BDZV: Arbeit von Suchmaschinen ist mit Ladendiebstahl vergleichbar

Der Bundesverband der Zeitungsverleger ist auch auf Twitter vertreten. Und bringt dort gleich einen neuen Aspekt in die Debatte um ein geplantes Leistungsschutzrecht für Presseverleger, den wir so bisher noch nicht zitierfähig gesehen haben: Die Arbeit von Suchmaschinen ist mit Ladendiebstahl zu vergleichen! Wieso sind wir darauf nicht schon früher gekommen?

Digitale Vergleiche mit der realen Welt sind ja meist etwas daneben, aber meint dann der BDZV im Umkehrschluss, dass man Ladendiebstahl durch eine Pauschale legalisieren sollte?

Unklar ist momentan, ob Twitter auch von einem wie immer ausgestalteten Leistungsschutzrecht betroffen sein wird und den BDZV dann sperrt.

Update: Gut, dass ich einen Screenshot gemacht habe. Die Tweets wurden natürlich gelöscht als man offensichtlich merkte, welchen Unsinn man da gewtittert hatte.

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39 Ergänzungen

    1. Der hier war aber IMHO schon längst überfällig. Mit dem (fast genauso absurden) Vergleich Filesharing/Ladendiebstahl warte ich darauf, dass jemand den gleichen Bullshit zum LSR auspackt. Hinter beidem steht die selbe Denke und die selben kranken Köpfe.
      Können wir aber auch: Ich finde den Vergleich vom LSR mit Wegelagerei und Raubrittertum viel passender.

  1. Dafür weiß der BDZV-Präsident genau, wie man den deutschen Journalismus retten kann:

    „Der Staat soll lieber die Mehrwertsteuer auf Zeitungen abschaffen. In Artikel 5 des Grundgesetzes wird die Ausübung von Meinungs- und Pressefreiheit nicht von der Umsatzsteuer abhängig gemacht. Das steht da nicht drin. Es ist ein wirkliches Problem, dass die Versorgung mit Informationen einer Umsatzsteuer unterworfen wird. Ich hielte das Gegenteil für richtig.“

    Das Gegenteil vom Umsatzsteuer? Was ist das denn? Nunja… folgendes:

    „Zeitungen könnten auch als haushaltsnahe Dienstleistungen im Sinne des Einkommenssteuerrechts gelten und damit bis zu einer gewissen Größenordnung von der Steuerschuld absetzbar sein. Wenn Sie einen Gärtner beschäftigen, können Sie vom Lohn eine gewisse Summe von der Steuerschuld abziehen. Die lohnintensive Zeitung ist sicher eine Dienstleistung, die auch haushaltsnah erbracht wird, auch wenn das im räumlichen Sinn nicht unbedingt stimmt.“

    Ja, also für den Finn-Thorben, da haben wir jetzt haushaltsnah eine Tagesmutter beschäftigt und eine Reinigungskraft und eine Redaktion, er solls ja mal gut haben…

    http://faz-community.faz.net/blogs/medienwirtschaft/archive/2012/11/26/bdzv-praesident-helmut-heinen-lieber-mehrwertsteuer-auf-zeitungen-abschaffen.aspx

  2. Das ist schön. Und die Bezahlung und Arbeitsbedingungen freier redaktioneller Mitarbeiter ist mit Galeerensklaverei vergleichbar. Deshalb gehören die Verleger auch nicht ins Villenviertel sondern wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Den Haag vor den Internationalen Strafgerichtshof.

  3. Mehrwertsteuer? Mein Stichwort, erstmal die Mehrwertsteuer auf 19% anheben, die Presseverleger wollen doch so gerne mit den Musikverlegern gleichgestellt werden. „Arbeit von Suchmaschinen ist mit Ladendiebstahl vergleichbar“ und die Verlagsarbeit mit Zuhälterei? Langsam könnte man echt sauer werden. Sobald ein Link etwa die Überschrift enhält, soll er unter das LSR fallen (Aussage Justizministerium). Das „Wirtschaftsunternehmen“ Google … Springer, Burda und Co sind auch Wirtschaftsunternehmen. ‚Man kann auch andere Suchmaschinen nutzen‘, klar, aber nicht mehr lange, denn die anderen Suchmaschinen hätten im Gegensatz zu Google nur Kosten und keine Einnahmen duch die, auf den Zielseiten geschalteten Werbungen, mit dem Leistungsschutzrecht werden also alle die auf journalistische Werke verweisen verschwinden, bis auf Google. ‚Es trifft nur gewerbliche Anbieter‘, der Oberknaller und eine Lüge. Der im Gesetzesentwurf verwendete Begriff „gewerblich“ hat nichts, aber auch garnichts mit dem verbreiteten Begriff der Gewerblichkeit zu tun, den hier verwendeten Begriff „gewerblich“ gibt es bisher in der deutschen Sprache überhaupt nicht. Viel mehr geht es um alle Diensteanbieter, die mit ihrer Seite direkt oder indirekt Einnahmen verbinden, oder die in einem beruflichen Zusammenhang stehen, praktisch gesagt … alle!

