Berliner Piraten zum Urheberrecht: Fast schon zu brav?

Die Piratenfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat einen Entwurf für eine Reform des Urheberrechts vorgelegt (PDF-Langfassung / PDF-Kurzfassung). Das Papier reizt jedoch nicht einmal jene Gestaltungsspielräume aus, die es laut Einleitung „im Urheberrecht aufgrund der Vorgaben des Grundgesetzes, der EU und internationaler Abkommen aktuell in Deutschland gibt“. Auf Spiegel Online haben Annett Meiritz und Ole Reißmann einige Änderungsvorschläge aufgelistet:

  • Werke sollen erst dann geschützt werden, wenn sie das „Durchschnittsschaffen überragen“. Es gebe Werke, die verdienten eben keinen urheberrechtlichen Schutz, sagt Lauer, zum Beispiel wenn „mehrere gleiche oder ähnliche Werke parallel geschaffen werden, deren Form und Inhalt stark durch die Umstände bestimmt waren“.
  • Sammlungen von Gerichtsurteilen und Leitsätzen sollen frei zugänglich werden. Bisher ist die Veröffentlichung ein profitables Geschäftskonzept für Firmen, viele Urteile findet man nur in kostenpflichtigen Datenbanken.
  • Wenn die Gema mit Online-Diensten wie YouTube oder Spotify verhandelt, sind Beratungen und Verträge regelmäßig geheim. Hier soll laut Papier eine Transparenzpflicht greifen.

  • Bei „Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie bei Schulveranstaltungen“ soll ein wenig Geld gesammelt werden können für Unkosten, ohne dass gleich für das Abspielen von Musik Geld an die Urheber abgeführt werden muss. Die Frage der Gema-Gebühren werde allerdings „nicht tangiert“, so Lauer.

Hinzu kommen noch einige weitere, begrüßenswerte Forderungen wie jene nach der Streichung des erst 2008 eingeführten § 53 Abs. 3 UrhG, der für den Bereich von Unterrichtsmaterialien die Online-Zugänglichmachung auch nur kleinster Teile untersagt. Überhaupt haben sich die Piraten eine Menge Gedanken darüber gemacht, wie Ausnahmen („Schranken“) des Urheberrechts zu Gunsten von Bildung und Forschung gestärkt werden können.

Darüber hinaus finden sich im Entwurf Vorschläge, die Abmahngebühren im Bagatellbereich effektiver zu begrenzen sowie die Rechtsposition von Urhebern gegenüber Verwertern zu stärken.

Alles in allem sind die vorgeschlagenen Änderungen aber von solcher Harmlosigkeit, dass viele (auch: alltägliche) Probleme mit dem Urheberrecht weiterhin bestehen blieben. Ohne langes Nachdenken fallen mir beispielsweise auf Anhieb folgende Punkte ein, die sich auch auf nationaler Ebene in Sachen Urheberrecht ändern ließen:

  • Ausweitung des Zitatrechts, insbesondere auch im Bereich Musik und Video, um zumindest mehr an transformativer Werknutzung und Remix zu ermöglichen, als das nach der derzeitigen Ausgestaltung des Zitatrechts möglich ist. Das wäre noch kein Fair Use, würde aber die Abmahngefahr reduzieren und viele alltägliche Online-Nutzungsweisen legalisieren.
  • Im Bereich der Verwertungsgesellschaften ließe sich über die Einführung von Rechten zur Außenseitervertretung (sog. „Extended Collective Licensing“) ein Beitrag zur Verringerung des Problems verwaister Werke realisieren – das norwegische Bokhylla-Projekt zur Digitalisierung von Büchern basiert auf dieser Rechtsgrundlage.
  • Eine Reihe weiterer Vorschläge, die sich ebenfalls am urheberrechtlichen Status quo orientieren, hat bereits die Bundestagsfraktion der Linken vorgelegt (vgl. Progressives Urheberrecht).

Abgesehen davon würde es Sinn machen, Urheberrechtspolitik jenseits des Urheberrechtsgesetzes anzudenken. Mit anderen Worten: So begrüßenswert es ist, ganz konkrete Vorschläge unmittelbar an Hand des Gesetzestextes des bestehenden Urheberrechts zu machen, so sehr versperrt dieser Zugang die Sicht auf Möglichkeiten zur Urheberrechtspolitik jenseits des Urheberrechtsgesetzes. Eine Berücksichtigung der Verwendung von Creative Commons bei der Vergabe von Kulturförderungen bzw. deren Förderung im Bildungsbereich wären solche Maßnahmen jenseits des Urheberrechts selbst.

Daneben liegen Annett Meiritz und Ole Reißmann aber, wenn sie auf Spiegel Online schreiben, dass „vorwiegend Wünsche angerissen [werden], die bei den meisten Parteien Konsens sein dürften.“ Denn das bizarre der aktuellen Urheberrechtsdebatte ist ja, dass selbst die harmlos-braven Vorschläge, die die Piraten in ihrem Papier formulieren, keineswegs einfach durchzusetzen sein werden. Stattdessen droht mit dem Leistungsschutzrecht sogar noch eine weitere Verschlimmerung der Situation.

