Bundesverfassungsgericht urteiltEs gibt kein Recht auf anonyme Kommunikation

Das Bundesverfassungsgericht hat über eine weitere Verfassungsbeschwerde von Aktivisten aus dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung entschieden. Die Überschrift der Pressemitteilung klingt zunächst gut: Regelungen des Telekommunikationsgesetzes zur Speicherung und Verwendung von Telekommunikationsdaten teilweise verfassungswidrig. Bei genauerer Analyse kommen jedoch auch einige Fallstricke zu Tage.

Geklagt hat Meinhard Starostik im Auftrag der Brüder Patrick und Jonas Breyer sowie vier Internet-Unternehmen. Und zwar schon im Juni 2005, also noch vor dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Folgende Punkte im Telekommunikationsgesetz haben sie angegriffen:

  • die Pflicht zur Angabe persönlicher Daten bei der Anmeldung eines Telefonanschlusses (z.B. auch beim Kauf von Prepaid-Mobiltelefonkarten),
  • das Recht von Telekommunikationsunternehmen, Daten über ihre Kunden und deren Telekommunikation über die erforderliche Dauer hinaus speichern zu dürfen (z.B. Vorratsspeicherung von Internet-Nutzungsdaten zur „Missbrauchsbekämpfung“),
  • die weit gehenden staatlichen Zugriffsrechte auf persönliche Daten von Telekommunikationsnutzern,
  • die Pflicht von Telekommunikationsunternehmen, ohne Entschädigung an staatlichen Überwachungsmaßnahmen mitwirken zu müssen.

Der heute veröffentlichte Beschluss des Ersten Senats gab ihnen in einem Punkt teilweise Recht, in anderen nicht.

Zugriff auf Passwörter muss neu geregelt werden

Bisher erlaubte das Gesetz, dass Behörden von Providern relativ einfach Passwörter, wie etwa für E-Mail Accounts und SIM-Karten, bekommen können, auch ohne Richtervorbehalt. Ob sie diese Daten dann auch vor Gericht verwenden dürfen, war davon unabhängig. Diese Regelung erklärte das Gericht nun für verfassungswidrig. Das bedeutet aber nicht, dass die Daten gar nicht mehr herausgegeben werden dürfen. Die Behörden dürfen in Zukunft nur noch das abfragen, was sie auch verwenden dürfen. Der Gesetzgeber muss nun die Regelung präzisieren, bis Juni nächstes Jahr dürfen die Behörden jedoch weiter machen wie bisher. Der von Patrick verkündete Durchbruch ist das nicht.

Kein Recht auf anonyme Kommunikation

Eine klare Niederlage ist der Teil zur anonymen Nutzung von Telekommunikationsdiensten. Vielerorts kann man Prepaid-Mobilfunk-Anschlüsse auch ohne Angabe von Name und Adresse erhalten. Die Kläger wollten die Pflicht zur Speicherung dieser Daten vor der Freischaltung kippen. Laut Patrick haben 21 der 27 EU-Staaten diesen Identifizierungszwang nicht.

Das Gericht sieht jedoch kein Recht auf anonyme Kommunikation. Vielmehr dient die Speicherungspflicht der „Verbesserung staatlicher Aufgabenwahrnehmung vor allem im Bereich der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlicher Tätigkeiten“ und ist daher legitim. Die Kläger sind enttäuscht und wollen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.

IP-Adressen sind irgendwie geschützt

Auch zum Streit, ob eine IP-Adresse ein personenbezogenes Datum ist oder nicht, äußert sich das Gericht. Die Zuordnung, welcher Anschluss-Inhaber hinter einer dynamischen IP-Adresse steckt, wird als Eingriff in das Fernmeldegeheimnis bewertet. Auch das bedeutet jedoch nicht, dass darauf nicht zugegriffen werden kann, das Gericht verlangt vom Gesetzgeber jedoch eine Klarstellung. In einer Neuregelung dürfte daher ein Richtervorbehalt erforderlich sein.

