EU-Mitgliedsstaaten einigen sich auf Einheitspatent

Nach jahrelangem Hin und Her haben die EU-Mitgliedsstaaten heute eine Einigung zum EU-Einheitspatent erzielt. Der letzte offene Streitpunkt war die Frage, wo der neue europäische Patentgerichtshof seinen Sitz haben soll.

Die Antwort ist ein Kompromiss: Der Hauptsitz kommt nach Paris, einige Themenbereiche wie Chemie und Medikamente werden in London verhandelt werden, und Patentklagen zu „mechanical engineering“ finden in München statt. Anstelle einer sauberen Lösung kriegen wir also nur eine weitere Regelung, die mit heißer Nadel gestrickt ist. Das kann noch heiter werden.

Nicht erfüllt wird offenbar eine seit langem bestehende Forderung von Software-Patentgegnern wie der Free Software Foundation Europe und dem FFII  In dem Beschluss ist keine Möglichkeit vorgesehen, beim Europäischen Gerichtshof Berufung gegen die Entscheidungen des Patentgerichts einzulegen. Das bedeutet, dass die Europäische Patentorganisation (EPO), die entgegen der Rechtslage fleissig Patente auf Software vergibt, nun auch den Gerichtshof besetzen darf, der diese Patente ggf. beurteilen muss.

Die Einigung bedeutet auch, daß die Entscheidung über Innovationspolitik vom demokratischen Europaparlament zur technokratischen EPO verlagert wird. Das Europaparlament soll kommenden Mittwoch über die Entscheidung abstimmen. Mal sehen, ob die Parlamentarier sich tatsächlich selbst entmachten.

Patentanwalt Axel Horns hat eine erste Bewertung. Er meint, dass diese Entscheidung wohl letztendlich vor dem EuGH landen muss. Besser wäre es, wenn das EU-Parlament die Einigung am Mittwoch ablehnt.

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9 Ergänzungen

  1. Erst wird das Urheberrecht reformiert, zu Gunsten der Bürger,
    dann wird das Lizenz und Markenrecht reformiert, zu Gunsten der Bürger,
    dann die Rechtschreibung, zugunsten der Bürger,
    dann die Patentrechte, zu Gunsten der Bürger und
    zum Schluss die Menschenrechte, sehr zum Ärgernis einiger weniger.

    Das wird noch ein langer, steiniger Weg.

    Mit gemeinfreien Grüßen,
    yt

  2. Ist Software dann auch in Deutschland patentierbar?

    Wie sieht es da dann mit der Arbeitnehmererfindung aus? Kann ein Arbeitnehmer im Softwarebereich dann überhaupt noch privat freie bzw. opensource Software entwickeln?

    Er müsste ja zunächst sämtliche Software, die er neben seinem Arbeitsverhältnis erstellt hat seinem Arbeitgeber mitteilen und anbieten, oder habe ich §18, 19 ArbErfG falsch verstanden?

    1. Aha? Ein Video zum ESM und Fiskalpakt als Antwort auf das Europäische Einheitspatent? Passt natürlich ungemein …

  3. Es kann gut sein, dass die Abstimmung am Mittwoch nicht die letzte ist. Da der EU-Rat auf Drängen von Cameron den ursprünglichen Beschluss geändert hat, ist die bis dato vorliegende Einigung mit dem EP nicht mehr gegeben. Daher sollte die Abstimmung nun eigentlich nur den Schritt in die zweite Lesung vorbereiten.

  4. „Mal sehen, ob die Parlamentarier sich tatsächlich selbst entmachten.“

    Nach der nächtlichen BRDigung vom Freitag letzter Woche (woanders sieht es ja nicht besser aus) würde ich mir keine Hoffnungen machen.

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