Bundesdatenschutzbeauftragter gegen ACTA

Unser Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar hat seine Kritik an ACTA gebloggt. Er kommt u.a. zu dem Fazit:

Kritisch zu beurteilen ist auch, dass nach dem Abkommen ein weitgehend reibungsloser Austausch – auch personenbezogener – Daten zwischen den Vertragsparteien vorgesehen ist, unabhängig von rechtstaatlichen Garantien im Empfängerland (Art 33 ff.). Zu fragen ist, ob dies in Übereinstimmung mit den Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts steht, die einen angemessenen Datenschutzstandard beim Empfänger vorschreiben. Im Ergebnis bleibt festzuhalten: Der deutsche Gesetzgeber wird zwar durch ACTA nicht zu Rechtsänderungen verpflichtet, aber das Abkommen wird erhebliche Auswirkungen auf die Rechtspraxis haben. Dabei ist besonders gravierend, dass viele Internetdienste eben nicht mehr national erbracht werden und dementsprechend nicht mehr durch nationales Recht abschließend normiert werden können. Dass die durch ACTA gef(ö)orderten Maßnahmen gravierende Auswirkungen auf den Datenschutz und das Fernmeldegeheimnis haben werden, halte ich für mehr als wahrscheinlich.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

13 Ergänzungen

  1. Ja, ja, mal wieder ein paar schwere Bedenken wenn die Sache praktisch schon gelaufen ist. Ich hätte mir in der ganzen Zeit vorher ein paar anhaltend deutliche Worte unseres Datenkaspars gewünscht, als ACTA schon durch alle relevanten Blogs rauf und runter genudelt wurde.
    Zur Rolle es Datenschutzbeauftragten als Beruhigungszäpfchen für die uninformierte Netzgemeinde hatte ich mich ja schon öfter aufgeregt.

    1. „In den Protokollen werden die Straßenproteste wie die Aktionen gegen Regierungs-Webseiten in Österreich und Tschechien als Aktionen der Netzgemeinde bewertet, die durch mangelhafte Informationen entstanden seien.“

      is ja geil – die ’netzgemeinde‘ ist schlecht informiert! :)

  2. Jetzt sollte man als nächstes herrausfinden wer an der Ausarbeitung von ACTA beteiligt war. Klare Namen bennenen um Sie zu überwachen.

    ACTA ist Angriff auf die Demokratie und somit gegen unseren Rechtsstaat.
    Die Beteiligten müssen vor Gericht.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.