Warum aber die Berliner Piraten so schnell in der Realpolitik angekommen sind und einen Urheberrechtsreförmchen-Vorschlag ohne große Vision veröffentlichen, muss uns nochmal jemand genauer erklären.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

10 Ergänzungen

  1. Der medienpolitische Sprecher der Berliner Piratenfraktion, Simon Weiß) hat sich bereits auf Twitter von dem Papier distanziert und erklärt, er habe damit nichts zu tun:

    Zur Klarstellung: Der Entwurf von @schmidtlepp ist *nicht* der der #15piraten und insbesondere nicht meiner als medienpolitischer Sprecher.

    Allerdings ging das Papier über den offiziellen Presseaccount der Fraktion raus.

  2. Ja, die Piraten fordern wenig. Mir sind sie auch zu zahm. Aber was bitte fordern die anderen Parteien (ja, Grüne und FDP, ich schaue euch an), und was haben sie bisher erreicht?
    Ich würde es anders machen, aber ich sehe keinen Grund, mich gegen diesen Vorschlag zu stellen. Vielleicht ist es ja als Oppositionstaktik klüger, etwas Konsensfähiges zu fordern und die Gegenseite auf eine Extremposition zu zwingen, als selber das Maximum zu fordern und es (zu Recht) abgelehnt zu bekommen. Hat zumindest noch niemand ausprobiert.

    1. Und man muss neidlos anerkennen, dass die SPD bisher ganz gut damit gefahren ist (wenn man nach durchgesetzten Zielen, und nicht nach Popularität geht). Sie sind nur leider auf der falschen Seite.

      1. Hä, man fordert einfach das Gleiche wie die Regierung und kann dann sagen, man hätte ja das meiste durchgebracht? Man merkt, dass Deutschland eine gefestigte Demokratie ist.

  3. Wenn sie einen kompletten neuen Entwurf für das Urheberrechtsgesetz liefern, wird daraus doch nur ein Wahlkampf. Auch würde alleine die Einigung bei den Piraten intern dafür minimum bis zur Bundestagswahl dauern (genauso wie meines Wissens keine andere Gruppierung einen fertigen Gesetzesvorschlag hat)

    Mit den kleinen Änderungen beweisen sie entweder, dass derzeit nicht mal Konsens durchgesetzt wird, oder treiben den Rest vor sich mit kleinen sinvollen Änderungen am Gesetzt vor sich her.

    Meiner Meinung nach ist das besser als der Status quo.

  4. „Ausweitung des Zitatrechts, insbesondere auch im Bereich Musik und Video, um zumindest mehr an transformativer Werknutzung und Remix zu ermöglichen, als das nach der derzeitigen Ausgestaltung des Zitatrechts möglich ist. Das wäre noch kein Fair Use, würde aber die Abmahngefahr reduzieren und viele alltägliche Online-Nutzungsweisen legalisieren.“

    Verständnisfrage:
    Was soll das heißen, eine Ausweitung der Schrankenregelung wäre noch kein Fair Use? Ist in Amerika, wo die Fair-Use-Doktrin gilt, das Remixen von Songs oder die Verwendung von Samples (von Ton- oder Filmaufnahmen ) im Rahmen des „Fair-Use“ erlaubt? Falls ja, seit wann? Oder ist „Fair Use“ nicht einfach nur ein Argument, um sich gegen den Vorwurf, ein Copyright verletzt zu haben, zu verteidigen?

    1. Fair Use in den USA ist allgemeiner als es eine Ausweitung der Zitatschranke sein könnte. Die Zitatschranke betrifft nur die Verwendung von Werken zur Schaffung eines neuen Werks, wobei das Zitat hier u.a. im Verhältnis zum Gesamtwerk klein und eine Belegfunktion erfüllen muss. Fair Use in den USA erlaubt ganz allgemein Nutzungsweisen, solange bestimmte Kriterien erfüllt sind.
      Zu Samples gibt es in den USA eine höchstrichterliche Entscheidung, dass Samples in der Regel nicht unter Fair Use fallen. Insofern könnte eine ausgebaute Zitatschranke zumindest in dieser Hinsicht sogar besser als Fair Use sein, nicht jedoch die allgemeine Flexibilität des US-Fair-Use nachbilden. Dazu wäre in der Tat eine Öffnung des Schrankenkatalogs auf EU-Ebene notwendig.

  5. Mit kleinen Schritten kommt man da nicht weiter, schließlich fordert die Gegenseite immer! das Maximum und noch mehr. Man sollte sich da von diesem Konsensbrei im Bundestag und in manchen Landtagen nicht anstecken lassen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.