Das gilt jedoch nur für Strafverfahren. In Zivilverfahren ist auch bisher schon der Richtervorbehalt drin. Am Abmahnwesen gegen Filesharing ändert dieses Urteil also nichts.

Interessant ist auch, dass die Auskunft über statische IP-Adressen auch ohne Richtervorbehalt geht, weil diese „zum gegenwärtigen Zeitpunkt in aller Regel nur Institutionen und Großnutzern“ zur Verfügung stehen. Sollte sich das ändern, muss aber auch der Gesetzgeber nachziehen.

Auskunftsverfahren verfassungskonform

Die Verfahren zur Auskunft von Providern über die Daten ihrer Nutzerinnen findet das Gericht in Ordnung. Es gibt ein automatisiertes und ein manuelles Verfahren. Diese Möglichkeiten sind „angesichts der erstrebten Verbesserung der staatlichen Aufgabenwahrnehmung gerechtfertigt“.

Patrick berichtet, dass die automatischen Verfahren „als allgemeines Bevölkerungsregister missbraucht“ und „täglich […] über 10.000 Kundendaten abgefragt“ werden. Findet wer weitere Quellen dafür?

Keine wirkliche Verbesserung

Unter dem Strich ist das Urteil eher enttäuschend. Der Beschwerdeführer Meinhard Starostik meint: „Das Bundesverfassungsgericht hat dem Grundbegehren nach anonymer Kommunikation nicht stattgegeben und einem angeblichen Sicherheitsbedürfnis Vorrang gegeben.“

Wie so oft werden sich jetzt alle verantwortlichen Politikerinnen für die Konkretisierung bedanken und rasch eine gesetzliche Neuregelung fordern. Dafür haben sie über ein Jahr Zeit, bis dahin bleibt alles beim Alten.

Das schreiben die Anderen

45 Ergänzungen

  1. Die Überschrift ist grob falsch und unsachlich. Sie wäre richtig, wenn Du an jedem Kommunikationsendgerät Deinen nPA einlegen müsstest, um den Nutzer als Person zu identifizieren. Das aber fordert das TKG nicht und hat das Verfassungsgericht nicht gesagt. Der §113 TKG legt lediglich fest, dass auch bei Prepaid-Karten der Endgerätbetreiber aber nicht der Nutzer bekannt sein muss. Das ist wie im Straßenverkehr. Der KfZ-Halter muss bekannt sein, der Fahrer muss keiner Behörde gemeldet sein (ausser bei Fahrtenbuchzwang muss er ermittelbar sein).

    Niemand, auch das Bundesverfassungsgericht hält Dich davon ab, dass Du Dein Telefon verleihst an jemanden der anonym telefonieren will. Niemand hält Dich davon ab, in eine Telefonzelle zu gehen und anonym zu telefonieren. Du darfst auf der Straße mit jedem reden, ohne dass er Deinen Namen kennt. Es ging bei dem Urteil nur darum, ob der Halter des Endgerätes als natürliche (oder juristische!) Person bekannt sein muss.

    Wenn man hier nicht klar aufpasst, kommt man zu falschen Schlüssen. Das war auch bei dem EUGH-Urteil so, wo gesagt wurde, das für den ISP die IP-Adresse personenbezogen sei. Das stimmt für den Anschlussbetreiber, aber die IP-Adresse ist mitnichten personenbezogen auf den Nutzer. Den Unterschied habe ich hier auch noch mal erläutert.

    http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/2011/11/30/sind-ip-adressen-personenbezogen/

    Das Bundesverfassungsgericht hat mitnichten gesagt, man habe kein Recht auf anonyme Kommunikation. Es hat lediglich zum Ausdruck gebracht, dass man nicht anonym ein Mobilfunkgerät betreiben darf. Man einfach das Experiment: leih Dir ein Handy und telefoniere. Dann grübele wie die an Deinen Namen gekommen sein sollen nach Deiner Verschwörungstheorie :-) Nimm nicht zum Experiment ein Handy, in das Du Deinen nPA mit freigeschalteter eID und Fingerabdruck einlegen musst, wie Friedrich es gerne hätte. Sondern ein normales.

