Datenauskunft von Meldeämtern: Bundesregierung macht Widerspruch wirkungslos

Künftig können Daten von Einwohnermeldeämtern auch für Werbung und Adresshandel genutzt werden, selbst wenn man dieser Herausgabe widersprochen hat. Das hat der Bundestag letzte Woche mit der schwarz-gelben Mehrheit beschlossen. Außerdem ist die vorgeschlagene Opt-In Lösung in das schwächere Opt-Out abgeändert worden.

Am Donnerstag hat der Bundestag in zweiter und dritter Beratung über das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens abgestimmt und mit der Regierungsmehrheit angenommen. Die Oppositionsparteien sprechen von einem Rückschritt für den Datenschutz.

Im Entwurf aus dem September 2011 sollte die einfache Melderegisterauskunft für Werbung und Adresshandel noch verboten sein, „es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt“. Nach mächtigem Lobby-Druck ist im nun verabschiedeten Gesetz nur noch „das Recht, der Übermittlung ihrer Daten […] zu widersprechen“ übrig geblieben.

Doch auch beim Widerspruch gibt es noch eine Ausnahme:

Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.


Die SPD-Abgeordneten Gabriele Fograscher und Gerold Reichenbach krisitieren:

Das macht sogar die Widerspruchsregelung weitgehend wirkungslos. Da man für die Melderegisterauskunft immer bereits vorhandene Daten benötigt, wird es sich stets um eine Bestätigung oder Berichtigung vorhandener Daten handeln. Das ist ein dramatischer Rückfall sogar hinter die Regelungen der bisherigen Gesetzeslage. Die Datenschutzpolitik von Schwarz-Gelb führt erneut zu einer Verschlechterung des Bürgerdatenschutzes.

Der Linke Jan Korte sagt auch weitere Nutzungen der Daten vorraus:

Angesichts der Bedeutung der Meldedaten und der rasanten technischen Entwicklungen sind die Schutzinstrumente in diesem Gesetz, sowohl was ihren kommerziellen Nutzen betrifft, als auch den Zugriff staatlicher Behörden, ungenügend ausgestaltet. Die absehbaren Versuche von Unternehmen, aber auch von Bundeswehr und Religionsgemeinschaften eine noch einfachere Meldedatennutzung zu erreichen bzw. Privilegierungen für die eigene Klientel durchzusetzen, werden zunehmen.

Manuel Höferlin, Vorsitzender der AG „IT und Netzpolitik“ der FDP-Bundestagsfraktion, rechtfertigt sich hingegen:

Wir haben das Recht der betroffenen Person, einer automatisierten Melderegisterauskunft zu widersprechen, gestrichen. Bevor hier wieder das Geschrei aus der Opposition kommt: Die Entscheidung war richtig.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Hoffentlich sehen die Sozialdemokraten dort das genau so. In denen von ihnen regierten Bundesländern haben die nämlich auch kein Opt-Out eingeführt.

Auch die beamtete Staatssekretärin im Bundesministerium des Innern fordert, Datenschutz-Standards umzukehren. Der Datenschützer Werner Hülsmann berichtet von der Berliner Datenschutzrunde:

Derzeit gilt, wenn es nicht eine Erlaubnis in einer rechtlichen Regelung (Gesetz oder Verordnung) gibt oder durch die wirksame Einwilligung des Betroffen erlaubt ist, dass die personenbezogene Datenverarbeitung verboten ist. Dieses Prinzip sei zwar für staatliche Stellen nach wie vor richtig, so Frau Rogall-Grothe, nicht aber für die Wirtschaft. In Verhältnis von Bürger_innen zu Unternehmen, solle, wie sonst im Zivilrecht auch, gelten, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich erlaubt sein soll, außer wenn diese Verarbeitung konkret durch eine gesetzliche Regelung verboten ist. Sie begründetet dies damit, dass Einzelunternehmen und Firmen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Grundrecht wahrnehmen würden (nämlich das Grundrecht auf Berufsfreiheit, Anmerkung von mir).

(via)

60 Ergänzungen

  1. Wie wurde da eigentlich die Stimmfähigkeit erreicht? Im Video der Abstimmung (http://dbtg.tv/fvid/1771400) ist zu deutlich zu sehen, dass nur die ersten beiden Reihen besetzt waren. Da will mir doch keiner erklären, dass das ausreicht, um ein Gesetz durch zu bringen. Oder gibt es neuerdings Briefwahl im Bundestag?

