Copyright im US-Wahlkampf: Singender Obama in Romney-Spot auf YouTube geblockt

Kurze Online-Videos spielen im laufenden US-Präsidentschaftswahlkampf eine nicht zu unterschätzende Rolle. Derzeit liefern sich die beiden Kampagnen einen Schlagabtausch mittels Spots, indem der gegnerische Kandidat singend gezeigt wird. Den Auftakt machte die Obama-Kampagne mit einem eher holprig singenden Romney:

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Der Gegenschlag der Romney-Kampagne verwendete Obamas Interpretation einer Zeile aus Al Greens „Let’s Stay Together“, wurde allerdings nach kurzer Zeit von YouTube blockiert (vgl. Screenshot der Sperrung zu Dokumentationszwecken):

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In den bisherigen Berichten (z.B. usnews) gibt es keine Informationen darüber, warum die Verwendung in der Romney-Kampagne geblockt, die ungeschnittene Fassung aber weiterhin auf YouTube zu sehen ist. Eine Vermutung meinerseits ist, dass das Kampagnenvideo automatischen Suchalgorithmen von YouTube zum Opfer gefallen ist, die vor allem die ersten Sekunden von YouTube-Videos zu überprüfen scheinen. Und während das Romney-Video offenbar mit dem singenden Obama eröffnet hat, beginnt er im von der Nachrichtenagentur Associated Press hochgeladenen Video erst in der Mitte zu singen. In diesem Fall wäre das wohl das erste Mal, dass ein automatischer Copyright-Algorithmus in einen US-Präsidentschaftswahlkampf eingegriffen hätte.

Die Romney-Kampagne beruft sich (wohl zurecht) darauf, dass die Verwendung des Ausschnitts unter die Fair-Use-Regelung des US-Copyrights fällt – eine allgemeine Ausnahme, die es im deutschen Urheberrecht so nicht gibt. Es ist also davon auszugehen, dass das Video bald wieder online sein wird. Angesichts der mit dem nun einsetzenden Streisand-Effekt verbundenen Aufmerksamkeit ist es außerdem wahrscheinlich, dass am Ende Romney mehr von der Sperrung profitiert als Obama.

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11 Ergänzungen

  1. Meines Wissens wurde das geblockt, weil dort einige Journalisten zitiert werden, die keine Genehmigung für die Verwendung ihrer Statements gegeben hatten.

    1. @Hans Hütt: Ich teile auch die Einschätzung von Leonhard, dass das die automatischen Contentfilter von Youtube sind, weil ein Song von BMG angespielt wird. Sonst gäbe es eine andere Fehlermeldung.

  2. Diese Erklärung scheint mir wenig plausibel. Obama hat doch das Lied bloß nachgesungen. Dann müssten doch alle Cover auf Youtube gesperrt werden. Und seit wann werden Youtube-Videos in den USA wegen Urheberrechten gesperrt? Ich dachte dort ist man sich einig?

    1. Auch in den USA gab und gibt es immer wieder Sperrungen, weil Verhandlungen mit Rechtinhabern scheitern. Das können Verwertungsgesellschaften sein, das können aber auch Labels sein – Bekanntheit erreichte in diesem Fall der sogenannte „Warner Music Group Incident“ (vgl. engl. Blogeintrag dazu).
      Außerdem sind Cover-Versionen selbstverständlich genauso wie Originale von Sperrungen betroffen.
      Abgesehen davon ist die eingeblendete Sperrmitteilung das stärkste Indiz für eine algorithmisch bedingte Copyright-Sperrung.

      1. Gesperrt wurde weder von einer Verwertungsgesellschaft, noch von einem Label. Die BMG Rights Management GmbH ist ein (in diesem Zusammenhang) ein MusikVERLAG (oder ist Obama dort als Sänger unter Vertrag?), das heißt hier gehts es (vermutlich) um das Synchronisationsrecht.

        „unter die Fair-Use-Regelung des US-Copyrights fällt – eine allgemeine Ausnahme“
        Die Fair-Use-Regelung ist KEINE ALLGEMEINE AUSNAHME (vom Copyright). Die Berufung auf einen (angeblichen) Fair-Use ist (nur) eine mögliche Verteidigung gegen den Vorwurf, einen Copyrightverstoß begangen zu haben.
        Wie soll eine automatische Sperrung über einen Algorithmus funktionieren. Die Algorithmen, die Content von UMG, Sony Music (von MusikLABELS) finden, beziehen sich auf konkrete Aufnahmen.

        Hier geht es um eine Coverversion, um den Vortrag von Obama. Wer sollte denn auf die Idee kommen, diesen „Content“ über einen Algorithmus suchen und sperren zu lassen?

      2. @DieterK:
        – da alle Majors nicht nur als Labels auftreten sondern auch über Musikverlage verfügen und daraus keine anderen Ableitungen folgen, finde ich den diesbezüglichen Hinweis nicht sehr erhellend.
        – was Fair Use betrifft, so weiß ich sehr wohl, wie Fair Use rechtlich ausgestaltet ist, funktional erfüllt Fair Use aber die Rolle einer Ausnahme. Für alle, die es genauer wissen wollten, habe ich ja bewusst auf den Wikipedia-Eintrag verlinkt.
        – ansonsten habe ich im artikel klar offengelegt, dass es sich bei der Algorithmen-Erklärung um eine Vermutung handelt. Eine andere Erklärung, die zu so einer Sperrmeldung führt, würde mich interessieren.

  3. > ist es außerdem wahrscheinlich, dass am Ende Romney mehr von der Sperrung profitiert als Obama.

    Dass überhaupt einer von diesen Typen in Betracht gezogen wird, zeichnet meine Spezies eindeutig als überflüssigste Biomasse auf diesem Planeten aus.

  4. @Leonhard Dobusch
    „da alle Majors nicht nur als Labels auftreten sondern auch über Musikverlage verfügen und daraus keine anderen Ableitungen folgen, finde ich den diesbezüglichen Hinweis nicht sehr erhellend.“

    Eigentlich sollte klar sein, dass es einen Unterschied macht, ob die Sperrung wegen einer Aufnahme (Rechteinhaber: Label), die über einen Alogrithmus (leicht) identifiziert werden kann, oder wegen einer Komposition (Rechteinhaber: Musikverlag) erfolgt, die – so weit ich weiß – nicht von einen Algorithmus erkannt werden kann. Stichwort: Coverversionen.

    Gibt es Belege dafür, das YouTube (oder sonst wer) Kompositionen mittels Alogorithmen identifiziert?

    „ansonsten habe ich im artikel klar offengelegt, dass es sich bei der Algorithmen-Erklärung um eine Vermutung handelt. Eine andere Erklärung, die zu so einer Sperrmeldung führt, würde mich interessieren.“

    Gerne: Mitarbeiter der BMG Rights Management GmbH haben von der Verwendung der von dem Musikverlag kontrollierte Rechte an „Let’s Stay Together“ erfahren und die Sperrung veranlasst. Ganz ohne Algorithmus.

    Fair Use:
    Erster Satz bei Wikipedia: „Als Fair Use (deutsch: Angemessene Verwendung) bezeichnet man eine Rechtsdoktrin des anglo-amerikanischen Urheberrechts-Systems (z.B. US-amerikanischem Copyright), die bestimmte, nicht autorisierte Nutzungen von geschütztem Material zugesteht, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dienen.“

    Das ist schon falsch. Stichwort: 4-Stufen-Test. Weiter lesen lohnt sich (glaube ich) nicht!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.