten Phase „2.075 Millionen Datensätze aktuell noch nicht gelöscht sind“. Weil ich mir mit der exakten Zahl unsicher war, hab ich die weggelassen. Und bei den anderen Ermittlungen sind „alle (1.3 Mio. Daten) noch vorhanden. Detailliert wird es das Protokoll zeigen.

      Zur Benachrichtigung: Ich bleibe bei meiner These, dass man eine Benachrichtigung nicht will, weil sich Polizei und StA damit politisch in den Fuss schiessen würden. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

      Nüchtern betrachtet, hat man also ein Zehntel der Daten, die an einem Tag anfallen, innerhalb von 4 Jahren erhoben. Von flächendeckender Überwachung kann daher keine Rede sein.

      Ich habe nirgendwo von flächendeckender Überwachung gesprochen. Dennoch sind mehrere Millionen Verkehrsdaten von zehntausenden Anschlüssen und 960 eingeholten Stammdaten eine massenhafte une unverhältnismäßige Massnahme. Egal wie viele Daten täglich durch die Netze gehen.

      Die Akte ist aus einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt, das eingestellt wurde.

      1. Das für die Rechnung die Ortsangabe nicht entscheidend ist, denke ich zwar auch. Das ist aber nicht das Problem der Polizeivizepräsidentin. Hier gehört eine anständige rechtliche Regelung her, die ganz klar sagt, was die Provider wie lange speichern können. Es gibt da nämlich noch das Schlupfloch der Speicherung für technische Belange der Provider (um die Netze geschmeidig zu halten).

        Das mit den Daten kam allerdings ziemlich geballt.

        Zur Benachrichtigung: hier sind wir verschiedener Meinung. Ich will schlicht und ergreifend nicht, daß die Polizei/ StA ihren Grundrechtseingriff noch dahingehend ausweitet, meinen Namen zu ermitteln, um mir dann mitzuteilen, daß sie mit meinen Telefondaten ohne diese Nachermittlung eigentlich nichts hätten anfangen können. Und eine Benachrichtigung auf blauen Dunst hin ist ja wohl auch kaum mit dem Datenschutz zu vereinbaren.

        Das die Funkzellenabfrage flächendeckend ist, kommt aber nach Lesen Deiner Berichte und Betrachten der dazugehörigen Grafiken durchaus so beim Leser an. Weil ja auch immer mit diesen riesigen Zahlen operiert wird, die aber nach genauer Betrachtung eben auch zu relativieren sind, im eigenen Interesse. Um dem Leser nämlich auch klar zu machen, daß man objektiv berichtet. Und wenn man mal eine Relation einführen will, dann kann man bei 960 eingeholten Stammdaten bei weit über tausend (ich glaube so etwa gegen 1400, diese Zahl habe ich nicht so mitbekommen), nicht von einer massenweisen Einholung reden. Das ist im Schnitt einer pro Fall.

        Zu dem Ermittlungsverfahren muß ich Dir aber klar widersprechen. Die Akte ist aus dem Verfahren gegen Tobias P., das nach § 170 StPO eingestellt wurde. Das wurde von Frau Koppers ganz klar gesagt. Es reichte demnach wohl nicht für eine Anklage. Letztes Jahr wurde er aber zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt – wegen Kfz-Brandstiftung. Kann man durch googlen leicht ermitteln. Und spätestens hier beginnst Du den lieben Ottonormalmitbürger zu vergraulen.

      2. @margow: Es ist schon perfide, dass du die Benachrichtigung der Betroffenen in solchen Fällen aus Gründen des Datenschutzes wegdiskutieren möchtest. Davon ist dann nämlich nicht nur das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sonder auch die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 (4) GG betroffen. Denn wenn Betroffene nichts von der Datenerhebung wissen, sind Löschungs- und Klagerechte nur sinnentleerte Prosa.

        Außerdem gehst du mit keinem Wort auf die unterlassen Benachrichtigung der ca. 950 namentlich erfassten Personen ein. Da sind dir die Vertuschungsversuche der Berliner Polizei wohl zu peinlich?