    1. Die Arbeit im Bundestag findet eher weniger im Plenum statt, sondern mehr in den Ausschüssen. Wenn klar ist, dass die erforderlichen Mehrheiten erreicht werden, ist es parlamentarischer Brauch dass die anderen Abgeordneten die Gesetze nicht blockieren.

    1. Da sich weder im Protokoll zum entsprechenden Tagesordnungspunkt noch im Artikel jemand mit den Initialen J.S. findet, wäre es sehr nett, wenn Sie genauer ausführen könnten (gerne auch mit Link), welche Argumente Sie meinen.

      1. Das war nur eine Parodie auf Herrn Höferlins Aussage:
        Bevor hier wieder das Geschrei aus der Opposition kommt: Die Entscheidung war richtig.
        Weil dieses Argument so absurd ist.

      2. Das war Sarkasmus. Er parodiert das Zitat von Höferlin. Sollte eigentlich offensichtlich sein.

      3. Dann hätten Sie vielleicht auch noch den ersten Satz parodieren sollen. So ist die Parodie IMO etwas unsinnig.

      4. Ich halte die Parodie von J.S. sogar für sehr sinnig. Wie kann man mit einem Satz wie; „…Die Entscheidung war richtig. …“ dem „Geschrei“ anderer vorbeugen wollen. Für mich ist dieser Satz alleine schon unsinnig, weil er keine Aussage enthält, geschweige denn ein Argument.
        Herr Höferlin muss sich dann über solche Art von Spott nicht wundern, wenn sowas von sich gibt.

  2. das heißt, für mich besteht nur die chance nicht in den adress-karteien zu landen, wenn ich schon bei der ersten anmeldung beim einwohnermeldeamt allem widerspreche, damit meine daten gar nicht erst berichtigt oder bestätigt werden können?

    da hat die FDP ihrem rud als bürgerrechtspartei ja wieder alle ehre gemacht. von wegen profil schärfen…

    1. noch nicht mal das, die die brauchen ja nur den Namen irgendwo her bekommen, dann ist alles Andere eine Berichtigung…..

      1. wir hätten halt nur gerne gewusst, wohin der mensch verzogen ist, seitdem er nicht mehr in der musterstraße wohnt.

        sie wissen schon.

        .~.

  3. Dann wären also auch bereits getätigte Widersprüche (vor einem knappen Jahr) nicht mehr gültig? Tolle Sache…

    1. Statt „geben Sie mir alle Daten über Christian Tennigkeit“ sagen sie dann eben „bitte korrigieren Sie meine Daten von Christian Tennigkeit die da lauten: wohnhaft in Gammelstraße 4711, 12345 Eumelstedt, geboren 1.2.1234, konfessionslos, Graue Panther Parteimitglied, Kontostand 47,11EUR, 5 Ordnungswidrigkeiten im letzten Monat, chronische Regierungspolitikverdrossenheit, Freundin hat ein hübsches Tattoo auf der linken Brust.“ …
      Halt alles Daten, die ja nicht herausgegeben, sondern nur korrigiert werden. Dank Zentralisierung und elektronischer Fahndungs-, Gesundheits- und Steuerakten ja alles kein Problem mehr.

  4. Aber ich habe weiterhin das Recht auf Auskunft? Dann fragen wir das Einwohnermeldeamt eben alle 2 Monate, an wem sie meine Daten übermitteln und holen uns so mit Widerspruch und Löschaufforderung nach BDSG unsere Daten zurück. Solange das Gesetz uns dies noch erlaubt.

    1. Dann sollte man nur daran denken, seinen Vordruck von §34 BDSG (nicht-öffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen) auf §19 BDSG (öffentliche Stellen) bzw. den entsprechenden Paragraphen des jeweiligen LDSG zu ändern.

      2 Monate finde ich aber etwas häufig. So viel dürfte da nicht passieren. 6 Monate reichen IMO als Rhythmus vollends aus

    2. Aber auch das ist doch pervers. Irgendwann ist man so beschäftigt gegen die Schikane anzukämpfen, dass man zu nichts gescheiten mehr kommt.(Wie zum Beispiel Politik mitgestalten….)
      Ich würde meine Zeit jedenfalls lieber anders nutzen als ständig nachfragen zu müssen wo meine Daten sind und diese dann löschen zu lassen.
      Ich denke jedenfalls ernsthaft darüber nach ein Land zu suchen in dem die Überwachungsorgane zumindest nicht so Uhrwerkgenau funktionieren wie in Deutschland und in eine Art Exil zu gehen…Ist ja nicht auszuhalten langsam.