  4. „In Wahrheit geht es also darum, dass Presseverleger gestützt auf das Verbotsrecht Nutzungserlaubnisse erteilen wollen – oder genauer: um die Möglichkeit, Lizenzeinnahmen zu erzielen.“

    Warum die Aufruhr, das MPI beschreibt doch ganz genau worum es geht, als auch die Nachteile davon.

    Ansonsten bin ich für die Einführung von „Cover-Covern“ (den sg. Leistungschutzrechtkondom aka Katze-im-Sack) damit es nicht zum Raublesen von Zeitung in Läden kommen kann.

  5. und ich dachte für google-news musste man sich anmelden.
    und ich dachte in der robots.txt kann man verhindern das die seite gecrawlt wird.
    UND ich dachte, was dachte ich noch gleich?

    1. Nenene, Google bzw. Suchmaschinen haben ja eine gesellschaftliche Pflicht(!) die Verlags-/Presseseiten zu indexieren, so zumindest erträumt sich das IIRC Springers LSR-Beauftragter Keese. Kein Wunder dass den Jungs beim Gedanken an ihr LSR das Sperma in den Augen steht…

  6. Ich frage mich übrigens, zum Thema Ladendiebstahl, wie es sich mit den Auto- und Reiseteilen der Zeitungen verhält, mit Apple-Produktberichterstattung oder den Artikeln über den neuen Aldi-Computer. Immerhin nutzen diese ja die Arbeit Dritter, die Fahrzeuge oder Touristenangebote oder Elektronik designen, zusammen- und bereitstellen. Gewerblich ist das ganze ja auch. Und trotzdem bezahlen die Zeitungen für diese Verwendung von angebotenen Produkten zum Artikelschreiben nichts an die Anbieter! Das ist ja schon irgendwie Autodiebstahl…

    1. Man denke erste an die ganzen Klicks, die z. B. die Zeit für einen dummen Apple Artikel oder das neueste Goosam Pad bekommt und die dann noch über das Handelsblatt und oftmals über Golem weitergenutzt werden. Autodiebstahl mit Mehrfacheigenplagiat! Da muss doch auch noch was gehen!1! Ein Fall für die ITU!

    2. Naja, der Vergleich hinkt sogar noch stärker. Autohersteller bitten ja darum, dass man über ihre Produkte berichtet.

      1. Verlage bitten ja gerade auch (und fordern!), von Suchmaschinen erfasst zu werden. Sie könnten es verhindern, wollen es aber naturgemäss nicht.

    3. Vor allem an Bayern München und Co. sollte die Presse dann mal gehörig abdrücken, an die großen Parteien natürlich, an Kriegstreiber, Wirtschaft und Kulturschaffende.

      Buchbesprechungen, Kinokritik, Theaterkritik? Da sollen sie mal schön für zahlen!

  7. wenn man es beim bdzv so genau mit den worten nimmt, dann kann ich mir nur ein beispiel nehmen und noch viel erfolg beim wiederfinden der zeitungen wünschen.

    .~.

    p.s.: nein, da fehlt kein weiteres „er“. ganz ernsthaft.

  8. Ich kann das Bestreben eigentlich gut verstehen. Nehmt euch diese Seite netzpolitik.org zum Beispiel: Google liefert nun einfach Ausschnitte aus dem Artikel und den Artikeln hunderter Zeitungen und kassiert an der Werbung. Was haben die Schreiber der Artikel davon? Denen gehen die Besucher flöten und die können bald für Lau schreiben. Herzlichen Glückwunsch! Bei Musik sind wir da wesentlich Toleranter. Da haben wir kein Problem damit, dass Google jedes Jahr Millionen an die Bands abdrückt, deren Lieder bei Youtube hochgeladen wurden. Irgendwovon müssen die ja auch leben, nicht wahr?

    1. Ausschnitte aus dem Artikel“ vs „Denen gehen die Besucher flöten“

      Irgendwas ist da riesiger Schwachsinn, nicht wahr?

  9. Oh man, Google ist also ein Ladendieb, der neue Kunden in den Laden schickt, mit dem der Laden dann Geld verdienen kann. Die Leute merken echt nicht mehr, was sie da für einen Stuss erzählen.

  10. Google sollte als Suchmaschinenbetreiber Anzeige wegen Verhetzung und Verleumdung stellen. Solche Beschimpfungen durch die rückständige und athoritär agierende Urheberrechtslobby muss man sich ja nun wirklich nicht bieten lassen.

  11. Da soll der BDZV doch mal beim Shopblogger nachfragen, was der über seine Ladendiebe so zu berichten hat, das kommt einer Legalisierung schon ziemlich nahe … vermutlich werden dann als Nächstes Parallelen zum Raubmord gezogen.

  12. Ich weiß nicht Markus. Diese Twitter-Snippets vom BDZV, die du hier veröffentlichst, sehen für mich ziemlich verdächtig nach Ladendiebstahl aus.