    1. Bei Mobilfunk (und darum ging es) ist der Abschlussinhaber fast immer identisch mit dem Nutzer.
      Wenn Telefonzellen legal sind, sollte auch die Nutzung einer SIM-Karte ohne Identifizierung möglich sein. (So lange eine Bezahlung gewährleistet ist, was bei Prepaid der Fall ist.)

      1. Das Äquivalent zur Telefonzelle wäre, dass wir anonymen Betreibern das Recht einräumen, Telefonzellen aufzustellen. Man darf Betrieb des Gerätes nicht mit Nutzung zur Kommunikation verwechseln.

        Bei Autos ist es genauso. Deswegen werden ja Fahrtenbuchpflicht verordnet, weil der Halter sich rausreden darf, dass er nicht weiss, wer gefahren ist. Und bei vielen PKWs ist es auch so, dass Fahrer und Halter identisch sind.

        Wenn Du möchtest, dass Autohalter, Telefonzellenbesitzer, Internetanschlussbetreiber und Mobiltelefonbetreiber aus der Haftung für den Betrieb ihrer Geräte sollen werden, dann mach einen Petition.

        Es bleibt aber sachlich falsch, dass dass BVerfG für eine eine anonyme Kommunikation kein Recht sähen. Das ist genauso falsch, wie viele sachunkundige Juristen konkludieren, dass IP-Adressen immer einem Nutzer zuzuordnden sei (statt einem Anschlussbetreiber). Ich möchte aber nicht die Verantwortung für meinen Sohn übernehmen, wenn der den Anschluss nutzt, den ich betreibe. Wirte in Cafes möchten auch nicht die Verantwortung für ihre Gäste übernehmen.

        Wenn jemand eine Kommunikation einer bestimmten Person wegen strafrechtlicher Relevanz zuordnen will, dann muss er das beweisen und nicht vermuten, weil etwas „oft“ so ist. Den statistischen Beweis gibt es in Deutschland nicht. Siehe Kernenergiediskussion und Haftung in Krümel für Blutkrebs.

      2. Zitat Wolfgang Ksoll: „Das Äquivalent zur Telefonzelle wäre, dass wir anonymen Betreibern das Recht einräumen, Telefonzellen aufzustellen. Man darf Betrieb des Gerätes nicht mit Nutzung zur Kommunikation verwechseln.“

        So ein Quark. Das Handy bucht sich in den Funkmast der TelekomVodafoneEPlus-Netzbetreiber ein. Genauso wie die Telefonzelle von der Telekomoderwemauchimmer aufgestellt wird.

        So ein Handy ist doch keine komplett autonome Funkanlage, dass man sie erst behördlich genehmigen müsste.

    2. „Das Bundesverfassungsgericht hat mitnichten gesagt, man habe kein Recht auf anonyme Kommunikation. Es hat lediglich zum Ausdruck gebracht, dass man nicht anonym ein Mobilfunkgerät betreiben darf.“

      Telefonzellen sind demnach illegal. Unterm Strich hat das BVerfG genau das gesagt: es gibt kein Recht auf Anonymität bei der Nutzung von Mobiltelefonen.

      Das heißt im Gegenzug, das jeder der ein Mobiltelefon besitzt, folgerichtig auch überwacht wird oder überwacht werden kann. Damit sind Mobiltelefone faktisch nutzlos geworden. Wer will schon 24/7 den Staat in seiner Tasche herumtragen ohne zu wissen, ob er nur die Bewegungsdaten aufzeichnet oder auch die Gespräche die man führt per Freisprechfunktion, aktiviert durch stille SMS?

