Englische Fahnder beschlagnahmen Musikseite

Wie Techdirt berichtet, wurde die Website RnB Exclusive von der britischen Serious Organised Crime Agency (SOCA) aufgrund „Gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen“ beschlagnahmt. RnB Exclusiv war laut Angaben von Techdirt lediglich ein Austauschforum für Musikinteressierte, Copyrightverletzungen kamen vor Allem über Beiträge von Nutzern des Portals zustande.

Auf der Website ist seit der Beschlagnahme eine Nachricht der Strafverfolgungsbehörde zu lesen. Diese ist allerdings gespickt mit Unwahrheiten und Einschüchterungsversuchen. Unter anderem wird behauptet, dass SOCA den einzelnen Nutzer überwachen und verfolgen könne, obwohl privates Filesharing nicht in zum Aufgabenbereich der Behörde gehört. Dies wird mit der Anzeige der eigenen IP-Adresse unterstrichen. Auch wird entgegen einiger Statistiken behauptet, dass wegen illegaler Downloads die Zukunft der Musikindustrie auf dem Spiel stehe und junge Künstler ihre Karrieren beenden würden.

Weiter ist auffällig, dass es erstmals einer britischen Behörde gelungen ist, eine Seite mit .com-Toplevel-Domain (TLD) zu beschlagnahmen, was wenigstens eine Zusammenarbeit mit US-Behörden voraussetzt.

Auch die Open Rights Group beschäftigt sich mit dem Takedown. Hier wird vermutet, dass die Domain in erster Linie wegen eines Verstoßes gegen die AGBs des Webhosters vom Netz genommen wurde.

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16 Ergänzungen

  1. Allen kriminellen Webseiten ist der Saft abzudrehen. Das ist doch wohl sonnenklar und hat mit Acta nichts zutun. Diese Konsorten wollen sich eine goldene Nase verdienen und werden zu Recht strafverfolgt. Genauso wie die Abo-Abzocker oder andere Unterwäldler. Man kann nicht die Abmahnindustrie kriminell nennen, den miesen Tauschbörsen den Heiligenschein aufsetzen.

    So nicht!

    1. Genau und Youtube, Facebook, deinem Webmailanbieter usw müssen auch beschlagnahmt werden. Denn auch damit kann man z.B. geschützte Inhalte verbreiten. Alles ganz illegal und schwerkriminell. Sofort abschalten das ganze Internet !

    2. Schon richtig. Aber würen Sie auch alle Autos verbieten, weil man damit prinzipiell einen Banküberfall tätigen kann? Der Punkt ist: Der Nutzer hat die starfbare Aktion vorgenommen, nicht der Service an und für sich.

      1. Wenn die Autos aber immer nur bei Banküberfällen gesichtet werden, diese nur von dieser Firma zur Verfügung gestellt werden, dann darf man die Firma durchaus dichtmachen. Vor allem, wenn man feststellt, daß diese Typen genau davon leben, daß Leute mit deren Autos Banken überfallen!!

      2. @ Astafix : Lern lesen, sag ich nur ..
        Der hat doch geschrieben, wenn überhaupt dann haben nur die Nutzer etwas zur Verfügung gestellt und weder die seite ansich, noch derjenige, der die Seite betrieb, oder ist das jetzt zu schwer zu kapieren für dich …

  2. Bis zu 10 Jahre Knast dafür das man ein Lied heruntergeladen hat?.. Dann doch lieber den bewaffneten Banküberfall… Vllt auch vorher noch eine Frau vergewaltigen.. -.-!

    1. das ist auch nicht lustig, sondern zynisch.
      und jetzt fragen sie sich mal, lieber „jurist“, was hier zynisch ist: der vergleich oder die tatsache.

  3. @Jurist

    1. Ich diskutiere nicht mit Trollen
    2. Wie Peter Meier schon gesagt hat war das reiner Zynismus – 10 Jahre Knast für den Download einer MP3 – Wissen Sie was 10 Jahre Knast bedeutet? Ein Jahrzehnt eingesperrt für den Download einer MP3 bzw. eines urheberrechtlich geschützen Musikstücks?

    In der Presse tauchen immer wieder Prozesse auf, wo Richter Gewaltverbrecher zu milden Strafen verurteilt haben. Beispielsweise der Ubahnschläger aus Berlin, 2 Jahre auf Bewährung dafür, dass er einen Menschen fast tot geschlagen hat und das aus niederen Beweggründen..

    Die Kontentindustrie hat es bei vielen Richtern, Staatsanwälten und beim „gemeinen Volk“ mit ihren Kampagnen geschafft Urheberrechtsverletzungen auf die gleiche Stufe wie Mord oder Vergewaltigung zu setzen.

    1. „Hart aber Gerecht!“
      „Raubkopierer werden mit bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug bestraft“
      „Mama, wann kommt Papa wieder nach hause?!“
      „Noch 4 Mal singen“

  4. Das beste ist, warum muss ich mir, wen ich mir eine DVD Kaufe einen Clip ansehen: dass Urheberrechtsverletzung eine Straftat ist?
    Denn besch++++++ Clip kann mann nichteinmal überspringen.

    Ich habe doch bezahlt!

    So jetzt verliere ich bei jeder orginal DVD die ich mir ansehe kostbare ja unbezahlbare Zeit!

    Das ist ein Verbrechen.
    Es reicht der hinweiss auf der DVD Hülle das es sich um geschütztes Material handelt!

    Auf der Raubkopie ist dieser Clip nicht zu sehen!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.