  13. Interessant ist der immer wieder von der PRO-Seite verwendete Begriff „gewerblich“, oben in tweet auch. Das ist ganz clever gemacht, denn die meisten Nutzer denken sich „ich bin nicht gewerblich, betrifft mich also auch nicht“. Dass das LSR aber auch Nichtkommerzielle betrifft – also Vereine, Blogs, Schülerzeitungen usw -, weil der hier genutzte Begriff „gewerblich“ nichts mit ihrem Verständnis von „gewerblich“ zu tun hat, wissen die meisten nicht. Das hat Springer gut in die Blöcke der Referendare diktiert.

  14. Mit diesem Argument könnte man auch Telefonbücher und die ARD Presseschau verbieten – auch alles Informationsdiebstahl. Und jeder RSS Reader muss demnächst vermutlich in Feed-Stealer umbenannt werden.

  15. Ich sehe die Schlagzeile von morgen.

    ++++ Suchmaschinen: Arbeit von BDZV ist mit grobem Unfug vergleichbar ++++

  16. Fällt niemanden die Ironie auf? Der erste Post von BDZV sagt „bei den Fakten bleiben“, und schon im nächsten Post vom BDZV kommt dann sowas?

  17. Heute morgen hat Gabor Steingart den Ton noch einmal verschärft. Im Morning Briefing des Handelsblattes schrieb er:

    »Google ist schon eine geniale, man kann auch sagen teuflische Firma: Sie lebt von den Artikeln hundertausender von Journalisten, Schriftstellern, Studenten, Chattern und Bloggern, ohne je selbst eine einzige Zeile produziert zu haben. Ein ähnliches Geschäftsmodell verfolgte im Mittelalter ein gewisser Graf Dracula aus Transsylvanien.«

    Vampir ist nicht der richtige Vergleich, Schmarotzer oder Parasit hat er sich aber wohl nicht getraut zu schreiben. Jetzt müßte auch klar sein, was Gabor Steingart von Maklern hält. Denn für die gilt ja das entsprechende wie für Google. Die verdienen ihr Geld auch, ohne irgendetwas selbst zu erschaffen.

    Einen Link als Beleg kann ich leider nicht anbieten, weil darin meine Emailadresse enthalten ist, auf Anfrage kann ich das aber natürlich zuschicken.

    1. Graf Dracula? Gab es nie. Bram Stoker dienten die Geschichten um Vlad Tepes als Vorlage für die Figur des Vampirs Graf Dracula.
      Und wenn es ihn gab: Was war denn dann das Geschäftsmodell des Grafen Dracula?
      Herr Steingart scheint aber auch das Internet nicht zu verstehen. Robot.txt reicht aus, um nicht mehr indexiert zu werden. Da werden dann keine Texte von Journalisten, Chattern, Bloggern, Studenten usw. „geklaut“.

      Wir reden aber jetzt nicht über die sehr schlechte Bezahlung von Journalisten durch eben diese Verlage, die jetzt gerade so schön von Herrn Steingart geschützt werden.

  18. Mal ne blöde Zwischenfrage:

    Ist der allgemeine Stein des Anstosses eigentlich nur Google News oder Google generell?

    Iwie verlier ich bei der ganzen Sache zunehmend den Überblick!…

    1. Soweit ich mich erinnere, ging es am Anfang hauptsächlich um die Newsseiten, bis jemand festgestellt hat … auf den Newsseiten gibt es ja gar keine Werbung ;-DD

      1. Nur noch mal fürs Verständnis: Google ist also böse, weil die einfach so wertvolle geistig-eigentümliche Textschnippsel raubkopieren und dann einfach so in Google News anzeigen. Und was die Verlage daran jetzt so besonders stört, ist der Umstand, dass Google dann durch die (auf Google News überhaupt nicht vorhandene) Werbung steinreich wird, und die Verlage nichts mehr von diesem Geld abbekommen? Verstehe..

  19. Ich finde, Google und andere Suchmaschinenbetreiber sollten für die bisher kostenlose Werbung und Verlinkung künftig Geld verlangen. Wer nicht zahlt wird aus den Suchergebnissen getilgt. Allein die ganzen stumpfen BLÖD.de-Links zu jedem Thema bringen Springer vermutlich mehr als die Hälfte der Besucher. So einen Service muss man eben bezahlen.

    Man könnte auch so weit gehen und das kostenlose Verlinken auf gewerbliche Seiten als Unterschlagung (von Steuern) und Anstiftung zu Straftaten (wie das berüchtigte Raublesen, Mordraubkopieren und den erwähnten Suchmaschinen-Ladendiebstahl) verbieten.

    Ach? Da kommen nur noch ein paar einsame Trottel auf Eure Seiten? Wie schade! Vielleicht war der Vergleich mit dem Ladendieb dann doch nicht soooo gut gewählt, was?

    *snuff*

      1. ähm, blafasel:

        will meinen: heute einlullen lassen, morgen dumm aus der wäsche gucken, weil man das schlaue gesetz nicht nur für den papierkorb in karlsruhe, sondern auch zur belustigung eines globalen fachpublikums verbockt hat.

        .~.

  20. Das ist etwa so, als wenn man den Öffentlichen Nahverkehr zur Kasse bittet, weil die ja unheimlich viel Geld damit verdienen Leute dahin zubringen wo es spannend ist ohne selbst Spannung anzubieten…

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