EuGH: gebrauchte Software darf verkauft werden

Im Streit zwischen Oracle und UsedSoft um den Verkauf von gebrauchter Software hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun ein Urteil gesprochen. Gebrauchte Software dürfe weiterverkauft werden. Es spiele dabei keine Rolle, ob diese auf einem Datenträger (z.B. einer CD) oder in Form eines Downloads gekauft wurde.

Sammellizenzen dürften allerdings nicht weiterverkauft werden. Kauft man ein Paket mit 50 Lizenzen benötigt aber nur 40, dürfen die überschüssigen 10 nicht weiterverkauft werden, da der Benutzer die Softwarekopie unbrauchbar machen müsse. Dies ist nicht möglich, wenn die Software weiter genutzt wird. Es dürfen beim Verkauf auch keine weiteren Kopien der Software erstellt werden.

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8 Ergänzungen

  1. Das mit den Verkaufsverbot für Sammellizenzen leuchtet mir beim besten willen nicht ein? Wenn ich 50 Lizenzen Erwebe nützen diese auch nichts ohne 50 legale Software Kopien dafür, also könnte ich überschüssige wieder Verkaufen?

    1. Da dürfte es wohl in erster Linie darum gehen, dass du nicht beispielsweise 3 MS-Office-Lizenzen im günstigen Familienpaket kaufst und dann 2 davon zum Einzelpreis weiterverkaufst.

  2. Hm, kann dieses Urteil Auswirkungen auf den Spielemarkt haben..? Im Moment gibt es keine Möglichkeit Spiele die an einen Account wie Steam oder Battle.net gebunden sind (der entscheidende Unterschied?) weiter zu verkaufen.

    Oder ist das nicht vergleichbar?

      1. Korrekt. Deutsche Gerichte urteilen durchgehend, dass zwar das Recht zum Weiterverkauf besteht, nicht aber das Recht, zu diesem Zweck wirksame Schutzmaßnahmen zu umgehen. Folglich darfst du zwar, aber du kannst nicht, und darfst gegen dieses Nichtkönnen auch nichts unternehmen.

        Da müsste mal eine Gesetzesänderung her.

  3. Kann jemand sagen, wie sich das dann mit OEM Versionen verhält? Microsoft behauptet (zumindest in der Vergangenheit), daß die Lizenz bereits ungültig wird, sobald wesentliche Teile eines Rechners ausgetauscht werden. Die OEM Lizenz komplett auf einen neuen Rechner zu übertragen stand ganz außer Frage.

    Ich habe die Rechtsauslegung immer mit dem Erschöpfungsgrundsatz im Hintergrund bestritten. Sagt das Urteil da etwas darüber aus?

    1. Im Prinzip sind OEM Versionen Sammellizenzen, die nach diesen Urteil eigenlich gar nicht mehr vom Händler einzeln Verkauft werden dürften?
      Daher vermute ich eher dieser Passus der Sammellizenzen im Urteil ist eine Art „Lex OEM“ und die ersten welche sich freuten waren ausgerechnet Microsoft.

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