Bug in Frankreich: Hadopi vorübergehend geschlossen?

Durch einen organisatorischen Bug in der Kontrollbehörde Hadopi, die in Frankreich Urheberrechtsverletzungen im Internet mit Zugangssperren bestraft, wurde gestern von französischen Online-Medien die frohe Botschaft des Ablebens der Behörde verkündet.

Denn seit dem 24. Dezember existiert Hadopi anscheinend nicht mehr. Artikel L331-16 des französischen Urheberrechtsgesetzes schreibt vor, dass die Hadopi-Kommission aus neun Mitgliedern bestehen muss. Jedoch haben seit Heiligabend drei Mitglieder kein Mandat mehr und wurden nicht ersetzt. Die Behörde listet auf ihrer offiziellen Seite seit einer Woche nur noch sechs Mtglieder und ist demnach für’s Erste rechtlich inexistent.

Das Magazin Numerama wurde auf Nachfrage beim Ministerium für Kultur an die Hadopi-Behörde verwiesen, welche heute endlich reagierte. Die Präsidenten der Behörde, Mireille Imbert-Quaretta, erklärte, dass nur ein Gesetz die Behörde abschaffen könne, dass es Regelungen für unvorhergesehen Fälle (wie das Quorum) gebe und dass die Arbeit weiter ginge. Allerdings gilt die Quorenregelung nur, sobald Mitglieder der Kommission nicht an Sitzungen teilnehmen können und nicht für Situationen, in denen diese Mitglieder gar nicht existieren.

Während die Diskussion in den französischen Blogs und Zeitungen über das weihnachtliche Ableben der Behörde weitergeht, befinden sich 160 Fälle von Urheberrechtsveretzungen in der letzten Phase der Three-Strikes-Regelung, also kurz vor einer Internetsperre, und werden derzeit von der Behörde genauer geprüft.

ElectronLibre – Hadopi: Mireille Imbert-Quaretta, “Nous sommes la marmotte de la publicité !”

LeMonde.fr – Imbroglio autour de l’éventuel « coma juridique » de la Hadopi

Numerama: L’Hadopi assure qu’elle n’est pas morte. Vraiment ?

(Crossposting von vasistas?)

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3 Ergänzungen

  1. ohja. das ist bestimmt ein mega-problem, die fehlenden sitze aus der sakotzen-fraktion zu besetzen….schliesslich hat die content-mafia ja einige koffer stehen gelassen….

  2. „Allerdings gilt die Quorenregelung nur, sobald Mitglieder der Kommission nicht an Sitzungen teilnehmen können und nicht für Situationen, in denen diese Mitglieder gar nicht existieren.“

    Verstehe ich es richtig: wenn nur eine Person in der Behoerde zustaendig ist, kann sich die ganze Kommission auf eine Person reduzieren?
    Oder sind mit Quotenregelung die Ersatzregelungen gemeint?

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