      1. Dieser Kommentar ist unsinnig. Selbst wenn man ein Recht auf anonyme Kommunikation hätte hieße das nicht, dass man nicht überwacht werden kann. Natürlich wäre eine Überwachung auch in so einem Fall möglich. Die Voraussetzung für eine Überwachung sind aber in beiden Fällen – mit und ohne Recht auf anonyme Kommunikation – identisch. Denn durch die Überwachung wird in ganz andere Grundrechte eingegriffen, als durch Speicherung des Namens beim SIM-Karten-Kauf. In so einem Fall muss erneut abgewogen werden.

      2. Seit wann wird denn bei der Telekommunikationsüberwachung abgewogen?

        In dem Moment, wo du deine Adressdaten rausgibst (oder der Telekomiker im Handyladen gar deinen Personalausweiß sehen will) bist du bereits im Überwachungsraster und kannst theoretisch jederzeit als Kollateralschaden hyperaktiver Tür-Eintreter enden, weil du zur falschen Zeit in der falschen Funkzelle angemeldet warst.

      3. Woher hast Du denn diese Erkenntnis?

        Leider ist es halt so, dass Kriminelle, im Bereich der Betäubungskriminalität zum Beispiel nahezu alle Täter, Mobiltelefone benutzen, ständig SIM Karten wechseln und liebend gerne prepaid telefonieren. Wem das alles egal ist und nichts dagegen hat, dass man alle Versuche einstellt diesen Herrschaften das Handwerk zu legen, der kann gerne wie Du weiter argumentieren.

      4. Wo ich mich mit meinem Mobiltelefon wann befinde und mit welchen Personen ich soziale Kontakte pflege, geht den Staat nichts an. Ich habe ein Recht auf Anonymität. Schließlich tragen wir auch kein gut sichtbares Namensschild auf unserer Kleidung, sobald wir das Haus verlassen.

        Wenn du so ein großes Problem mit Betäubungsmittelkriminalität hast, warum schaffen wir diese Kriminalität nicht ganz einfach ab? Schau mal ins Parteiprogramm der Piraten.

      5. Kokain kiloweise für alle? Das steht bei den Piraten im Programm? Ich bin sicherlich kein Anhänger der Piraten, aber da muss ich sie dann schon in Schutz nehmen.

        Im Übrigen empfehle ich einen Blick in die Strafprozessordnung, da steht drin, unter welchen Voraussetzungen Telekommunikationsdaten von Ermittlungsbehörden erhoben und genutzt werden dürfen.

        Und Du musst Dich auch in der realen Welt ausweisen, etwa wenn Du in eine Polizeikontrolle gerätst – Fasching und Alkoholkontrollen lassen grüßen.

      6. Kokain für alle steht im Programm – natürlich nicht gleich kiloweise. Wer braucht schon soviel Kokain? Eher geht es um die Versorgung von Abhängigen mit Kokain auf Rezept. Mit dem Nebeneffekt, das der Schwarzhandel mit Drogen ausgetrocknet wird. Dafür gibt’s das Zeug dann in der Apotheke nach deutschem Reinheitsgebot. ;-)

        Was hat denn eine Polizeikontrolle mit präventiver Totalüberwachung deines Kommunikationsverhaltens zu tun? Mit einem Mobiltelefon kannst du nicht töten (gut, die Israelis können das). Wenn du besoffen Auto fährst, kannst du allerdings ziemlichen Schaden anrichten. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle zur Faschingszeit ist immerhin die Verhältnismäßigkeit gegeben.

      7. Eine allgemeine Freigabe von Koks, Heroin, Chrystal-Speed und anderem syntetischem Müll fordert doch kein vernünftiger Mensch – weil es einfach zu gefährlich ist. Verwechsel dass nicht mit der streng kontrollierten Abgabe von Methadon, Subutex und teilweise Heroin an Schwerstabhängige. Und selbst wenn Du etwa den Verkauf von Marihuana liberalisierst, siehe früher Holland, hast du immer Kriminelle, die sich nicht an die Spielregeln halten und nen Schwazmarkt aufzihen. Da draußen sind ne Menge Jungs, die verkaufen alles an alle, um Kohle zu machen. Da Geld fließt dann in Menschenhandel, Waffengeschäfte und Glücksspiel.
        Und sag mir mal einen Fall in Deutschland, in demein kleiner Kiffer einer totalen Überwachung unterzogen wurde.
        Vieles von der Debatte hat nichts mit der Wirklichkeit in Deutschland zu tun.

