CDU/CSU für Recht auf Remix und mehr Open Access

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Papier zum Urheberrecht vorgelegt, was wohl ein Kompromiss zwischen dem Netzpolitik- und Urheberrechtsflügel in der Fraktion ist, weil die beiden stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Michael Kretschmer und Günter Krings namentlich drauf stehen. Das Anliegen der Fraktion ist, „das Urheberrecht einfach und klar zu gestalten. Die Rechtsunsicherheit bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akzeptanzverlust des bestehenden Rechts wollen wir beseitigen.“ Soweit zum Anspruch.

Das Papier fängt erstmal gut an. Die CDU/CSU schließt sich unserer Forderung an, ein Recht auf Remix analog zu den Fair-Use-Regeln im US-Copyright zu schaffen, um transformative Werke zu legalisieren. Da man noch nicht weiß, ob dafür eine Schrankenregelung im EU-Urheberrecht oder ein Fair-Use-Ansatz der richtige Weg ist, möchte man „auf europäischer Ebene die Vor- und Nachteile beider Ansätze zu diskutieren, um zu einer einheitlichen Systematik zu gelangen.“ Das Urheberrecht müsse „offen sein für neue technische und wirtschaftliche Möglichkeiten und Entwicklungen.“

Der Absatz zur Privatkopie ist für mich nicht eindeutig nachvollziehbar. Zwar erklärt man zu Recht, dass „im Zeitalter der Digitalisierung“ die Nutzer die Möglichkeit haben müssen, „ihre Sicherungskopien für Zweitgeräte oder Privatkopien im Familienkreis zu erstellen“. Andererseits sieht man den Kopierschutz als legitime Recht jedes Anbieters und auch als Voraussetzung für neue Geschäftsmodelle. Entscheidend sei „eine vollständige Information des Verbrauchers über die Möglichkeiten und Grenzen des Kopierens vor dem Erwerb des Originals.“ Er könne „dann selbst entscheiden, ob er ein kopiergeschütztes Produkt überhaupt erwerben will.“ Ja was denn nun? Durchsetzungsfähiges Recht auf Privatkopie oder Kopierschutz mit Verbraucherwarnung drauf?

Man möchte die „Portabilität gekaufter Inhalte“ fördern, damit man Inhalte auch später noch auf anderen Devices und in anderen Formaten anschauen, lesen oder anhören kann. Das ist sinnvoll, aber wie man das anstrebt, steht nicht dabei.

Alternative Kompensationssysteme wie Kulturflatrate als auch die „Kulturwertmark“ lehnt man ab, da diese „unverhältnismäßig in die Grundrechte der Kreativen eingreifen und zugleich die Geschäftsmodelle der Kreativwirtschaft staatlich vorgeben“ würden. Dies sei mit der sozialen Marktwirtschaft unvereinbar. Vollkommen unklar ist, wie die soziale Marktwirtschaft die Legalisierung von Fotokopiererm und Videorekordern durch Pauschalabgaben überlebt hat.

Auch die CDU/CSU sieht ein, dass die Wissenschaft erhebliche Probleme mit dem Urheberrecht in Zeiten der Digitalisierung hat. Man plant eine Evaluation und „Überarbeitung dieser Regelungen und die Zusammenführung zu einer einheitlichen Wissenschaftsschranke“. Die CDU/CSU sieht „Anzeichen für eine marktbeherrschende Stellung von wissenschaftlichen Großverlagen“, und schlägt eine Überprüfung dieses Marktes durch das Bundeskartellamt vor. Dazu setzt man sich „für die Verankerung eines verbindlichen Zweitveröffentlichungsrechts in den Förderrichtlinien für Autoren wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein.“

„Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt, wenn Werke, die ökonomisch nicht mehr verwertet werden oder verwertet werden können, aus kulturellem Interesse heraus der Öffentlichkeit digital zugänglich gemacht werden.“ Dafür setzt man sich „für eine rasche nationale Regelung zur Nutzung von verwaisten und vergriffenen Werke im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz ein.“ Wie immer die dann aussieht.

Softwarepatente lehnt man ab, dafür will man ein Leistungsschutzrecht.

Sehr interessant ist der Absatz zur „Rechtsdurchsetzung im Internet“. Mir springt sofort die Formulierung „Mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird es keine gesetzlichen Internetsperren gegen Nutzer zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen geben.“ ins Auge. Zusammenen mit „Die Breitbandstrategie der Bundesregierung bringt zum Ausdruck, dass der Internetzugang inzwischen zur infrastrukturellen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger gehört und daher auch nicht von Staats wegen gesperrt werden darf.“ legt der nahe, dass man privatwirtschaftliche Sperren und 3-Strikes-Regelungen durchaus nicht ablehnt, sondern für den besseren Weg hält. Also weniger Frankreich und mehr Großbritanien. Sonst hätte man nicht mehrfach das „von Staats wegen“ ausdrücklich betont. Damit der zivilrechtliche Auskunftsanspruch genutzt werden kann, soll natürlich eine verbindliche Vorratsdatenspeicherung eingeführt werden, damit Rechteinhaber IP-Adressen gegen Adressen tauschen können.

Man begrüsst die Diskussion um Warnmodelle und lehnt „gesetzliche Sperren von Internetanschlüssen und eine generelle Deep-Paket-Inspection zur Überwachung des Datenverkehrs“ ab.

Abmahnungen möchte man irgendwie begrenzen, und „Den Abmahnkanzleien, die in großem Stil unberechtigte Abmahnungen verschicken“, müsse „ein Riegel vorgeschoben werden“. Wer immer diese Abmahnkanzleien sind, die unberechtigte Abmahnungen verschicken. Irgendwie möchte man auch noch Abmahnungen deckeln.

Damit Nutzer das mit dem Urheberrecht besser kapieren, sollen „Die vielfältigen Angebote von öffentlichen Stellen, die es schon heute dazu gibt“, „in einem zentralen Portal gebündelt und leichter zugänglich gemacht werden.“

Das Papier ist insgesamt ein Fortschritt in der Positionierung der CDU/CSU auf dem Weg zu einer eigenen Netzpolitik. Recht auf Remix und Fortschritte bei Open Access stehen auf der Positivseite, Leistungsschutzrecht und unklare Formulierungen bei der Rechtsdurchsetzung, die bestimmte Absichten vermuten lassen, stehen eindeutig auf der Negativseite. Aber besser als frühere Papiere ist dieses auf jeden Fall.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

13 Ergänzungen

  1. oje….überall wo der name krings auftaucht, schwant mir übles…bzw. wird mir übel…….

  2. Ich zitiere:
    „5. Keine Kulturflatrate
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt pauschale Vergütungsmodelle für die Erstnutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten ab.“
    Ich musste eben so lachen, als ich dabei an die GEZ und GEMA (TV/Rundfunkgebür und Speicherabgabe) denken musste :D

    1. Das Einzige, was mich bei solchen Aktionen immer wundert, sind die Journalisten. Die hören sich das an, ohne bei diesen offensichtlichen Widersprüchen in schallendes Gelächter auszubrechen (vom Nachhaken ganz zu schweigen).

  3. „Ja was denn nun? Durchsetzungsfähiges Recht auf Privatkopie oder Kopierschutz mit Verbraucherwarnung drauf? “

    Wir brauchen einfach ein Recht auf Knacken des Kopierschutzes zum Zweck der Erstellung von Privatkopien, anderenfalls werden Hersteller niemals dazu zu bewegen sein, die Umsetzung dieses Rechts zu ermöglichen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.