      3. Du magst es perfide nennen, ich möchte nun mal nicht noch mehr Daten mit noch höherer Qualität angesammelt wissen. Außerdem gibt es hier schlicht gesetzliche Regelungen. Bis jetzt hat noch niemand diese Regelungen als grundgesetzwidrig bezeichnet. Daher werden sie angewandt. Ob sie immer richtig sind, kann man sicher diskutieren, aber der Polizei den Vorwurf zu machen, sich an diesen Gesetzen zu orientieren, scheint mir doch die falsche Adressierung zu sein. Zumal hier die StA im Boot wäre.

        Zu den 950 nicht benachrichtigten Personen habe ich mich eigentlich schon geäußert. Es gab von der Polizeivizepräsidentin die Einlassung der StA und diese hat „kein Interesse“ der Betroffenen gesehen. Warum, kann ich allerdings nicht sagen, das wurde nicht thematisiert, da offenbar aus mir unerfindlichen Gründen auch kein Vertreter der Justiz geladen war.

    2. Nicht nur , daß Herr Lauer sehr uninformiert war, er trat auch noch äußerst polemisch auf und schien zum Teil seine persönliche Eitelkeit bedienen zu wollen.

      Das ist leider wenig überraschend und auch kein Einzelfall.
      Was deine allgemeine Enttäuschung über die Piratenfraktion angeht, so teile ich diese voll und ganz.

  5. Ich bin mal gespannt, wann die Polizei begreift das dass nicht funktioniert und den Spieß umdreht – welcher Berliner hatte sein Handy zum Tatzeitpunkt nicht angeschaltet?

  6. Der Standort (unter anderem) ist erst seit der VDS Bestantteil der „Rechnungsdaten“ z.B. bei EPlus hat man die Rechnungssysteme anpassen müssen, damit die von der VDS gewünschten Daten auch wirklich in den Datensätzen stehen. (Für eine Rechnung ist der Standort tatsächlich völlig uninteressant und wurde daher auch nicht aus dem Wirknetz übernommen) Aber wer davon ausgeht das ein Konzern derartige Änderungen rückgängig macht, obwohl er schon auf der Rechnung für die erste Änderung sitzen geblieben ist, träumt einen wirklich schönen Traum. Das Einzige was die jetzt nicht mehr machen ist es die Datensätze ein halbes Jahr aufzubewahren. Sie speichern sie drei Monate lang da man sonst bei Rechnungsprüfungen/Kundenbeschwerden nichts in der Hand hätte.

    1. Das mit dem Standort ist ein Irrtum. Den haben die Provider schon immer mitgeliefert. Die Daten wurden und werden schon immer auch zu Zwecken der Optimierung der Netze gespeichert und hier spielen die Standortdaten eine große Rolle.

      1. Sie waren aber nicht Teil der Rechnungsdaten.. die Daten zur Optimierung der Netze ist davon völlig unabhängig dort stehen auch Informationen zur Serverlast, Netzlast, den beteiligten Stationen und noch nen Heiden mehr Kram der da noch nicht mal personalisiert vorgehalten wird.
        Mein Punkt ist, dass die Änderungen an den Rechnungsdatensätzen nicht rückgängig gemacht worden sind und nun mehr gespeichert wird als vorher auch wenn die VDS gestoppt wurde. Vorher wären die Rechnungsdaten völlig unbrauchbar gewesen, da sie keine Standortdaten enthielten. nicht individualisierte Abfragen wären also gar nicht erst möglich gewesen, zumindest nicht mit den für die Rechnungskontrolle gescheiterten Daten.

      2. Und da irrst Du ganz gewaltig. Es wurden auch schon vor der VDS Standortdaten übermittelt. Das ist leider nichts neues, aber auch nicht mehr so entscheidend. Brisanter erscheint mir die aktuelle Situation und die Erwartung einer neuen VDS.

  7. Ich verstehe nicht, warum man sich so darauf versteift, ob die location
    in den Rechnungsdaten ist oder nicht. Wenn dein Handy sich in der Zelle
    einbucht, dann wird die CellId gespeichert. Der Provider weiß wo der Mast steht.

    Bei Funkzellenabfragen weiß ich, wer in der Zelle eingebucht war und wenn er telefoniert hat, mit welcher Rufnr.
    Ich kenne die Person nicht, nur die Nr. Wie schwer ist denn
    dieser Grudrechtseingriff wirklich, wenn noch nicht einmal
    der Inhaber ermittelt?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.