Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Der Senat Berlin verkündet heute: Berlin und Hamburg starten Bundesratsinitiative für mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber.

Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit erklärte zu der Bundesratsinitiative: „Wir wollen mit der Initiative zu einer möglichst umfassenden Verfügbarkeit des Internets beitragen. Ein höheres Maß an Rechtssicherheit ist auch wichtig zur Unterstützung des Ausbaus der digitalen Infrastruktur Berlins. Verlässliche Rahmenbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Nachbarschafts- und Freifunkinitiativen, Hotels, Wirte oder andere Anbieter offene WLAN-Internetzugänge bereitstellen können.“

Wir haben uns die Bundesratsinitiative der Sozialdemokraten beim Digitale Gesellschaft e.V. genauer angeschaut und kommen zum Ergebnis: „Gute Idee mit gefährlichen Schwächen“.

Aus Sicht der Nutzerinnen und Nutzer des Internet ist der Vorschlag unzureichend, da die SPD die Forderung des Digitale Gesellschaft e.V. nicht aufgenommen hat, auf Filterpflichten für WLAN-Betreiber zu verzichten. Nach dem SPD-Vorschlag sollen sie stattdessen nicht näher beschriebene, aber technisch sinnlose Sperrtechniken benutzen, um sich von der Haftung zu befreien. Außerdem sollen WLAN-Betreiber zukünftig ihre Nutzer persönlich identifizieren müssen, um Strafverfolgung und Abmahnungen sicherzustellen, anstatt sie zu begrenzen. “Wenn die großen Provider wie etwa Telekom und Kabel Deutschland – völlig zu Recht – ihren Nutzerinnen und Nutzern nicht hinterher schnüffeln müssen, was sie im Internet tun – warum sollte das ein Mini-Provider müssen, der ein öffentliches WLAN betreibt?”

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7 Ergänzungen

    1. Naja, Besucher unseres WLANs sind ja keine Kunden, es sind Gäste. Und Gästen soll man ja hinterher schnüffeln, als fürsorglicher Gastgeber.

      1. Depends, Hotels und Cafes beliefern (vorzugsweise) ihre Gäste. Dass da auch ein paar andere drauf mit surfen kann man oftmals hinnehmen (viele Betreiber finden das voll blöd, aber gerade bei Cafes…. kann ich mir gut vorstellen, dass das WLAN einläd schnell noch zwei Kaffee und ein Eis zu konsumieren)

  1. Wer über Telekom oder Kabel Deutschland surft, ist doch nicht anonym. Der wird über seine Vertragsdaten erkannt.

  2. Schon Interessant was die Gerichte da 2011 und 2012 produzieren.

    Am schönes ist das Urteil aus München bei dem ein Hotspot-Betreiber einen anderen Verklagt hat…

    Am Ende des Tages kam raus, dass es rechtens ist, wenn ein WLAN-Betreiber lediglich die Handynummer eines Nutzers erfragt (webportal) – das reicht letztlich aus und das ist schonmal ein kleiner Schritt nach vorn.

    Wird auch so praktiziert z.B. bei McDonalds Wlan usw.

    Wir nutzen das z.B. indem wir dem Hotspot-User per SMS sein persönliches WPA2-PSK Passwort senden. Das macht das surfen sicher und bringt dem Betreiber eine Grundrechtssicherheit…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.