      1. Aber auch das ist doch pervers. Irgendwann ist man so beschäftigt gegen die Schikane anzukämpfen, dass man zu nichts gescheiten mehr kommt
        Ja. Genau darum geht es.

    3. Das Recht auf Auskunft der über einen selbst gespeicherten Daten bleibt. Allerdings gab es nie ein Recht darauf, zu erfahren, WER die eigenen Daten abgefragt hat (bei der einfachen Melderegisterauskunft, es wird auch kein Name des Abfragenden oder Grund für die Abfrage gespeichert). Man kann nicht mal erfahren, ob und wie viele Personen (meine) Daten abgefragt haben – da es nicht erfasst und gespeichert wird.

      Sprich: man kann zu jedem Meldeamt gehen, drei korrekte Bestandteile des Datensatzes nennen, und bekommt (gegen ca. 7 € Gebühr) den Ausdruck. Ohne seinen eigenen Namen oder Grund zu nennen. So ist es jetzt, so wird es später sein.

      Ein Widerspruch gegen die Erteilung dieser einfachen Melderegister-Auskünfte ist nicht möglich (nur bei Gefahr für Leib und Leben: Politiker, Scheidungs-„opfer“ nach Gewaltdrohung etc.)

  5. Hoffnung und Sozialdemokraten in einem Satz? Nach vielen Jahren, die bewiesen haben, dass man auf die Sozen nie hoffen kann? Diese Haltung bringt mich auf die Palme, aber viel mehr noch der Spruch von Höferlin. Was für ein Orschlach.

  6. Ich hoffe doch, das entsprechende Klagen von in Vorbereitung sind.
    Eine Ungeheuerlichkeit ist das. Wie kann es sein, dass der „Staat“ sich so etwas heraus nimmt?
    Was kommt als nächstes VDS und Finanz(amt)daten werden an den Meistbietenden versteigert?

  7. Kann man die nicht so mit Auskunftsanfragen zubomben, dass sie von selbst keinen Bock mehr haben, diese herauszugeben…?

    1. Spätestens dann kostet das was, die Werbefritzen bezahlen das sicher gerne und setzen das dann steuermindernd ab… Oder kosten diese Auskünfte jetzt schon (wenn sie mich nicht selber betreffen)?

  8. Es ist immer von irgendeinem „Lobby-Druck“ die Rede.

    Ich frage mich allerdings, inwiefern solche Lobbies bei sowas überhaupt (legalen und wirksamen) Druck auf die Politik ausüben können.

    Was machen die und warum müssen sich die entscheidenden Politiker da beugen?

    Gerade weil es sich in Fällen wie diesem ja gerade um Wirtschaftszweige handelt, die ohnehin bei einem Grossteil der Bevölkerung nicht sonderlich beliebt sind, weil sie alles und jeden nur mit ihrer Drecks-Werbung vollspammen.

  9. Ich finde man sollte eine Auskunftsanspruch der Privatwirtschaft gegenüber allen Bürger Etablieren, da nur damit den Handel gesichert werden kann.

    mfg

    Ralf

    1. Bin überzeugt, dass schwarz-gelb für solche Vorschläge durchaus offene Ohren hat. :)

  10. Ich Frage mich, ob ich der einzigste bin der sich Wieder einmal
    von Dieser Regierung Verkauft und Verraten fühlt?

    1. Nein, bei Weitem nicht. Aber wenn ich Adrians Kommentar weiter oben richtig verstehe, hat die Opposition uns nicht weniger verarscht.
      Einzig kann man übrigens nicht steigern. ;-)

      1. von periodischem Gefühl ist es nun zu einem Dauerzustand dieses Gefühls gekommen.
        Immer wieder müssen Politiker erinnert werden, das sie dafür eintreten und diese verteidigen. Es wird in Berlin zur Ausnahme von ein paar „Abweichlern“…das sagt doch schon eigentlich alles.

  11. Unerhört!
    SO mit sich umgehen zu lassen zeugt von Feigheit und Kriechertum.

    Wieder ein Beweis dafür, das wir von oben bis unten (immer noch) ver*rscht werden.

    Ich werde das nicht mehr zulassen!