  2. Oh, das Bundesverfassungsgericht ist doch nicht so toll, wie wir es in den letzten Jahren immer gefunden haben? Oh, das Bundesverfassungsgericht ist doch nur der verlängerte Arm des Staates, der nur ein paar Gesetze abmildert aber ansonsten die gleiche Linie fährt? Oh, warum waren wir nur so naiv. Oh!

  3. “Verbesserung staatlicher Aufgabenwahrnehmung vor allem im Bereich der Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlicher Tätigkeiten”

    hier wird freiheit aufgegeben auf kosten der sicherheit….7 jahre hat das verfahren gedauert…..
    hier wird auch impliziert, dass jeder identifizierbar sein soll der im internet zu irgendwas seine meinung äußert….für den falle der strafverfolgung.

    …ich würde gerne Papier’s Meinung dazu wissen.

  4. So ein Handy ist doch keine komplett autonome Funkanlage, dass man sie erst behördlich genehmigen müsste. (Peter Meier, 15:40)

    Find ich eine sehr gute Frage – ist das so? Als was werden Mobiltelefone eingeordnet? Weiß das jemand?

    1. Als gäbe es nicht schon genug zu tun für den außerbehördlichen Verfassungsschutz.

      Wie wäre es mit nem Spendenmarathon?
      Jeder spendet den Cent-Betrag, der aktuell auf seinem Konto hinter dem Komma steht …

  5. Ist die Unterscheidung zwischen Kommunikation und Telekommunikation überhaupt noch zeitgemäß?
    Wie sinnvoll ist die Unterscheidung von Gesprächsinhalt und Verbindungsdaten?
    Kann man Verbindungsdaten der Post von anno 1976 mit den heute auflaufenden Verbindungsdaten überhaupt vergleichen?

  6. Also für meine letzte prepaid telefonkarte reichte eine emailadresse zur freischaltung und die kann man sich locker auch anonym besorgen.

  7. >>Das Gericht sieht jedoch kein Recht auf anonyme Kommunikation.<<

    Hatten wir dieses Recht überhaupt jemals?

    Soweit ich weiß, falls ich mich irre, bitte berichtigen, wird der gesamte Fernsprechverkehr in der Bundesrepublik seit Anbeginn vom CIA überwacht. Und zwar nicht nur hinsichtlich der Verbindungsdaten, sondern sogar inhaltlich. Nach meinen Informationen hat sich durch den Zwei plus Vier Vertrag daran nichts geändert.

    Auf die Daten der Mobilfunkanbieter hat der CIA jedoch keinen Zugriff. Das lässt sich gesetzlich wohl auch schlecht machen, würde damit doch offensichtlich, wer nach wie vor in Deutschland das Sagen hat.

    Eine wirklich anonyme Kommunikation, wie man sie gelegentlich in US Krimis sieht, nämlich von Telefonzelle zu Telefonzelle scheitert in Deutschland schon daran, dass man andere Telefonzellen nicht anrufen kann. Zumindest habe ich noch nie herausgefunden, wie das gehen soll. Ein Anruf von einer Telefonzelle an einen Anschluss, der in irgendeiner Weise überwacht wird, ist schließlich auch nicht mehr wirklich anonym.

    Unbeobachtete Kommunikation bleibt nach wie vor auf das private Gespräch beschränkt, sofern der Raum, in dem das Gespräch stattfindet, nicht abgehört wird. Wie wir vielleicht noch in Erinnerung haben, ist es auch Briefgeheimnis nicht besonders gut bestellt, ich habe noch dunkel in Erinnerung, dass vor einigen Jahren sämtlichen an eine bestimmte Berliner Redaktion gerichteten Briefe von den Ermittlungsbehörden geöffnet worden waren. Selbst wenn das Vorgehen an sich illegal sein sollte, dürfen die Ermittlungsergebnisse dennoch im Prozess verwendet werden. Deutschland scheint nie das Dritte Reich wirklich hinter sich gelassen zu haben. Das sieht man insbesondere am nicht existenten Beweisverwertungsverbot.

