Etappensieg: Email-Drohung des Springer-Verlags wird aufsichtsrechtlich geprüft

Begonnen hatte alles mit unserem kleinen Hinweis, dass man seinen Widerspruch gegen Zustellung der „Gratis“-BILD zur Sicherheit mit einem Auskunftsanspruch nach Datenschutzgesetz verbinden kann.

Einige Leser fühlten sich durch den Hinweis inspiriert und sendeten eine ähnlich lautende Email wie meine an den Verlag. Statt der korrekten, gesetzmäßigen Antwort erhielten sie jedoch eine bitterböse Email, in denen Ihnen die Teilnahme an einem

Email-Bombing … einen rechtswidrigen Eingriff in unseren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb … und den … Tatbestand der Computersabotage gem. § 303 b StGB

vorgeworfen wurde. Zudem wurden die Empfänger aufgefordert, eine Personalausweiskopie einzusenden, andernfalls würden ihre Auskunfts- und Löschungsverlangen nicht bearbeitet – eine rechtlich äußerst fragwürdige Praxis. Auf eine kurze Anfrage unsererseits bestätigte der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, dass auch die in besagtem Schreiben getätigte Behauptung, das Vorgehen sei mit seiner Behörde abgesprochen, nicht den Tatsachen entsprach.

Am Freitag erhielt ich ein weiteres Schreiben der Behörde, das hier im Original zu lesen ist:

Das wichtigste in Kürze:

Eine Abstimmung mit dem Unternehmen zur Vorlage von Personalausweiskopien hat nicht stattgefunden. Gleiches gilt für den Verweis auf strafrechtliche Konsequenzen.

Wir werden das nunmehr vorliegende Schreiben der Axel-Springer-AG deshalb zum Anlass nehmen, den Vorgang aufsichtsrechtlich zu überprüfen, um für die Betroffenen die Durchsetzung ihres Auskunftsanspruches zu erreichen.

Wer trotz des ausdrücklichen Widerspruchs einen der vielzitierten roten Umschläge erhalten hat, muss dies jedoch dulden:

Da wir in dem Schreiben keine wertenden Tendenzen feststellen konnten, haben wir das Vorgehen nicht datenschutzrechtlich kritisiert.

Fazit: Empfänger der Droh-Mail brauchen können diese zunächst getrost ignorieren – und rechtliche Konsequenzen hat allenfalls zu befürchten, wer eine Kopie seines Ausweisdokumentes anfertigt ;-)

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8 Ergänzungen

  1. Moin, interessant interessant. Mich interessiert aber auch: Was kann/muss/werde ich machen wen ich sowohl Roten Umschlag (nicht widersprochen) und die Bild bekommen hab (der hatte ich widersprochen).

    LG Jojo

  2. Ich habe die Drohmail auch bekommen.
    Gestern lag Post von AS mit der entsprechenden Datenschutz-Auskunft und Bestätigung des Eintrags in die interne Robinson-Liste in meinem Briefkasten. Also geht doch.

  3. Hab vor 2 1/2 Wochen auf die Drohmail geantwortet, dass ich weiterhin von meinem Recht auf Auskunft gebrauch machen möchte, ich jedoch nicht eine Persokopie hinschiken werde. Sie mögen sich doch bitte bei der entsprechenden Meldestelle die Rechtmäßigkeit der von mir angegebenen Daten bestätigen lassen.

    Mal gespannt ob was kommt. Hatte direkt an antwort@bild.de geantwortet…Hoffe, die ist an der richtigen Stelle angekommen.

    @Mio hast du ebenfalls auf die Drohmail an die geannte Addresse geantwortet?

  4. Schade, dass so wenig Leute an der Kampagne teilgenommen haben, die Spam-Zeitung im nächstgelegten Postkasten zu entsorgen. Damit wäre der zweite Verusacher des Problems ebenfalls eingebunden gewesen.

  5. Ich habe weder der Zusendung einer Gratis Bild widersprochen, noch diese erhalten. Den Widerspruch habe ich mir gespart, da ich mir denke, dass sie die Zeitungen doch drucken und verschicken sollen.Sind schließlich Kosten die entstehen damit ich eine Unterlage fürs Katzenklo habe.

    1. …darin, dass jetzt nach und nach alle ihre Bestätigungen bekommen, weil Springer kalte Füße bekommt. Und darin, dass sie offiziell der Lüge bezichtigt werden.

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