  12. Grundrechte stehen natürlichen PERSONEN zu, NICHT Firmen. Wenn eine Staatssekretärin hier so eindeutig falsch interpretiert , gehört sie unverzüglich aus dem Amt entfernt. Wie kann jemand mit solchen Ansichten überhaupt verbeamtet werden? Un-glaub-lich!

  13. Wir sind im Recht weil wir im Recht sind ? Bravo FDP, so sichert man sich Wählerstimmen.

    Für sowas müssten eigentlich Köpfe rollen.

  14. Gut, dass ihr über solche Schweinereien berichtet, danke. Hätte sonst kaum einer mitgekriegt. Auch wenn man nicht jeden Mist verhindern kann, dann wird’s wenigstens öffentlich, auch die großartige Äußerung von Herrn Höferlin.
    Und es wird auch mal wieder deutlich, dass Wirtschaftsinteressen für die aktuelle Regierung das einzige sind was zählt, die Rechte des Einzelnen sind denen wurscht.

    1. Hätte sonst kaum einer mitgekriegt.

      Google News spuckt für den Begriff „Meldedaten“ 62 Ergebnisse in der letzten Woche aus. Die meisten Ergebnisse haben eine dpa-Meldung im Wortlaut übernommen. Ich denke schon, dass es jemand mitbekommen hat. ;-)

  15. Mhm, wozu dient das selektive, aus dem Zusammenhang gerissene Zitat? Erst schreiben ein FDP-Abgeordneter rechtfertigt die Entscheidung, dann aber unterschwellig suggerieren diese Rechtfertigung bestünde nur in der Aussage, man habe richtig gehandelt, ohne weitergehende Begründung, ist etwas verzerrend;

    Wir haben das Recht der betroffenen Person, einer
    automatisierten Melderegisterauskunft zu widerspre-
    chen, gestrichen. Bevor hier wieder das Geschrei aus
    der Opposition kommt: Die Entscheidung war richtig.
    Denn der einfachen Melderegisterauskunft kann – bei
    Vorliegen der Voraussetzungen – außer in den vorhin ge-
    nannten Fällen nicht widersprochen werden. Nach dem
    Kabinettsentwurf sollte aber der elektronischen Form
    widersprochen werden können. Diese rückwärtsge-
    wandte, rationalen Argumenten völlig verschlossene
    Haltung sind wir entgegengetreten und behandeln nun
    analoge und digitale Bearbeitung gleich. Dieses im Ge-
    setz verankerte Hindernis für die Digitalisierung der
    Melderegister haben wir beseitigt.

  16. @19. Techniknörgler: Vielen Dank für die Ergänzung des Wortlautes. Doch auch in der Erweiterung kommt mehr nicht außer ein „wenn dann einheitlich (und dann lieber beides zum Nachteil des Bürgers als zum Nachteil der Lobbygruppen)“.

  17. Unser Fax und meine „§34 BDSG-Vorlage“ werden also nicht arbeitslos. Jeder persönlich adressierten Werbemüll wird mit einm Auskunftsersuchen beantwortet. Die werden alle hübsch sortiert und abgeheftet.

    Da mein Frau Anwältin ist, sind Fristversäumnisse der angefragten Unternehmen sehr willkommen und noch beliebter sind Falschaussagen – wenn trotz gegenteiliger Behauptung ein erneuter Werbemüll eines Unternehmens kommt.

    Was die Abmahnbranche kann, können wir schon lange – und bald geht es in den wohlverdienten Urlaub – finanziert durch die Anwaltsgebühren bei Fristversäumnissen ;-D

    Ich finde das Urteil sehr gut – so können wir doch dann bald unsere Traumcouch kaufen …

    1. §34 BDSG greift hier nicht, da es sich um öffentliche Stellen handelt. Du brauchst entweder §19 BDSG oder das entsprechende LDSG. Siehe oben.
      In NRW kannst du dich beispielsweise auf §18 DSG NRW berufen. Und weil ich auf Nummer sicher gehe, habe ich sowohl §18 DSG NRW als auch §19 BDSG als Basis meiner Anfrage angegeben.

      1. Wenn ich kleitos richtig verstanden habe, möchte er Auskunft von den Verwendern der Meldedaten, also den Snail-Mail-Spammern, und nicht von den Meldeämtern. Also keine öffentliche Stelle, oder?