    Das Bundesverfassungsgericht, ohne das wir vermutlich längst einen Polizeistaat wären, ist dennoch nur Hüter der Verfassung und nicht des Einzelnen in seinem Anspruch auf nicht überwacht zu werden. Leider!

  8. Mich hat an dieser Meldung vor allem dieses geschockt:

    Bisher erlaubte das Gesetz, dass Behörden von Providern relativ einfach Passwörter, wie etwa für E-Mail Accounts und SIM-Karten, bekommen können, auch ohne Richtervorbehalt.

    WHAT THE …. Mail-Provider kennen mein Passwort? Haben wir 1988 oder was? Meine in 12 Minuten in PHP zusammengekloppte Benutzerverwaltung speichert keine Passwörter (und ist ggf. sogar gewürzt), die beschissenste Blog- oder Forensoftware, die ein 14jähriger in einer Woche geschrieben hat speichert keine Passwörter aber UnitedInternet und Google tun das??? (Unterstellung meinerseits, weil’s glaube ich die größten Anbieter sind).

    Und SI-Module auch? Ist damit die PIN gemeint? Da war ich wirklich recht sicher, dass mein Mobilprovider die nichtmal kennt und zu keinem Zeitpunkt gekannt hat. War ich echt zu naiv? Kann das irgendwer verifizieren? Welches SIM-Passwort ist gemeint und kennt mein Mobilfunkbetreiber dieses? Wird meine PIN mit billiger GSM-Krypto versendet?

    Interessant ist auch, dass die Auskunft über statische IP-Adressen auch ohne Richtervorbehalt geht, weil diese “zum gegenwärtigen Zeitpunkt in aller Regel nur Institutionen und Großnutzern” zur Verfügung stehen. Sollte sich das ändern, muss aber auch der Gesetzgeber nachziehen.

    Entweder ist ein 2-Personen-Haushalt ein Großnutzer oder ich bin nicht „in aller Regel“, denn ich hab‘ ne statische IP über einen Consumer-Vertrag. (Ob die rechtlich als statisch gilt weiß ich nicht, aber sie hat sich noch nie geändert, seit ich diesen Anschluss habe).

    Der Rest… naja ärgerlich. Bisweilen gibt es noch Möglichkeiten all dies zu umgehen, defacto gibt es pseudonyme SIM und Anonymisierungs-Dienste. Eins von beiden ist schon illegal.

  9. Der Skandal ist der fehlende Richtervorbehalt bezüglich der Herausgabe von IP-Nummern, die ja eigentlich bei Flat-Kunden gar nicht mehr gespeichert werden sollten, bis Herr Schaar eigenmächtig seinen Segen für sieben Tage erteilte.

    Auf Zuruf von Seitenbetreibern können also an die Polizei irgendwelche IP-Nummern weitergeleitet werden, mit erfundenen Vorwürfen. Sogleich macht sich die Polizei an die Arbeit und übermittelt dem Seitenbetreiber die Adresse des Anschlußeigentümers. Ob an den Behauptungen was dran ist, wird nicht geprüft, sondern der Anschlußeigentümer bekommt eine Vorladung und darf sich damit herumschlagen. Der Seitenbetreiber hat die Adresse, hat erreicht, was er wollte. Widerrechtlich und mithilfe der Polizei als Handlanger. Da spreche noch einer von Datenschutz.

    Mit anderen Worten, Missbrauch ist Tür und Tor geöffnet.

  10. Hat der Staat nicht sogar die Pflicht, vom Grundgesetz abgeleitet; anonyme Kommunikation zu ermöglichen? Deswegen wurde damals das JAP Projekt der Uni -Dresden gestartet und wird immernoch deswegen aufs Staatskosten betreiben.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.