        Leider habe ich keinen Anwalt in der Familie, das wäre mal wirklich nützlich…

      2. Ich sollte aufmerksamer lesen. ^^
        Aber eine Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt kann ja trotzdem nicht schaden. Dann bekommt man zumindest einen Überblick, wer da alles seine Daten vervollständigt hat und wo man vielleicht noch ein Auskunftsersuchen stellen sollte.

      3. Wie funktioniert das? Wäre es nicht möglich, ein Mustervorgehen mit Musterschreiben zu veröffentlichen? Würde bei dem Spaß sehr gerne mitmachen :D

      4. Ich habe einfach den Musterbrief von selbstauskunft.net genommen und entsprechend angepasst (Paragraphen geändert, Satz zu Score-Werten gestrichen). Ist gestern in der Post gelandet, wenn Antwort kommt, kann ich mich ja nochmal melden.
        (Jetzt wäre es schön, wenn man hier ein Häkchen machen könnte, dass man über Kommentare benachrichtigt werden möchte…)

      5. selbstauskunft.net hat leider den kleinen Nachteil, dass ich Anfragen beim Einwohnermeldeamt da nicht dokumentieren kann. ;-) Ansonsten laufen meine ganzen Anfragen aber schon über die.
        Und alle zwei Monate, so wie Momo, wollte ich die jetzt auch nicht belästigen. Einmal im Jahr reicht mir vollkommen.

      6. Wichtiger Nachtrag: Ich bin im lawblog darauf aufmerksam geworden, dass die rechtliche Grundlage in §9 MG NRW zu finden ist. §18 DSG NRW gilt nur als „Sicherheitsnetz“, wenn es keine spezifische Regelung gibt. Mal schauen, ob die Stadt meine Anfrage trotzdem beantwortet, ansonsten muss ich eben nochmal schreiben.

  18. Das Melderegister an sich ist das beste Beispiel für eine überflüssige Vorratsdatenbank, die sich zwangsläufig verselbständigt, bis Gebrauch und Mißbrauch nicht mehr zu trennen sind.

    Der Staat hat sein Anrecht auf derartige Werkzeuge durch seine Inkompetenz verloren. Weg mit den Registern, weg mit den Ausweisen.

  19. SWIFT war der Dammbruch.
    Seitdem kann hier jeder alles haben.
    Ziel: komplette Beraubung aller Bürger.

  20. Die Entscheidung war richtig.

    So richtig wie die ESM-Zustimmung und die Bevorteilung von Interessengruppen…

    FDP – tut nur noch weh!

  21. Widerstand hieße also die Meldepflicht verweigern.
    Das wird lustig, nur noch ohne festen Wohnsitz. Seit England die Meldepflicht eingeführt hat bekommen alle europäischen Sklavern ihren Stempel. Apropo GEZ, irgendwo habe ich gelesen, wenn ichs nur finden würde, das die GEZ die ja bald anders heißt auch hinter Obdachlose her ist.

  22. Ich rufe Herrn RA Meinhard Starostik auf den Plan, hier eine Verfassungsbeschwerde aufzusetzen.

  23. „Sie begründetet dies damit, dass Einzelunternehmen und Firmen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ein Grundrecht wahrnehmen würden (nämlich das Grundrecht auf Berufsfreiheit, Anmerkung von mir).“

    Wow, dann werden jetzt auch endlich alle Drogen legalisiert!
    Die zu verbieten würde ja in die Grundrechte der Drogendealer eingreifen!
    Drei Hussah der freien Berufswahl!!!

  24. … ich bin … wie Dr. Angela Merkel sagen würde … der fresten Überzeugung, dass ein solches Gesetz, sofern es durch den Bundesrat kommt, spätestens bei der ersten Normenkontrollklage nicht bestehen bleiben wird. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird hier ad absurdum geführt: Einerseits vin ich verpflichtet, meine Daten den Behörden zu melden, andererseits kann ich mich nicht gegen die Weitergabe wehren – das macht kein Gericht mit! Auch vermute ich, dass unser neuer Bundespräsident das Gesetz mit seinem Verständnis von Recht auch nicht verabschieden wird. Im Übrigen ist es doch wieder mal bezeichnend, dass das Gesetz genau 5 Minuten nach Anpfiff Deutschland – Italien durch den BT gewunken wurde! Ich frage mich jedesmal, welche Politiker sich immer wieder prostituieren und damit nicht nur sich selber schaden – für welchen Vorteil machen die das?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.